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Beschlussvorlage (Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
318 kB
Erstellt
24.09.09, 06:45
Aktualisiert
24.09.09, 06:45
Beschlussvorlage (Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus
besonderem Anlass in der Stadt Erftstadt)

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STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 3208-00 öffentlich V 7/ An den Rat Amt: der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; BeschlAusf: zur Vorberatung über den Ausschuss für öffentliche Datum: Ordnung Jt!1) - 32- 32- 10.08.2004 und Verkehr Betrifft: Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen besonderem Anlass in der Stadt Erftstadt • I Finanzielle Unterschrift des Budgetverantworttichen: Auswirkungen: aus keine Erftstadt, den 10.08.2004 Beschlussentwurf: § 1 Buchstabe b der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Stadt Erftstadt wird wie folgt neu gefasst: §1 Verkaufsstellen dürfen an folgenden Sonn- und Feiertagen geöffnet sein: b. Im Stadtteil Lechenich Zwei Wochen vor Ostern (Ostermarkt) in der Zeit von 12.00 Uhr - 17.00 Uhr An Fronleichnam (Bürgerfest) in der Zeit von 12.00 Uhr - 17.00 Uhr Am zweiten Sonntag im September (Fahrradmarkt) in der Zeit von 13.00 Uhr - 18.00 Uhr Am vierten Sonntag im November (Erftstadt-Lauf) in der Zeit von 13.00 Uhr - 18.00 Uhr Begründung: Entsprechend den geltenden Bestimmungen des Ladenschlussgesetzes dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen an jährlich höchstens 4 Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. Wird hiervon Gebrauch gemacht, so müssen die offenen Verkaufsstellen an den jeweils vorangehenden Sonnabenden ab 14 Uhr geschlossen werden. Die Freigabe ist durch Rechtsverordnung zu regeln. Bislang war neben drei anderen Sonn- oder Feiertagen der erste oder zweite Sonntag im November in Lechenich anlasslieh eines mittelalterlichen Marktes in der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Stadt Erftstadt als verkaufsoffener Sonntag vorgesehen. Da ein mittelalterlicher Markt nicht stattfindet, am letzten Sonntag im November aber ein ErftstadtLauf veranstaltet wird, hat die AHAG Lechenich beantragt, dass der verkaufsoffene Sonntag mit dem Erftstadt-Lauf verknüpft werden soll und plant, den ursprünglich verkaufsoffenen Sonntag im November dadurch zu ersetzen. • Es wird vorgeschlagen, die Neufassung des § 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Stadt Erftstadt wie vorgeschlagen zu beschliessen. Inve~J\g I I Beigeordneter P:I]20\1.14ISlItzungen und Vol1agen\Ändorung oeewo Verll.aufsslollen 20004.00C