Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 113/2010 - BP-Entwurf220 GN_txtl Festsetzungen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
37 kB
Datum
28.04.2010
Erstellt
28.04.10, 19:38
Aktualisiert
28.04.10, 19:38

Inhalt der Datei

Kreisstadt Bergheim Bebauungsplan Nr. 220 / Glessen "Östlich Dansweiler Straße" Textliche Festsetzungen Verfasser: VDH Projektmanagement GmbH Maastrichter Straße 8 41812 Erkelenz Sachbearbeiter: Dipl.-Ing. Brigitte Christ Erkelenz, den 16. Dezember 2009 zuletzt geändert am 23. Februar 2010 1 Bebauungsplan Nr. 220 / Glessen "Östlich Dansweiler Straße" Textliche Festsetzungen 1 Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs.1 Nr.1 BauGB) 1.1 Mischgebiet (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 6 BauNVO) Im Mischgebiet (MI) sind nicht zulässig: Gartenbaubetriebe (§ 6 Abs. 2 Nr. 6 NauNVO) Tankstellen (§ 6 Abs. 2 Nr. 7 NauNVO) Vergnügungsstätten (§ 6 Abs. 2 Nr. 8 NauNVO) Zudem sind Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO nicht zulässig. 1.2 Sonstiges Sondergebiet (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 11 Abs. 3 BauNVO) Im Sonstigen Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Nahversorgung" wird als Art der baulichen Nutzung ein Nahversorger mit einer maximalen Verkaufsfläche von 1.700 qm und ein Nahversorger mit einer maximalen Verkaufsfläche von 800 qm festgesetzt. Grundsätzlich zulässig sind nahversorgungsrelevante Sortimente der Bergheimer Liste. Die Bergheimer Liste weist folgende Sortimente als nahversorgungsrelevant aus: • • • • • • Nahrungs- und Genussmittel Reformwaren Drogerieartikel (Körperpflege, Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel) Pharmazeutische Artikel, Arzneimittel Schnittblumen und kleinere Pflanzen Zeitungen und Zeitschriften Auf höchstens 20 % der Verkaufsfläche der Nahversorger, jedoch pro Untergruppe maximal 100 qm, die nicht zu den nahversorgungsrelevanten Sortimenten zuzurechnen sind, können zentrenrelevante und nicht-zentrenrelevante und nicht-nahversorgungsrelevante Sortimente gemäß Bergheimer Liste angeboten werden: Die Bergheimer Liste weist folgende Sortimente als zentrenrelevant aus: • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • Parfümerie und Kosmetikartikel Medizinische und orthopädische Artikel (ohne pharmazeutische Artikel und Arzneimittel) Optische und akustische Artikel Bekleidung, Wäsche und sonstige Textilien Baby-/ Kleinkinderartikel (ohne Kinderwagen) Schuhe Lederwaren, Koffer und Taschen Uhren, Schmuck Bücher Fotoartikel, Video Sport- und Freizeitartikel (außer Campingartikel und Großgeräte), Sportbekleidung und -schuhe Spielwaren und Bastelartikel Fahrräder Musikalien, Waffen und Jagdbedarf, Nähbedarf, Briefmarken und vergleichbare Hobbyartikel Papier- und Schreibwaren, Bürobedarf (sofern nicht überwiegend gewerbliche Abnehmer) Elektrohaushaltsgeräte (nur Kleingeräte) Geschenkartikel Glaswaren, Porzellan und Keramik, Hausrat Handarbeitsbedarf Haus- und Heimtextilien (u.a. Stoffe, Kurzwaren, Gardinen und Zubehör) Stand: 02/2010 2 Bebauungsplan Nr. 220 / Glessen "Östlich Dansweiler Straße" Textliche Festsetzungen • • • Medien (Unterhaltungselektronik, Tonträger, Computer und Kommunikationselektronik, einschl. Zubehör) Antiquitäten, Kunstgegenstände, Bilder, Bilderrahmen, sonstiges Einrichtungszubehör Lampen und Leuchten Die Bergheimer Liste weist folgende Sortimente als nicht-zentrenrelevante und nichtnahversorgungsrelevante aus: • • • • • • • • • • • 2 3 Elektrohaushaltsgeräte (nur Elektrogroßgeräte („Weiße Ware)) Sport- und Freizeitgroßgeräte, Campingartikel Fahrzeuge aller Art und Zubehör (auch Kinderwagen, ohne Fahrräder) Möbel (einschl. Küchen) Büromöbel und -maschinen Gartenmarktspezifisches Kernsortiment (u.a. Gartenbedarf (z.B. Erde. Torf), Gartenhäuser, -geräte, (Groß-) Pflanzen und Pflanzgefäße Baumarktspezifisches Kernsortiment (u.a. Bad-, Sanitäreinrichtungen und -zubehör, Bauelemente, Baustoffe, Beschläge, Eisenwaren, Fliesen, Installationsmaterial, Heizungen, Öfen, Werkzeuge) Farben und Lacke, Tapeten Teppiche und Bodenbeläge Brennstoffe und Mineralölerzeugnisse Tiernahrung, Tiere und zoologische Artikel Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs.1 Nr.1 BauGB) 2.1 Bezugspunkt für die Höhenangaben sind die Höhenbezugspunkte 1-3 gemäß Plandarstellung. 2.2 Im MI wird gemäß § 9 Abs. 3 BauGB die Firsthöhe baulicher Anlagen auf max. 10,50 m (oberster Abschluss der baulichen Anlage) und die Traufhöhe (obere Dachbegrenzungskante/ Außenwand) auf max. 7,50 m über Bezugspunkt festgesetzt. 2.3 Im SO wird gemäß § 9 Abs. 3 BauGB die Gebäudehöhe (oberster Abschluss der baulichen Anlage) auf max. 9,50 m über Bezugspunkt festgesetzt. 2.4 Das angegebene Höchstmaß der Gebäudehöhe im SO-Gebiet darf durch untergeordnete Teile baulicher Anlagen (z.B. Schornsteine, Belüftungsanlagen, Kühlaggregate) bis zu 5,0 m auf 10 % der Fläche ab einem Abstand von 3 m von der Dachkante überschritten werden (§ 16 Abs. 6 BauNVO). Das angegebene Höchstmaß der First- und Traufhöhe im MI-Gebiet darf durch untergeordnete Teile baulicher Anlagen (z.B. Schornsteine) bis zu 2,0 m überschritten werden (§ 16 Abs. 6 BauNVO). 2.5 Die maximale Höhenlage der Stellplatzanlage beträgt 90,20 m ü.NN. Flächen für Nebenanlagen (§ 9 Abs.1 Nr. 4 BauGB) 3.1 Die der Versorgung der Baugebiete dienenden Nebenanlagen sind gem. § 14 Abs. 2 BauNVO als Ausnahme zulässig. 3.2 Im SO sind Stellplätze außer in den für sie vorgesehen Flächen nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. 3.3 Werbeanlagen sind im SO-Gebiet nur an der Stätte der Leistung an der Eingangsfront (Ostseite) des Gebäudekomplexes zulässig, sowie in den nachfolgend aufgeführten Festsetzungen 3.4 - 3.6. Sie sind nur bis zur Höhe der Traufe der Gebäude zulässig. Stand: 02/2010 3 Bebauungsplan Nr. 220 / Glessen "Östlich Dansweiler Straße" Textliche Festsetzungen 3.4 3.5 3.6 Innerhalb der Fläche für Nebenanlagen „Pylon“ ist die Errichtung eines Werbepylons bis zu einer maximalen Höhe von 9,50 m zulässig. Die maximale Werbefläche beträgt maximal 12 qm. Innerhalb der Flächen für Nebenanlagen „Fahnen“ ist die Errichtung von 5 Fahnenmasten bis zu einer maximalen Höhe von 7,0 m zulässig. An der südlichen Gebäudefassade ist eine Werbefläche mit einer maximalen Breite von 3 m mit nicht retroreflektierender bzw. fluoreszierender Wirkung zulässig. 4 Niederschlagswasserbeseitigung (§ 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB i.V.m. § 51a Abs. 3 LWG NW) Das auf allen Dachflächen und versiegelten Flächen anfallende Niederschlagswasser der Baugrundstücke des SO-Gebietes ist in den Vorfluter „Nördliche Dansweiler Ronne“ einzuleiten. 5 Geh-, Fahr- und Leitungsrecht (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB) Zugunsten des Anliegers des östlich angrenzenden Grundstücks (Flurstück 492) wird ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht (GFL) festgesetzt. Für Fahrräder und Mopeds der Allgemeinheit, Rettungs- und Müllfahrzeuge, sowie landwirtschaftliche Fahrzeuge erfolgt ein Fahrrecht. Zugunsten der Allgemeinheit erfolgt ein Gehrecht. 