Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
29.06.09, 07:19
Aktualisiert
29.06.09, 07:19
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 323/2009
Az.: -82-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82-/-65- Datum: 29.05.2009
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
18.06.2009
30.06.2009
Konjunkturpaket II - Bericht über die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie über
den Stand der Umsetzung
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 29.05.2009
Beschlussentwurf:
Der Bericht über die Umsetzung der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie über den Stand der
Umsetzungen der verschiedenen Maßnahmen wird zur Kenntnis genommen. Derzeit erfolgt keine
Änderung des Beschlusses hinsichtlich der aus dem Konjunkturpaket II zu finanzierenden Maßnahmen.
Begründung:
Die Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II müssen überwiegend in den Jahren 2009 und 2010
zusätzlich zum sonstigen Bauprogramm abgewickelt werden. Daher habe ich den städtischen
Gremien frühzeitig einen Vorschlag unterbreitet, welche Vorhaben in Erftstadt umgesetzt werden
sollen.
Zwischenzeitlich hat der Landtag die erforderlichen rechtlichen Grundlagen zur Umsetzung des
Konjunkturpaketes II geschaffen. Der Stadt liegt der Bewilligungsbescheid vor. Das Innenministerium hat Mitte Mai einen Katalog von Fragen und Antworten zur Umsetzung des Konjunkturpaketes II vorlegt. Danach stellt sich, bezogen auf die Stadt Erftstadt, die Situation wie folgt dar:
Die von der Stadt beschlossenen Maßnahmen erfüllen überwiegend die gesetzlichen Vorgaben,
wie sie jetzt von der Ministerialbürokratie ausgelegt werden. Im Bereich der „Infrastruktur“ wird der
Bereich der Maßnahmen die der Bund finanzieren darf, formal eng ausgelegt. Der Bund finanziert
mit der Städtebauförderung Maßnahmen in zahlreichen Bereichen. Dafür ist allerdings Voraussetzung, dass eine sog. „Förderkulisse“ besteht, z.B. ein Sanierungsgebiet. Diese enge Auslegung
gilt auch für das Konjunkturpaket II.
Derzeit befindet sich eine Änderung des Grundgesetzes in der parlamentarischen Beratung. Mit
der Änderung soll es dem Bund ermöglicht werden, unter bestimmten Rahmenbedingungen auch
Maßnahmen finanzieren zu können, für die der Bund keine Zuständigkeit hat. Die Änderung soll im
Juli 2009 in Kraft treten. Alle Maßnahmen, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen sind,
werden dann nach der neuen Rechtslage beurteilt.
Sofern es zu der Änderung des Grundgesetzes kommt, können in Erftstadt alle geplanten Maßnahmen umgesetzt werden.
Sofern wider Erwarten die Verfassungsänderung nicht in Kraft tritt, müssten, wie im Zuge der Regionale 2009, sowie im Zusammenhang mit dem Förderantrag für die Realschule Liblar bereits
praktiziert, für 2 Gebiete vorbereitende Untersuchungen eingeleitet werden.
Als Anlage füge ich eine Tabelle bei, in der die einzelnen Maßnahmen, die Förderfähigkeit, sowie
der Stand der Umsetzung erläutert sind. Ergänzend weise ich auf folgende Maßnahmen hin:
Bildungseinrichtungen:
Nr. 6: Grundschule Lechenich – Nord, Ausbau OGATA.
Der Ausbau der OGATA ist mit Bundesmitteln gefördert worden. Im damaligen Bewilligungsbescheid wurde auf die Bundesförderung ausdrücklich hingewiesen. Der Bundesrechnungshof hat
diese Förderung beanstandet. Im Rahmen des Konjunkturpaketes II kann der Ausbau der OGATA
derzeit daher nicht gefördert werden.
Nach einer Änderung des Grundgesetzes kann das Vorhaben umgesetzt werden. Alternativ sollten
vorbereitende Untersuchungen eingeleitet werden, die auch den Bereich des Sportplatzes umfassen würden.
Nr. 18: Turnhalle Friesheim, Grundsanierung
Im Wirtschaftsplan 2009 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft sind für die Turnhalle bereits
einige Maßnahmen veranschlagt, die zur Energieeinsparung führen (Heizung, Fenster, Beleuchtung).
Bei der Grundsanierung tritt somit die energetische Sanierung, die Fördervoraussetzung ist, nicht
mehr so sehr in den Vordergrund. Aus dem Konjunkturpaket sollte daher jetzt die Dämmung der
Fassade finanziert werden. Für die ursprünglich geplante Sanierung der Umkleide- und Sanitärbereiche sollten Mittel in den Wirtschaftsplan 2009 eingestellt werden.
Infrastruktur:
Nr. 1: Sportplatz Lechenich
Änderung des Grundgesetzes oder Einleitung eines Sanierungsverfahrens erforderlich.
Nr. 5: Bürgerhalle Erp
Die Dorfgemeinschaft erstellt in Zusammenarbeit mit einem Architekten derzeit die erbetenen Unterlagen. Für diese Vorhaben werde ich eine gesonderte Vorlage erstellen.
Nr. 7: Bürgerplatz
Änderung des Grundgesetzes oder Einleitung eines Sanierungsverfahrens erforderlich.
Nach dem derzeitigen Kenntnisstand können in Erftstadt alle geplanten Maßnahmen im Rahmen
des Konjunkturpaketes II gefördert werden. Die Verwaltung arbeitet mit Hochdruck an der Umset-
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zung der Maßnahmen. Sollten weitere Beschlüsse oder Änderungen bei den Maßnahmen erforderlich sein, so werde ich die städtischen Gremien umgehend unterrichten.
(Bösche)
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