Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
29.06.09, 07:19
Aktualisiert
29.06.09, 07:19
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 265/2009
Az.: -14- Prüfbericht EÖB
Amt: - 14 BeschlAusf.: - - 14 - Datum: 19.05.2009
Beratungsfolge
Rechnungsprüfungsausschuss
Termin
16.06.2009
Rat
30.06.2009
Betrifft:
Bemerkungen
Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Eröffnungsbilanz der Stadt Erftstadt
zum 01.01.2008 ;
Feststellung der Eröffnungsbilanz und Entlastung des Bürgermeisters
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 19.05.2009
Beschlussentwurf:
1.
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Erftstadt schließt sich den Ausführungen des
Rechnungsprüfungsamtes hinsichtlich der korrigierten Eröffnungsbilanz in der Fassung vom
04.05.2009 an und macht sich den Bestätigungsvermerk einschließlich des Hinweises zur
Neubewertung des Sondervermögens zu eigen. Dem Rat wird die Feststellung der
Eröffnungsbilanz und die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.
2.
Der Rat der Stadt Erftstadt nimmt den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Kenntnis. Er
stellt die Eröffnungsbilanz der Stadt Erfstadt in der Fassung vom 04.05.2009 fest und erteilt
gemäß § 92 Abs.1 i.V.m. § 96 Abs.1 GO NRW dem Bürgermeister die Entlastung ; eine
Neubewertung des Sondervermögens soll entsprechend dem Hinweis der Rechnungsprüfung
erfolgen.
Begründung:
Aufgrund des Prüfauftrages vom 19.06.2008 durch der Rat der Stadt Erftstadt sowie den §§ 92
Abs. 4 und 5 sowie 101 Abs. 8 der GO NRW hat das Rechnungsprüfungsamt die erstmalige
Eröffnungsbilanz der Stadt Erftstadt geprüft. Die Prüfung erfolgte zwischen August 2008 und April
2009 mit Unterbrechungen, da die letzte kamerale Jahresrechnung, auf der die Eröffnungsbilanz
basiert, wegen Korrekturarbeiten erst Anfang 2009 fertiggestellt war.
Die Verwaltung hat gegenüber dem Entwurf - sowohl aufgrund neuer Erkenntnisse nach
Fertigstellung der Jahresrechnung 2007 als auch aufgrund verschiedener Hinweise der
Rechnungsprüfung - nahezu alle Bilanzposten überarbeitet. Soweit danach noch Korrekturen
erforderlich waren (siehe Prüfbericht im Bereich „ungeklärte Zahlungseingänge“ sowie
„Sonderposten“), wurden diese in die Fassung der Eröffnungsbilanz vom 04.05.2009 ebenfalls
eingearbeitet.
Der Prüfbericht beinhaltet :
• In Teil I die textliche Zusammenfassung der Prüfkriterien und -hinweise sowie den
Bestätigungsvermerk
• In Teil II (farblich abgesetzt) die Prüfungsniederschrift. Hier sind die einzelnen
Prüfungsschritte von Beginn an und für jeden Bilanzposten separat dargestellt.
Mit dieser - bislang unüblichen - Berichtsform in Teil II soll auch den politischen Gremien ein
nachvollziehbarer Einblick in die einzelnen Prüfabläufe gegeben werden.
Nach Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses hat sich das Rechnungsprüfungsamt an
insgesamt 3 Tagen in einzelnen Fragen der erstmaligen Bilanzierung durch eine externe Fachkraft
beraten lassen.
Der Prüfbericht beinhaltet den Hinweis (siehe Seiten 12 und 24), eine Neubewertung des
Sondervermögens durchzuführen. Diese soll erfolgen, um einerseits stille Reserven (vermutet
insbesondere beim Eigenbetrieb „Straßen“ aufgrund der unterschiedlichen Bewertungsmaßstäbe
HGB / NKF) und Lasten aufzudecken, und andererseits, um die als strittig geltende Aktivierung
der „Ertragszuschüsse“ der Eigenbetriebe in der städtischen Bilanz zu reduzieren / aufzulösen
(derzeit rd. 70 MIO €). Solche Änderungen sind gemäß § 92 Abs. 7 GO und § 57
Gemeindehaushaltsverordnung innerhalb von 4 Jahren zulässig.
Stille Reserven und Lasten sind ohnehin spätestens zur Konzernbilanz (31.12.2010) aufzudecken.
Bei der Durchführung der Neubewertung sollen Einsparpotenziale (z.B.Eigenleistungen / zulässige
Vereinfachungen) genutzt werden.
Zwischenzeitlich hat auch die nach § 92 Abs.6 GO vorgeschriebene überörtliche Prüfung der
Eröffnungsbilanz durch die Gemeindeprüfanstalt (GPA) zwischen dem 21. und 28.04.2009
stattgefunden. Nach Auffassung der GPA ist die Einbeziehung der Ertragszuschüsse als kritisch
anzusehen. Im Ergebnis sieht daher auch die GPA eine Neubewertung des Sondervermögens als
beste Lösung an.
Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht und auch nach Auskunft der GPA kann die
Eröffnungsbilanz in aktueller Fassung durchaus beschlossen werden, auch im Hinblick auf die
ansonsten blockierten Jahresabschlussarbeiten 2008 und später 2009. Einhergehen sollte aber
der kurzfristige Beginn einer Neubewertung des Sondervermögens.
Dem Bürgermeister wurde gemäß § 101 Abs. 2 GO Gelegenheit zur Stellungnahme zum
Prüfbericht gegeben.
(Erner)
Anlagen:
Prüfbericht Rechnungsprüfungsamt
Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 in der Fassung vom 04.05.2009
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