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Anfrage (Anfrage 405/2009)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
248 kB
Datum
20.08.2009
Erstellt
11.08.09, 06:39
Aktualisiert
11.08.09, 06:39
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Inhalt der Datei

27/07/2009 21:23 s. SPD -FRAf<TI m~ +49-2235-4E:.30B2 11 Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD-Fraktion im Ratder Stadt Erftstadt Stad Uwe Wegner Karclingerstr 147 50374 Erfl:ltadt Telefon privat: (0 22 35) 46 09 33 Telefon mobil: (0178) 61897 15 eMail: uwe.wegner@9pd-erftstadt.de Internet www.uwe-wegner.com Herrn BQrgermeister Ernst-Dieter Bösche Rathaus, Holzdamm 10 50374 Erftstadt Erftstadt, den 27. Juli 2009 Anfrage bezüglich Situation Goldenbergstraße Sehr geehrter Herr BQrgermeister, eine fOr die Anwohner nicht hinnahm bare Verkehrssituation in der Goldenbergstraße (bzw. die von BOrgem angeregte Sperrung des Wirischaftsweges von Kierdorf in Richtung Kerpen8rOggen)führte zu einem BOrgerantrag (Vorlage 18712009), welcher zunächst in der Sitzung des Ausschusses fOr öffentliche Ordnung und Verkehr sm 21.04.2009 beraten wurde. Beschlossen wurde in dieser Sitzung, zunächst einen Ortstermin durchzuführen, Zwischenzeitlich wurde dieser Ortstermin durchgefOhrt. Auf die offensichtlichen Kommunikationsdefizite der Verwaltung hinsichtlich Terminbekanntgabe an den Ortsborgermeister soll an dieser Stelle nicht näher eingegangen werden. Davon ausgehend, dass die weiteren und abschließenden Beratungen entsprechend des sonst üblichen Geschäftsganges in der nächsten AusschuS8Sitzung stattfinden und entsprechende Beschlüsse gefasst würden, wurden Mitglieder der SPD-Fraktion und auch ich selber, als Ausschussvorsitzender, durch plötzliche Berichterstattung aber die Umsetzung einer nicht vom Ausschuss diskutierten oder gar beschlossenen Verkehrsmaßnahme Oberrascht. Einige Bürgerinnen und Bürger äußerten mir gegenüber ihr Unverständnis Ober diese Vorgehensweise und teilten in diesem Zusammenhang auch ihre Besorgnis mit. Dabei geht es weniger um die Durchsetzung der sicherlich berechtigten Interessen der Anwohner, sondem vielmehr auch um deren eigenen Schutz. Ich darf in diesem Zusammenhang an die umstrittene, kurzzeitige Sperrung der Berrenrather Straße erinnern, welche gegen die Stimmen der SPO-Fraktion beschlossen wurde. Obgleich dieser Umsetzung eine Entscheidung eines demokratisch legitimierten Organs zu Grunde lag, gab es hier innerhalb der Bevölkerung massive Auseinandersetzungen. Die seinerzeitigen AntragssteIler litten in der Folgezeit unter teilweise massiven Bedrohungen und Beleidigungen durch andere MItbürgerinnen und Mitbürgern. Die seinerzeit von CDU und FDP dennoch durchgesetzte Maßnahme ließ aus meiner Sicht die Antragsteller im Ergebnis AlIfChrIf\: SPD-BOrgerbQro alhllhol'lItr38 SO~14 ErftGlldI TaL (0 .22 ~6) o\.e3C) !XI Fax: (0 :/2 3!!) 48 30 02 eMaIl;me.iQ8pc1 f!$1IIdM.iI In'lemfilt: www8Jl(l-erfta.lllclt.de Bank\'e~ung; Krtlillaptrka-.KOln KIg,.Nf, P1fJti tlOO 4QC BLZ 31'0 S02 ~8 27/07/2009 21:23 +4'3-2235-453002 s. SPD-FRAKTIm~ 04/05 11 HimRegen stehen", Es wurden bei den Antragstellern schfichtweg falsche Hoffnungen geweckt, die m.E. nur um den Willen eines kurzzeitigen _politischen Ansehens~Erfolges" bei den Antragsstellern erfolgten. Die aus meiner Sicht in einigen Teilen abzusehenden Folgen, wurden dabei bewusst in Kauf genommen, um sich bei den Antragstellern als bürgerfreundlich zu profilieren. Insoweit sind Umsetzungen von Verkehrsmaßnahmen durch Bürgerantretge, gerade zum Schutze der AntragssteIler selber, besonders sensibel zu behandeln. Eine breite politische Mehrheit fOr die DurchfOhrung von jedweden Maßnahmen sollte im Sinne der Antragsteller stets angestrebt werden, Die nun in der