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Beschlussvorlage (01. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt, Hauptverkehrsstraßen; hier: Auf dem Kreuzberg, Niederweg und Wellmühlenweg in E.-Friesheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
29.06.09, 07:19
Aktualisiert
29.06.09, 07:19
Beschlussvorlage (01. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt, Hauptverkehrsstraßen;
hier: Auf dem Kreuzberg, Niederweg und Wellmühlenweg in E.-Friesheim) Beschlussvorlage (01. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt, Hauptverkehrsstraßen;
hier: Auf dem Kreuzberg, Niederweg und Wellmühlenweg in E.-Friesheim)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 339/2009 Az.: 61.20-20 / 1. Änd. Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 03.06.2009 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 24.06.2009 Rat 30.06.2009 Betrifft: Bemerkungen 01. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt, Hauptverkehrsstraßen; hier: Auf dem Kreuzberg, Niederweg und Wellmühlenweg in E.-Friesheim Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 03.06.2009 Beschlussentwurf: Es wird beschlossen, im Rahmen des Flächennutzungsplan- Änderungsverfahrens Nr. 01, Erftstadt, „Hauptverkehrsstraßen“, die Straßen Auf dem Kreuzberg, Niederweg und Wellmühlenweg im Stadtteil Friesheim zwischen der Weilerswister Straße (L 33) und der GrafEmundus-Straße (L162)als Hauptverkehrsstraße aufzunehmen. Begründung: Die Straßen Auf dem Kreuzberg, Niederweg und Wellmühlenweg, verbinden im Stadtteil Friesheim die im Flächennutzungsplan (FNP) als „sonstige örtliche und überörtliche Haupterschließungsstraße“ dargestellte Weilerswister Straße (L 33) mit der Graf-Emundus-Straße (L162). Sie sind im derzeitigen Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt bisher nicht als „sonstige örtliche oder überörtliche Haupterschließungsstraße“ dargestellt. Diese Straßen haben jedoch aufgrund ihrer Erschließungsfunktionen innerhalb des östlichen Ortsteiles Friesheim sowie ihrer Verbindungsfunktion zwischen den Ortsteilen Friesheim und Ahrem und der daraus resultierenden Belastung zunehmend an Bedeutung gewonnen, sodass die verkehrstechnischen und die städtebaulichen Voraussetzungen für die Darstellung im FNP als Hauptverkehrsstraßen gegeben sind. Der Niederweg ist aufgrund der Verkehrsverhältnisse und des Ausbauzustandes dringend umbauund sanierungsbedürftig. Vorraussetzung für die öffentliche Förderung mit GVFG-Mitteln ist allerdings die Darstellung im FNP als Hauptverkehrsstraße. Da die Voraussetzungen für die Darstellung im FNP gegeben sind und um die Förderung der dringend notwendigen baulichen Maßnahmen zu sichern, wird vorgeschlagen, zu beschließen, dass im Rahmen des Flächennutzungsplan-Änderungsverfahrens 01 (V 7 / 3290, Rat am 31.03.2004) die o.g. Straßen als Hauptverkehrsstraßen aufgenommen werden. (Bösche) Anlage -2-