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Beschlussvorlage (Personalbedarf in den städtischen Kindertageseinrichtungen ab dem 01.08.2009)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
29.06.09, 07:19
Aktualisiert
29.06.09, 07:19
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 198/2009 Az.: -51-Bt. Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51-/-102- Datum: 07.04.2009 Beratungsfolge Unterausschuss Jugendhilfeplanung Termin 29.04.2009 Jugendhilfeausschuss 06.05.2009 Finanz- und Personalausschuss 23.06.2009 Rat 30.06.2009 Betrifft: Bemerkungen Personalbedarf in den städtischen Kindertageseinrichtungen ab dem 01.08.2009 Finanzielle Auswirkungen: Siehe Anlage zur Vorlage; die Mittel müssen im HP 2010 zur Verfügung gestellt werden. Ggfls. sind überplanmäßige Mittelbereitstellungen in 2009 erforderlich. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 07.04.2009 Beschlussentwurf: 1. Der Personalbedarf der einzelnen städtischen Kindertagesstätten, der sich durch die neuen Buchungen der Eltern ergibt, wird beschlossen. 2. Der Bürgermeister wird ermächtigt, Neueinstellungen vorzunehmen, wenn der Personalbedarf nicht über beurlaubte Erzieherinnen gedeckt werden kann. 3. Um rechtzeitig zum Kindergartenjahresbeginn am 01.08.2009 das notwendige Personal vorhalten zu können, wird die Verwaltung beauftragt, Dringlichkeitsentscheidungen herbeizuführen. Begründung: Zum 15.03.2009 wurden dem Land aufgrund der neuen Elternbuchungen die Gruppenformen für das Kindergartenjahr 2009/10 gemeldet. Gebucht wurden in den städtischen Kitas: 18 Gruppen mit 45 Stunden Betreuungszeit 16 Gruppen mit 35 Stunden Betreuungszeit 1 Gruppe mit 25 Stunden Betreuungszeit 6 Gruppen, die sich aus Mischformen zusammen setzen. Der Bedarf nach längeren und flexibleren Betreuungszeiten ist erheblich gestiegen. Damit einher geht auch ein höherer Personalbedarf nach KiBiz. Die Verwaltung des Jugendamtes hatte im ersten KiBiz-Kindergartenjahr 2008/2009 das Stundenbudget noch nicht voll ausgeschöpft. Das KiBiz sieht ein Stundensoll für jede Kita in einem Gesamtjugendamtsbudget (für städtische Kitas) vor. Dieses Stundensoll kann unter- oder überschritten werden. Die Heimaufsicht des Landesjugendamtes schreibt aber ein Minimum vor, das nicht unterschritten werden darf. Berufspraktikanten können, müssen aber nicht eingesetzt werden. Werden sie eingesetzt und im Budget mit abgerechnet, werden sie mit 13 zusätzlichen Fachkraftstunden berechnet, da sie als Auszubildende weiterhin die Schule besuchen. Für das neue Kindergartenjahr liegen nur 4 geeignete Bewerbungen von Berufspraktikanten vor. Im laufenden Kindergartenjahr konnten 12 Stellen besetzt werden. Der Bedarf an Fachpersonal ist durch KiBiz und die steigende Aufnahme von unter 3-Jährigen enorm gestiegen. Der Ausbildungsmarkt kommt dem Bedarf nicht nach. Qualifizierte Erzieherinnen und Erzieher werden in allen Kommunen gesucht. Um gute Berufspraktikanten nach ihrer Ausbildung einzustellen, ist ein frühzeitiges, schnelles Verfahren notwendig. Befristete Stellen sind hinderlich, da von guten Kräften bei der derzeitigen großen Auswahl auf dem Arbeitsmarkt sichere Stellen bevorzugt werden. Da die geplanten Umstrukturierungen für die Aufnahme der unter 3-Jährigen aber je eine Gruppenschließung in Herrrig und Blessem im Jahre 2011 vorsehen, sollen die für diese Kitas notwendigen Personalmaßnahmen befristet werden. Beigefügt sind Aufstellungen über jede einzelne Kita mit den entsprechenden Erläuterungen. Zu den Aufstellungen hier einige Erklärungen: FKS = Fachkraftstunden EKS = Ergänzungskraftstunden ZFKS = zusätzliche Fachkraftstunden z.B. für Leitung, Berufspraktikanten, gruppenübergreifende Bildungsarbeit Die Zusammenstellung der gesamten Personalbedarfe ergibt im neuen Kindergartenjahr 2009/2010 einen zusätzlichen Fachkräftebedarf von ca 10 Stellen. Es ist absehbar, dass der Personalbedarf nicht von beurlaubten Erzieherinnen gedeckt werden kann und Neueinstellungen erforderlich werden. Um zu Beginn des neuen Kindergartenjahres am 01.08. über das erforderliche Personal zu verfügen, werden in den folgenden Wochen Dringlichkeitsentscheidungen erforderlich sein. I. V. (Erner) -2-