Daten
Kommune
Pulheim
Größe
29 kB
Datum
24.02.2010
Erstellt
19.02.10, 12:18
Aktualisiert
19.02.10, 12:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
IV/003
Termin
24.02.2010
ö. S.
X
Frau Dr.
Cassens-Sasse
(Verfasser/in)
(Amt/Aktenzeichen)
64/2010
nö. S. TOP
08.02.2010
(Datum)
BETREFF:
Regionale 2010/RegioGrün/Korridor 'Am alten Rhein'/Nordpark Pulheim
Sachstandsbericht über die Projektbausteine und den Förderantrag (EFRE)
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
x
ja
ja
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
nein
x
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
x
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Umwelt- und Planungsausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Umsetzung der
RegioGrün-Projektbausteine sowie zum Nordpark Pulheim zur Kenntnis und beschließt, dass die
dargestellten Projektbausteine wie in den Erläuterungen beschrieben weiter erarbeitet und geplant
werden.
-1-
ERLÄUTERUNGEN:
Die Ausführungsplanung für den 1. Realisierungsabschnitt Nordpark Pulheim war vom Rat auf
Empfehlung des Umwelt- und Planungsausschusses am 15.12.2009 einstimmig beschlossen worden (s. Vorlage 554/2009).
Auch die Genehmigung des Rhein-Erft-Kreise nach § 6 Abs. 3 Landschaftsgesetz liegt mittlerweile
vor.
Für den ersten Realisierungsabschnitt war letztes Jahr ein Fördenantrag in Höhe von 2,747 Mio
Euro gestellt worden. Dieser Betrag wurde insgesamt als förderfähig anerkannt. Der Zuschussanteil beträgt 80%, so dass für die Stadt Pulheim lediglich Kosten in Höhe von 20% als Eigenanteil
verbleiben. Aufgrund der Zusage der Bezirksregierung, dass der Grunderwerb förderfähig ist, wird
die Höhe der förderfähigen Kosten um ca. 300.000 Euro aufgestockt werden.
Mit Datum 08.12.2009 hat die Stadt als Anfinanzierung für den Nordpark Pulheim, 1. Realisierungsabschnitt als Projekt der Regionale 2010 einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 412.202,-Euro aus Städtebaufördermitteln des Landes und des Bundes erhalten. Die restlichen Fördermittel
sollen in diesem Jahr fließen.
Aufgrund des vorliegenden Förderbescheids hat der HFA am 26.01.2010 den Sperrvermerk für die
im Haushalt bereitgestellten Mittel aufgehoben, damit die Leistungsphasen 6 bis 8 für den
1. Realisierungsabschnitt beauftragt und die Ausschreibungsunterlagen erarbeitet werden können
(s. Vorlage 5/2010).
Zur Zeit wird ein entsprechender Auftrag/Vertrag mit dem Büro bbzl vereinbart.
Es ist geplant, dass die Ausschreibung im April/Mai erfolgt, so dass voraussichtlich noch im Sommer mit der Baumaßnahme begonnen werden kann.
Die Umsetzung der Planung für den Nordpark Pulheim stellt den Schwerpunkt der auf Pulheimer
Stadtgebiet geplanten RegioGrün-Maßnahmen dar.
Deshalb wurde die Planung für dieses Projektfenster forciert durchgeführt mit dem Ergebnis, dass
dieses Projekt das erste RegioGrün Projekt ist, für das bereits eine Förderzusage vorliegt. Der
1. Realisierungsabschnitt Nordpark Pulheim wird dabei komplett über Städtebaufördermittel (ohne
EFRE) gefördert.
Im Juni 2009 war im Umwelt- und Planungsausschuss bzw. im Rat (s. Vorlage 251/2009) darüber
informiert worden dass die weitere Förderung der RegioGrün Projekte nur möglich ist, wenn auch
EU-Mittel in Anspruch genommen werden. Als Ergänzung zu den Städtebaufördermitteln des Bundes und des Landes sollen Mittel aus der Ziel 2 Förderung des Europäischen Fonds für Regionale
Entwicklung (EFRE) abgerufen werden.
