Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Vertretung des Seniorenbeirates in Ausschüssen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
18 kB
Datum
02.03.2010
Erstellt
01.03.10, 21:35
Aktualisiert
01.03.10, 21:35
Beschlussvorlage (Vertretung des Seniorenbeirates in Ausschüssen) Beschlussvorlage (Vertretung des Seniorenbeirates in Ausschüssen)

öffnen download melden Dateigröße: 18 kB

Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss I/001 (Amt/Aktenzeichen) Termin 02.03.2010 ö. S. X Herr Krüger (Verfasser/in) 73/2010 nö. S. TOP 17.02.2010 (Datum) BETREFF: Vertretung des Seniorenbeirates in Ausschüssen VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Seniorenbeirat HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Haupt- und Finanzausschuss vertagt die Beratung des Antrages des Seniorenbeirates bzgl. der Vertretung in Ausschüssen. Die Beratung soll im Zusammenhang mit der Erörterung der Ergebnisse der Organisationsuntersuchung für den Bereich des Seniorenbeirates geführt werden. ERLÄUTERUNGEN: Mit Schreiben vom 19.01.2010 hat der Seniorenbeirat verschiedene Anträge vorgelegt, die zum Teil in der Ratssitzung am 02.02.2010 behandelt worden sind (s. Anlagen). Die Beratung des Teilaspektes der Vertretung des Seniorenbeirates durch sachkundige Einwohner/innen in den Ausschüssen wurde dabei ausgeklammert und auf die nächste Sitzung des Hauptausschusses verschoben (s. Vorlage 35/2010 S. 2). -1- In der Begründung seines Antrags führt der Seniorenbeirat aus, dass es ihm nur möglich sei, sich frühzeitig in die Diskussion seniorenrelevanter Themen einbringen zu können, wenn er Rederecht in den Ausschüssen besitze. Als sachkundige Einwohnerin bzw. sachkundiger Einwohner in den Ausschüssen wären die Seniorenbeiratsmitglieder bis auf das Abstimmungsrecht gleichberechtigte Ausschussmitglieder, was den Beteiligungsprozess in seniorenrelevanten Angelegenheiten vereinfachen würde. In Betracht kämen folgende Ausschüsse: Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau (21 stimmberechtigte Mitglieder; 14 Ratsmitglieder, 7 sachkundige Bürger/innen) Umwelt- und Planungsausschuss (33 stimmberechtigte Mitglieder; 19 Ratsmitglieder, 14 sachkundige Bürger/innen sowie 1 sachkundige Einwohnerin bzw. sachkundiger Einwohner) Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit (33 stimmberechtigte Mitglieder; 17 Ratsmitglieder, 16 sachkundige Bürger/innen sowie 2 sachkundige Einwohner/innen und beratende Mitglieder nach § 85 Schulgesetz) Ausschuss für Tiefbau und Verkehr (33 stimmberechtigte Mitglieder; 17 Ratsmitglieder, 16 sachkundige Bürger/innen sowie 2 sachkundige Einwohner/innen). Der Rat müsste einen Beschluss fassen, die Ausschüsse jeweils um eine sachkundige Einwohnerin bzw. einen sachkundigen Einwohner zu erweitern. Damit wären für Sitzungsgelder Ausgaben in Höhe von ca. 560 € verbunden. Mit Ratsbeschluss vom 02.02.2010 wurde die Konstituierung des "neuen" Seniorenbeirates auf den 06.12.2010 festgelegt. In diesem Zusammenhang wurde auch der Antrag, die in der Organisationsuntersuchung aufgeführten Punkte bzgl. des Seniorenbeirates für erledigt zu erklären und die Unterstützung des Seniorenbeirates in der bisherigen Form beizubehalten, mehrheitlich abgelehnt. Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, die Beratung über die Einrichtung von sachkundigen Einwohnerinnen bzw. Einwohnern für den Seniorenbeirat in den oben aufgeführten Ausschüssen zusammen mit der Beratung über die in der Organisationsuntersuchung aufgeführten Punkte zum Seniorenbeirat durchzuführen. -2-