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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 85/2010)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
2,5 MB
Datum
11.05.2010
Erstellt
11.05.10, 19:28
Aktualisiert
11.05.10, 19:28
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Inhalt der Datei

l*lont Public Gorporate Governance Kodex und - standards zur steigerung d"! Effizienz, Transparenz in Kontrolle bei den kommunäl"n Beteiligungsgesellschaften NRW - |t e Stand: November 2009 Präambel und Geltungsbereich Die Kommune XXX ist verpflichtet, bei ihren Beteiligungsunternehmen eine gute, d. h. verantwortungsvolle Unternehmensführung zu gewährleisten, die sich sowohl am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens selbst als auch am Gemeinwohl (lnteressen der Bürgerinnen und Bürger) orientiert. Neben der Aufgabe, die Unternehmen bei der Erfüllung des Unternehmenszwecks zu unterstützen und die wirtschaftliche Effizienz zu optimieren, hat sie dah dass bei der Leitung, Steuerung und Ü berwach-un g der U nternehmen i nsbesondere auch die öffentlichen Belange berücksichtigt werden. lm Hinblick auf diese komplexe Aufgabenstellung hat sich die (Beteiligungs-)Venrualtung der Kommune XXX zur weiteren Verbesserung der Unternehmenssteuerung, -übenrvachung und -transparenz entschlossen, eine Richtlinie unter dem Titel ,,Public Corporate Governance für die Kommune XXX" auszuarbeiten. Der Begriff der Public Corporate Governance wird hierbei als Maßstab guter Unternehmensführung und Kontrolle in öffentlichen Unternehmen verstanden. Die vorliegende Public Corporate Governance wurde auf der Grundlage des Deutschen Corporate Governance Kodex erarbeitet, der aufgrund S 161 AktG seit 2002 die Organe börsennotierter Unternehmen in Deutschland verpfl ichtet, Entsprechenserklärungen abzugeben. Die Public Corporate Governance der Kommune o o . r . Standards für das Zusammenwirken aller Beteiligten (Stadt-/GemeinderaVKreistag, Kommunalverwaltung und Beteiligungsgesellschaften) festzulegen und zu definieren; eine effiziente Zusammenarbeit zwischen dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung zu fördern und zu unterstützen; den Informationsfluss zwischen Beteiligungsunternehmen und -verwaltung zu verbessern, um die Aufgabenerfüllung im Sinne eines Beteiligungscontrollings zu erleichtern; das öffentliche lnteresse und die Ausrichtung der Unternehmen am Gemeinwohl durch eine Steigerung der Transparenz und Kontrolle abzusichern; durch mehr Öffentlichkeit und Nachprüfbarkeit das Vertrauen in Entscheidungen aus Veruraltung und Politik zu erhöhen. Zusammenfassend soll das Regelwerk zur Public Corporate Governance somit ein auf den Bedarf der kommunalen Beteiligungen abgestimmtes System darstellen, das die Transparenz und die Effizienz nachhaltig verbessert. Ein Beschluss zur Übernahme dieser Public Corporate Governance der Kommune XXX bedeutet eine,freiwillig-g, diese Vorgaben und Standards grundsätzlich anzuerkennen, um den erhöhten-A-nforderungen an die Transparenz, Steuerung und Kontrolle von öffentlich finanzierten und getragenen Unternehmen gerecht zu werden. Da die Mehrzahl der kommunalen Beteiligungsunternehmen in der Rechtsform der GmbH mit fakultativem Aufsichtsrat geführt wird, ist die Richtlinie zur Public Corporate Governance an dieser Rechtsform ausgerichtet. Für Beteiligungen an Gesellschaften in einer anderen Rechtsform gelten die Regelungen entsprechend, sofern nicht gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Für Beteiligungsunternehmen ohne Aufsichtsrat oder vergleichbares