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Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VEP) Nr. 95 Pulheim - Bauschuttrecyclinganlage Asphaltanlage als zusätzlicher Vorhabenbestandteil, Präsentation/Visualisierung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
16 kB
Datum
11.05.2010
Erstellt
11.05.10, 19:28
Aktualisiert
11.05.10, 19:28
Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VEP) Nr. 95 Pulheim
- Bauschuttrecyclinganlage
Asphaltanlage als zusätzlicher Vorhabenbestandteil,
Präsentation/Visualisierung) Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VEP) Nr. 95 Pulheim
- Bauschuttrecyclinganlage
Asphaltanlage als zusätzlicher Vorhabenbestandteil,
Präsentation/Visualisierung)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Rat IV-61 ro/wo (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 11.05.2010 X Herr Rosenkranz (Verfasser/in) 177/2010 nö. S. TOP 19 28.04.2010 (Datum) BETREFF: Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VEP) Nr. 95 Pulheim - BauschuttrecyclinganlageAsphaltmischanlage als zusätzlicher Vorhabenbestandteil, Präsentation/Visualisierung VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Investor / Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: -1- ja nein BESCHLUSSVORSCHLAG: 1. Der Rat ordnet die auf den Umwelt- und Planungsausschuss übertragene Entscheidungskompetenz für den Beschluss gemäß Ziffer 2. im Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 95 Pulheim gemäß Ziffer 4.3 Zuständigkeitsordnung i.V.m. § 41 Abs. 2 GO NRW wieder seinem Kompetenzbereich zu. Im Übrigen verbleibt die Entscheidungskompetenz für die weiteren verfahrensleitenden Beschlüsse gemäß Ziffer 10.2 a) Zuständigkeitsordnung beim Umwelt- und Planungsausschuss. 2. Der Rat der Stadt Pulheim stimmt der in den Anlagen zur Vorlage visualisierten Asphaltmischanlage als zusätzlichem Bestandteil des mit dem VEP Nr. 95 Pulheim zulässig zu machenden Vorhabens zu / nicht zu. ERLÄUTERUNGEN: Der Umwelt- und Planungsausschuss beschloss in seiner Sitzung am 28.08.2008 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP) Nr. 95 Pulheim mit dem Ziel, die Umsiedlung einer Bauschuttrecyclinganlage vom bisherigen Betriebsgrundstück auf ein Grundstück an der Otto-Lilienthal-Straße möglich zu machen. Der Vorhabenträger beabsichtigte seinerzeit, zusätzlich zu den zu verlagernden Betriebsanlagen eine Aschen-Filterstaubverwertungsanlage auf den neuen Betriebsflächen zu errichten. Zwischenzeitlich hat sich jedoch herausgestellt, dass die Realisierung einer solchen Anlage aus genehmigungs- bzw. wasserrechtlichen Gründen am geplanten Betriebsstandort nicht möglich ist. Nunmehr sieht die Planung den Bau einer Asphaltmischanlage auf dem östlichen Flurstück 121 vor (siehe Lageplan, ANLAGE 1). Sie stellt nach Darlegung des Vorhabenträgers eine „betriebswirtschaftliche Notwendigkeit“ dar. Da eine solche Asphaltmischanlage wegen ihrer Dimension hinsichtlich Länge und besonders Höhe eine erhebliche städtebauliche Wirkung entfaltet, legt die Verwaltung einige computergenerierte Visualisierungen zwecks Veranschaulichung und Bewertung vor (ANLAGEN 2-5). Außerdem sind zwei Fotos (ANLAGEN 6-7) beigefügt, die als Beispiele reale Asphaltmischanlagen zeigen. Sie sollen zusätzlich eine Vorstellung von der Bauart und dem Charakter solcher Anlagen vermitteln. Die maximale Höhe der geplanten Anlage soll bei ca. 40,0 m liegen. Die damit verbundene (Fern) Wirkung auf das Landschaftsbild versuchen die ANLAGEN 4 und 5 wiederzugeben. Die Verwaltung bittet den Rat um ein Votum, ob bzw. dass das VEP-Verfahren auch mit der Maßgabe weitergeführt werden soll, dass am neuen Betriebsstandort der Bauschuttrecyclinganlage eine Asphaltmischanlage errichtet wird. Der nächste verfahrensleitende Beschluss (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) soll vom Umwelt- und Planungsausschuss in seiner Sitzung am 09.06.2010 gefasst werden. Die Verwaltung hält es für richtig, die grundsätzliche Entscheidung für oder gegen die Asphaltmischanlage vorher herbeizuführen. Aus diesem Grund und zwecks Vermeidung von großen Zeitverlusten bei der Fortführung des Bauleitplanverfahrens unterbreitet die Verwaltung diese Beschlussvorlage dem Rat. -2-