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Anfrage (Anfrage bzgl. Situation Goldenbergstraße)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
29 kB
Datum
20.08.2009
Erstellt
11.08.09, 06:39
Aktualisiert
11.08.09, 06:39
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Inhalt der Datei

. Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt Herrn StV Uwe Wegner Karolingerstr. 147 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Mein Zeichen Ihr Zeichen Eigenbetrieb Straßen Holzdamm 10 Herr Böcking 0 22 35 / 409- 6619-3179/ 56 Ihre Anfrage vom 28.07.2009 Rat Betrifft: Datum 30.07.2009 F 405/2009 20.08.2009 Anfrage bzgl. Situation Goldenbergstraße Sehr geehrter Herr StV Wegner, selbstverständlich wird der Bürgerantrag B 187/ 2009 auch weiter im Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr bzw. in der kommenden Legislaturperiode des Rates ggf. im Nachfolgeausschuss weiter beraten. Dies ist bereits so vorgesehen. Über die beantragte Sperrung der Verbindung nach Kerpen-Brüggen kann dann weiter beraten und entsprechend beschlossen werden. Einen neuen Sitzungstermin für die Fortführung gibt es jedoch leider noch nicht. Für den Eigenbetrieb Straßen ist es selbstverständlich, dass wichtige und bedeutsame verkehrsrechtliche Anordnungen im Ausschuss für öffentliche Ordnung zur Sprache kommen. Dies werde ich auch weiterhin so handhaben Im vorliegenden Fall wurde während des Ortstermins am 17.06.2009 zum o.g, Bürgerantrag von den Anliegern der Wunsch nach Einrichtung eines „Verkehrsberuhigten Bereiches“ (Verkehrszeichen Nr.: 326) an mich herangetragen. Alle technischen sowie verkehrsrechtlichen Voraussetzungen sind hierzu gegeben. Die Mehrheit der Anlieger befürwortete diese Maßnahme. Für die Bewohner sind genügend Stellplätze in dem Stichweg vorhanden. Der Vertreter der Landwirtschaftskammer hatte gleichfalls hiergegen keine Bedenken. Die Einschränkungen für den Durchgangsverkehr (erlaubt sind ausschließlich Landwirte und Anlieger) sind gering und beziehen sich nur auf eine langsame (V = 7,00 km/ h) und vorsichtige Fahrweise. Somit beziehen sich die verkehrstechnisch relevanten Auswirkungen der gewünschten Anordnung nur auf die Anlieger. Aufgrund der derzeit nicht absehbaren Beratungsmöglichkeit finde ich es in diesem Fall für angebracht, schnell und unbürokratisch zu handeln. Um den Wunsch der Anwohner nicht auf unbestimmte Zeit verschieben zu müssen, habe ich daher die verkehrsrechtliche Anordnung getroffen und auch zügig umgesetzt. Bautechnische Maßnahmen sind nicht erforderlich. Es erfolgte nur ein Austausch der Beschilderung. Ein unmittelbarer Zusammenhang mit der beantragten Straßensperrung ist nicht gegeben da es sich bei einem „Verkehrsberuhigten Bereich“ nicht um eine bautechnische Sperrung für Kraftfahrzeuge handelt. Die Befahrbarkeit des Stichweges ist rechtlich und technisch weiterhin gegeben. Ihre Fragen möchte ich nachfolgend beantworten. Zu 1. Wie ich schon zuvor ausgeführt habe, ändert sich an der grundsätzlichen Befahrbarkeit des Stichweges nichts. Somit können Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmern ausgeschlossen werden. Zu 2. Es ist sicherlich nicht zulässig, eine Sperrung des Wirtschaftsweges von Kierdorf nach KerpenBrüggen ohne die Zustimmung des Fachausschusses zu veranlassen. Faktisch würde hierdurch nicht nur eine verkehrsrechtliche Anordnung getroffen. Zusätzlich betrifft diese Maßnahme ggf. auch die Widmung des Weges. Die Anordnung des Verkehrsberuhigten Bereiches ist jedoch nicht Gegenstand des Bürgerantrages und betrifft ausschließlich die verkehrstechnische Abwicklung des Straßenverkehrs. Hierfür