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Beschlussvorlage (Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Eröffnungsbilanz der Stadt Erftstadt zum 01.01.2008 ; Feststellung der Eröffnungsbilanz und Entlastung des Bürgermeisters)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
29.06.09, 07:19
Aktualisiert
29.06.09, 07:19
Beschlussvorlage (Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Eröffnungsbilanz der Stadt Erftstadt zum 01.01.2008 ;
Feststellung der Eröffnungsbilanz und Entlastung des Bürgermeisters) Beschlussvorlage (Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Eröffnungsbilanz der Stadt Erftstadt zum 01.01.2008 ;
Feststellung der Eröffnungsbilanz und Entlastung des Bürgermeisters)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 265/2009 Az.: -14- Prüfbericht EÖB Amt: - 14 BeschlAusf.: - - 14 - Datum: 19.05.2009 Beratungsfolge Rechnungsprüfungsausschuss Termin 16.06.2009 Rat 30.06.2009 Betrifft: Bemerkungen Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Eröffnungsbilanz der Stadt Erftstadt zum 01.01.2008 ; Feststellung der Eröffnungsbilanz und Entlastung des Bürgermeisters Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 19.05.2009 Beschlussentwurf: 1. Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Erftstadt schließt sich den Ausführungen des Rechnungsprüfungsamtes hinsichtlich der korrigierten Eröffnungsbilanz in der Fassung vom 04.05.2009 an und macht sich den Bestätigungsvermerk einschließlich des Hinweises zur Neubewertung des Sondervermögens zu eigen. Dem Rat wird die Feststellung der Eröffnungsbilanz und die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen. 2. Der Rat der Stadt Erftstadt nimmt den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Kenntnis. Er stellt die Eröffnungsbilanz der Stadt Erfstadt in der Fassung vom 04.05.2009 fest und erteilt gemäß § 92 Abs.1 i.V.m. § 96 Abs.1 GO NRW dem Bürgermeister die Entlastung ; eine Neubewertung des Sondervermögens soll entsprechend dem Hinweis der Rechnungsprüfung erfolgen. Begründung: Aufgrund des Prüfauftrages vom 19.06.2008 durch der Rat der Stadt Erftstadt sowie den §§ 92 Abs. 4 und 5 sowie 101 Abs. 8 der GO NRW hat das Rechnungsprüfungsamt die erstmalige Eröffnungsbilanz der Stadt Erftstadt geprüft. Die Prüfung erfolgte zwischen August 2008 und April 2009 mit Unterbrechungen, da die letzte kamerale Jahresrechnung, auf der die Eröffnungsbilanz basiert, wegen Korrekturarbeiten erst Anfang 2009 fertiggestellt war. Die Verwaltung hat gegenüber dem Entwurf - sowohl aufgrund neuer Erkenntnisse nach Fertigstellung der Jahresrechnung 2007 als auch aufgrund verschiedener Hinweise der Rechnungsprüfung - nahezu alle Bilanzposten überarbeitet. Soweit danach noch Korrekturen erforderlich waren (siehe Prüfbericht im Bereich „ungeklärte Zahlungseingänge“ sowie „Sonderposten“), wurden diese in die Fassung der Eröffnungsbilanz vom 04.05.2009 ebenfalls eingearbeitet. Der Prüfbericht beinhaltet : • In Teil I die textliche Zusammenfassung der Prüfkriterien und -hinweise sowie den Bestätigungsvermerk • In Teil II (farblich abgesetzt) die Prüfungsniederschrift. Hier sind die einzelnen Prüfungsschritte von Beginn an und für jeden Bilanzposten separat dargestellt. Mit dieser - bislang unüblichen - Berichtsform in Teil II soll auch den politischen Gremien ein nachvollziehbarer Einblick in die einzelnen Prüfabläufe gegeben werden. Nach Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses hat sich das Rechnungsprüfungsamt an insgesamt 3 Tagen in einzelnen Fragen der erstmaligen Bilanzierung durch eine externe Fachkraft beraten lassen. Der Prüfbericht beinhaltet den Hinweis (siehe Seiten 12 und 24), eine Neubewertung des Sondervermögens durchzuführen. Diese soll erfolgen, um einerseits stille Reserven (vermutet insbesondere beim Eigenbetrieb „Straßen“ aufgrund der unterschiedlichen Bewertungsmaßstäbe HGB / NKF) und Lasten aufzudecken, und andererseits, um die als strittig geltende Aktivierung der „Ertragszuschüsse“ der Eigenbetriebe in der städtischen Bilanz zu reduzieren / aufzulösen (derzeit rd. 70 MIO €). Solche Änderungen sind gemäß § 92 Abs. 7 GO und § 57 Gemeindehaushaltsverordnung innerhalb von 4 Jahren zulässig. Stille Reserven und Lasten sind ohnehin spätestens zur Konzernbilanz (31.12.2010) aufzudecken. Bei der Durchführung der Neubewertung sollen Einsparpotenziale (z.B.Eigenleistungen / zulässige Vereinfachungen) genutzt werden. Zwischenzeitlich hat auch die nach § 92 Abs.6 GO vorgeschriebene überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz durch die Gemeindeprüfanstalt (GPA) zwischen dem 21. und 28.04.2009 stattgefunden. Nach Auffassung der GPA ist die Einbeziehung der Ertragszuschüsse als kritisch anzusehen. Im Ergebnis sieht daher auch die GPA eine Neubewertung des Sondervermögens als beste Lösung an. Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht und auch nach Auskunft der GPA kann die Eröffnungsbilanz in aktueller Fassung durchaus beschlossen werden, auch im Hinblick auf die ansonsten blockierten Jahresabschlussarbeiten 2008 und später 2009. Einhergehen sollte aber der kurzfristige Beginn einer Neubewertung des Sondervermögens. Dem Bürgermeister wurde gemäß § 101 Abs. 2 GO Gelegenheit zur Stellungnahme zum Prüfbericht gegeben. (Erner) Anlagen: Prüfbericht Rechnungsprüfungsamt Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 in der Fassung vom 04.05.2009 -2-