Presse publizierten Maßnahmen werfen bei einigen BOrgerinnen und Bürgern sowie in Reihen der SPD-Fraktion, zahlreiche Fragestellungen auf. In Teilen der Bevölkerung drängt sich. wie mir zugetragen wurde, sogar der Verdacht auf. es handele sich hierbei schlichtweg um plumpe Wahlwerbung des CDU-Sürgermeisterkandidaten, des CDUKreistagkandidaten und einzelner CDU-Stadtratskandidaten in eigener Sache. Ein solcher Eindruck dient sicher weder den berechtigten Interessen der Anwohner und Antragsteller. noch dem politischen Ansehen und der GlaubwOrdigkeit von Kommunalpolitjk im Allgemeinen. Ich bitte in dieser Angelegenheit daher, gerade zum persOnlichen und rechtlichen Schutze der Antragsteller und Anwohner, um Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Kann durch die Verwaltung ausgeschlossen werden. dass durch die praktizierte Vorgehensweise die Antragsteller und Anwohner selber in keine K.onftikte mit anderen BOrgerinnen und 80rgem geraten? 2. Ist es rechtlich zulässig, dass einzelne Politiker in Zusammenarbeit mit einzelnen Verwaltungsmitarbeitern Maßnahmen beschließen/umsetzen. welche im Geschäftsgang einer Ausschussberatung sind? 3. Welche Bestandskraft haben die so beschlossenen Maßnahmen bzw. welche Rechtssicherheit (auf Bestandskraft) haben die Anwohner hinsichtlich der von ihnen zunächst mit Freude aufgenommen Umsetzungen? 4. Welche Maßnahme wurden konkret beschlossen/umgesetzt? Ich bitte hier um detaillierte, rechtliche Ausführungen zu den Aspekten "Spielstraße", "Verkehrsberuhigter Bereich" sowie die "Anordnungsbefugnis entsprechender Beschilderungen" und die hierfQr jeweils erforderlichen, rechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung als "Spielstraße" bzw. ~Verkehrsberuhigter Bereich". 5. Wurden im Vorfeld der Maßnahme durch Stadt und I oder Polizei Kontrollen hinsichtlich der von den Bürgern angesprochenen Problematik durchgeführt? 6. Welche Feststellungen wurden bei den unter 5. erwähnten Kontrollen getroffen? 7. Welche Maßnahmen wurden bei den unter 5. erwähnten Kontrollen ergriffen? A.11d1rif1: SPD.8Ot'VerbDro Bai'lnhOfstr. 38 tJO~7. Er1btBdt Tel.. (0:12 :35) 49 30 03 Fax: (0 ~ 3$) 48 3D Q2 IMIiIiI. malf08pa-erI'I1IIIK!t.oft InI8l'1'11!t: WWW,~~iIGt.<:Ie 8Inkvll1t1lndun~: 1<r81&1PiB1111111S8 1(/)11'I K!».-Nr 0189 OOQ400 BI.Z ~7!J !t02 9Q 27/07/2289 :::PD-FPi41<TIm~ 21:23 D5/;]5 11 8. Wurden nach dem Aufstallen der Beschilderung durch Stadt und' oder Polizei Kontrollen durchgeführt? 9, Welche Feststellungen wurden bei den unter 8. elwahnten Kontrollen getroffen? 10. Welche Maßnahmen wurden bei den unter S. erwähnten Kontrollen ergriffen? 11, Welche anderen Lösungsansätze wurden I werden seitens Stadt und I oder Polizei gesehen'? 12.Warum wurden die Maßnahmen ohne Einbeziehung bzw. RQcksprache mit anderen politischen Vertretern angeordnet? 13.Warum wurde über die praktizierte Vergehensweise nicht zumindest der Vorsitzende des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr informiert? ohne weiteres durch die Verwaltung, also ohne endgOltige Beschlussfassungjedweder Ratsgremien. erledigt werden? Wenn ja: unter welchen Voraussetzungen kann dies erfolgen bzw. wodurch sieht die Verwaltung eine' Kompetenzabgrenzung, z. B. eine Maßnahme als Geschäft der laufenden Verwaltung zu bearbeiten ohne die Ratsgremien zu beteUigen oder zu 14. Können BOrgeranträge informieren? 15. Wie ist rech1lieh mit dem iau!ende.n Geschäftsvorgang des Ausschusses fUr öffentliche Ordnung und Verkehr weiteI' umzugehen? Mit freundlichen GrÜßen, Ana::~,iIt SPtl-e~r~rb!I/Q eahrmOfatj, 3' I$031~ i!lftn;dt Tal.; {Ci22 ;15) ~G 30 03 Fa~; (0 22 :I!J) 48 30 02 9Ma! mlllllOsfld'''~,d. intemHt -lf'4-lII'IIstIItI\;,QI 8anKYflllir.ChJ'lw; K~'J~l!Irkil98e .K(!!r. KtD,.Nr, 011111 000 AO~ 6~.? 319 N~ 'lI!