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Beschlussvorlage (Begründung BP 33 STB 1301)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
236 kB
Datum
24.02.2010
Erstellt
19.02.10, 12:18
Aktualisiert
19.02.10, 12:18
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Inhalt der Datei

BEBAUUNGSPLAN NR. 33 STOMMELERBUSCH 1301 BEGRÜNDUNG zum Entwurf Stand Januar 2010 Abteilung 610 Planung BEGRÜNDUNG zur Beteiligung Bebauungsplan Nr. 33 Stommelerbusch 1301 Stand Januar 2010 INHALTSVERZEICHNIS 1. Planerfordernis Seite 3 2. Räumlicher Geltungsbereich Seite 3 3. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Seite 3 4. Bestand Seite 3 5. Planungsziel Seite 3 Stadt Pulheim Abteilung 610 Planung Seite 2 von 3 BEGRÜNDUNG zur Beteiligung Bebauungsplan Nr. 33 Stommelerbusch 1301 1. Stand Januar 2010 Planerfordernis Der Bebauungsplan Nr. 33 Stommelerbusch ist seit 1994 rechtskräftig. Die Dormagener Straße 16 bis 22a wurde in den Jahren 1999 - 2000 entsprechend dieser Planung mit ein- zweigeschossigen Doppelhäusern und Einzelhäusern bebaut. Der jetzt an die Verwaltung herangetragene Wunsch der Anlieger, rückwärtige Anbauten in Form von Wintergärten / Terrassenüberdachungen zu errichten, scheitert an der fehlenden überbaubaren Fläche. Es handelt sich um mehrere gleichgeartete Fallgestaltungen, so dass aus Gründen der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung (§ 1 Abs. 3 BauGB) ein Planerfordernis vorliegt. Die vorliegende Planänderung schafft eine allgemeingültige Regelung für rückwärtige Anbauten. Die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. 33 Stommelerbusch werden nicht berührt, so dass der Plan im vereinfachten Verfahren (§ 13 BauGB) geändert wird. 2. Räumlicher Geltungsbereich Der Geltungsbereich erstreckt sich auf die Grundstücke der Dormagener Straße 16 bis 22a, Gemarkung Stommeln, Flur 24, Flurstücke 225 bis 232 einschließlich. 3. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Die Art der Nutzung wird nicht geändert, die Änderung entspricht dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB. 4. Bestand Der Geltungsbereich ist mit Doppelhäusern entsprechend der Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 33 Stommelerbusch bebaut. Die Grundstücke haben eine Tiefe von ca. 35 Metern und bieten somit durchaus Potential für rückwärtige Anbauten auf den vorhandenen Terrassen. Eine Bilanzierung der versiegelten Fläche entfällt, da die bereits vorhandenen Terrassen, die nur geringfügig außerhalb der Baufläche liegen, überbaut werden. 5. Planungsziel Ziel der Änderung ist, durch die Festsetzung zur Überschreitung der Baugrenze die planungsrechtliche Möglichkeit zur Errichtung von eingeschossige Anbauten (wie z. B. Wintergärten mit Wohnraumfunktion, Terrassenüberdachung) zu schaffen. Diese Art der Festsetzung ist bei der Erstellung neuer Bebauungspläne mittlerweile üblich, um dem meist später folgenden Wunsch der Bauherren, Wintergärten und/oder Terrassenüberdachungen errichten zu können, nachzukommen. Pulheim, den 25.01.2010 Planungsabteilung Stadt Pulheim Abteilung 610 Planung Seite 3 von 3