Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
29.06.09, 07:19
Aktualisiert
29.06.09, 07:19
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 339/2009
Az.: 61.20-20 / 1. Änd.
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 03.06.2009
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
24.06.2009
Rat
30.06.2009
Betrifft:
Bemerkungen
01. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt, Hauptverkehrsstraßen;
hier: Auf dem Kreuzberg, Niederweg und Wellmühlenweg in E.-Friesheim
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 03.06.2009
Beschlussentwurf:
Es wird beschlossen, im Rahmen des Flächennutzungsplan- Änderungsverfahrens Nr. 01,
Erftstadt, „Hauptverkehrsstraßen“, die Straßen Auf dem Kreuzberg, Niederweg und
Wellmühlenweg im Stadtteil Friesheim zwischen der Weilerswister Straße (L 33) und der GrafEmundus-Straße (L162)als Hauptverkehrsstraße aufzunehmen.
Begründung:
Die Straßen Auf dem Kreuzberg, Niederweg und Wellmühlenweg, verbinden im Stadtteil Friesheim
die
im
Flächennutzungsplan
(FNP)
als
„sonstige
örtliche
und
überörtliche
Haupterschließungsstraße“ dargestellte Weilerswister Straße (L 33) mit der Graf-Emundus-Straße
(L162). Sie sind im derzeitigen Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt bisher nicht als „sonstige
örtliche oder überörtliche Haupterschließungsstraße“ dargestellt.
Diese Straßen haben jedoch aufgrund ihrer Erschließungsfunktionen innerhalb des östlichen
Ortsteiles Friesheim sowie ihrer Verbindungsfunktion zwischen den Ortsteilen Friesheim und
Ahrem und der daraus resultierenden Belastung zunehmend an Bedeutung gewonnen, sodass die
verkehrstechnischen und die städtebaulichen Voraussetzungen für die Darstellung im FNP als
Hauptverkehrsstraßen gegeben sind.
Der Niederweg ist aufgrund der Verkehrsverhältnisse und des Ausbauzustandes dringend umbauund sanierungsbedürftig. Vorraussetzung für die öffentliche Förderung mit GVFG-Mitteln ist
allerdings die Darstellung im FNP als Hauptverkehrsstraße.
Da die Voraussetzungen für die Darstellung im FNP gegeben sind und um die Förderung der
dringend notwendigen baulichen Maßnahmen zu sichern, wird vorgeschlagen, zu beschließen,
dass im Rahmen des Flächennutzungsplan-Änderungsverfahrens 01 (V 7 / 3290, Rat am
31.03.2004) die o.g. Straßen als Hauptverkehrsstraßen aufgenommen werden.
(Bösche)
Anlage
-2-