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Beschlussvorlage (1.) Vorstellung der Entwurfsplanung zur Erneuerung der Straße Am Theuspfad, im Teilabschnitt zwischen August-Imhoff-Straße und Am Zehnthof in Sinnersdorf hier: Vorstellung der Ergebnisse der Bürgerinformation 2.) Vorstellung der Entwurfsplanung zur barrierefreien Umgestaltung des Knotenpunktes Am Theuspfad/ Am Zehnthof)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
21 kB
Datum
21.04.2010
Erstellt
20.04.10, 19:23
Aktualisiert
20.04.10, 19:23
Beschlussvorlage (1.) Vorstellung der Entwurfsplanung zur Erneuerung der Straße Am Theuspfad, im Teilabschnitt zwischen August-Imhoff-Straße und Am Zehnthof in Sinnersdorf
hier: Vorstellung der Ergebnisse der Bürgerinformation
2.) Vorstellung der Entwurfsplanung zur barrierefreien Umgestaltung des Knotenpunktes Am Theuspfad/ Am Zehnthof) Beschlussvorlage (1.) Vorstellung der Entwurfsplanung zur Erneuerung der Straße Am Theuspfad, im Teilabschnitt zwischen August-Imhoff-Straße und Am Zehnthof in Sinnersdorf
hier: Vorstellung der Ergebnisse der Bürgerinformation
2.) Vorstellung der Entwurfsplanung zur barrierefreien Umgestaltung des Knotenpunktes Am Theuspfad/ Am Zehnthof) Beschlussvorlage (1.) Vorstellung der Entwurfsplanung zur Erneuerung der Straße Am Theuspfad, im Teilabschnitt zwischen August-Imhoff-Straße und Am Zehnthof in Sinnersdorf
hier: Vorstellung der Ergebnisse der Bürgerinformation
2.) Vorstellung der Entwurfsplanung zur barrierefreien Umgestaltung des Knotenpunktes Am Theuspfad/ Am Zehnthof)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Tiefbau und Verkehr IV-66-12-01-9368 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 21.04.2010 X Herr Würtz (Verfasser/in) 120/2010 nö. S. TOP 31.03.2010 (Datum) BETREFF: 1.) Vorstellung der Entwurfsplanung zur Erneuerung der Straße Am Theuspfad, im Teilabschnitt zwischen August-Imhoff-Straße und Am Zehnthof in Sinnersdorf hier: Vorstellung der Ergebnisse der Bürgerinformation 2.) Vorstellung der Entwurfsplanung zur barrierefreien Umgestaltung des Knotenpunktes Am Theuspfad/ Am Zehnthof VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: X ja ja Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: nein X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: 360.000 € 85.000 € davon: 445.000 € - im Haushalt des laufenden Jahres: - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: € € € X ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: 1.) Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss nimmt die Vorstellung der Entwurfsplanung zur Erneuerung der Straße Am Theuspfad, im Teilabschnitt zwischen August-Imhoff-Straße und Am Zehnthof, zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die Straße Am Theuspfad, im o. g. Teilabschnitt auf der Grundlage der vorgestellten Planung zu erneuern. 2.) Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss ermächtigt die Verwaltung, im Zuge der Bauarbeiten zur Erneuerung der Straße „Am Theuspfad“ in Abstimmung mit der Koordinierungsstelle Umweltschutz über den Erhalt oder ggf. den Ersatz von Bäumen in den Pflanzbeeten vor Ort zu entscheiden. -1- 3.) Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss nimmt die Vorstellung der Entwurfsplanung zur barrierefreien Umgestaltung des Knotenpunktes Am Theuspfad/ Am Zehnthof zu einem MiniKreisverkehrsplatz zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, den Knotenpunkt auf der Grundlage der vorgestellten Planung umzugestalten. ERLÄUTERUNGEN: 1.) Erneuerung der Straße Am Theuspfad In der Sitzung am 16.09.2009 wurde dem Tiefbau- und Verkehrsausschuss mitgeteilt, dass die Straße Am Theuspfad, im Teilabschnitt zwischen August-Imhoff-Straße und Am Zehnthof, nach Beteiligung der Anlieger/Innen erneuert werden soll. Mit Schreiben vom 18.03.2010 wurden sowohl die direkten Anlieger/Innen des Hauptzuges der Straße Am Theuspfad als auch zusätzlich die Anlieger/Innen der Stichwege durch die Verwaltung schriftlich über die geplante Baumaßnahme informiert (s. Anlage 1+2). In der Zeit vom 22.03 bis 07.04.2010 hatten die Anlieger/Innen die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen und Anregungen zu geben. Dabei wurden bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage folgende Anregungen seitens der Anlieger/Innen geäußert: Aufgrund des hohen Parkdrucks spricht sich ein Großteil der Anlieger gegen eine Vergrößerung der Pflanzbeete im Bereich der nördlichen Nebenanlagen aus, um möglichst viele Längsparkplätze zu erhalten. Diesem Wunsch kann die Verwaltung jedoch nur zum Teil nachkommen. Die Pflanzbeete sind durch die Baumbepflanzung den heutigen Standards entsprechend nicht mehr ausreichend dimensioniert. In Teilbereichen sind Wurzelschäden in der Form von gelösten Bordsteinen als auch Aufwölbungen in der vorhandenen Fahrbahndecke sichtbar, so dass bei einem Erhalt der Bäume eine Vergrößerung dieser Pflanzbeete unumgänglich scheint. Eine Vergrößerung ist allerdings nur in Ost-Westrichtung, also direkt im Parkstreifen möglich, um einerseits die Fahrbahnbreite von 5,00 m zu gewährleisten als auch den nördlichen Gehweg aufrecht zu erhalten. Die Verwaltung schlägt daher folgende Vorgehensweise vor: Im Zuge der Ausschachtungsarbeiten für den Straßenkörper werden die Wurzeln der vorhandenen Bäume freigelegt und in Abstimmung mit der Koordinierungsstelle Umweltschutz und der Grünflächenabteilung des Bauhofes begutachtet. Sollte ein Kappen der Wurzeln ohne Verlust der Standsicherheit des Baumes möglich sein, so werden diese gekappt und durch den Einbau von Wurzelschutzplatten zur Fahrbahn hin ein späteres Eindringen dieser in den Straßenkörper verhindert. Sollten die Wurzeln für den jeweiligen Baum lebensnotwendig sein bzw. ein Kappen dessen Standsicherheit gefährden, so wird der Baum entfernt und durch eine der Größe des Pflanzbeetes angepasste Bepflanzung, evtl. auch eine neue Baumbepflanzung, ersetzt. Da das Wurzelwerk der Bäume erst nach Freilegung der Wurzeln erkennbar ist, kann die Situation nur vor Ort während der Baumaßnahme bewertet werden. Zudem sprach sich ein Anlieger für die Entfernung der Bäume im Bereich der Häuser 13-17 aus. Hier sind die Pflanzbeete auf eine Breite von 1,30 m reduziert. Langfristig muss hier von Schäden im Bereich der angrenzenden Gehweganlage bzw. der Fahrbahn gerechnet werden. Die Verwaltung schlägt hier die gleiche Vorgehensweise wie bei den restlichen Pflanzbeeten mit Baumbewuchs vor. Dem Wunsch der Anlieger, die Zufahrten zu den insgesamt fünf Stichwegen zur Erleichterung der Pkw- bzw. Fahrrad- Anfahrbarkeit abzusenken, wird seitens der Verwaltung entsprochen. Seitens der Verwaltung ist generell eine bestandsorientierte Erneuerung der Straße „Am Theuspfad“ vorgesehen. Lediglich die Breite der südöstlichen Gehweganlage soll entsprechend den z. Zt. gültigen Richtlinien und Empfehlungen auf eine Breite von ca. 1,7 m angepasst werden. Die Breite der Fahrbahn wird dagegen um 0,5 m auf insgesamt 5,0 m reduziert. Während die Fahrbahn in Asphaltbauweise erneuert wird, erhält die südliche Gehweganlage