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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 100, E.-Liblar, Liblarer See, 1. Vereinfachte Änderung I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
16 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
29.06.09, 07:19
Aktualisiert
29.06.09, 07:19
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 100, E.-Liblar, Liblarer See, 1. Vereinfachte Änderung
I.  Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 100, E.-Liblar, Liblarer See, 1. Vereinfachte Änderung
I.  Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 100, E.-Liblar, Liblarer See, 1. Vereinfachte Änderung
I.  Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 334/2009 Az.: 61.21-20/100 Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 02.06.2009 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 24.06.2009 Rat 30.06.2009 Betrifft: Bemerkungen Bebauungsplan Nr. 100, E.-Liblar, Liblarer See, 1. Vereinfachte Änderung I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Satzungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 02.06.2009 Beschlussentwurf: I. Über die während der Frist gem. § 13 in Verbindung mit § 4 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 in der zuletzt gültigen Fassung vorgebrachten Anregungen wird wie folgt entschieden: I.1. Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat, Planungsamt, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim I.1.1 Es wird zur Kenntnis genommen, das für die Umsetzung der Ziele der Bebauungsplanänderung (Unterstellgebäude für Rettungs- und Schulboote und ein Gebäude für Instandhaltung- und Reparaturarbeiten) eine naturschutzrechtliche Befreiung erforderlich ist. Ein Hinweis hierauf befindet sich im Bebauungsplan. Die Stellungnahme bezüglich des Ersatzes des vorhandenen Bootshauses durch ein an das naturnahe Landschaftsbild angepasstes Gebäude wird zur Kenntnis genommen. Der Bebauungsplan enthält bereits eine Festsetzung hinsichtlich der Unterordnung und Einfügung neuer Baukörper in die Umgebung. Über die vorgetragenen Prüfaufträge wird wie folgt entschieden: 1. Die Größe des für das Gebäude für Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten vorgesehenen Baufensters von 165 m² ist erforderlich, die Baugrenzen können nicht verkleinert werden. Die vom Segelclub vorgesehenen Arbeiten benötigen den vorgesehen Raum. 2. Die Vereinbarkeit mit dem Charakter der Landschaft ist für die Erweiterung des bestehenden Gebäudes berücksichtigt. Es ist seitens des Segelclubs nicht vorgesehen, ein weiteres Gebäude neben dem vorhandenen zu errichten. 3. Die überbaubare Fläche des Gebäudes für Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten wird nicht auf eine der vorhandenen Freiflächen verlegt, die Erweiterung des bestehenden Gebäudes ist ortsgebunden. 4. Die Einbindung des geplanten Gebäudes in die naturnahe Landschaft wird berücksichtigt. Die Änderung des Bebauungsplans übernimmt die diesbezüglichen gestalterischen Festsetzungen des Ursprungsplans. Die vorgetragenen Bedenken im Bezug auf vorhandene Gehölze innerhalb der festgesetzten Baufenster werden berücksichtigt. Die entfallenden Gehölze werden durch 6 standortgerechte heimische Laubbäume kompensiert. I.1.2. Die Stellungnahme bezüglich des Artenschutzes wird zur Kenntnis genommen. Eine naturschutzfachliche Beurteilung hat stattgefunden. Es werden voraussichtlich keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände erfüllt. I.1.3. Die Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde wird hinsichtlich des anfallenden Niederschlagswassers berücksichtigt. Die Wässer sind gem. textlichen Festsetzungen vor Ort zu verrieseln, zu versickern oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist. Die Anregung bezüglich der Minimierung der Versiegelung beim Bau von Gebäuden wird berücksichtigt und als Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Errichtung oder wesentliche Veränderung von Anlagen in und an Gewässern eine Genehmigung bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen ist. Ein diesbezüglicher Hinweis befindet sich im Bebauungsplan. I.2. RWE Power AG, Stüttgenhofweg 2, 50935 Köln Der Hinweis auf die Gefahren durch aufgeschüttete Böden wird berücksichtigt. Die textliche Kennzeichnung wird auf Grundlage der vorgebrachten Anregungen als Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen. II. Gem. §§ 2 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. S 2414), in der zuletzt geänderten Fassung, wird beschlossen den Bebauungsplan Nr. 100, Erftstadt – Liblar, Liblarer See, in einem Teilbereich gemäß dem in der Anlage beigefügten Entwurf vereinfacht zu ändern. -2- Begründung: Zu II: Ziel der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 100, Liblarer See ist es, auf Antrag des Segel-Club Ville e.V.die planungsrechtliche Grundlage zur Errichtung eines Bootshauses für zwei Rettungsboote sowie zur Errichtung eines Gebäudes für Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten zu schaffen. Das vorhandene Gebäude (Fertiggarage) am Wasser soll hierfür durch ein neues Bootshaus ersetzt werden. Der bestehende Schuppen im Bereich des zweiten Baufensters soll erweitert werden, so dass er ausreichend Platz für die vorgesehen Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten bietet. Die Größe der geplanten Bauflächen ist im Rahmen der vorgesehenen Nutzung erforderlich. Die neuen Bauflächen sind im Bereich bereits vorhandener Gebäude festgesetzt, so dass der Eingriff in die bestehende Gehölzstruktur sowie in die Uferrandzone und ins Landschaftsbild minimiert wird. Die Summe der überbaubaren Flächen auf dem Grundstück bleibt erhalten. Das im Ursprungsplan festgesetzte Baufenster wird um die Fläche der neuen Baufenster reduziert. Als Kompensation für den Eingriff in die Gehölzfläche werden im Umfeld des Gebäudes für die Instandhaltungsarbeiten sechs hochstämmige standortheimische Laubbäume gepflanzt. Die Grundzüge der Planung werden von der Änderung des Bebauungsplans nicht berührt. Die angrenzenden Grundstückseigentümer sowie deren Pächter haben der Planung, als betroffene Öffentlichkeit, zugestimmt. Nach dem Abwägungsergebnis kann die 1.vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 100, Liblar, Liblarer See nunmehr als Satzung zu beschlossen werden. (Bösche) Anlagen • • • • Übersichtsplan Bebauungsplan (3 Seiten) Begründung Stellungnahmen Fachbehörden -3-