6 Besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) 6.1 Folgende Betriebszeiten sind für die Betriebsanlagen im Sondergebiet zulässig: Öffnungszeiten: 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr Warenanlieferung: 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr Technische Anlagen: 06:00 Uhr bis 06:00 Uhr 6.2 Alle außenliegenden technischen Anlagen -Heizung/Lüftung/Klima/Kälte- sowie alle ins Freie führenden Anlagenteile sind in Abhängigkeit der Schallleistung zu kapseln und/oder mit Schalldämpferstrecken auszurüsten. Die Dimensionierung ist derart vorzunehmen, dass außen folgender immissionswirksamer Schalleistungspegel nicht überschritten wird: Technische Anlagen: Heizung / Lüftung / Klima / Kälte Schalleistungspegel: LWA, zul. = 75,0 dB(A) pro Gerät pro Schallquelle 6.3 Die Oberfläche der Fahrwege ist in Asphaltbeton oder in einem nicht geriffelten Gussasphalt auszuführen. Stand: 02/2010 4 Bebauungsplan Nr. 220 / Glessen "Östlich Dansweiler Straße" Textliche Festsetzungen 7 6.4 Eine gewerbliche Nutzung der Stellplatzanlage in den Nachtstunden zwischen 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr ist nicht zulässig. Ausgenommen ist hiervon der abfließende Verkehr zwischen 22.00 Uhr bis 22.30 Uhr. Der nordwestliche Stellplatzbereich mit der Kennzeichnung „Mitarbeiter“ ist nur für Angestellte der Einzelhandelsnutzungen zulässig. Die Sicherstellung der Nutzung sind mit baulichen Maßnahmen, wie z.B. Pollern oder Schranken, zu gewährleisten. 6.5 Es wird innerhalb der Grünfläche eine Lärmschutzwand mit einer Höhe von 3,00 m über 90,20 m ü. NN festgesetzt. Flächen für das Anpflanzen sowie die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a) BauGB) 7.1 Auf der Maßnahmenfläche (Grünfläche) mit der Zweckbestimmung „Lärmschutzwand“ ist jeweils nördlich und südlich der Lärmschutzwand eine Strauchhecke mit einer Regelbreite von 1,50 m aus standortgerechten und heimischen Gehölzen gemäß Pflanzliste C anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten. Die Sträucher sind in einem Abstand von 0,5 m, versetzt, 2xv., Mindestqualität 100/150 anzupflanzen. 7.2 Auf den Maßnahmenflächen mit der Zweckbestimmung „PG 1 Eingrünung“ ist jeweils eine Strauchhecke mit einer Regelbreite von 2,0 m aus standortgerechten und heimischen Gehölzen gemäß Pflanzliste C anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten. Die Sträucher sind in einem Abstand von 0,5 m, versetzt, 2xv., Mindestqualität 100/150 anzupflanzen. Die Grünflächen dürfen durch jeweils maximal 1,50 m breite Fußwege, die aufgrund bauordnungsrechtlicher Vorschriften erforderlich sind, unterbrochen werden. 7.3 Auf der Maßnahmenfläche mit der Zweckbestimmung „PG 2 Eingrünung“ ist eine Strauchhecke mit einer Regelbreite von 1,50 m aus standortgerechten und heimischen Gehölzen gemäß Pflanzliste C anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten. Die Sträucher sind in einem Abstand von 0,5 m, versetzt, 2xv., Mindestqualität 100/150 anzupflanzen. Die Grünflächen dürfen durch jeweils maximal 1,50 m breite Fußwege, die aufgrund bauordnungsrechtlicher Vorschriften erforderlich sind, unterbrochen werden. 7.4 Entlang der südlichen Fassade ist eine Strauchhecke aus standortgerechten und heimischen Gehölzen gemäß Pflanzliste C anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten, wenn die Breite zwischen Gebäude und Verkehrsfläche mindestens 1,0 m beträgt. Bei einer Breite zwischen 0,5 m und 1,0 m ist die Fläche mit Bodendeckern und/oder Raseneinsaat zu begrünen. Die Sträucher sind in einem Abstand von 0,5 m, versetzt, 2xv., Mindestqualität 100/150 anzupflanzen. Die Grünflächen dürfen durch jeweils maximal 1,50 m breite Fußwege, die aufgrund bauordnungsrechtlicher Vorschriften erforderlich sind, unterbrochen werden. 