In Zusammenarbeit aller 11 RegioGrün Projektpartner (8 Kommunen, 1 Kreis, 3 Verbände) soll
unter Begleitung und Mitwirkung der Regionale-Agentur sowie mit Unterstützung der Bezirksregierung im ersten Quartal 2010 ein EFRE-Ziel-2-Antrag mit dem Modelltitel „Zwischenstadt“ erarbeitet
werden. Zwischen dem Rhein-Erft-Kreis als Konsortialführer und den beteiligten Kommunen wird
eine Kooperationsvereinbarung für das Projekt RegioGrün geschlossen.
Projektpartner sind:
o
Stadt Bergisch Gladbach
o
Stadt Brühl
o
Stadt Erftstadt
o
Stadt Frechen
o
Stadt Hürth
o
Stadt Köln
o
Stadt Pulheim
-2-
o
Stadt Wesseling
o
Rhein-Erft-Kreis (als Konsortialführer)
o
Erftverband
o
Zweckverband Kölner Randkanal
o
Mühlenverband Rhein-Rur-Erft
Der Förderantrag muss bis Ende Februar fertig gestellt sein und wird dann zur Prüfung zuerst zum
Ministerium für Bauen und Verkehr (MBV) und danach an das Ziel 2 Sekretariat beim Ministerium
für Wirtschaft, Mittelstand und Energie gegeben.
Neben der Umsetzung des Nordpark Pulheim war bereits im November 2007 vom UPA (s. Vorlage
1388) beschlossen worden, dass weitere Projektfenster, die im Rahmen der vertiefenden Untersuchung des Korridors ‚Am alten Rhein’ vom Büro WGF aus Nürnberg unter Leitung von Prof. Aufmkolk entwickelt wurden, verfolgt und für die Umsetzung Zuschussmittel beantragt werden sollen.
Aus den damals vorgestellten Projektfenstern wurden Projektbausteine entwickelt, für die jetzt im
Rahmen des Gesamtprojekts RegioGrün Fördermittel beantragt werden sollen. Die notwendigen
Eigenanteile sind im Investitionsplan des städtischen Haushalts eingestellt.
Im folgenden werden die im November 2007 beschlossenen Projektfenster und daran anschließend die daraus entwickelten konkreten Projektbausteine beschrieben, die in den ERFE-Antrag
eingeflossen sind.
Im November 2007 beschlossene Projektfenster:
Projektfenster 3
Südeinfahrt Pulheim
Dieses Projektfenster wurde durch den Landesbetrieb Straßen NRW im Rahmen der Umgestaltung der Venloer Str. bereits umgesetzt.
Projektfenster 4
Portal Pletschmühle
Die ursprüngliche Planung, eine Überführung für Fußgänger und Radfahrer über die K9 zu schaffen, kann aufgrund eines nicht zu erwerbenden Grundstücks nicht weiter verfolgt werden. Alternativ soll aber eine attraktive Wegeverbindung entstehen (siehe unten Projektbaustein 3).
Projektfenster 5
2 Aussichtskanzeln an der Hangkante in Stommeln
Diese Planung wurde weiter geführt, s. Projektbaustein 2.
Projektfenster 6
Infotafeln an den Bahnhöfen in Stommeln und Pulheim
Auch dieses Projektfenster wurde weiter verfolgt.
Projektfenster 7
Wegemarkierung zur Kennzeichnung der Hauptrouten
Auch dieses Projektfenster wurde weiter verfolgt.
Projektfenster 8
Wegeneubau
Aus diesem Projektfenster wurde als Alternative zu der Überführung der K 9 eine Wegeführung
entwickelt (s. unter Projektbaustein 3)
Projektfenster 9
Wegeinstandsetzung
Auch aus diesem Projektfenster wurden Projektbausteine entwickelt .
Projektfenster 10 und 11
Begrünung wichtiger Hauptwege
Blühstreifen Verbindung Haus Orr - Sinnersdorf
Auch diese Projektfenster wurde weiter verfolgt.
