Daten
Kommune
Pulheim
Größe
25 kB
Datum
21.04.2010
Erstellt
20.04.10, 19:23
Aktualisiert
20.04.10, 19:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim . Der Bürgermeister . Postfach 1345 . 50241 Pulheim
An die
Anlieger der
Rathaus . Alte Kölner Straße 26
Tiefbauamt / Straßenbauabteilung
Tel. 02238-8080
Fax 02238-808-445
Stichwege „Am Theuspfad“
Stefan Würtz, Jürgen Enders
Tel. 02238-808-272
stefan.wuertz@pulheim.de
18.03.2010
Geschäftszeichen
IV-66-01-9638
Seite 1 / 2
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Erneuerung der Straße „Am Theuspfad“, im Teilabschnitt zwischen „August-ImhoffStraße“ und „Am Zehnthof“
Beteiligung der Anlieger an der Entwurfsplanung
Sehr geehrte Damen und Herren,
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seitens der Stadt Pulheim ist vorgesehen, die Straße „Am Theuspfad“, im Teilabschnitt zwischen
„August-Imhoff-Straße“ und „Am Zehnthof“, im Jahr 2010 zu erneuern und – soweit erforderlich –
den Unterbau zu verbessern. Die Straße weist unterschiedliche Schadensbilder (Risse,
Abplatzungen, Schlaglöcher etc.) auf, die im Rahmen der Straßenunterhaltung nicht mehr
wirtschaftlich zu beseitigen sind.
Da Sie als Anlieger der Stichwege direkt von der Baumaßnahme betroffen sind, besteht Ihrerseits
die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen, um gegebenenfalls Anregungen in die
Entwurfsplanung mit einfließen zu lassen. Seitens der Verwaltung ist eine bestandsorientierte
Erneuerung der Straße „Am Theuspfad“ vorgesehen. Lediglich die Breite der südöstlichen
Gehweganlage soll entsprechend den z. Zt. gültigen Richtlinien und Empfehlungen auf eine Breite
von ca. 1,7 m angepasst werden. Die Breite der Fahrbahn wird dagegen um 0,5 m auf insgesamt
5,0 m reduziert. Während die Fahrbahn in Asphaltbauweise erneuert wird, erhält die südliche
Gehweganlage eine Pflasterdecke.
Die nördliche Gehweganlage sowie die Längsparkstände inkl. Pflanzbeete sind von der
Baumaßnahme nicht direkt betroffen. Im Rahmen der Bauarbeiten werden hier nur notwendige
Anpassungs- und Angleichungsarbeiten vorgenommen. Gemäß dem Beschluss des Umwelt- und
Planungsausschusses vom 26.09.2001 sollen dabei u. a. die Pflanzbeete soweit möglich
vergrößert werden. Eine Erneuerung der insgesamt fünf Stichwege ist seitens der Verwaltung erst
für spätere Jahre vorgesehen.
Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit ist zudem geplant, den Knotenpunkt „Am Zehnthof“/ „Am
Theuspfad“ im Rahmen des Konjunkturpaketes II barrierefrei zu einem Mini-Kreisverkehrsplatz
umzubauen. Aus wirtschaftlichen Gründen wird die Umgestaltung des Knotenpunktes gemeinsam
mit der Erneuerung der Straße „Am Theuspfad“ im o. g. Teilabschnitt durchgeführt. Die
Abrechnung der beiden Maßnahmen erfolgt getrennt. Nach der aktuellen verwaltungsgerichtlichen
Rechtssprechung trägt die Stadt die Kosten für die Umgestaltung des Knotenpunktes alleine ohne
eine Beteiligung der Anlieger.
Besuchszeiten
Mo-Mi
8.30 Uhr – 12.00 Uhr
14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Do
8.30 Uhr – 12.00 Uhr
14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Fr
8.30 Uhr – 12.00 Uhr
Zusätzlich im Einwohnermeldeamt
Di
16.00 Uhr – 18.00 Uhr
Do
18.00 Uhr – 19.00 Uhr
Sie können Wartezeiten vermeiden,
wenn Sie einen Termin vereinbaren.
Bankverbindung
Kreissparkasse
Kto 0157000018 BLZ 37050299
IBAN DE02 3705 0299 0157000018
BIC COKSDE33
www.pulheim.de
Stadt Pulheim . Seite 2 / 2
Ich bitte Sie um Verständnis, dass aufgrund des Umfangs der Baumaßnahme – die Länge des zu
erneuernden Straßenabschnitts beträgt ca. 250 m – keine Pläne zur Verfügung gestellt werden
können.
Die Planung kann ab sofort bis zum 07. April 2010 im Rathaus / Zimmer 320 bei Herrn Würtz (Tel.:
02238/808-272) oder auf der Homepage der Stadt Pulheim (www.pulheim.de) eingesehen werden.
Falls Sie Interesse an einem Besprechungstermin bzw. einer Einsichtnahme haben, bitte ich Sie,
vorab mit Herrn Würtz unter der o. g. Rufnummer einen Termin abzustimmen.
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Nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes NRW ist die Stadt Pulheim verpflichtet, Anlieger an den
Kosten einer Erneuerung/Verbesserung zu beteiligen, wenn die Voraussetzungen hierzu vorliegen.
Der Beitragspflicht unterliegen alle Eigentümer, denen durch die straßenbaulich veränderte Anlage
ein Gebrauchsvorteil geboten wird. Nach der hierzu bislang ergangenen Rechtsprechung dürfte im
Hinblick auf die heute anstehende straßenbauliche Maßnahme diese Voraussetzung nur bei den
unmittelbar angrenzenden Grundstücken gegeben sein. Sollte sich die Rechtsprechung in dieser
Frage nicht ändern, unterliegen die ausschließlich an den Stichwegen liegenden Grundstücke nicht
der Beitragspflicht für die Straßenbaumaßnahmen im Bereich des Hauptstraßenzuges. Allerdings
unterliegen die an den Stichwegen liegenden Grundstücke im Zuge der künftigen Erneuerung- oder
Verbesserung dieser Stichwege der Straßenbaubeitragspflicht.
Sollte sich diese Rechtsauffassung jedoch aufgrund der verwaltungsgerichtl. Rechtsprechung
ändern, bleibt eine Korrektur im Rahmen der abgabenrechtlichen Verfahrensvorschriften innerhalb
eines Zeitraums von 4 Jahren nach Abschluss der Maßnahme (Festsetzungsverjährungsfrist)
vorbehalten.
Sollten Sie beitragsrechtliche Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen der Erschließungsabteilung (Frau Kroggel-Baur, Tel. 02238/808-325 oder Herr
Enders, Tel. 02238/808-284.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
(Michael Senk)
Erster Beigeordneter