7.5 Je angefangene 7 Stellplätze im SO-Gebiet ist ein standortgerechter und heimischer Hochstamm I. gemäß Pflanzliste A innerhalb der Fläche für Stellplätze zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Die zeichnerisch festgesetzten Bäume, die innerhalb der Fläche für Stellplätze festgesetzt sind und die bis zu 8 m an diese Fläche angrenzen, sind anzurechnen. Die Pflanzqualität beträgt für Bäume I. Ordnung mindestens Hst. 3xv. StU. 16/18 und für Bäume II. Ordnung Hst. 3xv. Stand: 02/2010 5 Bebauungsplan Nr. 220 / Glessen "Östlich Dansweiler Straße" Textliche Festsetzungen StU. 16/18. Die Überhangbereiche und deren seitliche Grünbereiche der Stellplätze sind mit Bodendeckern und/oder Raseneinsaat zu begrünen. 7.6 In den nachrichtlich eingetragenen Sichtdreiecken sind nur bis zu 50 cm hohe Strauchbepflanzungen zulässig. 7.7 Für die anzupflanzenden Bäume sind standortgerechte und heimische Hochstämme gemäß Pflanzliste zu verwenden. Der tatsächliche Pflanzstandort kann bis zu 5 m von der zeichnerischen Darstellung abweichen. 8 Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen und Stützmauern, soweit sie zur Herstellung des Straßenkörpers erforderlich sind (§ 9 Abs. 1 Nr. 26 BauGB) Abstützungen der Straßeneinfassungen (Rückenstützen) sind in einer Breite von 25 cm ab Hinterkante Randeinfassung auf den privaten Grundstücken entschädigungslos zu dulden. Pflanzliste Pflanzliste A – Bäume I. Ordnung z.B. Bergahorn Rotbuche Esche Stieleiche Traubeneiche Acer pseudoplatanus Fagus sylvatica Fraxinus excelsior Quercus pedunculata Quercus petraea Winterlinde Sommerlinde Bergulme Eberesche Tilia cordata Tilia platyphyllos Ulmus glabra Sorbus aucuparia Pflanzliste B – Bäume II. Ordnung z.B. Feldahorn Schwarzerle Hainbuche Acer campestre Alnus glutinosa Carpinus betulus Vogelkirsche Vogelbeere Bruchweide Prunus avium Sorbus aucuparia Salix fragilis Pflanzliste C – Sträucher z.B. Hartriegel Hasel Weißdorn Pfaffenhütchen Rainweide Traubenkirsche Schlehe Faulbaum Kreuzdorn Stand: 02/2010 Cornus sanguinea Corylus avellana Crataegus monogyna Euonymus europeaus Ligustrum vulgare Prunus padus Prunus spinosa Rhamnus frangula Rhamnus cathartia Hundsrose Rosa canina Salweide Salix caprea Schwarzer Holunder Sambucus nigra Wasserschneeball Viburnum opulus Stechpalme Ilex aquifolium Besenginster Cytisus scoparius Johannisbeere Ribes nigrum Heckenkirsche Lonicera xylosteum 6 Bebauungsplan Nr. 220 / Glessen "Östlich Dansweiler Straße" Textliche Festsetzungen 9 Hinweise 9.1 Die Bestimmungen zum Auffinden archäologisch relevanter Güter nach §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen sind zu beachten. Danach sind entsprechende Bodenfunde den zuständigen Behörden zu melden und die Fundstelle ist nach erfolgter Meldung drei Werktage unverändert zu belassen. 9.2 Zur Kriminalprävention sollten neben stadtplanerischen Maßnahmen auch sicherheitstechnische Maßnahmen an den Häusern berücksichtigt werden. Die Direktion Kriminalität bietet kostenfreie Beratungen über kriminalitätsmindernde Maßnahmen an. 9.3 Das Plangebiet befindet sich innerhalb der Schutzzone IIIb des Wasserschutzgebietes Weiler. 9.4 Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unzulässig, wenn Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Stand: 02/2010