ist eine Beschlussfassung nicht zwingend erforderlich, gleichwohl beabsichtige ich diese Anordnung mit in die weiteren Beratungen einzubeziehen. Zu 3. Meine Anordnung ist rechtswirksam und von den Nutzern der Straße entsprechend der StVO einzuhalten Zu 4. Angeordnet wurde ein „Verkehrsberuhigter Bereich“, keine „Spielstraße“. Eine Spielstraße gibt es in der StVO nicht mehr. Die Bedeutung und die Voraussetzungen des Verkehrszeichens 325 können Sie den beigefügten Auszügen zur kommenden Änderung der StVO und der zugehörigen Verwaltungsvorschrift entnehmen. (siehe Anlage) Zu 5. Es wurden Daten zur Verkehrsstärke und zur Geschwindigkeit auf dem Wirtschaftsweg mittels unseres Seitenradargerätes erhoben und im Zuge des v.g. Ortstermins vorgestellt sowie erläutert. Zu 6. Die Verkehrsdaten machen deutlich dass es einen „Schleichverkehr“ gibt. Dennoch weist dieser jedoch noch keine gravierenden Ausmaße auf. Die gemessenen Geschwindigkeiten sind im zu erwartenden Rahmen. (Daten siehe Anlage) Zu 7. Es wurde nur durch den Eigenbetrieb Straßendaten erhoben. Entsprechende Maßnahmen gegen Verstöße konnten nicht ergriffen werden. Dies obliegt alleine der Polizei. Zu 8. Nach der Einrichtung des „Verkehrsberuhigten Bereiches“ habe ich keine weiteren Erhebungen vorgenommen. Während der Schulferien ist dies auch nicht sinnvoll. -2- Zu 9. und 10. Diese Fragen können nicht beantwortet werden. (siehe hierzu Punkt 8) Zu 11. Bezüglich der beantragten Sperrung sehe ich aufgrund der negativen Stellungnahme der Landwirtschaftskammer keine Möglichkeit diesem Wunsch zu entsprechen. Dies werde ich auch zur nächsten Fachausschusssitzung vortragen müssen. Hierzu gibt es eindeutige Urteile der Verwaltungsgerichte. Zu 12. und 13. Hinsichtlich der beantragten Straßensperrung für den Kraftfahrzeugverkehr habe ich noch nichts unternommen. Somit war diesbezüglich auch noch niemand zu unterrichten. Eine schnelle Anordnung des „Verkehrsberuhigten Bereiches“ erfolgte im Interesse der Anwohner. Dies war nur möglich, weil alle Voraussetzungen hierzu vorliegen und hierdurch die Verkehrssicherheit der Anwohner unter Berücksichtigung Ihrer Zustimmung gesteigert werden kann. Zu 14. und 15. Der vorliegenden Bürgerantrag ist nach wie vor im Geschäftsgang. Gemäß § 7, Abs. 2 der Hauptsatzung ist die Erledigung von Anregungen und Beschwerden dem jeweiligen Fachausschuss übertragen. Insofern hat im gegebenen Fall selbstverständlich der Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr abschließend über den Bürgerantrag (über eine technische Sperrmaßnahme für den Kraftfahrzeugverkehr) nach § 24 Gemeindeordnung zu befinden und zu entscheiden. In seiner letzten Sitzung vom 21. 04.2009 hat der Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr die Durchführung eines Ortstermins zum Bürgerantrag B 167/ 2009 beschlossen. Wie bekannt, hat dieser Termin inzwischen stattgefunden. Aus Sicht der Verwaltung konnte hierbei zusätzlich in Absprache und mit Einverständnis der Anwohner eine für alle Beteiligten zufriedenstellende und kurzfristig umsetzbare Maßnahme zur Verringerung der Geschwindigkeit und Erhöhung der Verkehrssicherheit gefunden werden. Es ist jedoch nicht zwingend vorgegeben, dass sich diese Anordnung auf die Größe (Fahrzeuganzahl) des unerwünschten Schleichverkehrs auswirkt. Da infolge der bevorstehenden Kommunalwahlen zwangsläufig eine sehr lange Sitzungspause eintritt, wurde die Anordnung des "„Verkehrsberuhigten Bereiches“ – im Sinne der Anwohner – kurzfristig und unbürokratisch umgesetzt. Ich hoffe das Ihre Anfrage zufriedenstellend beantwortet werden konnte. Mit freundlichen Grüßen, (Bösche) Anlagen! -3-