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Anfrage (Anfrage bzgl. Verunreinigungen in Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
25 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
29.06.09, 07:19
Aktualisiert
29.06.09, 07:19
Anfrage (Anfrage bzgl. Verunreinigungen in Liblar) Anfrage (Anfrage bzgl. Verunreinigungen in Liblar)

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. Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt Herrn StV Uwe Wegner Karolingerstr. 147 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Mein Zeichen Ihr Zeichen Datum 6500-24 29.06.2009 Holzdamm 10 Herr Schumacher 0 22 35 / 409-404 Ihre Anfrage vom 18.03.2009 Rat Betrifft: F 170/2009 30.06.2009 Anfrage bzgl. Verunreinigungen in Liblar Sehr geehrtere Herr Stadtverordneter Wegner, es ist sicherlich richtig, dass es auch in Erftstadt gelegentlich zu außergewöhnlichen Verschmutzungen kommt. Sollte es sich dabei um Unfallgefahren handeln, wird die Verwaltung natürlich unverzüglich tätig, sobald sie hiervon erfährt. Ansonsten wird die Beseitigung der Verschmutzungen im laufenden Geschäft erledigt. Zu Ihren Fragen im einzelnen: 1) Die von Ihnen genannten Orte der Verunreinigungen sind der Verwaltung überwiegend bekannt. Zu unterschiedlichen Zeiten werden mir zu diesen Brennpunkten größere oder kleinere Abfallmengen gemeldet. 2) Der Stadt werden die Verschmutzungen in verschiedener Art und Weise gemeldet. Dies geschieht schriftlich, übers Telefon und Internet etc.. Angaben kommen von Bürgern, Politikern, Ortsbürgermeistern oder durch die die Angestellten der Stadt (wie z.B. Außendienst Ordnungsamt, Straßenbegeher, Straßenreinigung). Diese Meldungen werden dann von dem Ordnungsamt, dem Umweltamt, dem Eigenbetrieb Straßen (Unterhaltung, Straßenreinigung) weiterverfolgt. Eventuell kommen auch Informationen von der Feuerwehr, der Polizei oder der Unteren Wasserbehörde, die bei bestimmten Verschmutzungen alarmiert werden. Eine genaue Anzahl aller gemeldeten Fälle kann ich wegen der Vielzahl der damit befassten Dienststellen nicht nennen. 3) Wie in der obigen Antwort bereits ausgeführt, ist die Verwaltung schon mit verschiedenen Mitarbeitern in den angesprochen Bereichen der Stadtreinigung tätig. Ausdrücklich möchte ich aber darauf hinweisen, dass der Eigenbetrieb Straßen im wesentlichen nur städtische Wege und Grundstücke reinigen kann. Hier ist der Eigenbetrieb sowohl an die Straßenreinigungs- als auch an die Straßenreinigungsgebührensatzung gebunden. Weitergehende Leistungen sind finanziell nicht abgedeckt. Besondere Reinigungsmaßnahmen an exponierten Stellen z.B. durch häufigere Reinigungsintervalle oder durch Handreinigung müssen in der Satzung gesondert festgelegt und von den direkten Verursachern oder den Anliegern bezahlt werden. Eine Reinigung auf privatem Gelände, wie z.B. auf dem Gelände des Real-Marktes o.ä. ist nicht möglich. 4) Es ist sicherlich möglich durch eine konsequente Verfolgung von Verstößen mit entsprechenden Sanktionierungen die Verschmutzung öffentlicher Flächen zu verringern. Hiervon könnte eine Signalwirkung ausgehen, die weitere „Täter“ abschreckt. Es wäre auch denkbar, die Anwohner und Straßenbenutzer durch Flyer, Aufkleber, Plakate etc. über Ihre Rechte und Pflichten hinsichtlich der Reinhaltung von öffentlichen Straßen aufzuklären. Ob eine solche Aktion jedoch eine nachhaltige Wirkung erzielt, kann ich nicht beurteilen. Verschiedentlich wird aus der Bevölkerung ein „Versammlungsverbot“ für bestimmte Bevölkerungsgruppen (z.B. Jugendliche, Nichtsesshafte, etc.) zur Vermeidung von Müll, Lärm etc. gefordert. Ich halte das jedoch für rechtlich und praktisch nicht durchsetzbar. Mit freundlichen Grüßen (Bösche) -2-