Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
29 kB
Datum
20.08.2009
Erstellt
11.08.09, 06:39
Aktualisiert
11.08.09, 06:39
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt
Herrn StV
Uwe Wegner
Karolingerstr. 147
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
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Eigenbetrieb Straßen
Holzdamm 10
Herr Böcking
0 22 35 / 409-
6619-3179/ 56
Ihre Anfrage vom 28.07.2009
Rat
Betrifft:
Datum
30.07.2009
F 405/2009
20.08.2009
Anfrage bzgl. Situation Goldenbergstraße
Sehr geehrter Herr StV Wegner,
selbstverständlich wird der Bürgerantrag B 187/ 2009 auch weiter im Ausschuss für öffentliche
Ordnung und Verkehr bzw. in der kommenden Legislaturperiode des Rates ggf. im
Nachfolgeausschuss weiter beraten. Dies ist bereits so vorgesehen. Über die beantragte
Sperrung der Verbindung nach Kerpen-Brüggen kann dann weiter beraten und entsprechend
beschlossen werden. Einen neuen Sitzungstermin für die Fortführung gibt es jedoch leider noch
nicht.
Für den Eigenbetrieb Straßen ist es selbstverständlich, dass wichtige und bedeutsame
verkehrsrechtliche Anordnungen im Ausschuss für öffentliche Ordnung zur Sprache kommen. Dies
werde ich auch weiterhin so handhaben
Im vorliegenden Fall wurde während des Ortstermins am 17.06.2009 zum o.g, Bürgerantrag von
den Anliegern der Wunsch nach Einrichtung eines „Verkehrsberuhigten Bereiches“
(Verkehrszeichen Nr.: 326) an mich herangetragen. Alle technischen sowie verkehrsrechtlichen
Voraussetzungen sind hierzu gegeben. Die Mehrheit der Anlieger befürwortete diese Maßnahme.
Für die Bewohner sind genügend Stellplätze in dem Stichweg vorhanden. Der Vertreter der
Landwirtschaftskammer hatte gleichfalls hiergegen keine Bedenken. Die Einschränkungen für den
Durchgangsverkehr (erlaubt sind ausschließlich Landwirte und Anlieger) sind gering und
beziehen sich nur auf eine langsame (V = 7,00 km/ h) und vorsichtige Fahrweise. Somit beziehen
sich die verkehrstechnisch relevanten Auswirkungen der gewünschten Anordnung nur auf die
Anlieger.
Aufgrund der derzeit nicht absehbaren Beratungsmöglichkeit finde ich es in diesem Fall für
angebracht, schnell und unbürokratisch zu handeln. Um den Wunsch der Anwohner nicht auf
unbestimmte Zeit verschieben zu müssen, habe ich daher die verkehrsrechtliche Anordnung
getroffen und auch zügig umgesetzt. Bautechnische Maßnahmen sind nicht erforderlich. Es
erfolgte nur ein Austausch der Beschilderung.
Ein unmittelbarer Zusammenhang mit der beantragten Straßensperrung ist nicht gegeben da es
sich bei einem „Verkehrsberuhigten Bereich“ nicht um eine bautechnische Sperrung für
Kraftfahrzeuge handelt. Die Befahrbarkeit des Stichweges ist rechtlich und technisch weiterhin
gegeben.
Ihre Fragen möchte ich nachfolgend beantworten.
Zu 1.
Wie ich schon zuvor ausgeführt habe, ändert sich an der grundsätzlichen Befahrbarkeit des
Stichweges nichts. Somit können Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmern ausgeschlossen
werden.
Zu 2.
Es ist sicherlich nicht zulässig, eine Sperrung des Wirtschaftsweges von Kierdorf nach KerpenBrüggen ohne die Zustimmung des Fachausschusses zu veranlassen. Faktisch würde hierdurch
nicht nur eine verkehrsrechtliche Anordnung getroffen. Zusätzlich betrifft diese Maßnahme ggf.
auch die Widmung des Weges.
Die Anordnung des Verkehrsberuhigten Bereiches ist jedoch nicht Gegenstand des
Bürgerantrages und betrifft ausschließlich die verkehrstechnische Abwicklung des
Straßenverkehrs. Hierfür ist eine Beschlussfassung nicht zwingend erforderlich, gleichwohl
beabsichtige ich diese Anordnung mit in die weiteren Beratungen einzubeziehen.
Zu 3.
