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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 72/2010)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
8,0 kB
Datum
16.03.2010
Erstellt
16.03.10, 11:08
Aktualisiert
16.03.10, 11:08
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 72/2010)

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Inhalt der Datei

Integrationswahl Berechnung der Sitze Laut Wahlordnung ist für die Sitzverteilung das Verfahren d`Hondt anzuwenden. Es handelt sich um das sogenannte Höchstzahlverfahren. Die Stimmen der einzelnen Gruppen werden durch die zu vergebenden Sitze geteilt. Berechnung : 216: 1 = 216 216: 2 = 108 216: 3 = 72 216: 4 = 54 216: 5 = 43,2 216: 6 = 36 Gruppe Uyum 216 Stimmen Gruppe Gemeinsam für Pulheim 159 Stimmen 159: 1 = 159 159: 2 = 79,5 159: 3 = 53 159: 4 = 39,75 159: 5 = 31,80 159: 6 = 26,50 Die sechs ermittelten Höchstzahlen sind 216, 159, 108, 79,5 und 72 sowie 54. Die Gruppe Uyum erhält daher 4 Sitze, die Gruppe Gemeinsam für Pulheim 2 Sitze. Es liegt eine Differenzstimmenzahl von 57 vor, welche 13,20% der abgegebenen Stimmen entspricht. Als Alternative stände das Verfahren nach Hare Niemeyer zur Verfügung. Hier erfolgt die Berechnung nach einem Divisorverfahren. Alle abgegebenen Stimmen werden durch die Sitzzahl geteilt. Anzahl der Stimmen 375 : 6 Sitze = 62,5 ( Divisor) Gruppe Uyum = 216 Stimmen : 62,5 = 3,456 Gruppe Gemeinsam für Pulheim = 159 Stimmen : 62,5 = 2,544 Nun erfolgt eine Auf- und Abrundung. Bei Gruppe Uyum wird auf 3 Sitze abgerundet, bei der Gruppe Gemeinsam für Pulheim wird auf 3 Sitze aufgerundet. Die oben genannte Stimmendifferenz von 13,20% bleibt außer acht.