eine Pflasterdecke. -2- Die nördliche Gehweganlage sowie die Längsparkstände inkl. Pflanzbeete sind von der Baumaßnahme nicht direkt betroffen. Im Rahmen der Bauarbeiten werden hier nur notwendige Anpassungs- und Angleichungsarbeiten vorgenommen. Gemäß Beschluss des Umwelt- und Planungsausschusses vom 26.09.2001 sollen dabei u. a. die Pflanzbeete soweit möglich vergrößert werden. Eine Erneuerung der insgesamt fünf Stichwege ist in späteren Jahren vorgesehen. Weitere Eingaben betreffen die finanzielle Beteiligung der Anlieger (s. Anlage 3). Der Verfasser des Anliegerschreibens vom 03.April 2010 sprach am 6.April 2010 in der Erschließungsabteilung vor. Die in den Anliegerschreiben (Anlagen 1 und 2) enthaltenen Informationen wurden bei dieser Gelegenheit unter Hinweis auf die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung umfangreich erörtert. Nach der Rechtslage ist die Stadt berechtigt, mit Beginn der Maßnahme Vorausleistungen zu erheben. Über die finanzielle Größenordnung wurden die Anlieger bereits informiert (Anlagen 1 und 2). Eine weitere Information erfolgt als Anhörungsverfahren im Vorfeld der förmlichen Vorausleistungserhebung in zeitlicher Nähe zum Baubeginn. Nach der Rechtslage ist die Stadt verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme Straßenbaubeiträge zu erheben. Auch diesem Erhebungsverfahren ist ein weiteres Anhörungsverfahren vorgeschaltet. In verwaltungs- und abgabenrechtlicher Hinsicht ist für endgültige rechtliche Beurteilungen alleine die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Entstehung der Beitragspflicht maßgeblich. Diese an dem Fertigstellungszeitpunkt ausgerichtete Betrachtung schränkt die Möglichkeiten einer vorzeitigen verbindlichen Festlegung in beitragsrechtlichen Fragen ein. In verfahrensrechtlicher Hinsicht ist dennoch eine umfassende Information gewährleistet durch: 1. Anliegerschreiben (Anlage 1 und 2) 2. Anhörung vor Vorausleistungserhebung 3. Vorausleistungsbescheide 4. Anhörung vor endgültiger Abrechnung 5. Heranziehungsbescheide 6. Gespräche und Schriftwechsel über das gesamte Verfahren 7. Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO (siehe Vorlage 100/2010, HFA 27.04.2010). Die Unterzeichner des Schreibens vom 3. April 2010 werden zudem noch ein Antwortschreiben erhalten. 2.) Barrierefreie Umgestaltung des Knotenpunktes Am Theuspfad/ Am Zehnthof Wie in der Sitzung des TVA am 16.09.2009 bereits vorgestellt, soll der Knotenpunkt Am Theuspfad/ Am Zehnthof barrierefrei zu einem Mini-Kreisverkehrsplatz im Rahmen des Konjunkturpaketes II umgestaltet werden. Im Rahmen der Erstellung der Entwurfsplanung zur Straßenbaumaßnahme Am Theuspfad wurde durch das Ingenieurbüro Ennenbach hierzu parallel eine Entwurfsplanung angefertigt. Aufgrund der zur Verfügung stehenden öffentlichen Verkehrsflächen, ist die Anlegung eines Mini-Kreisverkehrs mit einem Mindestdurchmesser von 13,0 m möglich. Um die Befahrbarkeit für den Linienbusverkehr weiter aufrecht zu erhalten, wird die Kalotte überfahrbar ausgebildet. Die Querungsstellen für den Fußgängerverkehr werden in alle vier Richtungen barrierefrei mit taktilen Elementen ausgebaut. Z. Zt. laufen noch Verhandlungen mit den Eigentümern angrenzender Grundstücke bzgl. eines Grunderwerbs durch die Stadt Pulheim, um den Durchmesser des Kreisverkehres weiter zu optimieren. Im Falle des Grunderwerbs könnte der Kreisdurchmesser auf 14,0 m vergrößert werden. Die erarbeitete Entwurfplanung der beiden Maßnahmen ist als Anlage der Vorlage beigefügt. -3-