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Anfrage (Anfrage bzgl. Gewerbesteuereinnahmen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
25 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
29.06.09, 07:19
Aktualisiert
29.06.09, 07:19
Anfrage (Anfrage bzgl. Gewerbesteuereinnahmen) Anfrage (Anfrage bzgl. Gewerbesteuereinnahmen)

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. Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt Herrn StV Bernd Bohlen Lambertusstraße 69 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Bonner Straße 9-11 Herr Heil 0 22 35 / 409-824 Ihre Anfrage vom 27.04.2009 Rat Betrifft: Mein Zeichen Ihr Zeichen Datum 29.06.2009 F 245/2009 30.06.2009 Anfrage bzgl. Gewerbesteuereinnahmen Sehr geehrter Herr Bohlen, nachfolgend die Beantwortung Ihrer beiden Anfragen: zu 1) Teilt die Stadtverwaltung die Befürchtungen des Deutschen Städtetages? Es ist nicht auszuschließen, dass sich die Krise auch bei den Gewerbesteuer-Einnahmen in Erftstadt bemerkbar machen wird. Jedoch ist es zu diesem Zeitpunkt nicht möglich, prozentuale Abschläge vorhersagen zu können. Der Vorteil der Stadt Erftstadt besteht darin, dass es hier keine Abhängigkeit von wenigen Unternehmen gibt, die entweder überwiegend exportorientiert sind oder ihr Kerngeschäft in der Automobilbranche (z.B. Zulieferbetriebe) haben. Stattdessen gibt es in Erftstadt eher einen breiteren Branchen-Mix. Es gibt in diesem Jahr – wie jedoch auch in allen Jahren zuvor – zwar einige Unternehmen, die Anträge auf Anpassung ihrer Vorauszahlungen gestellt haben, jedoch lassen sich diese in der Regel nicht auf die Wirtschaftskrise zurückführen, sondern haben andere Ursachen (z.B. vorangegangene Schätzungen seitens des Finanzamtes, die sich im Nachhinein als zu hoch herausstellten). Nur in ganz wenigen Ausnahmefällen könnten die Folgen der Krise ausschlaggebend dafür sein, derartige Anträge gestellt zu haben. Es bleibt aber abzuwarten, wie sich die Lage weiter entwicklen wird. Derzeit besteht aber die Hoffnung, dass die vom Städtetag prognostizierten Einbrüche bei den Gewerbesteuer-Einnahmen in Erftstadt in dieser Höhe nicht zum Tragen kommen werden. zu 2) Welche Auswirkungen auf den Haushalt des Jahres 2009 hätte eine Verringerung der Einnahmen bei der Gewerbesteuer um 10 oder 20%? Für das Haushaltsjahr 2009 sind Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 8.992.130 EUR geplant (siehe Seite 449 der Haushaltssatzung 2009). Insgesamt wurden für das Haushaltsjahr 2009 Erträge in Höhe von 79.539.286 EUR geplant, so dass sich ein Anteil der Gewerbesteuererträge am Gesamtertragsvolumen in Höhe von 11,3% ergibt. Hierdurch wird zwar deutlich, dass die Gewerbesteuer nicht die Haupteinnahmequelle der Stadt Erftstadt ist, aber dennoch ist es aufgrund der derzeitigen Haushaltslage sehr bedenklich, sollten Gewerbesteuerausfälle in nennenswertem Umfang erfolgen. Eine Verringerung der Einnahmen um 10% hätte eine Mindereinnahme in Höhe von 899.213 EUR zur Folge; eine Verringerung um 20% würde Mindereinnhamen in Höhe von 1.798.426 EUR bedeuten. Mindereinnahmen führen bei bereits vorhandenen Defiziten dazu, dass sich diese Defizite erhöhen und so ggf. eine höhere (kurzfristige) Kreditaufnahme erforderlich sein wird, um den fälligen Ausgabeverpflichtungen nachkommen zu können. Dies gilt insbesondere dann, wenn es nicht gelingt, diese Mindereinnahmen durch Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben an anderer Stelle zu kompensieren. Haushaltsrechtlich würden Mindereinnahmen jedoch nicht die Pflicht zur Aufstellung einer Nachtragssatzung gem. § 81 GO NW auslösen. Die Höhe möglicher Mindereinnahmen ist dabei unerheblich. Mit freundlichen Grüßen (Bösche) -2-