Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10,0 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
29.06.09, 07:19
Aktualisiert
29.06.09, 07:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 zu A 225/2009
18.06.2009
Der Hauptausschuss hat mich in seiner Sitzung am 16.06.2009 gebeten, zur
Ratssitzung ergänzend zu berichten.
Die Bediensteten der Stadt Erftstadt, die sich freiwillig bereit erklären an
Wahlsonntagen in einem Wahllokal tätig zu sein, erhalten seit Jahren einen
Freizeitausgleich.
Diese Regelung, die möglicherweise für Außenstehende wie ein Privileg wirken mag,
hat ihre Berechtigung und wird nicht nur in Erftstadt sondern auch bei den übrigen
REK Kommunen gehandhabt.
Meine Aufgabe ist es, gemeinsam mit den Mitarbeitern/innen des "Wahlamtes" eine
ordnungsgemäße Vorbereitung und zügige Durchführung der Wahl, u. a. auch am
Wahlsonntag in den 30 Wahllokalen sicherzustellen.
Da beim Wahlrecht eine Vielzahl von Rechtsnormen und vorgeschriebenen Formalien
- insbesondere bei der Fertigung der Niederschriften sowie beim Auszählen der
Stimmzettel- beachtet werden muss, komme ich dem mir von vielen
Wahlvorstehern/innen regelmäßig vorgetragenen Wunsch möglichst nach,
Wahlvorstände auch mit wahlerfahrenen und zusätzlich geschulten städtischen
Bediensteten zu besetzen.
In der Regel greife ich hierbei auf einen kompetenten Wahlhelferpool zurück, dem
auch Mitarbeiter/innen angehören, die ich nach den wahlrechtlichen Vorschriften zur
Übernahme dieses Ehrenamtes nicht verpflichten könnte.
Aufgrund der diesjährigen Termindichte bei den Wahlen habe ich erstmalig und
ausnahmsweise in Abstimmung mit dem Personaldezernenten auf Empfehlung und
Anraten des "Wahlamtsleiters", Herrn Elsen, den Mitarbeitern/innen, die bereit sind an
allen drei Wahlsonntagen in einem Wahlvorstand tätig zu sein, eine einmalige
individuelle zusätzliche Zeitgutschrift von einem Arbeitstag (nicht pauschal 8 Stunden)
zugesichert.
Von dieser einmaligen Maßnahme verspreche ich mir, insbesondere im Hinblick auf
die anstehende Kommunalwahl mit 4 Niederschriften sowie der zusätzlichen
Auszählung der Briefwahlunterlagen im Wahllokal, fachliche und personelle Kontinuität
bei den 3 Wahlen in 2009 im jeweiligen Wahllokal.
Diese Zeitgutschrift wird in keinem Fall ausgezahlt. Es ergeben sich keine
zusätzlichen Personalkosten, so dass ich auch keinen Betrag beziffern kann.
Der Freizeitausgleich wird gewährt, wenn dies der Dienstbetrieb im Einzelfall zulässt.
(Bösche)
T9600.doc