Projektbausteine der Stadt Pulheim für den EFRE-Antrag:
-3-
Die im Rahmen des Ziel 2 Antrages beantragten Projektbausteine sind im Maßnahmenplan in der
Anlage 1 dargestellt.
1.
Nordpark Pulheim 2. Realisierungsabschnitt
Angrenzend an die ehemalige Friedhofserweiterungsfläche, deren Neugestaltung Teil des 1. Realisierungsabschnittes des Nordpark Pulheim ist, besitzt die Stadt eine weitere Parzelle (Flurstück
38), die jetzt als 2. Realisierungsabschnitt in die bisherige Parkgestaltung einbezogen werden soll
und somit einen weiteren wichtigen Baustein für die Entwicklung des Landschaftsparks darstellt
(Anlage 2).
Der Entwurf für das Flurstück 38 greift die Idee eines Feldflur-Parks auf. Auf dieser Fläche soll
eine Vielzahl von Nutzungen entstehen (Anlage 3), die allen potentiellen Nutzer/innen Raum und
Möglichkeiten bietet. Neben einer lockeren Obstwiese im Übergang zur freien Landschaft wird es
Aufenthaltsinseln und Bereiche zum Lagern, Sonnen und Picknicken geben. Ein Mobilitätsparcours soll dem Training der Geschicklichkeit und Beweglichkeit von Erwachsenen und insbesondere älteren Menschen dienen. Holzdecks in verschiedenen Höhen bieten Aufenthalts- und Spielmöglichkeiten für Nutzer/innen jeden Alters.
2.
Aussichtspunkt RegioGrün Korridor ‚Am alten Rhein’ in Stommeln
(s. Projektfenster 5, die Planung wurde auf 1 Aussichtskanzel reduziert).
An der Hangkante zwischen Nieder- und Mittelterrasse in Stommeln wird eine Aussichtsplattform
mit Infopunkt errichtet (s. Anlage 4). Von hier aus kann der Besucher den Blick über die alte
Rheinstromrinne und den Korridor ‚Am alten Rhein’ bis nach Köln schweifen lassen. Neben allgemeinen Informationen zum Korridor gibt eine Infotafel Auskunft über diesen geologisch interessanten Bereich der Rheinterrassenkante und die kulturhistorische Entwicklung der ehemals von
sumpfigen Niederungen und ausgedehnten Waldflächen geprägten Landschaft im Teilbereich
Stommelner Busch. Durch die Herrichtung des vorhandenen Wirtschaftsweges vorbei am Aussichtspunkt soll Spaziergängern der „Aufstieg“ zum Aussichtspunkt erleichtert werden.
Die Maßnahme soll auf einem städtischen Grundstück erfolgen, so dass kein Grunderwerb nötig
ist. Um sen Aussichtspunkt herum soll eine Fläche von ca. 500 m² gestaltet werden.
3.
Wegeverbindung Portal Pletschmühle – Orr / Nordpark Pulheim
(entwickelt statt Projektfenster 4 und aus Projektfenster 8 sowie 10)
Der geplanten Wegeverbindung zwischen dem sogenannten Portal Pletschmühle und dem verwilderten Landschaftsgarten rund um die Ruine des Haupthauses von Haus Orr (Anlage 5) kommt
eine große Bedeutung zu. Der Weg verbindet die Seenlandschaft Stöckheimer Hof sowie den naturräumlich hochwertigen Auenwaldbereich der Kleinen und Großen Laache, in denen der Pulheimer Bach versickert, mit Orr. Darüber hinaus dient der Weg durch seinen Anschluss an den Nordpark Pulheim als direktes Bindeglied zwischen dem südlichen Landschaftsbereich Stöckheimer
Hof und dem mittleren Bereich Agrarlandschaft Mitte.
