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Beschlussvorlage (Begründung BP 5 STB 1302)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
177 kB
Datum
24.02.2010
Erstellt
19.02.10, 12:18
Aktualisiert
19.02.10, 12:18
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Inhalt der Datei

BEBAUUNGSPLAN NR. 5 STOMMELERBUSCH 1302 BEGRÜNDUNG zum Entwurf Stand Januar 2010 Abteilung 610 Planung BEGRÜNDUNG zur Beteiligung Bebauungsplan Nr. 5 Stommelerbusch 1302 Stand Januar 2010 INHALTSVERZEICHNIS 1. Planerfordernis Seite 3 2. Räumlicher Geltungsbereich Seite 3 3. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Seite 3 4. Bestand Seite 3 5. Planungsziel Seite 3 Stadt Pulheim Abteilung 610 Planung Seite 2 von 3 BEGRÜNDUNG zur Beteiligung Bebauungsplan Nr. 5 Stommelerbusch 1302 1. Stand Januar 2010 Planerfordernis Der Bebauungsplan Nr. 5 Stommelerbusch ist seit 1968 rechtskräftig. Die Dormagener Straße 24 bis 38 ist entsprechend dieser Planung mit Doppelhäusern bebaut. Der Wunsch der Anlieger, rückwärtige Anbauten in Form von Wintergärten / Terrassenüberdachungen zu errichten, scheitert an der fehlenden überbaubaren Fläche. Es handelt sich um mehrere gleichgeartete Fallgestaltungen, so dass aus Gründen der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung (§ 1 Abs. 3 BauGB) ein Planerfordernis vorliegt. Die vorliegende Planänderung schafft eine allgemeingültige Regelung für den Wunsch der Anlieger zur Erstellung rückwärtige Anbauten. Die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. 5 Stommelerbusch werden nicht berührt, so dass der Plan im vereinfachten Verfahren (§ 13 BauGB) geändert wird. 2. Räumlicher Geltungsbereich Der Geltungsbereich erstreckt sich auf die Grundstücke der Dormagener Straße 24 bis 38, Gemarkung Stommeln, Flur 24, Flurstücke 82 bis 89 einschließlich. 3. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Die Art der Nutzung wird nicht geändert, die Änderung entspricht dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB. 4. Bestand Der Geltungsbereich ist mit zweigeschossigen Doppelhäusern entsprechend der Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 5 Stommelerbusch bebaut. Die Grundstücke haben eine Tiefe von ca. 42 Metern und bieten somit durchaus Potential für rückwärtige Anbauten auf den vorhandenen Terrassen. Da die bereits vorhandenen Terrassen, die nur geringfügig außerhalb der Baufläche liegen, überbaut werden sollen, entfällt eine Bilanzierung der versiegelten Flächen. 5. Planungsziel Ziel der Änderung ist, durch die Festsetzung zur Überschreitung der Baugrenze die planungsrechtliche Möglichkeit zur Errichtung von eingeschossige Anbauten (wie z. B. Wintergärten mit Wohnraumfunktion, Terrassenüberdachung) zu schaffen. Diese Art der Festsetzung ist bei der Erstellung neuer Bebauungspläne mittlerweile üblich, um dem meist später folgenden Wunsch der Bauherren, Wintergärten und/oder Terrassenüberdachungen errichten zu können, nachzukommen. Pulheim, den 25.01.2010 Planungsabteilung Stadt Pulheim Abteilung 610 Planung Seite 3 von 3