Daten
Kommune
Pulheim
Größe
29 kB
Datum
21.04.2010
Erstellt
20.04.10, 19:23
Aktualisiert
20.04.10, 19:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim . Der Bürgermeister . Postfach 1345 . 50241 Pulheim
An die
Anlieger der
Rathaus . Alte Kölner Straße 26
Tiefbauamt / Straßenbauabteilung
Tel. 02238-8080
Fax 02238-808-445
Straße „Am Theuspfad“
Stefan Würtz, Jürgen Enders
Tel. 02238-808-272
stefan.wuertz@pulheim.de
18.03.2010
Geschäftszeichen
IV-66-01-9638
Seite 1 / 3
.
Erneuerung der Straße „Am Theuspfad“, im Teilabschnitt zwischen „August-ImhoffStraße“ und „Am Zehnthof“
Beteiligung der Anlieger an der Entwurfsplanung
Sehr geehrte Damen und Herren,
.
seitens der Stadt Pulheim ist vorgesehen, die Straße „Am Theuspfad“ im Teilabschnitt zwischen
„August-Imhoff-Straße“ und „Am Zehnthof“ im Jahr 2010 zu erneuern und – soweit erforderlich –
den Unterbau zu verbessern. Die Straße weist unterschiedliche Schadensbilder (Risse,
Abplatzungen, Schlaglöcher etc.) auf, die im Rahmen der Straßenunterhaltung nicht mehr
wirtschaftlich zu beseitigen sind.
Zu diesem Zweck ist geplant, die betroffenen Anlieger/Innen an der Planung zu beteiligen, um
gegebenenfalls Anregungen in die Entwurfsplanung mit einfließen zu lassen. Seitens der
Verwaltung ist eine bestandsorientierte Erneuerung der Straße „Am Theuspfad“ vorgesehen.
Lediglich die Breite der südöstlichen Gehweganlage soll entsprechend den z. Zt. gültigen
Richtlinien und Empfehlungen auf eine Breite von ca. 1,7 m angepasst werden. Die Breite der
Fahrbahn wird dagegen um 0,5 m auf insgesamt 5,0 m reduziert. Während die Fahrbahn in
Asphaltbauweise erneuert wird, erhält die südliche Gehweganlage eine Pflasterdecke.
Die nördliche Gehweganlage sowie die Längsparkstände inkl. Pflanzbeete sind von der
Baumaßnahme nicht direkt betroffen. Im Rahmen der Bauarbeiten werden hier nur notwendige
Anpassungs- und Angleichungsarbeiten vorgenommen. Gemäß dem Beschluss des Umwelt- und
Planungsausschusses vom 26.09.2001 sollen dabei u. a. die Pflanzbeete soweit möglich
vergrößert werden. Eine Erneuerung der insgesamt fünf Stichwege ist in späteren Jahren
vorgesehen.
Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit ist zudem geplant, den Knotenpunkt „Am Zehnthof“/ „Am
Theuspfad“ im Rahmen des Konjunkturpaketes II barrierefrei zu einem Mini-Kreisverkehrsplatz
umzubauen. Aus wirtschaftlichen Gründen wird die Umgestaltung des Knotenpunktes gemeinsam
mit der Erneuerung der Straße „Am Theuspfad“ im o. g. Teilabschnitt durchgeführt. Die
Abrechnung der beiden Maßnahmen erfolgt getrennt. Nach der aktuellen verwaltungsgerichtlichen
Rechtsprechung trägt die Stadt die Kosten für die Umgestaltung des Knotenpunktes alleine ohne
eine Beteiligung der Anlieger.
Besuchszeiten
Mo-Mi
8.30 Uhr – 12.00 Uhr
14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Do
8.30 Uhr – 12.00 Uhr
14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Fr
8.30 Uhr – 12.00 Uhr
Zusätzlich im Einwohnermeldeamt
Di
16.00 Uhr – 18.00 Uhr
Do
18.00 Uhr – 19.00 Uhr
Sie können Wartezeiten vermeiden,
wenn Sie einen Termin vereinbaren.
Bankverbindung
Kreissparkasse
Kto 0157000018 BLZ 37050299
IBAN DE02 3705 0299 0157000018
BIC COKSDE33
www.pulheim.de
Stadt Pulheim . Seite 2 / 3
Ich bitte Sie um Verständnis, dass aufgrund des Umfangs der Baumaßnahme – die Länge des zu
erneuernden Straßenabschnitts beträgt ca. 250 m – keine Pläne zur Verfügung gestellt werden
können.
Die Planung kann ab sofort bis zum 07. April 2010 im Rathaus / Zimmer 320 bei Herrn Würtz (Tel.:
02238/808-272) oder auf der Homepage der Stadt Pulheim (www.pulheim.de) eingesehen werden.
Falls Sie Interesse an einem Besprechungstermin bzw. einer Einsichtnahme haben, bitte ich Sie,
vorab mit Herrn Würtz unter der o. g. Rufnummer einen Termin abzustimmen.
