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Beschlussvorlage (Anlage einer Storchenwiese – Anpflanzung von Bäumen für Neugeborene)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
211 kB
Datum
18.09.2012
Erstellt
30.08.12, 18:25
Aktualisiert
30.08.12, 18:25
Beschlussvorlage (Anlage einer Storchenwiese – Anpflanzung von Bäumen für Neugeborene) Beschlussvorlage (Anlage einer Storchenwiese – Anpflanzung von Bäumen für Neugeborene) Beschlussvorlage (Anlage einer Storchenwiese – Anpflanzung von Bäumen für Neugeborene)

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KOLPINGSTADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 16 / Planen, Bauen, Wohnen Sachbearbeiter/in: C. McDaniel-Odendall TOP Drs.-Nr.: 322.12 S. Bach Datum : Beratungsfolge Termin Umweltausschuss 11.09.2012 Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 18.09.2012 X Öffentlicher Teil 06.08.2012 Bemerkungen Nichtöffentlicher Teil Anlage einer Storchenwiese – Anpflanzung von Bäumen für Neugeborene Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe X Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Umweltausschuss empfiehlt / der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr beschließt die Anlage einer Storchenwiese im Marienfeld. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in McD-Odendall/ Bach Mackeprang Mayer Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Amt 20 Amt Kämmerer Erster Bürgermeisterin Abt. 10.1 Beigeordneter Ratsbüro Sieburg Seidenpfennig MAßNAHME: Anlage einer Storchenwiese ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: 0,00 9.600,00 6.300,00 6.300,00 6.300,00 gesamt: 0,00 9.600,00 6.300,00 6.300,00 6.300,00 Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge Aufwand netto: Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 322.12 Seite 2 Begründung: Die Geburt eines Kindes ist für jede Familie ein großes und einschneidendes Ereignis. Es ist dabei vielerorts ein liebgewordener Brauch geworden, dass Eltern für ihr Neugeborenes ein Geburtsbäumchen pflanzen. Mit Antrag vom 03.04.2012 regt die SPD-Fraktion daher die Anlage eines Kerpener Babywaldes an. Die Stadt Kerpen möchte auf einer 9.000m² großen Fläche am Rand des Marienfeldes eine Wiese anlegen, auf der Eltern einen Baum für ihr Kind pflanzen können. Ihnen wird dabei eine Auswahl von Obstgehölzen bzw. Laubbäumen vorgegeben. Im Frühjahr eines jeden Jahres soll ein „Pflanzfest“ für die Neugeborenen des vorherigen Jahres stattfinden, wo die Bäume mit Hilfe der ganzen Familie eingesetzt werden. Ein kleiner Pfahl, der eine Plakette mit Namen und Geburtstag des Kindes trägt, wird dabei dem Bäumchen zugeordnet. Das Obst des „Kinderbäumchens“ kann von den Familien in jedem Jahr geerntet werden. Die Verwaltung hat sich dabei bewusst gegen den vielerorts in Deutschland verwandten Begriff „Babywald“ entschieden und den Namen „Storchenwiese“ gewählt, da mit den Jahren kein Wald sondern eine mit Bäumen bestandene offene Wiesenfläche entsteht. Die Darstellung eines Storches soll dabei auf den Namensschildern als wiederkehrendes Erkennungsmerkmal auftauchen. Neben der ökologischen Aufwertung der bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche möchte die Verwaltung mit der Storchenwiese nach der Schaffung einer Picknick- und einer Drachenwiese eine weitere Anlaufstelle für die ganze Familie schaffen. Diese hat über Jahre immer wieder einen Grund, einen gemeinsamen Ausflug in das Marienfeld zu machen und zu schauen, wie das Bäumchen gedeiht und wie es sich in den verschiedenen Jahreszeiten darstellt. Vor diesem Hintergrund hat man sich auch für einen Hauptanteil von Obstgehölzen entschieden: Blüte und Frucht machen diese besonders attraktiv. Da die im nördlichen Teil des Marienfeldes liegende, 9000 m² große Fläche als Ausgleichsfläche für die Flurbereinigung Frechen III vorgesehen ist, hat sich die RWE Power AG bereiterklärt diese noch in diesem Jahr entsprechend vorzubereiten. Sie soll eingesät und mit Struktur gebenden Gehölzen bepflanzt und somit gestalterisch und ökologisch aufgewertet werden. Die Kosten für den Baum, die Pflanzvorbereitungen usw. wird über einen Betrag in Höhe von voraussichtlich 130 € direkt von den Eltern bezahlt. In dem Paket sind Kosten für den Baum inklusive Baumpfahl, Plakette sowie die Pflanzung enthalten. Es ist geplant die Pflege von Wiese und Bäumen über das Sponsoring eines Gartenbauunternehmens sicher zu stellen. Aufgrund von Erfahrungen anderer Kommunen geht die Verwaltung von einer jährlichen Pflanzung von circa 30 Bäumen aus. Die für die Aktion notwendige Öffentlichkeitsarbeit soll neben Veröffentlichungen in Presse und Internet auch über ein Faltblatt betrieben werden. Dieses soll bei Ärzten, Hebammen und anderen in Frage kommenden Stellen ausgelegt werden. Die Kosten hierfür sowie die Anschaffung mehrerer Bänke werden über Fördergelder der Marga und Walter Boll-Stiftung finanziert. Des Weiteren gibt es eine mündliche Zusage des Garten- und Landschaftsbau Unternehmens Stefan Gey, die Pflege der Fläche für einen Zeitraum von 10 Jahren unentgeltlich durchzuführen. Zusammenfassend werden für das Projekt „Storchenwiese“ für das Jahr 2013 Gesamtkosten in Höhe von ca. 9.600 € erwartet. Diese setzen sich zusammen aus den 30x130 € für das Paket Baum und Pflanzung sowie Kosten für Pflege, PR und einmaligen Kosten für die Aufstellung von Bänken, Greifvogelansitzwarten, Schildern etc. Die Refinanzierung der Kosten für 2012 ist über Sponsorengelder sichergestellt (s.o.). In den Folgejahren sinken dann die Gesamtkosten auf ca. 6.200 € pro Jahr, wobei auch hier eine Refinanzierung für einen Zeitraum von 10 Jahren sichergestellt wurde. Beschlussvorlage 322.12 Seite 3