Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
248 kB
Datum
20.08.2009
Erstellt
11.08.09, 06:39
Aktualisiert
11.08.09, 06:39
Stichworte
Inhalt der Datei
27/07/2009
21:23
s.
SPD -FRAf<TI m~
+49-2235-4E:.30B2
11
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
SPD-Fraktion im Ratder Stadt Erftstadt
Stad
Uwe Wegner
Karclingerstr 147
50374 Erfl:ltadt
Telefon privat: (0 22 35) 46 09 33
Telefon mobil: (0178) 61897 15
eMail: uwe.wegner@9pd-erftstadt.de
Internet www.uwe-wegner.com
Herrn BQrgermeister
Ernst-Dieter Bösche
Rathaus, Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Erftstadt, den 27. Juli 2009
Anfrage bezüglich Situation Goldenbergstraße
Sehr geehrter Herr BQrgermeister,
eine fOr die Anwohner nicht hinnahm bare Verkehrssituation in der Goldenbergstraße (bzw.
die von BOrgem angeregte Sperrung des Wirischaftsweges von Kierdorf in Richtung Kerpen8rOggen)führte zu einem BOrgerantrag (Vorlage 18712009), welcher zunächst in der Sitzung
des Ausschusses fOr öffentliche Ordnung und Verkehr sm 21.04.2009 beraten wurde.
Beschlossen wurde in dieser Sitzung, zunächst einen Ortstermin durchzuführen,
Zwischenzeitlich wurde dieser Ortstermin durchgefOhrt. Auf die offensichtlichen
Kommunikationsdefizite der Verwaltung hinsichtlich Terminbekanntgabe an den
Ortsborgermeister soll an dieser Stelle nicht näher eingegangen werden.
Davon ausgehend, dass die weiteren und abschließenden Beratungen entsprechend des
sonst üblichen Geschäftsganges in der nächsten AusschuS8Sitzung stattfinden und
entsprechende Beschlüsse gefasst würden, wurden Mitglieder der SPD-Fraktion und auch
ich selber, als Ausschussvorsitzender, durch plötzliche Berichterstattung aber die Umsetzung
einer nicht vom Ausschuss diskutierten oder gar beschlossenen Verkehrsmaßnahme
Oberrascht. Einige Bürgerinnen und Bürger äußerten mir gegenüber ihr Unverständnis Ober
diese Vorgehensweise und teilten in diesem Zusammenhang auch ihre Besorgnis mit.
Dabei geht es weniger um die Durchsetzung der sicherlich berechtigten Interessen der
Anwohner, sondem vielmehr auch um deren eigenen Schutz. Ich darf in diesem
Zusammenhang
an die umstrittene,
kurzzeitige
Sperrung
der Berrenrather
Straße erinnern,
welche gegen die Stimmen der SPO-Fraktion beschlossen wurde. Obgleich dieser
Umsetzung eine Entscheidung eines demokratisch legitimierten Organs zu Grunde lag, gab
es hier innerhalb der Bevölkerung massive Auseinandersetzungen. Die seinerzeitigen
AntragssteIler litten in der Folgezeit unter teilweise massiven Bedrohungen und
Beleidigungen durch andere MItbürgerinnen und Mitbürgern. Die seinerzeit von CDU und
FDP dennoch durchgesetzte Maßnahme ließ aus meiner Sicht die Antragsteller im Ergebnis
AlIfChrIf\:
SPD-BOrgerbQro
alhllhol'lItr38
SO~14 ErftGlldI
TaL (0 .22 ~6) o\.e3C) !XI
Fax: (0 :/2 3!!) 48 30 02
eMaIl;me.iQ8pc1
f!$1IIdM.iI
In'lemfilt: www8Jl(l-erfta.lllclt.de
Bank\'e~ung;
Krtlillaptrka-.KOln
KIg,.Nf,
P1fJti tlOO 4QC
BLZ 31'0 S02 ~8
27/07/2009 21:23
+4'3-2235-453002
s.
SPD-FRAKTIm~
04/05
11
HimRegen stehen", Es wurden bei den Antragstellern schfichtweg falsche Hoffnungen
geweckt, die m.E. nur um den Willen eines kurzzeitigen _politischen Ansehens~Erfolges" bei
den Antragsstellern erfolgten. Die aus meiner Sicht in einigen Teilen abzusehenden Folgen,
wurden dabei bewusst in Kauf genommen, um sich bei den Antragstellern als
bürgerfreundlich zu profilieren.
