Daten
Kommune
Pulheim
Größe
19 kB
Datum
02.02.2010
Erstellt
03.02.10, 22:07
Aktualisiert
03.02.10, 22:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Rat
IV-61 ro/wo
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
02.02.2010
X
Herr Rosenkranz
(Verfasser/in)
9/2010
nö. S. TOP
12.01.2010
(Datum)
BETREFF:
Bebauungsplan Nr. 99 Pulheim
Bereich: Gewerbegebiet Pulheim Südwest
- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Investor / Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
-1-
ja
nein
BESCHLUSSVORSCHLAG:
1. Der Rat ordnet die auf den Umwelt- und Planungsausschuss übertragene Entscheidungskompetenz für den Aufstellungsbeschluss im Verfahren des Bebauungsplanes Nr. 99 Pulheim gemäß Ziffer 4.3 Zuständigkeitsordnung i.V.m. § 41 Abs. 2 GO NRW wieder seinem Kompetenzbereich zu. Im Übrigen verbleibt die Entscheidungskompetenz für die weiteren verfahrensleitenden Beschlüsse gemäß Ziffer 10.2 a) Zuständigkeitsordnung beim Umwelt- und Planungsausschuss.
2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 2 (1 + 4) BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 99 Pulheim (Bereich: Gewerbegebiet Pulheim Südwest).
Ziel der Änderung ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die gewerbliche Nutzung
der Plangebietsflächen zu schaffen.
Lage und Umfang des Plangeltungsbereiches sind aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.
- Aufstellungsbeschluss
3. Der Rat der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der vorgelegten Planung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch durchzuführen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt während drei Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung.
ERLÄUTERUNGEN:
Ein bedeutendes Unternehmen der Logistikbranche ist auf der Suche nach einem neuen Standort
auch bei der Verwaltung der Stadt Pulheim vorstellig geworden. Vorgetragen wurde ein Grundstückswunsch von rd. 90.000 qm Fläche mit möglichst rechteckigem Zuschnitt und guter Erschließung.
Die in den Pulheimer und Brauweiler Gewerbe-/Industriegebieten vorhandenen städtischen oder
auch privaten Reserveflächen sind alle nicht in der Lage, die geforderten Voraussetzungen zu erfüllen. Kein heute unbebautes Gewerbegrundstück ist annähernd groß genug, um den Flächenwunsch zu erfüllen. Dies gilt sowohl für das private Grundstück an der Industriestraße (ehemals
Bree-Beton, ca. 50.000 qm, GI) wie auch für die noch ungenutzten, als Gewerbegebiet festgesetzten „Restflächen“ am Schwefelberg (BP 69 Pulheim und BP 69 Pulheim, 1. Änderung; siehe ANLAGE 1).
Die Verwaltung schlägt daher vor, durch Bauleitplanung die verbliebenen, westlich des Schwefelbergs gelegenen und im Regionalplan ausgewiesenen Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichs-Flächen (GIB) zu gewerblichem Bauland zu entwickeln.
Hierfür ist sowohl eine Änderung des Flächennutzungsplans als auch die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Bezüglich der Einleitung des Flächennutzungsplan-Änderungsverfahrens 16.9 wird auf TOP I.9 (Vorlage Nr. 2/2010) verwiesen. Das Bebauungsplanverfahren 99
Pulheim sollte durch Beschluss der Aufstellung einschließlich des Auftrags zur Durchführung der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB begonnen werden.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll anhand der nachfolgenden Begründung zum Anlass, Inhalt und
Verfahren der Planaufstellung sowie der zeichnerischen Anlagen durchgeführt werden.
Die Eilbedürftigkeit resultiert aus dem Wunsch des Logistikunternehmens, möglichst rasch Planungssicherheit zu erzielen und bestenfalls bereits gegen Ende des Jahres mit der Maßnahme zu
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beginnen. Um dies nicht auszuschließen sind durch die Verwaltung umgehend Angebote für erforderliche Fachgutachten (Verkehr, Umweltverträglichkeit/Faunistik, Bodendenkmäler) einzuholen
und Aufträge zu vergeben.
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