Daten
Kommune
Pulheim
Größe
122 kB
Datum
25.02.2010
Erstellt
19.02.10, 12:18
Aktualisiert
19.02.10, 12:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage:
Weiterentwicklung
von
Kindertageseinrichtungen
zu
Famiiienzentren •
Planungsziele für das Kindergartenjahr 2010/2011
Festlegungen und Erläuterungen
Als Planungsgrundlage für die Auswahl der Famiiienzentren dient der bekannte
Schlüssel auf der Basis der Anzahl von Kindern im Alter von 0 - 6 Jahren. Nach
diesem Schlüssel sind - ausgehend von den geplanten Gesamtzahlen für den
Ausbau der Famiiienzentren - für jeden Jugendamtsbezirk Ausbauziele ermittelt
worden. Die für den jeweiligen Jugendamtsbezirk geplanten Ausbauziele für das
Kindergartenjahr 2010/2011 sind bitte der beigefügten Liste zu entnehmen. Dabei ist
zu beachten, dass durch das in 2010 neu hinzukommende Jugendamt im Kreis.
Gütersloh in der Gemeinde Verl sich die Anzahl der Famiiienzentren auf Kreisebene
entsprechend verringert.
Die Planungsziele bieten die Möglichkeit gemeinsam mit den freien Trägern die
örtliche
Entwicklung
zu
gestalten.
Durch
Beschluss
des
örtlichen
Jugendhilfeausschusses sollen geeignete Einrichtungen ausgewählt werden; diese
erhalten eine freiwillige Förderung in Höhe von 12.000 Euro pro Jahr.
Im Einzelfall können auch Famiiienzentren als Verbund unter Einbeziehung mehrerer
Kindertageseinrichtungen oder auch anderer kinder- und familienorientierter
Einrichtungen
tätig
sein
und
die
Landesmittel
erhalten
(z.B.
eine
Familienbildungsstätte oder eine Familienberatungsstelle).
Die gültigen konkreten Qualitätsstandards des Gütesiegels sind in der Broschüre
"Gütesiegel
Familienzentrum
Nordrhein-Westfalen"
des
Ministeriums
für
Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
(Broschürennummer 1041, 2008) beschrieben, hieran sollte die Orientierung für die
Auswahl der zukünftigen Famiiienzentren erfolgen. Das Gütesiegel und das
Gütesiegel-Verfahren werden in der "Verordnung zur Änderung der Verordnung zur
Durchführung des Kinderbildungsgesetzes vom 12.11.2009" in Teil 3 "Gütesiegel
Familienzentrum NRW1 beschrieben. Diese Verordnung wurde im Gesetz- und
Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen am 04.12.2009 veröffentlicht.
1
Im Hinblick
auf einen Verbund, also einen Zusammenschluss
mehrerer
Kindertageseinrichtungen zu einem Familienzentrum, ist sicherzustellen, dass er auf
der
Grundlage
eines
sozial räum liehen
Gesamtkonzepts
und
einer
Verbundvereinbarung arbeitet. Die maximale Größe eines Verbundes umfasst in der
Regel fünf Kindertageseinrichtungen, die ihre Leistungen an einem zentralen Ort
erbringen. Gegebenenfalls erforderliche Ausnahmeanträge im Hinblick auf die Anzahl
der Kitas eines Verbundes bitte ich, dem zuständigen Landesjugendamt zur
Genehmigung vorzulegen. Als zentraler Ort gilt in der Regel eine maximale
Entfernung von circa 3 km von jeder einzelnen Kindertageseinrichtung des
Verbunds; im ländlichen Bereich können von der örtlichen Jugendhilfeplanung
gemäß § 12 Abs. 5 der oben genannten Verordnung Ausnahmen zugelassen
werden.
Die
Broschüre
"Gütesiegel
Familienzentrum
Nordrhein-Westfalen"
beschreibt das Verbund-Familienzentrum ausführlich.
Jedes Verbund-Familienzentrum erhält ebenso wie ein Einzel-Familienzentrum eine
freiwillige Förderung in Höhe von 12.000 Euro. Im begründeten Einzelfall werden
Ausnahmen zugelassen. Ausnahmeanträge sind den Landesjugendämtern zur
Entscheidung vorzulegen. Eine begründete Ausnahme kann bei einem VerbundFamilienzentrum mit mindestens vier Kindertageseinrichtungen gegeben sein;
Voraussetzung ist ein erhöhter Koordinationsaufwand, der seitens des Antragstellers
explizit darzulegen ist. Dieser erhöhte Aufwand wird mit einem zusätzlichen
Zuschuss i.H.v. 12.000 Euro abgegolten, vorausgesetzt, die für das jeweilige
Kindergartenjahr festgelegten Planungsziele des jeweiligen Jugendamtes sind noch
nicht ausgeschöpft.
Einrichtungen, die im Rahmen des laufenden Modellprojektes der Bundesregierung
als Mehrgenerationenhaus gefördert werden, können die Landesförderung für
Famiiienzentren nur erhalten, wenn es sich um eigenständige Projekte handelt, die
räumlich, wirtschaftlich und personell unabhängig von Mehrgenerationenhaus sind.
Die
Beantragung der freiwilligen Förderung der Famiiienzentren für das
Kindergartenjahr
2010/2011
ist von den Jugendämtern
beim zuständigen
Landesjugendamt bis spätestens 01.06.2010 in FamZ.web vorzunehmen. Ein Antrag
auf Genehmigung einer Ausnahme für einen zusätzlichen Zuschuss für VerbundFamilienzentren für das jeweilige Kindergartenjahr hat im Rahmen der freiwilligen
Förderung der Famiiienzentren bis spätestens zum 01.06.2010 in FamZ.web zu
erfolgen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Förderung der Famiiienzentren mit Gütesiegel,
also die gesetzliche Förderung der bereits zertifizierten Famiiienzentren, nach einem
gesonderten Verfahren gemäß KiBiz durchgeführt wird. Die Beantragung der
gesetzlichen
Förderung
ist
von
den
Jugendämtern
beim
zuständigen
Landesjugendamt bis spätestens 15.03.2010 bzw. im Rahmen von KiBiz.web
vorzunehmen. Im Hinblick auf die gesetzliche Förderung ist ein Antrag auf
Genehmigung einer Ausnahme für einen zusätzlichen Zuschuss für VerbundFamiiienzentren so rechtzeitig zu stellen, dass ein positiver Bescheid zum Zeitpunkt
der Antragstellung, also spätestens bis zum 15. März 2010 vorliegt. Eine
Beantragung des zusätzlichen Zuschusses hat ebenfalls im Rahmen von KiBiz.web
zu erfolgen und ist gleichzeitig bis spätestens 15.03.2010 vorzunehmen.
Der zusätzliche Zuschuss für Verbünde teilt grundsätzlich dieselbe Förderqualität
(entweder beide Zuschüsse gesetzliche Förderung oder beide Zuschüsse freiwillige
Förderung).
Die Termine zur Beantragung der freiwilligen Förderung (01. Juni) in FamZ.web
sowie für die gesetzliche Förderung (15. März) in Kibiz.web sind verbindlich
einzuhalten.