Daten
Kommune
Pulheim
Größe
2,5 MB
Datum
11.05.2010
Erstellt
11.05.10, 19:28
Aktualisiert
11.05.10, 19:28
Stichworte
Inhalt der Datei
l*lont
Public Gorporate Governance Kodex
und
- standards zur steigerung d"! Effizienz, Transparenz in
Kontrolle bei den kommunäl"n Beteiligungsgesellschaften
NRW -
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Stand: November 2009
Präambel und Geltungsbereich
Die Kommune XXX ist verpflichtet, bei ihren Beteiligungsunternehmen eine gute, d. h.
verantwortungsvolle Unternehmensführung zu gewährleisten, die sich sowohl am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens selbst als auch am Gemeinwohl (lnteressen der
Bürgerinnen und Bürger) orientiert. Neben der Aufgabe, die Unternehmen bei der Erfüllung des Unternehmenszwecks zu unterstützen und die wirtschaftliche Effizienz zu optimieren, hat sie dah
dass bei der Leitung, Steuerung und
Ü berwach-un g der U nternehmen i nsbesondere auch die öffentlichen Belange berücksichtigt werden.
lm Hinblick auf diese komplexe Aufgabenstellung hat sich die (Beteiligungs-)Venrualtung
der Kommune XXX zur weiteren Verbesserung der Unternehmenssteuerung,
-übenrvachung und -transparenz entschlossen, eine Richtlinie unter dem Titel ,,Public
Corporate Governance für die Kommune XXX" auszuarbeiten. Der Begriff der Public
Corporate Governance wird hierbei als Maßstab guter Unternehmensführung und Kontrolle in öffentlichen Unternehmen verstanden. Die vorliegende Public Corporate Governance
wurde auf der Grundlage des Deutschen Corporate Governance Kodex erarbeitet, der
aufgrund S 161 AktG seit 2002 die Organe börsennotierter Unternehmen in Deutschland
verpfl ichtet, Entsprechenserklärungen abzugeben.
Die Public Corporate Governance der Kommune
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Standards für das Zusammenwirken aller Beteiligten (Stadt-/GemeinderaVKreistag,
Kommunalverwaltung und Beteiligungsgesellschaften) festzulegen und zu definieren;
eine effiziente Zusammenarbeit zwischen dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung
zu fördern und zu unterstützen;
den Informationsfluss zwischen Beteiligungsunternehmen und -verwaltung zu verbessern, um die Aufgabenerfüllung im Sinne eines Beteiligungscontrollings zu erleichtern;
das öffentliche lnteresse und die Ausrichtung der Unternehmen am Gemeinwohl durch
eine Steigerung der Transparenz und Kontrolle abzusichern;
durch mehr Öffentlichkeit und Nachprüfbarkeit das Vertrauen in Entscheidungen aus
Veruraltung und Politik zu erhöhen.
Zusammenfassend soll das Regelwerk zur Public Corporate Governance somit ein auf
den Bedarf der kommunalen Beteiligungen abgestimmtes System darstellen, das
die Transparenz und die Effizienz nachhaltig verbessert.
Ein Beschluss zur Übernahme dieser Public Corporate Governance der Kommune XXX
bedeutet eine,freiwillig-g,
diese
Vorgaben und Standards grundsätzlich anzuerkennen, um den erhöhten-A-nforderungen
an die Transparenz, Steuerung und Kontrolle von öffentlich finanzierten und getragenen
Unternehmen gerecht zu werden.
Da die Mehrzahl der kommunalen Beteiligungsunternehmen in der Rechtsform der GmbH
mit fakultativem Aufsichtsrat geführt wird, ist die Richtlinie zur Public Corporate Governance an dieser Rechtsform ausgerichtet. Für Beteiligungen an Gesellschaften in einer anderen Rechtsform gelten die Regelungen entsprechend, sofern nicht gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Für Beteiligungsunternehmen ohne Aufsichtsrat oder vergleichbares Organ werden dessen Aufgaben vom Gesellschafter wahrgenommen; Regelungen,
die ausschließlich das Aufsichtsratsgremium betreffen, bleiben daher unbeachtlich.