Dieser Projektbaustein wurde entwickelt, um eine attraktive Wegeverbindung aus den Wohngebieten zum Orrer Wald und dem Erholungsgebiet Stöckheimer Hof herzustellen, weil die ursprünglich
geplante Überführung nicht realisiert werden kann. Es soll ein neuer Rad-/Gehweg entlang der K9
von der Einmündung der Orrer Str. auf die K9 zur Pletschmühle entstehen. Das bereits vorhandene Teilstück des Weges von der Orrer Str. bis nach Orr soll durch begleitende Anpflanzungen aufgewertet werden (Anlage 6).
Auch der dazu notwendige Grunderwerb ist Teil des Förderantrags.
4.
Blühstreifen entlang des Verbindungswegs Orr – Sinnersdorf
(entspricht Projektfenster 11)
-4-
Mit einem Blühstreifen entlang des Wirtschaftsweges zwischen Orr und Sinnersdorf (Anlage 7) soll
diese häufig von Radfahrer/innen und Spaziergänger/innen genutzte Wegeverbindung aufgewertet werden. Auch aus ökologischer Sicht führt die Maßnahme zu einer Aufwertung. Als östliche
Tangente vom Nordpark Pulheim bietet der Weg zu großen Teilen einen freien Blick auf eben jenes Herzstück des Korridors ‚Am alten Rhein’.
Auch bei dieser Maßnahme ist der notwendige Grunderwerb Teil des Förderantrags.
5.
Wegebau Route Nord-West ‚Vom Adenauer Weiher zum Schloss Paffendorf’
(entwickelt aus Projektfenster 9)
Ausbesserung einer Radwegeverbindung zwischen den Freimersdorfer Höfen und der L 91 auf
einem von der Landwirtschaft genutzten und durch zahlreiche Schlaglöcher in schlechtem Zustand
befindlichen Weg. Der Weg ist auf Pulheimer Stadtgebiet zentraler Bestandteil der RegioGrün Erlebnisroute Nord-West ‚Vom Adenauer Weiher zum Schloss Paffendorf. (Anlage 8). Der Ausbau
auf einem Teilstück bzw. die Reparatur wird den Radfahrer/innen ihren Weg vom äußeren Kölner
Grüngürtel bis in die Energielandschaft rund um Bergheim erleichtern.
Diese Maßnahme wurde dem Umwelt- und Planungsausschuss am 17.06.2009 (s. Vorlage
261/2009) vorgestellt.
6.
„Routen“
( entspricht Projektfenstern 6 und 7)
Zur Aneignung der in den Korridoren entstehenden Parklandschaften gehört ganz wesentlich die
Erschließung für Fußgänger und Radfahrer. Wege müssen die Korridore erschließen. Sie müssen
so geführt werden, dass eine möglichst störungsfreie Bewegung im Raum möglich ist. Attraktive
Bereiche sollen ebenso erreicht werden können wie einzelne Sehenswürdigkeiten, Aussichtspunkte, Freizeiteinrichtungen und Einkehrmöglichkeiten. Eine Orientierung und Ortsbestimmung wird
über die Routenausweisungen ermöglicht. Damit werden die verschiedenen Korridore kulturlandschaftlich vernetzt und im System ,RegioGrün´ verbunden.
7.
Leitsystem – Wegweisung – Infopunkte
entspricht Projektfenstern 6 und 7)
Für die Wegweisung der neuen Routen wird das im Land Nordrhein-Westfalen verbindliche System zur Ausschilderung von Radwegen (RWS 2000) zum Tragen kommen. Dieses System bildet
gewissermaßen die Basis und den Grundstock für weitere Informationsträger. Ein Wiedererkennungselement wird dem Weg ein Markenzeichen verleihen und die Orientierung im Gelände wesentlich erleichtern. Damit erfüllt das Leitsystem die Hauptfunktionen der klaren und eindeutigen
Wegweisung und Information über Attraktionen im Umfeld sowie die Verknüpfung zum ÖPNV-Netz
und weiteren Weganschlüssen.
Das gemeinsam von den RegioGrün Projektpartnern erarbeitete Gestaltungskonzept für die Infotafeln und das Leitsystem wurde dem Umwelt- und Planungsausschuss am 20.04.2009 (Vorlage
160/2009) vorgestellt.
