Daten
Kommune
Pulheim
Größe
19 kB
Datum
03.02.2010
Erstellt
28.01.10, 10:10
Aktualisiert
28.01.10, 10:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
IV/66-12-02-9116
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
03.02.2010
X
Hr. Königs
(Verfasser/in)
31/2010
nö. S. TOP
18.01.2010
(Datum)
BETREFF:
Umsetzungskonzept zur Bürgerwerkstatt Brauweiler
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
x
ja
ja
nein
x
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Tiefbau- und Verkehrsauschuss ermächtigt die Verwaltung eine Verwaltungsvereinbarung mit dem RheinErft-Kreis abzuschließen, mit dem Ziel ein anerkanntes Ingenieurbüro mit der Grundlagenermittlung und Vorplanung ( Leistungsphasen 1 und 2 HOAI ) für die K 25 / Bernhardstraße zu beauftragen.
ERLÄUTERUNGEN:
Basierend auf dem Beschluss des Tiefbau –und Verkehrsauschusses vom 16.09.2009 / TOP 4 – Abstimmung
der Prioritätenliste mit den zuständigen Straßenbaulastträgern – wurden seitens der Verwaltung intensive
Gespräche mit dem Rhein-Erft-Kreis und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW/ Zweigniederlassung Euskirchen geführt. Als Ergebnis dieser Gespräche bleibt festzuhalten, dass in den wesentlichen Punkten Einigkeit
besteht.
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Zwischenzeitlich wurden die zuständigen Gremien des Kreistages durch die Kreisverwaltung über den aktuellen Sachstand informiert.
Mit Beschluss vom 03.12.2009 des Kreisausschusses (s.Anlage) wurde die Kreisverwaltung beauftragt, im
Zusammenwirken mit der Stadt Pulheim ein Angebot eines Ingenieurbüros für die Überplanung der K 25 /
Bernhardstraße einzuholen, den Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung aufzustellen und den zuständigen
Gremium des Kreistages zur Beschlussfassung vorzulegen. Zudem soll die Stadt Pulheim gebeten werden,
umgehend Gespräche mit den durch den Umbau des Knotenpunktes K 25 / Pfalzgrafenstraße betroffenen
Anliegern zu führen.
Zu diesem Zweck wurde am 13.01.2010 mit den Vertretern des Rhein-Erft-Kreis ein gemeinsames Verwaltungsgespräch geführt, in dem die weitere Vorgehensweise in Bezug auf die Bernhardstraße / K 25 erörtert
wurde. Dabei kam man überein, dass sowohl für die Maßnahmen der Stadt Pulheim ( Ordnung des ruhenden
Verkehrs und Umbau der Nebenanlagen), als auch für die des Kreises ( Ortseingang Bernhardstraße, MiniKreisel K 25 / Pfalzgrafenstraße und Kreisverkehr K 25 / L 213 ( Mathildenstraße / Ehrenfriedstraße ) ein gemeinsamer Ingenieurauftrag erteilt werden soll.
Dementsprechend wäre eine Verwaltungsvereinbarung über die Planung abzuschließen, wobei zunächst nur
die Leistungsphasen 1 und 2 HOAI ( Grundlagenermittlung und Vorplanung ) beauftragt würden. Die Kosten
sollen im Verhältnis der zu überplanenden Flächen aufgeteilt werden. Dies bedeutet, dass für die Stadt Pulheim 1 / 3 des zu erwartenden Honorars von der Stadt Pulheim zu tragen wäre.
Zwischenzeitlich wurde seitens des Rhein-Erft-Kreis ein Angebot eines Ingenieurbüros eingeholt. Die Angebotssumme beträgt rund 9.000 € (brutto). Die Finanzierung des städtischen Anteils in Höhe von 3.000 € kann
aus dem laufenden Haushalt 2010 sichergestellt werden.
Die Ergebnisse der Vorplanung wird die Verwaltung dem Tiefbau- und Verkehrsauschuss zwecks Beratung
vorstellen. Auf Grundlage der Planung kann dann das weitere Vorgehen diskutiert und entschieden werden.
Bezüglich des Mini-Kreisverkehrs K 25 / Pfalzgrafenstraße und des damit evtl. notwendigen Grunderwerbes,
sagte die Verwaltung zu, nach vorliegen einer Grobplanung für einen Mini-Kreisverkehr kurzfristig mit den
Eigentümern Kontakt aufzunehmen.
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