Der
dt-/Gemei
die Public
Governance mit
sellschäften der Kommune XXX eine verbindliche Grundlage darstellt. Soweit möglich
sotlen die. Gesellschaftsverträge gq G-9:9!qlJ:oltlg!]ge>l--9nlspreche-nd angg-p-asgt
werden.
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Damit ist gewährleistet, dass die Regelungen, Empfehlungen und Anregungen zur Public
CorporatjGovernance für alle Mehrheitsbeteiligungen der Kommune XXX samt deren
örgän"n, dem Stadt-/GemeinderaUKreistag der Kommune XXX sowie der Kommunalver*"Ttung zur einheigichen Handlungsleitliniä werden. Den Beteiligungsgesellschaften, bei
denenäie gehaltenen Anteile derkommune XXX 50o/o oder weniger betragen, wird die
public Corporate Governance der Kommune XXX zur Anwendung empfohlen. Dies gilt
insbesondere, wenn die Anteilsmehrheit in der Summe Gebietskörperschaften zusteht.
Die public Corporate Governance der Kommune XXX wird regelmäßig im Hinblick auf
neue Entwicklungen überprüft und kann bei Bedarf kommunal angepasst werden.
werden
Mit der Anerkennung des Public Corporate Governance Kodex der Kommune XXX
Aufsichtsund
die besonderen Anförderungen an die Führungsgremien (Geschäftsführung
die
;t);;öffenlichen Unternehmen herausgehoben. lnsbesondere können auch durch
vollen
im
jeweiligen
Verantwortlichkeiten
qualifizierter Aufsichtsstrukturen oie
sci,afung
wahrgenommen werden.
es Public corporate Governance Kodex sind im Text durch die Verwenabweichen,
,,Soll" gekennzeichnet. Die Gesellschaften können hiervon
jährlich
offen zu
Bericht
Governance
sind dann aber verpflichiet, dies in einem Corporate
legen und zu begründen. Dies ermöglicht den_Gesellschaften die Berücksichtigung branchen- oder unternehmensspezifischär Bedürfnisse. Mit diesen über die gesetzlichen
Vorschriften hinausgehenden Empfehlungen des Public Corporate Governance Kodex
freiwiilig selpst, die im Folgenden aufgeführten Stann sich d
ihrer Unternehmensführung zu beachdards zur
, Transparenz und
ten oder Abweichungen davon offen zu legen.
Empfehlunqen
Ferner enthält der Kode( Anre
kann; hierfür werden Begi
epr.von denen ohne Offenlegung abgewichen werden
6llte" oder,,kann" venryendet.
Geschäftsführung und Aufsichtsrat haben der (Beteiligungs-)Verwaltung der Kommune
xxx jährlich übei die public corporate Governance des unternehmens und insbesondere
über eventuelle Abweichungen von den Empfehlunqen des Kodexes im Rahmen ihres
Berichtswesens zu berichten (,,Erklärung"). Dabei kann auch zu den Kodexanrequnqen
jeweils die zum Zeitpunkt des
Stellung genommen werden. Grundlage äieser Erklärung ist
XXX.
Berichts aktuelle Fassung des PubliCCorporate Governance Kodex der Kommune
Beteilidem
mit
Der Bericht wird als Corlorate Governance Bericht im Zusammenhang
gungsbericht der Kommune XXX veröffentlicht.
Ausdrücklich soll darauf hingewiesen werden, dass eine Abweichung von einer Empfehlung bei entsprechender Begründung nicht per:g sgfron auf einen ,,Mangel" in der Untgrhinweist. Die Standards in Form des Kodex sind im
nelimensführung oder -überwachung-und
verantwortungsvoll angewende.t zu werden, und
Gegenteil darauif angelegt, flexibel
damit als einheilichä Gündlage für die irrr allen Belangen so unterschiedtichen Beteiligungsunternehmen der Kommune dienen zu können. Solche Entscheidungen, Empfehsinnvoll
iung""n des Kodex nicht zu entsprechen, können aus gewissen Gründen durchaus
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und notwendig sein, müssen aber transparent gemacht und begründet werden (,,comply or
explain").
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