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Beschlussvorlage (Bebauungsplan 5946/02 Köln "Öffentlich zugängliche Golfanlage in Köln-Widdersdorf" Behördenbeteiligung im Rahmen der Offenlage nach § 4 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
15 kB
Datum
28.04.2010
Erstellt
28.04.10, 19:38
Aktualisiert
28.04.10, 19:38
Beschlussvorlage (Bebauungsplan 5946/02 Köln "Öffentlich zugängliche Golfanlage in Köln-Widdersdorf"
Behördenbeteiligung im Rahmen der Offenlage nach § 4 (2) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan 5946/02 Köln "Öffentlich zugängliche Golfanlage in Köln-Widdersdorf"
Behördenbeteiligung im Rahmen der Offenlage nach § 4 (2) BauGB)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Umwelt- und Planungsausschuss IV/61- ri/wo (Amt/Aktenzeichen) Termin 28.04.2010 ö. S. X Herr Ritter (Verfasser/in) 111/2010 nö. S. TOP 29.03.2010 (Datum) BETREFF: Bebauungsplan 5946/02 Köln "Öffentlich zugängliche Golfanlage in Köln-Widdersdorf" Behördenbeteiligung im Rahmen der Offenlage nach § 4 (2) BauGB VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Die Stadt Pulheim sieht von einer Stellungnahme zur Offenlage des Bebauungsplanverfahrens 5946/02 Köln ab. ERLÄUTERUNGEN: Die vorgelegte Planung zeigt, dass die Passierbarkeit des Landschaftsbereiches insbesondere für Radfahrer in Nord-Südrichtung grundsätzlich gewahrt bleibt, wenngleich die Belange von Fußgängern und Radfahrern gegenüber denen des Golfsports unterrepräsentiert berücksichtigt erscheinen. Belange der Stadt Pulheim, welche eine Stellungnahme nahelegten, scheinen jedoch nicht berührt zu sein. -1- Die Pläne liegen nur in Papierform vor und können bei Herrn Ritter in der Planungsabteilung der Stadt Pulheim eingesehen werden. Es wurde eine Fristverlängerung bis zum 03.05.2010 erbeten. -2-