Daten
Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
16.03.2010
Erstellt
16.03.10, 11:08
Aktualisiert
16.03.10, 11:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Wahlprüfungsausschuss
Rat
II/32.330.12.91.11/8
Termin
ö. S.
16.03.2010
X
16.03.2010
X
Herr MüllerBeyreiß
(Verfasser/in)
(Amt/Aktenzeichen)
72/2010
nö. S. TOP
17.02.2010
(Datum)
BETREFF:
Ergebnis der Wahl zum Integrationsrat der Stadt Pulheim 2010
hier: Widerspruch der Gruppe "Gemeinsam für Pulheim"
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Gemeinsam für Pulheim
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat/ der Rat beschließt, den Widerspruch der Gruppe
„Gemeinsam für Pulheim“ zurückzuweisen und das Wahlergebnis entsprechend festzustellen.
-1-
ERLÄUTERUNGEN:
Mit Schreiben vom 10.02.2010, hier eingegangen am 16.02.2010, legt die Gruppe „Gemeinsam für
Pulheim“ gemäß § 39 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) Widerspruch gegen die Zuordnung der
Mandatsverteilung ein. Sie ist der Meinung, dass die angewandte Berechnungsfomel nach d’Hondt
(siehe Anlage) zur Verteilung der Sitze, nicht anzuwenden sei.
Der Rat der Stadt Pulheim hat in seiner Sitzung vom 10.11.2009 eine Wahlordnung erlassen, in
welcher festgelegt wurde, dass die Sitzverteilung entprechend dem Berechungsverfahren nach
d’ Hondt berechnet wird. Der damalige Ausländerbeirat wurde ebenfalls nach diesem Verfahren
ausgezählt. Der Städte und Gemeindebund bestätigt, dass das festgelegte Verfahren nach
d’Hondt Anwendung findet.
Die Gruppe „Gemeinsam für Pulheim“ hat 42,40% der Stimmen erreicht, die Gruppe „Uyum“
57,60 %. Dies ist eine Differenz von 13,20 %, welche sich in der Sitzverteilung von 4 zu 2 Sitzen
widerspiegelt.
Bei einer Anwendung des von der Gruppe „Gemeinsam für Pulheim“ vorgeschlagenen Berechnungsverfahrens, hätte jede Gruppe 3 Sitze erhalten, so dass die Stimmdifferenz von 13.20 %
keinerlei Berücksichtigung gefunden hätte.
Keppeler
Bürgermeister
Müller-Beyreiß
Sachbearbeiter
-2-