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Beschlussvorlage (Festlegung der Kindpauschalen zur Betriebskostenförderung der Kindertagesstätten im Kindergartenjahr 2010/2011)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
25.02.2010
Erstellt
19.02.10, 12:18
Aktualisiert
19.02.10, 12:18
Beschlussvorlage (Festlegung der Kindpauschalen zur Betriebskostenförderung der Kindertagesstätten im Kindergartenjahr 2010/2011) Beschlussvorlage (Festlegung der Kindpauschalen zur Betriebskostenförderung der Kindertagesstätten im Kindergartenjahr 2010/2011)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Jugendhilfeausschuss II/510 (Amt/Aktenzeichen) Termin 25.02.2010 ö. S. X Friedhelm Seibel (Verfasser/in) 61/2010 nö. S. TOP 01.02.2010 (Datum) BETREFF: Festlegung der Kindpauschalen zur Betriebskostenförderung der Kindertagesstätten im Kindergartenjahr 2010/2011 VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der JHA beschließt im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung die Bedarfsgerechtigkeit der in der Anlage zusammengestellten einrichtungsbezogenen Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen und beauftragt die Verwaltung, die Mittel beim Land fristgerecht bis zum 15.03.2010 zu beantragen. ERLÄUTERUNGEN: Nach der Verfahrensverordnung zum Kinderbildungsgesetz (VerfVO KiBiz) hat das Jugendamt als örtlicher Träger der Jugendhilfe bis zum 15.03. jeden Jahres die Landesmittel zur Betriebskostenförderung für das anstehende Kindergartenjahr nach §§ 21, 22 KiBiz auf der Grundlage einer verbindlichen Entscheidung der örtlichen Jugendhilfeplanung zu beantragen. Die Antragsdaten wurden anhand der vorliegenden Meldungen bzw. der Datenlage des laufenden Kindergartenjahres -1- ermittelt. Teilweise sind die Aufnahmeverfahren in den Kindertageseinrichtungen noch nicht zu 100 % abgeschlossen bzw. treten täglich wieder Veränderungen auf. Spätestens zum 15.03.2010 wird die Mittelanmeldung an das Land erfolgt sein. Wesentliche Änderungen gegenüber der anliegenden Auflistung sind nicht zu erwarten. Die Verwaltung ist in Kontakt mit den Trägern, damit diese die Antragsdaten so fristgerecht in das landesseitig vorgegebene EDV-Programm kibiz.web einpflegen, dass die erforderliche, weitere Aufbereitung durch das Jugendamt (Antragstellung für den gesamten Jugendamtsbereich) ebenso fristgerecht möglich ist. Der JHA wird (wie im Vorjahr) in der nächsten Sitzung den in kibiz.web erzeugten Antrag zur Kenntnis erhalten. -2-