Daten
Kommune
Pulheim
Größe
236 kB
Datum
24.02.2010
Erstellt
19.02.10, 12:18
Aktualisiert
19.02.10, 12:18
Stichworte
Inhalt der Datei
BEBAUUNGSPLAN NR. 33 STOMMELERBUSCH 1301
BEGRÜNDUNG
zum Entwurf
Stand Januar 2010
Abteilung 610 Planung
BEGRÜNDUNG zur Beteiligung
Bebauungsplan Nr. 33 Stommelerbusch 1301
Stand Januar 2010
INHALTSVERZEICHNIS
1.
Planerfordernis
Seite 3
2.
Räumlicher Geltungsbereich
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3.
Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
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4.
Bestand
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5.
Planungsziel
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Stadt Pulheim
Abteilung 610 Planung
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BEGRÜNDUNG zur Beteiligung
Bebauungsplan Nr. 33 Stommelerbusch 1301
1.
Stand Januar 2010
Planerfordernis
Der Bebauungsplan Nr. 33 Stommelerbusch ist seit 1994 rechtskräftig. Die Dormagener Straße 16 bis 22a wurde in den Jahren 1999 - 2000 entsprechend dieser Planung mit ein- zweigeschossigen Doppelhäusern und Einzelhäusern bebaut. Der jetzt an die Verwaltung herangetragene Wunsch der Anlieger, rückwärtige Anbauten in Form von Wintergärten / Terrassenüberdachungen zu errichten, scheitert an der fehlenden überbaubaren Fläche. Es handelt
sich um mehrere gleichgeartete Fallgestaltungen, so dass aus Gründen der städtebaulichen
Entwicklung und Ordnung (§ 1 Abs. 3 BauGB) ein Planerfordernis vorliegt. Die vorliegende
Planänderung schafft eine allgemeingültige Regelung für rückwärtige Anbauten.
Die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. 33 Stommelerbusch werden nicht
berührt, so dass der Plan im vereinfachten Verfahren (§ 13 BauGB) geändert wird.
2.
Räumlicher Geltungsbereich
Der Geltungsbereich erstreckt sich auf die Grundstücke der Dormagener Straße 16 bis 22a,
Gemarkung Stommeln, Flur 24, Flurstücke 225 bis 232 einschließlich.
3.
Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Die Art der Nutzung wird nicht geändert, die Änderung entspricht dem Entwicklungsgebot
des § 8 Abs. 2 BauGB.
4.
Bestand
Der Geltungsbereich ist mit Doppelhäusern entsprechend der Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 33 Stommelerbusch bebaut. Die Grundstücke haben eine Tiefe von ca. 35
Metern und bieten somit durchaus Potential für rückwärtige Anbauten auf den vorhandenen
Terrassen. Eine Bilanzierung der versiegelten Fläche entfällt, da die bereits vorhandenen
Terrassen, die nur geringfügig außerhalb der Baufläche liegen, überbaut werden.
5.
Planungsziel
Ziel der Änderung ist, durch die Festsetzung zur Überschreitung der Baugrenze die planungsrechtliche Möglichkeit zur Errichtung von eingeschossige Anbauten (wie z. B. Wintergärten mit Wohnraumfunktion, Terrassenüberdachung) zu schaffen. Diese Art der Festsetzung ist bei der Erstellung neuer Bebauungspläne mittlerweile üblich, um dem meist später
folgenden Wunsch der Bauherren, Wintergärten und/oder Terrassenüberdachungen errichten zu können, nachzukommen.
Pulheim, den 25.01.2010
Planungsabteilung
Stadt Pulheim
Abteilung 610 Planung
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