Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
26 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
29.06.09, 07:19
Aktualisiert
29.06.09, 07:19
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt
Herrn StV
Bernd Bohlen
Lambertusstraße 69
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Datum
Amt für Jugend, Familie
Und Soziales
Holzdamm 10
Herr Brost
0 22 35 / 409-218
-51-Bt.
28.04.2009
Ihre Anfrage vom 09.04.2009
Rat
Betrifft:
F 213/2009
30.06.2009
Anfrage bzgl. alten- und behindertengerechte Wohungen in Erftstadt
Sehr geehrter Herr Bohlen,
der Verwaltung sind genaue Zahlen bezüglich alten- und behindertengerechter Wohnungen in
Erftstadt nicht bekannt. Außer den spezifisch geplanten Neubaumaßnahmen, die die Verwaltung
in der Regel kennt, haben sicherlich viele Privatpersonen inzwischen ihre Wohnungen und Häuser
zumindest teilweise barrierefrei umgestaltet. Auch liegen keine konkreten Bedarfszahlen für altenbzw. barrierefreien Wohnraum vor. Der Seniorenbeirat hatte vor, diesbezüglich eine Befragung
durchzuführen. Sie kann allerdings nur als Impuls verstanden werden, da Gelder für eine
Fremdvergabe an ein professionelles Institut nicht zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund
beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
Zu 1:
Im öffentlich geförderten Wohnungsbau stehen derzeit 51 alten- und behindertengerechte
Wohnungen zur Verfügung. Es handelt sich hierbei um unterschiedliche Wohnungsangebote des
Bauvereins, der Arbeiterwohlfahrt und der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft. Das
Architekturbüro Zepp bietet 24 seniorengerechte Wohnungen an. Auf dem Gelände neben dem
Seniorenpflegeheim in Liblar, Seestr. entstehen 18 Eigentumswohnungen mit Betreuungsoption.
Zu 2:
Basis allen Handelns wäre eine Bestandsaufnahme, um die tatsächliche Anzahl der alten- und
behindertengerechten Wohnungen zu ermitteln und des Weiteren in einer Befragungsaktion den
Bedarf an diesen Wohnungen festzustellen.
Dann sollten sich alle Akteure zusammensetzen und geplante Vorhaben aufnehmen und beraten.
Dazu gehören die ansässigen Wohlfahrtsverbände, Baugenossenschaften und private Investoren,
sowie die bekannten Vereine „ALTER-Natives Wohnen Erftstadt e.V.“ und“ Jazz“ Jung und Alt
ziehen zusammen. Für generationsübergreifende Projekte wird es einen Bedarf geben. Ohne
ausreichendes Zahlenmaterial werden Investitionen allerdings kaum erfolgen. Die Stadt Erftstadt
könnte koordinierend tätig werden.
Zu 3:
Eine abgesicherte „Schätzung“ ist notwendig. Allgemein kann gesagt werden, dass die
prognostizierte Altersentwicklung für das Jahr 2020 ein Wachstum der Hochaltrigen über 80 Jahre
und die Zahl der Rentner ab 60 auf über 30% vorsieht. Aufgrund dieser demographischen
Entwicklung ist von einem steigenden Bedarf zwangsläufig auszugehen.
Große Wohnungsgesellschaften reagieren bereits auf den veränderten Bedarf. So baut die
Dogewe in Dortmund 10 % ihrer 15.700 Wohnungen innerhalb der nächsten 10 Jahre barrierearm
um.
In Erftstadt erkennbar ist im Rahmen des geförderten Wohnungsmarktes auch, dass der Bedarf an
kleineren, kostengünstigen Wohnungen, gerade auch für Einzelpersonen, steigt.
Zu 4:
Das Beratungsbüro für Pflegebedürftige, Senioren und Behinderte bietet Beratungen für Senioren
und deren Angehörige an. Es wird nach dem Prinzip „ambulant vor stationär“ beraten und auf die
vorhandenen Angebote der ambulanten Krankenpflege, Essen auf Rädern, Hausnotruf,
Unterstüzung von Angehörigen, hauswirtschaftliche Hilfen etc. aufmerksam gemacht. Die Beratung
ist trägerunabhängig und für die Hilfesuchenden kostenlos.
Zu 5:
Die Verwaltung weist im Kreis seit Jahren auf die Notwendigkeit der Schaffung einer
Wohnraumberatung hin. Bisher ohne Erfolg. Jetzt ist vorgesehen, Wohnraumberatung im Rahmen
der drei neu entstehenden Pflegestützpunkte im Rhein-Erft-Kreis anzubieten.
Ob die Pflegestützpunkte dem Bedarf an ortsnahem „Fallmanagement“ gerecht werden, bleibt
abzuwarten.
Mit freundlichen Grüßen
I.V.
(Erner)
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