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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 59/2010)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
122 kB
Datum
25.02.2010
Erstellt
19.02.10, 12:18
Aktualisiert
19.02.10, 12:18
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Inhalt der Datei

Anlage: Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Famiiienzentren • Planungsziele für das Kindergartenjahr 2010/2011 Festlegungen und Erläuterungen Als Planungsgrundlage für die Auswahl der Famiiienzentren dient der bekannte Schlüssel auf der Basis der Anzahl von Kindern im Alter von 0 - 6 Jahren. Nach diesem Schlüssel sind - ausgehend von den geplanten Gesamtzahlen für den Ausbau der Famiiienzentren - für jeden Jugendamtsbezirk Ausbauziele ermittelt worden. Die für den jeweiligen Jugendamtsbezirk geplanten Ausbauziele für das Kindergartenjahr 2010/2011 sind bitte der beigefügten Liste zu entnehmen. Dabei ist zu beachten, dass durch das in 2010 neu hinzukommende Jugendamt im Kreis. Gütersloh in der Gemeinde Verl sich die Anzahl der Famiiienzentren auf Kreisebene entsprechend verringert. Die Planungsziele bieten die Möglichkeit gemeinsam mit den freien Trägern die örtliche Entwicklung zu gestalten. Durch Beschluss des örtlichen Jugendhilfeausschusses sollen geeignete Einrichtungen ausgewählt werden; diese erhalten eine freiwillige Förderung in Höhe von 12.000 Euro pro Jahr. Im Einzelfall können auch Famiiienzentren als Verbund unter Einbeziehung mehrerer Kindertageseinrichtungen oder auch anderer kinder- und familienorientierter Einrichtungen tätig sein und die Landesmittel erhalten (z.B. eine Familienbildungsstätte oder eine Familienberatungsstelle). Die gültigen konkreten Qualitätsstandards des Gütesiegels sind in der Broschüre "Gütesiegel Familienzentrum Nordrhein-Westfalen" des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (Broschürennummer 1041, 2008) beschrieben, hieran sollte die Orientierung für die Auswahl der zukünftigen Famiiienzentren erfolgen. Das Gütesiegel und das Gütesiegel-Verfahren werden in der "Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Kinderbildungsgesetzes vom 12.11.2009" in Teil 3 "Gütesiegel Familienzentrum NRW1 beschrieben. Diese Verordnung wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen am 04.12.2009 veröffentlicht. 1 Im Hinblick auf einen Verbund, also einen Zusammenschluss mehrerer Kindertageseinrichtungen zu einem Familienzentrum, ist sicherzustellen, dass er auf der Grundlage eines sozial räum liehen Gesamtkonzepts und einer Verbundvereinbarung arbeitet. Die maximale Größe eines Verbundes umfasst in der Regel fünf Kindertageseinrichtungen, die ihre Leistungen an einem zentralen Ort erbringen. Gegebenenfalls erforderliche Ausnahmeanträge im Hinblick auf die Anzahl der Kitas eines Verbundes bitte ich, dem zuständigen Landesjugendamt zur Genehmigung vorzulegen. Als zentraler Ort gilt in der Regel eine maximale Entfernung von circa 3 km von jeder einzelnen Kindertageseinrichtung des Verbunds; im ländlichen Bereich können von der örtlichen Jugendhilfeplanung gemäß § 12 Abs. 5 der oben genannten Verordnung Ausnahmen zugelassen werden. Die Broschüre "Gütesiegel Familienzentrum Nordrhein-Westfalen" beschreibt das Verbund-Familienzentrum ausführlich. Jedes Verbund-Familienzentrum erhält ebenso wie ein Einzel-Familienzentrum eine freiwillige Förderung in Höhe von 12.000 Euro. Im begründeten Einzelfall werden Ausnahmen zugelassen. Ausnahmeanträge sind den Landesjugendämtern zur Entscheidung vorzulegen. Eine begründete Ausnahme kann bei einem VerbundFamilienzentrum mit mindestens vier Kindertageseinrichtungen gegeben sein; Voraussetzung ist ein erhöhter Koordinationsaufwand, der seitens des Antragstellers explizit darzulegen ist. Dieser erhöhte Aufwand wird mit einem zusätzlichen Zuschuss i.H.v. 12.000 Euro abgegolten, vorausgesetzt, die für das jeweilige Kindergartenjahr festgelegten Planungsziele des jeweiligen Jugendamtes sind noch nicht ausgeschöpft. Einrichtungen, die im Rahmen des laufenden Modellprojektes der Bundesregierung als Mehrgenerationenhaus gefördert werden, können die Landesförderung für Famiiienzentren nur erhalten, wenn es sich um eigenständige Projekte handelt, die räumlich, wirtschaftlich und personell unabhängig von Mehrgenerationenhaus sind. Die Beantragung der freiwilligen Förderung der Famiiienzentren für das Kindergartenjahr 2010/2011 ist von den Jugendämtern beim zuständigen Landesjugendamt bis spätestens 01.06.2010 in FamZ.web vorzunehmen. Ein Antrag auf Genehmigung einer Ausnahme für einen zusätzlichen Zuschuss für VerbundFamilienzentren für das jeweilige Kindergartenjahr hat im Rahmen der freiwilligen Förderung der Famiiienzentren bis spätestens zum 01.06.2010 in FamZ.web zu erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Förderung der Famiiienzentren mit Gütesiegel, also die gesetzliche Förderung der bereits zertifizierten Famiiienzentren, nach einem gesonderten Verfahren gemäß KiBiz durchgeführt wird. Die Beantragung der gesetzlichen Förderung ist von den Jugendämtern beim zuständigen Landesjugendamt bis spätestens 15.03.2010 bzw. im Rahmen von KiBiz.web vorzunehmen. Im Hinblick auf die gesetzliche Förderung ist ein Antrag auf Genehmigung einer Ausnahme für einen zusätzlichen Zuschuss für VerbundFamiiienzentren so rechtzeitig zu stellen, dass ein positiver Bescheid zum Zeitpunkt der Antragstellung, also spätestens bis zum 15. März 2010 vorliegt. Eine Beantragung des zusätzlichen Zuschusses hat ebenfalls im Rahmen von KiBiz.web zu erfolgen und ist gleichzeitig bis spätestens 15.03.2010 vorzunehmen. Der zusätzliche Zuschuss für Verbünde teilt grundsätzlich dieselbe Förderqualität (entweder beide Zuschüsse gesetzliche Förderung oder beide Zuschüsse freiwillige Förderung). Die Termine zur Beantragung der freiwilligen Förderung (01. Juni) in FamZ.web sowie für die gesetzliche Förderung (15. März) in Kibiz.web sind verbindlich einzuhalten.