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Nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) NRW ist die Stadt verpflichtet, Anlieger an den
Kosten einer Erneuerung/Verbesserung zu beteiligen, wenn die Voraussetzungen hierzu vorliegen.
Der Beitragspflicht unterliegen alle Eigentümer, denen durch die straßenbaulich veränderte Anlage
ein Gebrauchsvorteil geboten wird. Nach der hierzu bislang ergangenen Rechtsprechung liegt im
Hinblick auf die heute anstehende straßenbauliche Maßnahme diese Voraussetzung nur bei den
Grundstücken vor, die unmittelbar an den Hauptstraßenzug angrenzen.
Die Beteiligung der beitragspflichtigen Anlieger ist wie folgt vorgesehen:
1) Vorausleistungen
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Die Stadt Pulheim wird mit Beginn der Herstellung auf der Grundlage eines geschätzten
Kostenansatzes Vorausleistungen auf den Straßenbaubeitrag erheben. Nach der Haushaltsplanung wird zurzeit von Gesamtkosten in Höhe von 350.000 Euro ausgegangen. Hier handelt es
sich zunächst nur um eine grobe Schätzung. Über das weitere Verfahren (Erstellung der Ausbauplanung durch ein Ingenieurbüro, Erstellung einer Kostenberechnung, Ausschreibung) kann sich
dieser Betrag ändern.
Nach der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Pulheim beträgt der auf die Anlieger umzulegende
Anteil im Falle einer Haupterschließungsstraße für die Fahrbahn 50 % und für den Gehweg 70 %.
Für Zwecke der Vorausleistungserhebung wird auf der Grundlage des o.g. Kostenansatzes von
einem umlagefähigen Kostenanteil von einheitlich 50 %, mithin einem Betrag von 175.000,00 €
ausgegangen. Dieser Betrag ist auf die erschlossenen Grundstücke nach Maßgabe der
Grundstücksflächen unter Berücksichtigung der Vollgeschossanzahlen umzulegen. Der
Beitragssatz würde in einer Größenordnung von etwa 13,80 € pro qm Abrechnungsfläche liegen.
Als Vorausleistungssatz wird dieser Betrag um etwa 30 % auf 10,00 € pro Quadratmeter
Abrechnungsfläche reduziert.
Bezogen auf die tastsächliche Grundstücksfläche ist heute folgende Vorausleistungsprognose
möglich:
Garagen
Eingeschossig
Zweigeschossig
Dreigeschossig
10,00 € x 100 v.H.
= 10,00 €/qm
10,00 € x 125 v.H. (Zuschlag für 1 Vollgeschoss) = 12,50 €/qm
10,00 € x 150 v.H. (
„
2 Vollgeschosse) = 15,00 €/qm
10,00 € x 175 v.H. (
„
3 Vollgeschosse) = 17,50 €/qm
Stadt Pulheim . Seite 3 / 3
Bezüglich der genannten Beträge muss ich nochmals darauf hinweisen, dass diese auf groben
Schätzungen basieren und Änderungen durchaus wahrscheinlich sind. Maßgeblich wird letztlich
der Vorausleistungsbetrag sein, der sich aus dem förmlichen Vorausleistungsbescheid ergeben
wird.
Im Vorfeld des Bescheidversands werden Sie zunächst ein Anhörungsschreiben erhalten. Erst
nach Abschluss dieses Anhörungsverfahrens werden Sie den Vorausleistungsbescheid erhalten.
Die Forderung ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben innerhalb eines Monats nach Erhalt des
Bescheides zu zahlen. Der Gesetzgeber sieht Möglichkeiten einer Stundung oder Ratenzahlung
vor. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall frühzeitig an die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der
Eschließungsabteilung.
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2) Endgültiger Straßenbaubeitrag
Der endgültige Straßenbaubeitrag wird erst nach Abschluss der Straßenbaumaßnahme und
Prüfung aller Schlussrechnungen festgesetzt. Der Gesetzgeber gibt den Gemeinden hierzu einen
zeitlichen Rahmen von 4 Jahren nach Abschluss der Maßnahme. Dem Erlass endgültiger
Beitragsbescheide wird ein Anhörungsverfahren vorgeschaltet, so dass die Anlieger auch hierüber
frühzeitig informiert werden.
Anders als im Vorausleistungsverfahren wird der endgültige Beitrag auf der Grundlage der
endgültigen Abrechnungswerte ohne Rundungen ermittelt.
.
Bitte haben Sie Verständnis, wenn ich heute keine konkreten Angaben über die erst nach der
Maßnahme bekannten Kosten und das Ergebnis der dann erforderlichen endgültigen Umlage
machen kann.
Sollten Sie beitragsrechtliche Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen der Erschließungsabteilung (Frau Kroggel-Baur, Tel. 02238/808-325 oder Herr
Enders, Tel. 02238/808-284.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
(Michael Senk)
Erster Beigeordneter