Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
29.06.09, 07:19
Aktualisiert
29.06.09, 07:19
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 198/2009
Az.: -51-Bt.
Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51-/-102- Datum: 07.04.2009
Beratungsfolge
Unterausschuss Jugendhilfeplanung
Termin
29.04.2009
Jugendhilfeausschuss
06.05.2009
Finanz- und Personalausschuss
23.06.2009
Rat
30.06.2009
Betrifft:
Bemerkungen
Personalbedarf in den städtischen Kindertageseinrichtungen ab dem 01.08.2009
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Anlage zur Vorlage; die Mittel müssen im HP 2010 zur Verfügung gestellt werden. Ggfls. sind
überplanmäßige Mittelbereitstellungen in 2009 erforderlich.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 07.04.2009
Beschlussentwurf:
1. Der Personalbedarf der einzelnen städtischen Kindertagesstätten, der sich durch die neuen
Buchungen der Eltern ergibt, wird beschlossen.
2. Der Bürgermeister wird ermächtigt, Neueinstellungen vorzunehmen, wenn der Personalbedarf
nicht über beurlaubte Erzieherinnen gedeckt werden kann.
3. Um rechtzeitig zum Kindergartenjahresbeginn am 01.08.2009 das notwendige Personal
vorhalten zu können, wird die Verwaltung beauftragt, Dringlichkeitsentscheidungen
herbeizuführen.
Begründung:
Zum 15.03.2009 wurden dem Land aufgrund der neuen Elternbuchungen die Gruppenformen für
das Kindergartenjahr 2009/10 gemeldet. Gebucht wurden in den städtischen Kitas:
18 Gruppen mit 45 Stunden Betreuungszeit
16 Gruppen mit 35 Stunden Betreuungszeit
1 Gruppe mit 25 Stunden Betreuungszeit
6 Gruppen, die sich aus Mischformen zusammen setzen.
Der Bedarf nach längeren und flexibleren Betreuungszeiten ist erheblich gestiegen. Damit einher
geht auch ein höherer Personalbedarf nach KiBiz.
Die Verwaltung des Jugendamtes hatte im ersten KiBiz-Kindergartenjahr 2008/2009 das
Stundenbudget noch nicht voll ausgeschöpft.
Das KiBiz sieht ein Stundensoll für jede Kita in einem Gesamtjugendamtsbudget (für städtische
Kitas) vor. Dieses Stundensoll kann unter- oder überschritten werden. Die Heimaufsicht des
Landesjugendamtes schreibt aber ein Minimum vor, das nicht unterschritten werden darf.
Berufspraktikanten können, müssen aber nicht eingesetzt werden. Werden sie eingesetzt und im
Budget mit abgerechnet, werden sie mit 13 zusätzlichen Fachkraftstunden berechnet, da sie als
Auszubildende weiterhin die Schule besuchen. Für das neue Kindergartenjahr liegen nur 4
geeignete Bewerbungen von Berufspraktikanten vor. Im laufenden Kindergartenjahr konnten 12
Stellen besetzt werden. Der Bedarf an Fachpersonal ist durch KiBiz und die steigende Aufnahme
von unter 3-Jährigen enorm gestiegen. Der Ausbildungsmarkt kommt dem Bedarf nicht nach.
Qualifizierte Erzieherinnen und Erzieher werden in allen Kommunen gesucht. Um gute
Berufspraktikanten nach ihrer Ausbildung einzustellen, ist ein frühzeitiges, schnelles Verfahren
notwendig. Befristete Stellen sind hinderlich, da von guten Kräften bei der derzeitigen großen
Auswahl auf dem Arbeitsmarkt sichere Stellen bevorzugt werden. Da die geplanten
Umstrukturierungen für die Aufnahme der unter 3-Jährigen aber je eine Gruppenschließung in
Herrrig und Blessem im Jahre 2011 vorsehen, sollen die für diese Kitas notwendigen
Personalmaßnahmen befristet werden.
Beigefügt sind Aufstellungen über jede einzelne Kita mit den entsprechenden Erläuterungen.
Zu den Aufstellungen hier einige Erklärungen:
FKS = Fachkraftstunden
EKS = Ergänzungskraftstunden
ZFKS = zusätzliche Fachkraftstunden z.B. für Leitung, Berufspraktikanten, gruppenübergreifende
Bildungsarbeit
Die Zusammenstellung der gesamten Personalbedarfe ergibt im neuen Kindergartenjahr
2009/2010 einen zusätzlichen Fachkräftebedarf von ca 10 Stellen.
Es ist absehbar, dass der Personalbedarf nicht von beurlaubten Erzieherinnen gedeckt werden
kann und Neueinstellungen erforderlich werden. Um zu Beginn des neuen Kindergartenjahres am
01.08. über das erforderliche Personal zu verfügen, werden in den folgenden Wochen
Dringlichkeitsentscheidungen erforderlich sein.
I. V.
(Erner)
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