Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
25 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
29.06.09, 07:19
Aktualisiert
29.06.09, 07:19
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt
Herrn StV
Bernd Bohlen
Lambertusstraße 69
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Bonner Straße 9-11
Herr Heil
0 22 35 / 409-824
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Ihre Anfrage vom 19.05.2009
Rat
Betrifft:
Datum
08.06.2009
F 290/2009
30.06.2009
Anfrage bzgl. Mindereinnahmen durch Steuerausfälle
Sehr geehrter Herr Bohlen,
nachfolgend die Beantwortung Ihrer Anfragen vom 18. Mai 2009
zu 1) Mit welchen Steuerausfällen rechnet die Stadt Erftstadt für den Haushalt 2009 sowie
für den Haushalt der folgenden Jahre?
Ich verweise für die Beantwortung dieser Frage auf die Vorlage 218/2009, welche die
Auswirkungen hinsichtlich der Steuerausfälle aufgrund der Mai-Steuerschätzung detailliert
beschreibt.
Zu 2) Lassen sich diese Einnahmeausfälle durch Einsparungen an anderer Stelle
ausgleichen oder ist mit einer entsprechenden Erhöhung des Defizits für dieses und die
kommenden Jahre zu rechnen?
Laut Steuerschätzung sind alleine für die Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer
mit Mindereinnahmen von insgesamt 17,5 Mio. EUR für den Zeitraum der mittelfristigen
Finanzplanung zu rechnen. Dazu kommen sehr wahrscheinlich weitere Mindereinnahmen
aufgrund rückläufiger Gewerbesteuereinnahmen sowie Mindereinnahmen aufgrund eines
deutlichen Rückgangs der Finanzausgleichszahlungen nach dem GFG.
Ein derart hohes Volumen an Mindereinnahmen kann kurzfristig nicht durch Einsparungen an
anderer Stelle kompensiert werden. Für den Haushalt 2009 wurde bereits von der Verwaltung eine
Kürzung der Mittelanmeldungen der Fachämter i.H.v. über 1 Mio. EUR vorgenommen.
Eine Erhöhung der Defizite der folgenden Jahre wird daher unabwendbar sein. Es muss bei den
kommenden Haushaltsplanberatungen die Aufgabe von Verwaltung und Politik sein, konsequent
Schritte einzuleiten und umzusetzen, die der Konsolidierung des städtischen Haushaltes dienen.
Zu 3) Mit welchen Maßnahmen wird die Stadt Erftstadt auf die zu erwartenden
Mindereinnahmen reagieren?
Derzeit wird geprüft, ob eine „Haushaltswirtschaftliche Sperre“ nach § 24 GemHVO NRW
ausgesprochen wird. Bei sehr vielen Auszahlungen greift diese Sperre jedoch nicht. So können
z.B. weder die Kreisumlage noch Mieten, Bewirtschaftungskosten oder Personalkosten gesperrt
werden. Zudem ist keine Sperre bei Ausgaben möglich, zu deren Leistung die Stadt Erftstadt
rechtlich verpflichtet ist, weil z.B. Verträge bestehen.
Zurzeit werden sämtliche Produktsachkonten dahingehend überprüft, ob – und wenn ja – in
welcher Höhe eine Sperre möglich ist. Es wird dann erkennbar sein, mit welchem Einsparvolumen
aufgrund einer Sperre gerechnet werden kann.
Es muss allerdings beachtet werden, dass – wie unter Punkt 2) schon erwähnt – bereits im Vorfeld
von der Verwaltungsspitze insbsondere bei den freiwilligen Leistungen (z.B.
Geschäftsaufwendungen) pauschale Kürzungen erfolgt sind. Dies wurde auch bereits in der
Vergangenheit des Öfteren gemacht, so dass fraglich ist, ob auf diese Weise ein größeres
Einsparvolumen aufgedeckt werden kann.
Die Sperre kann ohnehin nur ein erster Konsolidierungsschritt sein. Im Verwaltungsvorstand wird
daüber hinaus überlegt, ob sich eine interne Arbeitsgruppe unter Federführung der Kämmerei
einfindet, die über weitere Konsolidierungsschritte berät. Teilnehmen sollen insbesondere die
Amtsleiter, die über ein größeres Budget verfügen.
Mit Interesse werden zudem die Auswertungen der überörtlichen Prüfung durch die
Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) erwartet. Anfang Juli sollen erste Ergebnisse der Prüfung
präsentiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
(Bösche)
-2-