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Beschlussvorlage (Anlage 2 zur Beschlussvorlage 120/2010)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
25 kB
Datum
21.04.2010
Erstellt
20.04.10, 19:23
Aktualisiert
20.04.10, 19:23
Beschlussvorlage (Anlage 2 zur Beschlussvorlage 120/2010) Beschlussvorlage (Anlage 2 zur Beschlussvorlage 120/2010)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim . Der Bürgermeister . Postfach 1345 . 50241 Pulheim An die Anlieger der Rathaus . Alte Kölner Straße 26 Tiefbauamt / Straßenbauabteilung Tel. 02238-8080 Fax 02238-808-445 Stichwege „Am Theuspfad“ Stefan Würtz, Jürgen Enders Tel. 02238-808-272 stefan.wuertz@pulheim.de 18.03.2010 Geschäftszeichen IV-66-01-9638 Seite 1 / 2 . Erneuerung der Straße „Am Theuspfad“, im Teilabschnitt zwischen „August-ImhoffStraße“ und „Am Zehnthof“ Beteiligung der Anlieger an der Entwurfsplanung Sehr geehrte Damen und Herren, . seitens der Stadt Pulheim ist vorgesehen, die Straße „Am Theuspfad“, im Teilabschnitt zwischen „August-Imhoff-Straße“ und „Am Zehnthof“, im Jahr 2010 zu erneuern und – soweit erforderlich – den Unterbau zu verbessern. Die Straße weist unterschiedliche Schadensbilder (Risse, Abplatzungen, Schlaglöcher etc.) auf, die im Rahmen der Straßenunterhaltung nicht mehr wirtschaftlich zu beseitigen sind. Da Sie als Anlieger der Stichwege direkt von der Baumaßnahme betroffen sind, besteht Ihrerseits die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen, um gegebenenfalls Anregungen in die Entwurfsplanung mit einfließen zu lassen. Seitens der Verwaltung ist eine bestandsorientierte Erneuerung der Straße „Am Theuspfad“ vorgesehen. Lediglich die Breite der südöstlichen Gehweganlage soll entsprechend den z. Zt. gültigen Richtlinien und Empfehlungen auf eine Breite von ca. 1,7 m angepasst werden. Die Breite der Fahrbahn wird dagegen um 0,5 m auf insgesamt 5,0 m reduziert. Während die Fahrbahn in Asphaltbauweise erneuert wird, erhält die südliche Gehweganlage eine Pflasterdecke. Die nördliche Gehweganlage sowie die Längsparkstände inkl. Pflanzbeete sind von der Baumaßnahme nicht direkt betroffen. Im Rahmen der Bauarbeiten werden hier nur notwendige Anpassungs- und Angleichungsarbeiten vorgenommen. Gemäß dem Beschluss des Umwelt- und Planungsausschusses vom 26.09.2001 sollen dabei u. a. die Pflanzbeete soweit möglich vergrößert werden. Eine Erneuerung der insgesamt fünf Stichwege ist seitens der Verwaltung erst für spätere Jahre vorgesehen. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit ist zudem geplant, den Knotenpunkt „Am Zehnthof“/ „Am Theuspfad“ im Rahmen des Konjunkturpaketes II barrierefrei zu einem Mini-Kreisverkehrsplatz umzubauen. Aus wirtschaftlichen Gründen wird die Umgestaltung des Knotenpunktes gemeinsam mit der Erneuerung der Straße „Am Theuspfad“ im o. g. Teilabschnitt durchgeführt. Die Abrechnung der beiden Maßnahmen erfolgt getrennt. Nach der aktuellen verwaltungsgerichtlichen Rechtssprechung trägt die Stadt die Kosten für die Umgestaltung des Knotenpunktes alleine ohne eine Beteiligung der Anlieger. Besuchszeiten Mo-Mi 8.30 Uhr – 12.00 Uhr 14.00 Uhr – 16.00 Uhr Do 8.30 Uhr – 12.00 Uhr 14.00 Uhr – 18.00 Uhr Fr 8.30 Uhr – 12.00 Uhr Zusätzlich im Einwohnermeldeamt Di 16.00 Uhr – 18.00 Uhr Do 18.00 Uhr – 19.00 Uhr Sie können Wartezeiten vermeiden, wenn Sie einen Termin vereinbaren. Bankverbindung Kreissparkasse Kto 0157000018 BLZ 37050299 IBAN DE02 3705 0299 0157000018 BIC COKSDE33 www.pulheim.de Stadt Pulheim . Seite 2 / 2 Ich bitte Sie um Verständnis, dass aufgrund des Umfangs der Baumaßnahme – die Länge des zu erneuernden Straßenabschnitts beträgt ca. 250 m – keine Pläne zur Verfügung gestellt werden können. Die Planung kann ab sofort bis zum 07. April 2010 im Rathaus / Zimmer 320 bei Herrn Würtz (Tel.: 02238/808-272) oder auf der Homepage der Stadt Pulheim (www.pulheim.de) eingesehen werden. Falls Sie Interesse an einem Besprechungstermin bzw. einer Einsichtnahme haben, bitte ich Sie, vorab mit Herrn Würtz unter der o. g. Rufnummer einen Termin abzustimmen. . . Nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes NRW ist die Stadt Pulheim verpflichtet, Anlieger an den Kosten einer Erneuerung/Verbesserung zu beteiligen, wenn die Voraussetzungen hierzu vorliegen. Der Beitragspflicht unterliegen alle Eigentümer, denen durch die straßenbaulich veränderte Anlage ein Gebrauchsvorteil geboten wird. Nach der hierzu bislang ergangenen Rechtsprechung dürfte im Hinblick auf die heute anstehende straßenbauliche Maßnahme diese Voraussetzung nur bei den unmittelbar angrenzenden Grundstücken gegeben sein. Sollte sich die Rechtsprechung in dieser Frage nicht ändern, unterliegen die ausschließlich an den Stichwegen liegenden Grundstücke nicht der Beitragspflicht für die Straßenbaumaßnahmen im Bereich des Hauptstraßenzuges. Allerdings unterliegen die an den Stichwegen liegenden Grundstücke im Zuge der künftigen Erneuerung- oder Verbesserung dieser Stichwege der Straßenbaubeitragspflicht. Sollte sich diese Rechtsauffassung jedoch aufgrund der verwaltungsgerichtl. Rechtsprechung ändern, bleibt eine Korrektur im Rahmen der abgabenrechtlichen Verfahrensvorschriften innerhalb eines Zeitraums von 4 Jahren nach Abschluss der Maßnahme (Festsetzungsverjährungsfrist) vorbehalten. Sollten Sie beitragsrechtliche Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Erschließungsabteilung (Frau Kroggel-Baur, Tel. 02238/808-325 oder Herr Enders, Tel. 02238/808-284. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung (Michael Senk) Erster Beigeordneter