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Beschlussvorlage (Konjunkturpaket II - Bericht über die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie über den Stand der Umsetzung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
29.06.09, 07:19
Aktualisiert
29.06.09, 07:19
Beschlussvorlage (Konjunkturpaket II - Bericht über die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie über den Stand der Umsetzung) Beschlussvorlage (Konjunkturpaket II - Bericht über die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie über den Stand der Umsetzung) Beschlussvorlage (Konjunkturpaket II - Bericht über die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie über den Stand der Umsetzung)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 323/2009 Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82-/-65- Datum: 29.05.2009 Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 18.06.2009 30.06.2009 Konjunkturpaket II - Bericht über die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie über den Stand der Umsetzung Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 29.05.2009 Beschlussentwurf: Der Bericht über die Umsetzung der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie über den Stand der Umsetzungen der verschiedenen Maßnahmen wird zur Kenntnis genommen. Derzeit erfolgt keine Änderung des Beschlusses hinsichtlich der aus dem Konjunkturpaket II zu finanzierenden Maßnahmen. Begründung: Die Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II müssen überwiegend in den Jahren 2009 und 2010 zusätzlich zum sonstigen Bauprogramm abgewickelt werden. Daher habe ich den städtischen Gremien frühzeitig einen Vorschlag unterbreitet, welche Vorhaben in Erftstadt umgesetzt werden sollen. Zwischenzeitlich hat der Landtag die erforderlichen rechtlichen Grundlagen zur Umsetzung des Konjunkturpaketes II geschaffen. Der Stadt liegt der Bewilligungsbescheid vor. Das Innenministerium hat Mitte Mai einen Katalog von Fragen und Antworten zur Umsetzung des Konjunkturpaketes II vorlegt. Danach stellt sich, bezogen auf die Stadt Erftstadt, die Situation wie folgt dar: Die von der Stadt beschlossenen Maßnahmen erfüllen überwiegend die gesetzlichen Vorgaben, wie sie jetzt von der Ministerialbürokratie ausgelegt werden. Im Bereich der „Infrastruktur“ wird der Bereich der Maßnahmen die der Bund finanzieren darf, formal eng ausgelegt. Der Bund finanziert mit der Städtebauförderung Maßnahmen in zahlreichen Bereichen. Dafür ist allerdings Voraussetzung, dass eine sog. „Förderkulisse“ besteht, z.B. ein Sanierungsgebiet. Diese enge Auslegung gilt auch für das Konjunkturpaket II. Derzeit befindet sich eine Änderung des Grundgesetzes in der parlamentarischen Beratung. Mit der Änderung soll es dem Bund ermöglicht werden, unter bestimmten Rahmenbedingungen auch Maßnahmen finanzieren zu können, für die der Bund keine Zuständigkeit hat. Die Änderung soll im Juli 2009 in Kraft treten. Alle Maßnahmen, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen sind, werden dann nach der neuen Rechtslage beurteilt. Sofern es zu der Änderung des Grundgesetzes kommt, können in Erftstadt alle geplanten Maßnahmen umgesetzt werden. Sofern wider Erwarten die Verfassungsänderung nicht in Kraft tritt, müssten, wie im Zuge der Regionale 2009, sowie im Zusammenhang mit dem Förderantrag für die Realschule Liblar bereits praktiziert, für 2 Gebiete vorbereitende Untersuchungen eingeleitet werden. Als Anlage füge ich eine Tabelle bei, in der die einzelnen Maßnahmen, die Förderfähigkeit, sowie der Stand der Umsetzung erläutert sind. Ergänzend weise ich auf folgende Maßnahmen hin: Bildungseinrichtungen: Nr. 6: Grundschule Lechenich – Nord, Ausbau OGATA. Der Ausbau der OGATA ist mit Bundesmitteln gefördert worden. Im damaligen Bewilligungsbescheid wurde auf die Bundesförderung ausdrücklich hingewiesen. Der Bundesrechnungshof hat diese Förderung beanstandet. Im Rahmen des Konjunkturpaketes II kann der Ausbau der OGATA derzeit daher nicht gefördert werden. Nach einer Änderung des Grundgesetzes kann das Vorhaben umgesetzt werden. Alternativ sollten vorbereitende Untersuchungen eingeleitet werden, die auch den Bereich des Sportplatzes umfassen würden. Nr. 18: Turnhalle Friesheim, Grundsanierung Im Wirtschaftsplan 2009 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft sind für die Turnhalle bereits einige Maßnahmen veranschlagt, die zur Energieeinsparung führen (Heizung, Fenster, Beleuchtung). Bei der Grundsanierung tritt somit die energetische Sanierung, die Fördervoraussetzung ist, nicht mehr so sehr in den Vordergrund. Aus dem Konjunkturpaket sollte daher jetzt die Dämmung der Fassade finanziert werden. Für die ursprünglich geplante Sanierung der Umkleide- und Sanitärbereiche sollten Mittel in den Wirtschaftsplan 2009 eingestellt werden. Infrastruktur: Nr. 1: Sportplatz Lechenich Änderung des Grundgesetzes oder Einleitung eines Sanierungsverfahrens erforderlich. Nr. 5: Bürgerhalle Erp Die Dorfgemeinschaft erstellt in Zusammenarbeit mit einem Architekten derzeit die erbetenen Unterlagen. Für diese Vorhaben werde ich eine gesonderte Vorlage erstellen. Nr. 7: Bürgerplatz Änderung des Grundgesetzes oder Einleitung eines Sanierungsverfahrens erforderlich. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand können in Erftstadt alle geplanten Maßnahmen im Rahmen des Konjunkturpaketes II gefördert werden. Die Verwaltung arbeitet mit Hochdruck an der Umset- -2- zung der Maßnahmen. Sollten weitere Beschlüsse oder Änderungen bei den Maßnahmen erforderlich sein, so werde ich die städtischen Gremien umgehend unterrichten. (Bösche) -3-