Organ werden dessen Aufgaben vom Gesellschafter wahrgenommen; Regelungen, die ausschließlich das Aufsichtsratsgremium betreffen, bleiben daher unbeachtlich. Der dt-/Gemei die Public Governance mit sellschäften der Kommune XXX eine verbindliche Grundlage darstellt. Soweit möglich sotlen die. Gesellschaftsverträge gq G-9:9!qlJ:oltlg!]ge>l--9nlspreche-nd angg-p-asgt werden. ----=F t- Damit ist gewährleistet, dass die Regelungen, Empfehlungen und Anregungen zur Public CorporatjGovernance für alle Mehrheitsbeteiligungen der Kommune XXX samt deren örgän"n, dem Stadt-/GemeinderaUKreistag der Kommune XXX sowie der Kommunalver*"Ttung zur einheigichen Handlungsleitliniä werden. Den Beteiligungsgesellschaften, bei denenäie gehaltenen Anteile derkommune XXX 50o/o oder weniger betragen, wird die public Corporate Governance der Kommune XXX zur Anwendung empfohlen. Dies gilt insbesondere, wenn die Anteilsmehrheit in der Summe Gebietskörperschaften zusteht. Die public Corporate Governance der Kommune XXX wird regelmäßig im Hinblick auf neue Entwicklungen überprüft und kann bei Bedarf kommunal angepasst werden. werden Mit der Anerkennung des Public Corporate Governance Kodex der Kommune XXX Aufsichtsund die besonderen Anförderungen an die Führungsgremien (Geschäftsführung die ;t);;öffenlichen Unternehmen herausgehoben. lnsbesondere können auch durch vollen im jeweiligen Verantwortlichkeiten qualifizierter Aufsichtsstrukturen oie sci,afung wahrgenommen werden. es Public corporate Governance Kodex sind im Text durch die Verwenabweichen, ,,Soll" gekennzeichnet. Die Gesellschaften können hiervon jährlich offen zu Bericht Governance sind dann aber verpflichiet, dies in einem Corporate legen und zu begründen. Dies ermöglicht den_Gesellschaften die Berücksichtigung branchen- oder unternehmensspezifischär Bedürfnisse. Mit diesen über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehenden Empfehlungen des Public Corporate Governance Kodex freiwiilig selpst, die im Folgenden aufgeführten Stann sich d ihrer Unternehmensführung zu beachdards zur , Transparenz und ten oder Abweichungen davon offen zu legen. Empfehlunqen Ferner enthält der Kode( Anre kann; hierfür werden Begi epr.von denen ohne Offenlegung abgewichen werden 6llte" oder,,kann" venryendet. Geschäftsführung und Aufsichtsrat haben der (Beteiligungs-)Verwaltung der Kommune xxx jährlich übei die public corporate Governance des unternehmens und insbesondere über eventuelle Abweichungen von den Empfehlunqen des Kodexes im Rahmen ihres Berichtswesens zu berichten (,,Erklärung"). Dabei kann auch zu den Kodexanrequnqen jeweils die zum Zeitpunkt des Stellung genommen werden. Grundlage äieser Erklärung ist XXX. Berichts aktuelle Fassung des PubliCCorporate Governance Kodex der Kommune Beteilidem mit Der Bericht wird als Corlorate Governance Bericht im Zusammenhang gungsbericht der Kommune XXX veröffentlicht. Ausdrücklich soll darauf hingewiesen werden, dass eine Abweichung von einer Empfehlung bei entsprechender Begründung nicht per:g sgfron auf einen ,,Mangel" in der Untgrhinweist. Die Standards in Form des Kodex sind im nelimensführung oder -überwachung-und verantwortungsvoll angewende.t zu werden, und Gegenteil darauif angelegt, flexibel damit als einheilichä Gündlage für die irrr allen Belangen so unterschiedtichen Beteiligungsunternehmen der Kommune dienen zu können. Solche Entscheidungen, Empfehsinnvoll iung""n des Kodex nicht zu entsprechen, können aus gewissen Gründen durchaus t I I und notwendig sein, müssen aber transparent gemacht und begründet werden (,,comply or explain"). 4