Daten
Kommune
Pulheim
Größe
16 kB
Datum
16.06.2010
Erstellt
11.06.10, 19:38
Aktualisiert
11.06.10, 19:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
IV/003
Termin
16.06.2010
ö. S.
X
Frau Dr.
Cassens-Sasse
(Verfasser/in)
(Amt/Aktenzeichen)
230/2010
nö. S. TOP
28.05.2010
(Datum)
BETREFF:
Birke auf der Grünfläche am Ehrenmal in Dansweiler
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
H. J. Kempen
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Umwelt- und Planungsausschuss stimmt der Fällung der Birke (Nr. 17 im Lageplan), die auf
der Grünfläche am Ehrenmal in Dansweiler steht, zu. Als Ersatz wird auf der Wiese ein zusätzlicher Laubbaum geplanzt.
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ERLÄUTERUNGEN:
Im Umwelt- und Planungsausschuss war am 09.09.2009 die Planung für die Umgestaltung der
Grünfläche am Ehrenmal beschlossen worden.
Im Rahmen dieser Planung war auch über den Erhalt bzw. über die Fällung von Bäumen entschieden worden.
Der Bauhof hat diese Planung im Winter 2009 und Frühjahr 2010 umgesetzt und die Fläche entsprechend der Vorgaben neu gestaltet. Bis auf das Aufstellen der Rundbank und der Hundetoilette
ist die Neugestaltung abgeschlossen.
Mit Schreiben vom 19. April 2010 (s. Anlage 1) stellt Herr Kempen den Antrag, eine weitere Birke
auf der Fläche zu fällen, da diese nicht mehr in das Erscheinungsbild der umgestalteten Grünanlage passe.
Es handelt sich um den im Lageplan in Anlage 2 mit 17 bezeichneten Baum.
Aufgrund der dem Ausschuss vorgelegten Planung war im September 2009 der Erhalt dieses
Baumes beschlossen worden.
Aus Sicht der Verwaltung kann die Argumentation, dass die Birke nicht mehr in das Bild der Grünanlage passt, nicht nachvollzogen werden. Im Gegenteil tragen gerade die erhaltenen alten Bäume zum Charakter der Grünfläche erheblich bei.
Bei der Entscheidung, ob die Birke erhalten werden soll, muss der Gesundheitszustand berücksichtigt werden. Die Birke weist auf der Rückseite im Stamm eine größere Faulstelle auf. Diese
führt bisher jedoch nicht zu einer akuten Gefährdung der Verkehrssicherheit. Um nicht zu viele alte
Bäume gleichzeitig fällen zu müssen, hatte die Verwaltung im Rahmen der Planung im letzten Jahr
diesen Baum nicht zur Fällung vorgeschlagen, auch wenn die Lebenserwartung dieser Birke begrenzt ist.
Vor dem Hintergrund des Stammschadens und der dadurch ohnehin begrenzten Lebensdauer der
Birke kann aus Sicht der Verwaltung einer Fällung zum jetzigen Zeitpunkt zugestimmt werden.
Allerdings sollte dann auf jeden Fall ein weiterer Laubbaum auf der Wiese – etwas weiter vom
Nachbargrundstück entfernt – als Ersatz gepflanzt werden, um den Baumbestand auf dieser Fläche auf Dauer zu erhalten.
-2-