Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
22 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
29.06.09, 07:19
Aktualisiert
29.06.09, 07:19
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt
Herrn StV
Günter Kreutner
Frankenstraße 102
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Datum
Schulverwaltungsamt
Holzdamm 10
Frau Weber
0 22 35 / 409-517
-40-
29.06.2009
Ihre Anfrage vom 18.03.2009
Rat
Betrifft:
F 169/2009
30.06.2009
Anfrage bzgl. Sicherheit an den Schulen in Erftstadt
Sehr geehrter Herr Kreutner,
Ihre Anfrage vom 18.03.2009 beantworte ich wie folgt:
Zu 1. Für alle Schulen in Nordrhein-Westfalen gibt es konkrete Handlungsvorschläge und
Hinweise auf Hilfen, wenn Schulen mit Gewaltvorfällen, Krisensituationen und extremistisch
motivierten Vorfällen zu tun haben. Diese Notfallpläne sind eine Handreichung primär für
Schulleiterinnen und Schulleiter. Die Handlungsanleitung zum Umgang mit Gewalt- und
Krisensituationen unterscheiden zwischen drei Gefährdungsgraden. Amoklauf und Brandfall
gehören zu den Notfällen des höchsten Gefährdungsgrades III in unmittelbarer Verantwortung der
Polizei/Feuerwehr. Für das Szenario Erdbeben ist der Notfallplan analog Brandfall anzuwenden.
Zu 2. In allen Schulen werden zweimal im Jahr mit den Schülerinnen und Schülern Alarmproben
für das Verhalten bei Bränden abgehalten. Der Notfall Amoklauf wird auf Lehrerkonferenzen
regelmäßig diskutiert und ggf. Verhaltensweisen mit den Schülerinnen und Schülern in den
einzelnen Klassen besprochen.
Zu 3. Sichere Kommunikationswege werden mit der zuständigen Polizeidienststelle und der örtlich
zuständigen Feuerwehr festgelegt und mindestens jährlich oder bei Bedarf aktualisiert.
Zu 4. Die Schulen werden mindestens jährlich oder bei Bedarf von der örtlich zuständigen
Feuerwehr und der zuständigen Polizeidienststelle erkundet und überprüft.
Mit freundlichen Grüßen
(Bösche)