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Antrag (Antrag bzgl. Erhöhung Aufwandsentschädigung für Wahlhelfer/innen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
29.06.09, 07:19
Aktualisiert
29.06.09, 07:19
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 225/2009 Az.: Amt: - 10 BeschlAusf.: - 10 Datum: 23.04.2009 Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Hauptausschuss Termin 16.06.2009 Rat 30.06.2009 Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Erhöhung Aufwandsentschädigung für Wahlhelfer/innen Finanzielle Auswirkungen: ca 6.000 €/Wahlsonntag Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 22.05.2009 Stellungnahme der Verwaltung: In Erftstadt erhalten die Wahlhelfer/innen unabhängig von ihrer Funktion innerhalb des Wahlvorstandes eine Aufwandsentschädigung von 25 €. Gesetzlich vorgeschrieben sind nach der Europa- und Bundeswahlordnung 21 €. Aufgrund des Antrages der SPD habe ich mich nach den Aufwandsentschädigungen in den benachbarten REK Kommunen erkundigt. Danach zahlen weitere fünf Kommunen ebenfalls 25 €, eine Kommune 30 €, eine Kommune 35 €, eine Kommune 40 € sowie eine Kommune gestaffelt nach der Funktion 50 € bzw 30 €. In Erftstadt gibt es zur Zeit 30 Wahllokale und 3-5 Briefwahlvorstände. Die Anzahl der Briefwahlvorstände sowie die personelle Besetzung der örtlichen Wahlvorstände ist abhängig von der Wahlart und der Bezirksgröße (bei der Bundestags- und der Kommunalwahl bestand bisher immer ein höherer Bedarf als bei der Europawahl). In der Regel sind die Wahlvorstände mit mindestens 6 und höchstens 8 Mitgliedern besetzt, so dass ein maximaler Bedarf an 280 Wahlhelfern/innen in den Wahlvorständen besteht. Die beantragte Erhöhung der Aufwandsentschädigung, die erstmalig zur Kommunalwahl umgesetzt werden könnte, wird zu zusätzlichen Ausgaben in Höhe von ca. 6.000 €/Wahlsonntag führen. Aufgrund der angespannten Haushaltssituation habe ich im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2009 keinen Vorschlag zur Erhöhung der Wahlhelferentschädigungen gemacht. Gleichwohl sehe ich in einer angemessenen Erhöhung ein positives Signal zur Stärkung und Würdigung des ehrenamtlichen Engagements. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage waren die Besetzungen der Wahllokale für die Europawahl noch nicht abgeschlossen. Sofern gewünscht kann der Leiter des "Wahlamtes", Herr Elsen, in der Sitzung mündlich über die jüngsten Erfahrungen berichten. Da die Haushaltsmittel für eine Erhöhung der Wahlhelferentschädigung nicht veranschlagt sind, müssten diese Mittel überplanmäßig bereitgestellt werden. Deshalb wird der Antrag vom Kämmerer nicht befürwortet. (Bösche) -2-