Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
29.06.09, 07:19
Aktualisiert
29.06.09, 07:19
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 225/2009
Az.:
Amt: - 10 BeschlAusf.: - 10 Datum: 23.04.2009
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Termin
16.06.2009
Rat
30.06.2009
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. Erhöhung Aufwandsentschädigung für Wahlhelfer/innen
Finanzielle Auswirkungen:
ca 6.000 €/Wahlsonntag
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 22.05.2009
Stellungnahme der Verwaltung:
In Erftstadt erhalten die Wahlhelfer/innen unabhängig von ihrer Funktion innerhalb des
Wahlvorstandes eine Aufwandsentschädigung von 25 €.
Gesetzlich vorgeschrieben sind nach der Europa- und Bundeswahlordnung 21 €.
Aufgrund des Antrages der SPD habe ich mich nach den Aufwandsentschädigungen in den
benachbarten REK Kommunen erkundigt.
Danach zahlen weitere fünf Kommunen ebenfalls 25 €, eine Kommune 30 €, eine Kommune 35 €,
eine Kommune 40 € sowie eine Kommune gestaffelt nach der Funktion 50 € bzw 30 €.
In Erftstadt gibt es zur Zeit 30 Wahllokale und 3-5 Briefwahlvorstände. Die Anzahl der
Briefwahlvorstände sowie die personelle Besetzung der örtlichen Wahlvorstände ist abhängig von
der Wahlart und der Bezirksgröße (bei der Bundestags- und der Kommunalwahl bestand bisher
immer ein höherer Bedarf als bei der Europawahl). In der Regel sind die Wahlvorstände mit
mindestens 6 und höchstens 8 Mitgliedern besetzt, so dass ein maximaler Bedarf an 280
Wahlhelfern/innen in den Wahlvorständen besteht.
Die beantragte Erhöhung der Aufwandsentschädigung, die erstmalig zur Kommunalwahl
umgesetzt werden könnte, wird zu zusätzlichen Ausgaben in Höhe von ca. 6.000 €/Wahlsonntag
führen.
Aufgrund der angespannten Haushaltssituation habe ich im Rahmen der Haushaltsplanberatungen
2009 keinen Vorschlag zur Erhöhung der Wahlhelferentschädigungen gemacht. Gleichwohl sehe
ich in einer angemessenen Erhöhung ein positives Signal zur Stärkung und Würdigung des
ehrenamtlichen Engagements.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage waren die Besetzungen der Wahllokale für die
Europawahl noch nicht abgeschlossen. Sofern gewünscht kann der Leiter des "Wahlamtes", Herr
Elsen, in der Sitzung mündlich über die jüngsten Erfahrungen berichten.
Da die Haushaltsmittel für eine Erhöhung der Wahlhelferentschädigung nicht veranschlagt sind,
müssten diese Mittel überplanmäßig bereitgestellt werden. Deshalb wird der Antrag vom
Kämmerer nicht befürwortet.
(Bösche)
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