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Dringlichkeitsentscheidung (Überplanmäßige Ausgabe aus Gründen der Gefahrenabwehr für Produkt 100 521 010)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
9,6 kB
Datum
20.08.2009
Erstellt
11.08.09, 06:39
Aktualisiert
11.08.09, 06:39
Dringlichkeitsentscheidung (Überplanmäßige Ausgabe aus Gründen der Gefahrenabwehr für Produkt 100 521 010)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister D 432/2009 Amt: 63 Az.: - 63 - Datum: 06.08.2009 Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 20.08.2009 Bemerkungen TOP Überplanmäßige Ausgabe aus Gründen der Gefahrenabwehr für Produkt 100 521 010 Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: Die Vorlage V 429/2009 wird gem. § 60 S. 1 Gemeindeordnung NW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund von zwei einsturzgefährdeten Gebäuden Talstr. 20 und Brückenstr. 46 ist eine erhebliche Gefährdung von Leib und Leben zu befürchten. Daher ist der Abriss der beiden Gebäude aufgrund der fehlenden Standsicherheit erforderlich. Die Kosten der Ersatzvornahme werden im Rahmen der Kostenerstattung zurückgefordert. DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage D 432/2009 wird zugestimmt. Erftstadt, den 06.08.2009 (Bösche) Bürgermeister (Zerres) Stadtverordneter