Daten
Kommune
Pulheim
Größe
20 kB
Datum
02.02.2010
Erstellt
03.02.10, 22:07
Aktualisiert
03.02.10, 22:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Rat
II/501
Termin
ö. S.
02.02.2010
X
Herr Abs / Herr
Darius
(Verfasser/in)
(Amt/Aktenzeichen)
35/2010
nö. S. TOP
19.01.2010
(Datum)
BETREFF:
Seniorenbeiratswahl 2010
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Seniorenbeirat
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
X
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
ja
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
davon:
€
- im Haushalt des laufenden Jahres:
12.500,-€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
€
€
€
X
ja
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
1. Der Rat beschließt, die Wahl des Seniorenbeirates zusammen mit der Landtagswahl am 09.Mai 2010
durchzuführen.
2. Der Rat beschließt, den § 3 der Geschäftsordnung des Seniorenbeirates folgendermaßen zu ändern:
Änderung in Satz 7 “Der Beirat hat sich innerhalb eines Monats nach der Wahl zu konstituieren“
entfällt und wird ersetzt durch den Satz „ Der Rat der Stadt Pulheim bestimmt den Wahltermin
und den Termin der Konstituierung“
-1-
nein
3. Der Rat beschießt, den Termin für die Konstituierung des neuen Seniorenbeirates auf den 06.12.2010 zu legen.
ERLÄUTERUNGEN:
Zu 1):
Auf Anfrage des Seniorenbeirates in seiner Sitzung am 18.01.2010 hinsichtlich der möglichen Weiterführung der Arbeit,
wurde dem Beirat bekanntgegeben, dass sich der Verwaltungsvorstand aus Kostengründen, vorbehaltlich eines entsprechenden Ratsbeschlusses, für eine Zusammenlegung der Seniorenbeiratswahl mit der Landtagswahl ausspricht. Grundsätzlich spricht sich auch der noch amtierende Beirat für die Zusammenlegung aus. Allerdings verknüpft der amtierende Seniorenbeirat seine Bereitschaft zur Kandidatur mit der weiteren personellen und finanziellen Unterstützung im bisherigen Umfang und fordert daher den Rat auf, bei der Entscheidung den Vorschlag von Rödl & Partner zurückzuweisen. Da die Vorbereitung der Wahl für den Seniorenbeirat sowie für die Verwaltung einen gewissen zeitlichen Vorlauf benötigt, bitten der Seniorenbeirat und die Verwaltung um eine frühzeitige Entscheidung über die Zusammenlegung der Wahlen.
Daher sollte eine Entscheidung unbedingt am 02.02.2010 getroffen werden, weil anderenfalls der zeitliche Spielraum zu kurz
bemessen ist.
Hinsichtlich der Forderung des Seniorenbeirates auf einen Sitz als sachkundiger Einwohner in allen Ausschüssen, in denen
dies gesetzlich zulässig ist, erfolgt eine separate Vorlage der Verwaltung zur Beratung im nächsten Fachausschuss.
( s. Anlage, Anträge des Seniorenbeirates )
Zu 2):
Sollte der Rat dem Beschlussvorschlag zu 1) folgen, bedarf es der Änderung des § 3 der Geschäftsordnung des Seniorenbeirates.
Mit Änderung der Geschäftsordnung bestimmt der Rat den Wahltermin und den Termin der Konstituierung.
Darüber hinaus kann der Rat die Wahlperiode des Seniorenbeirates wieder der Wahlzeit des Rates anpassen.
Zu 3):
-2-
Der amtierende Seniorenbeirat wurde am 21.11.2004 gewählt und konstituierte sich am 06.12.2004. Die Amtsperiode
wurde um ein Jahr verlängert. Folglich bietet sich Montag, der 06.12.2010 als Termin zur Konstituierung des neuen Seniorenbeirates an.
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Dezernent
Amtsleiter
Sachbearbeiter
-3-