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Beschlussvorlage (Beteiligung der Stadt Pulheim im Rahmen von Planungen der Stadt Bergheim Hier: Stellungnahmen der Stadt Pulheim zur 117. Änderung des FNP der Stadt Bergheim und des Bebauungsplanes 220/Glessen "Östlich Dansweiler Straße" (Offenlage) und Kenntnisgabe der Nichtberücksichtigung der Pulheimer Stellungnahme nach frühzeitiger Beteiligung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
16 kB
Datum
28.04.2010
Erstellt
28.04.10, 19:38
Aktualisiert
28.04.10, 19:38
Beschlussvorlage (Beteiligung der Stadt Pulheim im Rahmen von Planungen der Stadt Bergheim
Hier: Stellungnahmen der Stadt Pulheim zur 117. Änderung des FNP der Stadt Bergheim und des Bebauungsplanes 220/Glessen "Östlich Dansweiler Straße" (Offenlage) und Kenntnisgabe der Nichtberücksichtigung der Pulheimer Stellungnahme nach frühzeitiger Beteiligung) Beschlussvorlage (Beteiligung der Stadt Pulheim im Rahmen von Planungen der Stadt Bergheim
Hier: Stellungnahmen der Stadt Pulheim zur 117. Änderung des FNP der Stadt Bergheim und des Bebauungsplanes 220/Glessen "Östlich Dansweiler Straße" (Offenlage) und Kenntnisgabe der Nichtberücksichtigung der Pulheimer Stellungnahme nach frühzeitiger Beteiligung)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Umwelt- und Planungsausschuss IV/61 - ri/wo (Amt/Aktenzeichen) Termin 28.04.2010 ö. S. X Herr Ritter (Verfasser/in) 113/2010 nö. S. TOP 8 29.03.2010 (Datum) BETREFF: Beteiligung der Stadt Pulheim im Rahmen von Planungen der Stadt Bergheim Hier: Stellungnahmen der Stadt Pulheim zur 117. Änderung des FNP der Stadt Bergheim und des Bebauungsplanes 220/Glessen "Östlich Dansweiler Straße" (Offenlage) und Kenntnisgabe der Nichtberücksichtigung der Pulheimer Stellungnahme nach frühzeitiger Beteiligung VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: 1. Der Umwelt- und Planungsausschuss stimmt der unter Vorbehalt dieses Beschlusses abgegebenen Stellungnahme der Verwaltung im Rahmen der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB zur 117. Änderung des FNP der Stadt Bergheim zu, die als Anhang 1 zur Sitzungsvorlage beigefügt ist. 2. Der Umwelt- und Planungsausschuss stimmt der als Anlage2 beigefügten Stellungnahme der Verwaltung im Rahmen der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB zum Bebauungsplanverfahren 220 Glessen / Östlich Dansweiler Straße der Stadt Bergheim zu, die als Anhang 2 zur Sitzungsvorlage beigefügt ist. -1- ERLÄUTERUNGEN: Nachdem die Bedenken der Stadt Pulheim im Rahmen der Beteiligung nach § 4 (1) BauGB laut Beschluss des Ausschusses für Planung und Umwelt der Kreisstadt Bergheim keine Berücksichtigung fanden (mündlicher Bericht in der Sitzung des UPA vom 24.02.2010 und Anhang 3), hat die Verwaltung in der als Anlage 1 beigefügten Stellungnahme im Rahmen der Offenlage die Aufrechterhaltung der Bedenken bekundet. Gleichermaßen unberücksichtigt wurden laut Schreiben vom 25.03.2010 die Bedenken gegenüber den Planzielen des parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 220 Glessen / Östlich Dansweiler Straße, welches der Vorlage als Anhang 4 beigefügt ist. Hier findet derzeit die Offenlage des Teilbebauungsplanes statt, der das Sondergebiet beinhaltet, eine Stellungnahme ist bis 12.05.2010 möglich. Die Planunterlagen sind auf der Webseite http://www.o-sp.de/bergheim/start.php sowie auszugsweise im Sitzungsdienst abrufbar. Die Unterlagen zeigen, dass die Bedenken der Stadt Pulheim keinen Eingang in die Planung gefunden haben. Wesentliche Veränderung – mit Ausnahme der Fortführung als Teilbebauungsplanist vielmehr die Vergrößerung der geplanten Verkaufsfläche. Waren im Entwurf noch 1.600 m² Verkaufsfläche für den Vollsortimenter geplant, sind dies nun 1700 m². Der Discounter soll weiterhin 800 m² Verkaufsfläche aufweisen. Die Zulässigkeit des Verkaufsflächenanteils für nicht nahversorgungsrelevante Sortimente von 20% wird aufrecht erhalten, wenn auch ergänzt durch eine Begrenzung auf max. 100 m² je Untergruppe. -2-