Die oben dargestellten Projektbausteine befinden sich derzeit im Stadium der Vorentwurfsplanung.
Eine Detailplanung ist noch nicht erfolgt. Die vertiefende Planung soll erst dann erfolgen, wenn ein
Zuwendungsbescheid zum Stadtumbau West / EFRE Mantelantrag vorliegt. Diese wird dem Umwelt- und Planungsausschuss nach Vorliegen des Bescheides vorgestellt und zur Beschlussfassung vorgelegt.
8.
Gesamtprojekt ,RegioGrün´
Mit dem Modellprojekt ‚RegioGrün‘ verfolgen die projektverantworlichen Kommunen und Verbände
sowie der Rhein-Erft-Kreis im Abgleich mit dem Masterplan Grün für die Region Köln/Bonn die
-5-
exemplarische Entwicklung und Umsetzung einer innovativen und regional abgestimmten Erneuerungsstrategie für Ballungsräume. Diese stehen zunehmend im Spannungsfeld zwischen Siedlungserweiterung, Ortsrandentwicklung, wirtschaftlichem Wachstum, Agrarnutzung, Naherholung
sowie Natur- und Landschaftsschutz mit der Folge, dass der Verbrauch von Freiraum dramatisch
zunimmt, oftmals ohne eine vorhandene, geschweige denn erprobte strategische raumplanerische
Planung und regionale Abstimmung.
Angesichts der zu erwartenden Auswirkungen des demografischen Wandels gerade in Ballungsräumen kommt der Erarbeitung und präventiven Implementierung von entsprechenden Maßnahmen, mit denen insbesondere die Attraktivität der vorhandenen teilräumlichen Kulturlandschaften
und die Identifikation der Bevölkerung mit diesen gesteigert werden können, eine besondere Bedeutung zu. Eine weitere zentrale Herausforderung besteht in der Sicherung bzw. Schaffung von
Klimaschneisen, die im Rahmen des in Ballungsräumen häufig zu beobachtenden, räumlich ungestalteten „Auseinanderfließens“ der Siedlungsräume in der Vergangenheit allzu häufig verlorengingen. Damit wird den Gefahren des Klimawandels begegnet, der in Verbindung mit einem
schleichenden aber kontinuierlichen Verlust von Klimaschneisen eine weitere Aufheizung der urbanen Ballungsräume zu bewirken droht, mit noch nicht abschätzbaren ökologischen, ökonomischen und letztlich auch gesundheitsgefährdenden Folgen.
Ein zentrales Element der geplanten Maßnahmen ist die Freiflächensicherung und -aufwertung,
verbunden mit der Entwicklung eines übergreifenden strategischen Kommunikationskonzeptes.
Dies dient der Vermittlung der teilräumlichen Leitbilder mit dem Ziel, durch die Bewahrung, Entwicklung und Vernetzung der einzelnen Kulturlandschaften zu einem regionalen Kulturlandschaftsnetzwerk die Landschafts- und Freiraumqualitäten deutlich zu erhöhen, und damit die Erlebbarkeit wie auch das Bewusstsein und somit die Identifikation der Bevölkerung zu erhöhen.
Neben der Anmeldung für die einzelnen Projekte der beteiligten Projektpartner enthält der EFREAntrag auch einen „Overhead-Ansatz“ in Höhe von 7% der zuwendungsfähigen Kosten. Diesen
Posten hat jeder Projektpartner in Abhängigkeit von der Höhe der eigenen zuwendungsfähigen
Kosten in Ansatz gebracht. Aus diesen Mitteln, die ebenfalls mit 80% gefördert werden, sollen gemeinsame öffentlichkeitswirksame Aktionen, Veröffentlichungen, Personalkosten zur Verwaltung
der Fördermittel, insbesondere der EFRE-Mittel (Verteilung, Abruf der Mittel, Verwendungsnachweise) und das von der EU vorgeschriebene Monitoring gemeinsam anteilig finanziert werden.
-6-