Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bürgerbüro Erftstadt Lechenich - Vergabe der Arbeiten für die Erstellung des Rohbaus im Wege einer beschränkten Ausschreibung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
18.06.2009
Erstellt
01.07.09, 06:41
Aktualisiert
01.07.09, 06:41
Beschlussvorlage (Bürgerbüro Erftstadt Lechenich - Vergabe der Arbeiten für die Erstellung des Rohbaus im Wege einer beschränkten Ausschreibung) Beschlussvorlage (Bürgerbüro Erftstadt Lechenich - Vergabe der Arbeiten für die Erstellung des Rohbaus im Wege einer beschränkten Ausschreibung)

öffnen download melden Dateigröße: 10 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 327/2009 Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.1- Datum: 29.05.2009 Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Betrifft: Termin Bemerkungen 18.06.2009 Bürgerbüro Erftstadt Lechenich - Vergabe der Arbeiten für die Erstellung des Rohbaus im Wege einer beschränkten Ausschreibung Finanzielle Auswirkungen: Die Vorlage berührt nicht den Etat. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 29.05.2009 Beschlussentwurf: Die Auftragsvergabe für die Rohbauarbeiten zur Errichtung des Bürgerbüros in Erftstadt-Lechenich erfolgt im Wege einer beschränkten Ausschreibung. Begründung: Die Fassade des geplanten Bürgerbüros in Erftstadt-Lechenich wird in wesentlichen Teilen in Liapor-Sichtbeton ausgeführt. Der Umgang mit diesem Material stellt hohe Anforderungen an die ausführende Firma. Das künftige Erscheinungsbild des Gebäudes wird stark von der Qualität der Ausführung geprägt. Erfahrungen bei anderen Ausschreibungen haben gezeigt, dass vielen Firmen die Problematik bei der Erstellung einer Sichtbeton-Fassade nicht bekannt ist. Insbesondere diese Firmen geben dann ein günstiges Angebot ab. Allein aus vorgelegten Referenzen kann nicht abgeleitet werden, ob die jeweiligen Firmen in der Lage sind, die Arbeiten ordnungsgemäß auszuführen. Vielmehr muss in Gesprächen mit jedem Anbieter geprüft werden, ob die Komplexität der Aufgabe insbesondere hinsichtlich Detaillösungen erkannt wurde und ob dementsprechend das gewünschte hochwertige Ergebnis erreicht werden kann. Eine öffentliche Ausschreibung würde für den Auftraggeber – und auch für die Bewerber – zu einem Aufwand führen, der zu dem erreichbaren Vorteil im Missverhältnis stehen würde. Gem. § 3 Nr. 3 (1) VOB/A ist somit eine beschränkte Ausschreibung zulässig. Bei dem voraussichtlichen Auftragsvolumen widerspricht eine beschränkte Ausschreibung auch nicht den Vergaberichtlinien des Landes. Die in den Vergaberichtlinien der Stadt vorgesehenen Wertgrenzen werden allerdings überschritten, daher ist eine Beschlussfassung durch den Ausschuss erforderlich. Durch das mit der Planung beauftragte Architekturbüro wurde eine Markterkundung durchgeführt, welche Unternehmen in der Region Köln/Bonn in der Lage und bereit wären, den Auftrag durchzuführen. Von ursprünglich 25 Firmen wurden nach einer Vorprüfung über Internetauftritte und Telefonate sowie nach Prüfung von Referenzen 8 Unternehmen zu Gesprächen eingeladen. In diesen Gesprächen wurde die anstehende Aufgabe umfassend diskutiert. Aufgrund der dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen 6 Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Ich habe das vorgeschlagene Vergabeverfahren durch das Büro Schmidt-Bechtle, welches die Stadt bereits mehrfach bei Ausschreibungen begleitet hat, überprüfen lassen. Es bestehen keine Bedenken gegen eine beschränkte Ausschreibung. (Bösche) -2-