Meine Anordnung ist rechtswirksam und von den Nutzern der Straße entsprechend der StVO
einzuhalten
Zu 4.
Angeordnet wurde ein „Verkehrsberuhigter Bereich“, keine „Spielstraße“. Eine Spielstraße gibt
es in der StVO nicht mehr.
Die Bedeutung und die Voraussetzungen des Verkehrszeichens 325 können Sie den beigefügten
Auszügen zur kommenden Änderung der StVO und der zugehörigen Verwaltungsvorschrift
entnehmen. (siehe Anlage)
Zu 5.
Es wurden Daten zur Verkehrsstärke und zur Geschwindigkeit auf dem Wirtschaftsweg mittels
unseres Seitenradargerätes erhoben und im Zuge des v.g. Ortstermins vorgestellt sowie erläutert.
Zu 6.
Die Verkehrsdaten machen deutlich dass es einen „Schleichverkehr“ gibt. Dennoch weist dieser
jedoch noch keine gravierenden Ausmaße auf. Die gemessenen Geschwindigkeiten sind im zu
erwartenden Rahmen. (Daten siehe Anlage)
Zu 7.
Es wurde nur durch den Eigenbetrieb Straßendaten erhoben. Entsprechende Maßnahmen gegen
Verstöße konnten nicht ergriffen werden. Dies obliegt alleine der Polizei.
Zu 8.
Nach der Einrichtung des „Verkehrsberuhigten Bereiches“ habe ich keine weiteren Erhebungen
vorgenommen. Während der Schulferien ist dies auch nicht sinnvoll.
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Zu 9. und 10.
Diese Fragen können nicht beantwortet werden. (siehe hierzu Punkt 8)
Zu 11.
Bezüglich der beantragten Sperrung sehe ich aufgrund der negativen Stellungnahme der
Landwirtschaftskammer keine Möglichkeit diesem Wunsch zu entsprechen. Dies werde ich auch
zur nächsten Fachausschusssitzung vortragen müssen. Hierzu gibt es eindeutige Urteile der
Verwaltungsgerichte.
Zu 12. und 13.
Hinsichtlich der beantragten Straßensperrung für den Kraftfahrzeugverkehr habe ich noch nichts
unternommen. Somit war diesbezüglich auch noch niemand zu unterrichten.
Eine schnelle Anordnung des „Verkehrsberuhigten Bereiches“ erfolgte im Interesse der
Anwohner. Dies war nur möglich, weil alle Voraussetzungen hierzu vorliegen und hierdurch die
Verkehrssicherheit der Anwohner unter Berücksichtigung Ihrer Zustimmung gesteigert werden
kann.
Zu 14. und 15.
Der vorliegenden Bürgerantrag ist nach wie vor im Geschäftsgang.
Gemäß § 7, Abs. 2 der Hauptsatzung ist die Erledigung von Anregungen und Beschwerden dem
jeweiligen Fachausschuss übertragen. Insofern hat im gegebenen Fall selbstverständlich der
Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr abschließend über den Bürgerantrag (über eine
technische Sperrmaßnahme für den Kraftfahrzeugverkehr) nach § 24 Gemeindeordnung zu
befinden und zu entscheiden.
In seiner letzten Sitzung vom 21. 04.2009 hat der Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr
die Durchführung eines Ortstermins zum Bürgerantrag B 167/ 2009 beschlossen. Wie bekannt, hat
dieser Termin inzwischen stattgefunden.
Aus Sicht der Verwaltung konnte hierbei zusätzlich in Absprache und mit Einverständnis der
Anwohner eine für alle Beteiligten zufriedenstellende und kurzfristig umsetzbare Maßnahme zur
Verringerung der Geschwindigkeit und Erhöhung der Verkehrssicherheit gefunden werden. Es ist
jedoch nicht zwingend vorgegeben, dass sich diese Anordnung auf die Größe (Fahrzeuganzahl)
des unerwünschten Schleichverkehrs auswirkt.
Da infolge der bevorstehenden Kommunalwahlen zwangsläufig eine sehr lange Sitzungspause
eintritt, wurde die Anordnung des "„Verkehrsberuhigten Bereiches“ – im Sinne der Anwohner –
kurzfristig und unbürokratisch umgesetzt.
Ich hoffe das Ihre Anfrage zufriedenstellend beantwortet werden konnte.
Mit freundlichen Grüßen,
(Bösche)
Anlagen!
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