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Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage 120/2010)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
29 kB
Datum
21.04.2010
Erstellt
20.04.10, 19:23
Aktualisiert
20.04.10, 19:23
Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage 120/2010) Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage 120/2010) Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage 120/2010)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim . Der Bürgermeister . Postfach 1345 . 50241 Pulheim An die Anlieger der Rathaus . Alte Kölner Straße 26 Tiefbauamt / Straßenbauabteilung Tel. 02238-8080 Fax 02238-808-445 Straße „Am Theuspfad“ Stefan Würtz, Jürgen Enders Tel. 02238-808-272 stefan.wuertz@pulheim.de 18.03.2010 Geschäftszeichen IV-66-01-9638 Seite 1 / 3 . Erneuerung der Straße „Am Theuspfad“, im Teilabschnitt zwischen „August-ImhoffStraße“ und „Am Zehnthof“ Beteiligung der Anlieger an der Entwurfsplanung Sehr geehrte Damen und Herren, . seitens der Stadt Pulheim ist vorgesehen, die Straße „Am Theuspfad“ im Teilabschnitt zwischen „August-Imhoff-Straße“ und „Am Zehnthof“ im Jahr 2010 zu erneuern und – soweit erforderlich – den Unterbau zu verbessern. Die Straße weist unterschiedliche Schadensbilder (Risse, Abplatzungen, Schlaglöcher etc.) auf, die im Rahmen der Straßenunterhaltung nicht mehr wirtschaftlich zu beseitigen sind. Zu diesem Zweck ist geplant, die betroffenen Anlieger/Innen an der Planung zu beteiligen, um gegebenenfalls Anregungen in die Entwurfsplanung mit einfließen zu lassen. Seitens der Verwaltung ist eine bestandsorientierte Erneuerung der Straße „Am Theuspfad“ vorgesehen. Lediglich die Breite der südöstlichen Gehweganlage soll entsprechend den z. Zt. gültigen Richtlinien und Empfehlungen auf eine Breite von ca. 1,7 m angepasst werden. Die Breite der Fahrbahn wird dagegen um 0,5 m auf insgesamt 5,0 m reduziert. Während die Fahrbahn in Asphaltbauweise erneuert wird, erhält die südliche Gehweganlage eine Pflasterdecke. Die nördliche Gehweganlage sowie die Längsparkstände inkl. Pflanzbeete sind von der Baumaßnahme nicht direkt betroffen. Im Rahmen der Bauarbeiten werden hier nur notwendige Anpassungs- und Angleichungsarbeiten vorgenommen. Gemäß dem Beschluss des Umwelt- und Planungsausschusses vom 26.09.2001 sollen dabei u. a. die Pflanzbeete soweit möglich vergrößert werden. Eine Erneuerung der insgesamt fünf Stichwege ist in späteren Jahren vorgesehen. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit ist zudem geplant, den Knotenpunkt „Am Zehnthof“/ „Am Theuspfad“ im Rahmen des Konjunkturpaketes II barrierefrei zu einem Mini-Kreisverkehrsplatz umzubauen. Aus wirtschaftlichen Gründen wird die Umgestaltung des Knotenpunktes gemeinsam mit der Erneuerung der Straße „Am Theuspfad“ im o. g. Teilabschnitt durchgeführt. Die Abrechnung der beiden Maßnahmen erfolgt getrennt. Nach der aktuellen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung trägt die Stadt die Kosten für die Umgestaltung des Knotenpunktes alleine ohne eine Beteiligung der Anlieger. Besuchszeiten Mo-Mi 8.30 Uhr – 12.00 Uhr 14.00 Uhr – 16.00 Uhr Do 8.30 Uhr – 12.00 Uhr 14.00 Uhr – 18.00 Uhr Fr 8.30 Uhr – 12.00 Uhr Zusätzlich im Einwohnermeldeamt Di 16.00 Uhr – 18.00 Uhr Do 18.00 Uhr – 19.00 Uhr Sie können Wartezeiten vermeiden, wenn Sie einen Termin vereinbaren. Bankverbindung Kreissparkasse Kto 0157000018 BLZ 37050299 IBAN DE02 3705 0299 0157000018 BIC COKSDE33 www.pulheim.de Stadt Pulheim . Seite 2 / 3 Ich bitte Sie um Verständnis, dass aufgrund des Umfangs der Baumaßnahme – die Länge des zu erneuernden Straßenabschnitts beträgt ca. 250 m – keine Pläne zur Verfügung gestellt werden können. Die Planung kann ab sofort bis zum 07. April 2010 im Rathaus / Zimmer 320 bei Herrn Würtz (Tel.: 02238/808-272) oder auf der Homepage der Stadt Pulheim (www.pulheim.de) eingesehen werden. Falls Sie Interesse an einem Besprechungstermin bzw. einer Einsichtnahme haben, bitte ich Sie, vorab mit Herrn Würtz unter der o. g. Rufnummer einen Termin