Daten
Kommune
Pulheim
Größe
8,0 kB
Datum
16.03.2010
Erstellt
16.03.10, 11:08
Aktualisiert
16.03.10, 11:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Integrationswahl
Berechnung der Sitze
Laut Wahlordnung ist für die Sitzverteilung das Verfahren d`Hondt
anzuwenden. Es handelt sich um das sogenannte Höchstzahlverfahren.
Die Stimmen der einzelnen Gruppen werden durch die zu vergebenden
Sitze geteilt.
Berechnung :
216: 1 = 216
216: 2 = 108
216: 3 = 72
216: 4 = 54
216: 5 = 43,2
216: 6 = 36
Gruppe Uyum 216 Stimmen
Gruppe Gemeinsam für Pulheim 159 Stimmen
159: 1 = 159
159: 2 = 79,5
159: 3 = 53
159: 4 = 39,75
159: 5 = 31,80
159: 6 = 26,50
Die sechs ermittelten Höchstzahlen sind 216, 159, 108, 79,5 und 72
sowie 54.
Die Gruppe Uyum erhält daher 4 Sitze, die Gruppe Gemeinsam für
Pulheim 2 Sitze. Es liegt eine Differenzstimmenzahl von 57 vor, welche
13,20% der abgegebenen Stimmen entspricht.
Als Alternative stände das Verfahren nach Hare Niemeyer zur
Verfügung. Hier erfolgt die Berechnung nach einem Divisorverfahren.
Alle abgegebenen Stimmen werden durch die Sitzzahl geteilt.
Anzahl der Stimmen 375 : 6 Sitze = 62,5 ( Divisor)
Gruppe Uyum =
216 Stimmen : 62,5 = 3,456
Gruppe Gemeinsam für Pulheim = 159 Stimmen : 62,5 = 2,544
Nun erfolgt eine Auf- und Abrundung. Bei Gruppe Uyum wird auf
3 Sitze abgerundet, bei der Gruppe Gemeinsam für Pulheim wird
auf 3 Sitze aufgerundet.
Die oben genannte Stimmendifferenz von 13,20% bleibt außer acht.