Insoweit sind Umsetzungen von Verkehrsmaßnahmen durch Bürgerantretge, gerade zum
Schutze der AntragssteIler selber, besonders sensibel zu behandeln. Eine breite politische
Mehrheit fOr die DurchfOhrung von jedweden Maßnahmen sollte im Sinne der Antragsteller
stets angestrebt werden,
Die nun in der Presse publizierten Maßnahmen werfen bei einigen BOrgerinnen und Bürgern
sowie in Reihen der SPD-Fraktion, zahlreiche Fragestellungen auf. In Teilen der
Bevölkerung drängt sich. wie mir zugetragen wurde, sogar der Verdacht auf. es handele sich
hierbei schlichtweg um plumpe Wahlwerbung des CDU-Sürgermeisterkandidaten, des CDUKreistagkandidaten und einzelner CDU-Stadtratskandidaten in eigener Sache. Ein solcher
Eindruck dient sicher weder den berechtigten Interessen der Anwohner und Antragsteller.
noch dem politischen Ansehen und der GlaubwOrdigkeit von Kommunalpolitjk im
Allgemeinen.
Ich bitte in dieser Angelegenheit daher, gerade zum persOnlichen und rechtlichen Schutze
der Antragsteller und Anwohner, um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Kann durch die Verwaltung ausgeschlossen werden. dass durch die praktizierte
Vorgehensweise die Antragsteller und Anwohner selber in keine K.onftikte mit anderen
BOrgerinnen und 80rgem geraten?
2. Ist es rechtlich zulässig, dass einzelne Politiker in Zusammenarbeit mit einzelnen
Verwaltungsmitarbeitern Maßnahmen beschließen/umsetzen. welche im
Geschäftsgang einer Ausschussberatung sind?
3. Welche Bestandskraft haben die so beschlossenen Maßnahmen bzw. welche
Rechtssicherheit (auf Bestandskraft) haben die Anwohner hinsichtlich der von ihnen
zunächst mit Freude aufgenommen Umsetzungen?
4. Welche Maßnahme wurden konkret beschlossen/umgesetzt?
Ich bitte hier um
detaillierte, rechtliche Ausführungen zu den Aspekten "Spielstraße",
"Verkehrsberuhigter
Bereich" sowie die "Anordnungsbefugnis
entsprechender
Beschilderungen" und die hierfQr jeweils erforderlichen, rechtlichen Voraussetzungen
für die Ausweisung als "Spielstraße" bzw. ~Verkehrsberuhigter Bereich".
5. Wurden im Vorfeld der Maßnahme durch Stadt und I oder Polizei Kontrollen
hinsichtlich der von den Bürgern angesprochenen
Problematik durchgeführt?
6. Welche Feststellungen wurden bei den unter 5. erwähnten Kontrollen getroffen?
7. Welche Maßnahmen wurden bei den unter 5. erwähnten Kontrollen ergriffen?
A.11d1rif1:
SPD.8Ot'VerbDro
Bai'lnhOfstr. 38
tJO~7. Er1btBdt
Tel.. (0:12 :35) 49 30 03
Fax: (0 ~ 3$) 48 3D Q2
IMIiIiI. malf08pa-erI'I1IIIK!t.oft
InI8l'1'11!t: WWW,~~iIGt.<:Ie
8Inkvll1t1lndun~:
1<r81&1PiB1111111S8
1(/)11'I
K!».-Nr 0189 OOQ400
BI.Z ~7!J !t02 9Q
27/07/2289
:::PD-FPi41<TIm~
21:23
D5/;]5
11
8. Wurden nach dem Aufstallen der Beschilderung durch Stadt und' oder Polizei
Kontrollen durchgeführt?
9, Welche Feststellungen wurden bei den unter 8. elwahnten Kontrollen getroffen?
10. Welche Maßnahmen wurden bei den unter S. erwähnten Kontrollen ergriffen?
11, Welche anderen Lösungsansätze wurden I werden seitens Stadt und I oder Polizei
gesehen'?
12.Warum wurden die Maßnahmen ohne Einbeziehung bzw. RQcksprache mit anderen
politischen Vertretern angeordnet?
13.Warum wurde über die praktizierte Vergehensweise nicht zumindest der Vorsitzende
des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr informiert?
ohne weiteres durch die Verwaltung, also ohne endgOltige
Beschlussfassungjedweder
Ratsgremien. erledigt werden?
Wenn ja: unter welchen Voraussetzungen kann dies erfolgen bzw. wodurch sieht die
Verwaltung eine' Kompetenzabgrenzung, z. B. eine Maßnahme als Geschäft der
laufenden Verwaltung zu bearbeiten ohne die Ratsgremien zu beteUigen oder zu
14. Können BOrgeranträge
informieren?
15. Wie ist rech1lieh mit dem iau!ende.n Geschäftsvorgang des Ausschusses fUr öffentliche
Ordnung und Verkehr weiteI' umzugehen?
Mit freundlichen GrÜßen,
Ana::~,iIt
SPtl-e~r~rb!I/Q
eahrmOfatj,
3'
I$031~ i!lftn;dt
Tal.; {Ci22 ;15) ~G 30 03
Fa~; (0 22 :I!J) 48 30 02
9Ma! mlllllOsfld'''~,d.
intemHt -lf'4-lII'IIstIItI\;,QI
8anKYflllir.ChJ'lw;
K~'J~l!Irkil98e
.K(!!r.
KtD,.Nr, 011111 000 AO~
6~.?
319
N~
'lI!