abzustimmen. . Nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) NRW ist die Stadt verpflichtet, Anlieger an den Kosten einer Erneuerung/Verbesserung zu beteiligen, wenn die Voraussetzungen hierzu vorliegen. Der Beitragspflicht unterliegen alle Eigentümer, denen durch die straßenbaulich veränderte Anlage ein Gebrauchsvorteil geboten wird. Nach der hierzu bislang ergangenen Rechtsprechung liegt im Hinblick auf die heute anstehende straßenbauliche Maßnahme diese Voraussetzung nur bei den Grundstücken vor, die unmittelbar an den Hauptstraßenzug angrenzen. Die Beteiligung der beitragspflichtigen Anlieger ist wie folgt vorgesehen: 1) Vorausleistungen . Die Stadt Pulheim wird mit Beginn der Herstellung auf der Grundlage eines geschätzten Kostenansatzes Vorausleistungen auf den Straßenbaubeitrag erheben. Nach der Haushaltsplanung wird zurzeit von Gesamtkosten in Höhe von 350.000 Euro ausgegangen. Hier handelt es sich zunächst nur um eine grobe Schätzung. Über das weitere Verfahren (Erstellung der Ausbauplanung durch ein Ingenieurbüro, Erstellung einer Kostenberechnung, Ausschreibung) kann sich dieser Betrag ändern. Nach der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Pulheim beträgt der auf die Anlieger umzulegende Anteil im Falle einer Haupterschließungsstraße für die Fahrbahn 50 % und für den Gehweg 70 %. Für Zwecke der Vorausleistungserhebung wird auf der Grundlage des o.g. Kostenansatzes von einem umlagefähigen Kostenanteil von einheitlich 50 %, mithin einem Betrag von 175.000,00 € ausgegangen. Dieser Betrag ist auf die erschlossenen Grundstücke nach Maßgabe der Grundstücksflächen unter Berücksichtigung der Vollgeschossanzahlen umzulegen. Der Beitragssatz würde in einer Größenordnung von etwa 13,80 € pro qm Abrechnungsfläche liegen. Als Vorausleistungssatz wird dieser Betrag um etwa 30 % auf 10,00 € pro Quadratmeter Abrechnungsfläche reduziert. Bezogen auf die tastsächliche Grundstücksfläche ist heute folgende Vorausleistungsprognose möglich: Garagen Eingeschossig Zweigeschossig Dreigeschossig 10,00 € x 100 v.H. = 10,00 €/qm 10,00 € x 125 v.H. (Zuschlag für 1 Vollgeschoss) = 12,50 €/qm 10,00 € x 150 v.H. ( „ 2 Vollgeschosse) = 15,00 €/qm 10,00 € x 175 v.H. ( „ 3 Vollgeschosse) = 17,50 €/qm Stadt Pulheim . Seite 3 / 3 Bezüglich der genannten Beträge muss ich nochmals darauf hinweisen, dass diese auf groben Schätzungen basieren und Änderungen durchaus wahrscheinlich sind. Maßgeblich wird letztlich der Vorausleistungsbetrag sein, der sich aus dem förmlichen Vorausleistungsbescheid ergeben wird. Im Vorfeld des Bescheidversands werden Sie zunächst ein Anhörungsschreiben erhalten. Erst nach Abschluss dieses Anhörungsverfahrens werden Sie den Vorausleistungsbescheid erhalten. Die Forderung ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides zu zahlen. Der Gesetzgeber sieht Möglichkeiten einer Stundung oder Ratenzahlung vor. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall frühzeitig an die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Eschließungsabteilung. . 2) Endgültiger Straßenbaubeitrag Der endgültige Straßenbaubeitrag wird erst nach Abschluss der Straßenbaumaßnahme und Prüfung aller Schlussrechnungen festgesetzt. Der Gesetzgeber gibt den Gemeinden hierzu einen zeitlichen Rahmen von 4 Jahren nach Abschluss der Maßnahme. Dem Erlass endgültiger Beitragsbescheide wird ein Anhörungsverfahren vorgeschaltet, so dass die Anlieger auch hierüber frühzeitig informiert werden. Anders als im Vorausleistungsverfahren wird der endgültige Beitrag auf der Grundlage der endgültigen Abrechnungswerte ohne Rundungen ermittelt. . Bitte haben Sie Verständnis, wenn ich heute keine konkreten Angaben über die erst nach der Maßnahme bekannten Kosten und das Ergebnis der dann erforderlichen endgültigen Umlage machen kann. Sollten Sie beitragsrechtliche Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Erschließungsabteilung (Frau Kroggel-Baur, Tel. 02238/808-325 oder Herr Enders, Tel. 02238/808-284. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung (Michael Senk) Erster Beigeordneter