Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
24.09.09, 06:45
Aktualisiert
24.09.09, 06:45
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: 3208-00
öffentlich
V
7/
An den
Rat
Amt:
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
BeschlAusf:
zur Vorberatung über den
Ausschuss für öffentliche
Datum:
Ordnung
Jt!1)
- 32- 32-
10.08.2004
und Verkehr
Betrifft: Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen
besonderem Anlass in der Stadt Erftstadt
•
I
Finanzielle
Unterschrift des Budgetverantworttichen:
Auswirkungen:
aus
keine
Erftstadt, den 10.08.2004
Beschlussentwurf:
§ 1 Buchstabe b der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das
Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Stadt Erftstadt wird wie folgt
neu gefasst:
§1
Verkaufsstellen dürfen an folgenden Sonn- und Feiertagen geöffnet sein:
b. Im Stadtteil Lechenich
Zwei Wochen vor Ostern (Ostermarkt) in der Zeit von 12.00 Uhr - 17.00 Uhr
An Fronleichnam (Bürgerfest) in der Zeit von 12.00 Uhr - 17.00 Uhr
Am zweiten Sonntag im September (Fahrradmarkt) in der Zeit von 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Am vierten Sonntag im November (Erftstadt-Lauf) in der Zeit von 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Begründung:
Entsprechend
den
geltenden
Bestimmungen
des
Ladenschlussgesetzes
dürfen
Verkaufsstellen
aus Anlass von Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen
an jährlich
höchstens 4 Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. Wird hiervon Gebrauch gemacht, so
müssen die offenen Verkaufsstellen an den jeweils vorangehenden Sonnabenden ab 14 Uhr
geschlossen werden. Die Freigabe ist durch Rechtsverordnung zu regeln.
Bislang war neben drei anderen Sonn- oder Feiertagen der erste oder zweite Sonntag im
November
in
Lechenich
anlasslieh
eines
mittelalterlichen
Marktes
in
der
Ordnungsbehördlichen
Verordnung
über das Offenhalten
von Verkaufsstellen
aus
besonderem Anlass in der Stadt Erftstadt als verkaufsoffener Sonntag vorgesehen. Da ein
mittelalterlicher Markt nicht stattfindet, am letzten Sonntag im November aber ein ErftstadtLauf veranstaltet wird, hat die AHAG Lechenich beantragt, dass der verkaufsoffene Sonntag
mit dem Erftstadt-Lauf verknüpft werden soll und plant, den ursprünglich verkaufsoffenen
Sonntag im November dadurch zu ersetzen.
•
Es wird vorgeschlagen, die Neufassung des § 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über
das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Stadt Erftstadt wie
vorgeschlagen zu beschliessen.
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