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Beschlussvorlage (Sondernutzung Guidelplatz)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
16.03.2010
Erstellt
16.03.10, 11:08
Aktualisiert
16.03.10, 11:08
Beschlussvorlage (Sondernutzung Guidelplatz) Beschlussvorlage (Sondernutzung Guidelplatz)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Rat II/320 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 16.03.2010 X Frau Hausmann (Verfasser/in) 92/2010 nö. S. TOP 08.03.2010 (Datum) BETREFF: Sondernutzung Guidelplatz VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluß zu fassen: Der Rat beschließt die anliegende 5. Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Plätzen in der Stadt Pulheim vom 30.9.1996. -1- ERLÄUTERUNGEN: Die Stadt Pulheim veräußert die Baugrundstücke im Ortskern Brauweiler (Guidelplatz und künftige Verbindung zur Kaiser-Otto-Straße) an den Käufer. Im Gegensatz zu anderen Plätzen im Stadtgebiet steht die Fläche des Guidelplatzes dann im Eigentum eines privaten Investors. Dieser tätigt erhebliche Investitionen auf und im Umfeld des Guidelplatzes und ist deshalb in hohem Maß von Veranstaltungen auf dem Platz und deren Auswirkungen betroffen. Ein erheblicher Teil der Verkehrsflächen wird mit einer Tiefgarage von der Stiftung unterbaut. Die Stadt wird daher das Eigentum an diesem Teil der Verkehrsflächen der Stiftung übertragen. Diese stimmt als Käufer der öffentlich-rechtlichen Widmung der betroffenen Flächen zu und bestellt zur Sicherheit eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit zu Gunsten der Stadt Pulheim. Als zukünftige Eigentümerin des überwiegenden Teils der Gebäude im Bereich des Guidelplatzes und der künftigen Verbindung zur Kaiser-Otto-Straße und als Eigentümerin des überwiegenden Teils der Verkehrsflächen wünscht die Stiftung eine Einflussnahme auf Art, Anzahl und Durchführung künftiger Sondernutzungen auf den betroffenen Verkehrsflächen. Die Stiftung regt dazu an, die Stadt Pulheim möge sich eine Selbstbindung geben, wie und in welcher Form künftig mit Sondernutzungsanträgen für den Guidelplatz bzw. die neue Verbindung zur Kaiser-Otto-Straße umgegangen wird. Ergänzend weist die Stiftung darauf hin, dass die städtische Sondernutzungssatzung dahingehend zu ändern sei, dass die Belange der Stiftung bei der Ermessungsausübung der Stadt in angemessener Weise zu berücksichtigen sind. -2-