Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
25 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
29.06.09, 07:19
Aktualisiert
29.06.09, 07:19
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt
Herrn StV
Bernd Bohlen
Lambertusstraße 69
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Bonner Straße 9-11
Herr Heil
0 22 35 / 409-824
Ihre Anfrage vom 27.04.2009
Rat
Betrifft:
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Ihr Zeichen
Datum
29.06.2009
F 245/2009
30.06.2009
Anfrage bzgl. Gewerbesteuereinnahmen
Sehr geehrter Herr Bohlen,
nachfolgend die Beantwortung Ihrer beiden Anfragen:
zu 1) Teilt die Stadtverwaltung die Befürchtungen des Deutschen Städtetages?
Es ist nicht auszuschließen, dass sich die Krise auch bei den Gewerbesteuer-Einnahmen in
Erftstadt bemerkbar machen wird. Jedoch ist es zu diesem Zeitpunkt nicht möglich, prozentuale
Abschläge vorhersagen zu können. Der Vorteil der Stadt Erftstadt besteht darin, dass es hier keine
Abhängigkeit von wenigen Unternehmen gibt, die entweder überwiegend exportorientiert sind oder
ihr Kerngeschäft in der Automobilbranche (z.B. Zulieferbetriebe) haben. Stattdessen gibt es in
Erftstadt eher einen breiteren Branchen-Mix.
Es gibt in diesem Jahr – wie jedoch auch in allen Jahren zuvor – zwar einige Unternehmen, die
Anträge auf Anpassung ihrer Vorauszahlungen gestellt haben, jedoch lassen sich diese in der
Regel nicht auf die Wirtschaftskrise zurückführen, sondern haben andere Ursachen (z.B.
vorangegangene Schätzungen seitens des Finanzamtes, die sich im Nachhinein als zu hoch
herausstellten). Nur in ganz wenigen Ausnahmefällen könnten die Folgen der Krise
ausschlaggebend dafür sein, derartige Anträge gestellt zu haben.
Es bleibt aber abzuwarten, wie sich die Lage weiter entwicklen wird. Derzeit besteht aber die
Hoffnung, dass die vom Städtetag prognostizierten Einbrüche bei den Gewerbesteuer-Einnahmen
in Erftstadt in dieser Höhe nicht zum Tragen kommen werden.
zu 2) Welche Auswirkungen auf den Haushalt des Jahres 2009 hätte eine Verringerung der
Einnahmen bei der Gewerbesteuer um 10 oder 20%?
Für das Haushaltsjahr 2009 sind Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 8.992.130 EUR geplant
(siehe Seite 449 der Haushaltssatzung 2009). Insgesamt wurden für das Haushaltsjahr 2009
Erträge in Höhe von 79.539.286 EUR geplant, so dass sich ein Anteil der Gewerbesteuererträge
am Gesamtertragsvolumen in Höhe von 11,3% ergibt. Hierdurch wird zwar deutlich, dass die
Gewerbesteuer nicht die Haupteinnahmequelle der Stadt Erftstadt ist, aber dennoch ist es
aufgrund der derzeitigen Haushaltslage sehr bedenklich, sollten Gewerbesteuerausfälle in
nennenswertem Umfang erfolgen.
Eine Verringerung der Einnahmen um 10% hätte eine Mindereinnahme in Höhe von 899.213 EUR
zur Folge; eine Verringerung um 20% würde Mindereinnhamen in Höhe von 1.798.426 EUR
bedeuten.
Mindereinnahmen führen bei bereits vorhandenen Defiziten dazu, dass sich diese Defizite erhöhen
und so ggf. eine höhere (kurzfristige) Kreditaufnahme erforderlich sein wird, um den fälligen
Ausgabeverpflichtungen nachkommen zu können. Dies gilt insbesondere dann, wenn es nicht
gelingt, diese Mindereinnahmen durch Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben an anderer Stelle zu
kompensieren.
Haushaltsrechtlich würden Mindereinnahmen jedoch nicht die Pflicht zur Aufstellung einer
Nachtragssatzung gem. § 81 GO NW auslösen. Die Höhe möglicher Mindereinnahmen ist dabei
unerheblich.
Mit freundlichen Grüßen
(Bösche)
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