Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
18.06.2009
Erstellt
01.07.09, 06:41
Aktualisiert
01.07.09, 06:41
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 327/2009
Az.: -82-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.1- Datum: 29.05.2009
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
18.06.2009
Bürgerbüro Erftstadt Lechenich - Vergabe der Arbeiten für die Erstellung des
Rohbaus im Wege einer beschränkten Ausschreibung
Finanzielle Auswirkungen:
Die Vorlage berührt nicht den Etat.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 29.05.2009
Beschlussentwurf:
Die Auftragsvergabe für die Rohbauarbeiten zur Errichtung des Bürgerbüros in Erftstadt-Lechenich
erfolgt im Wege einer beschränkten Ausschreibung.
Begründung:
Die Fassade des geplanten Bürgerbüros in Erftstadt-Lechenich wird in wesentlichen Teilen in
Liapor-Sichtbeton ausgeführt. Der Umgang mit diesem Material stellt hohe Anforderungen an die
ausführende Firma. Das künftige Erscheinungsbild des Gebäudes wird stark von der Qualität der
Ausführung geprägt.
Erfahrungen bei anderen Ausschreibungen haben gezeigt, dass vielen Firmen die Problematik bei
der Erstellung einer Sichtbeton-Fassade nicht bekannt ist. Insbesondere diese Firmen geben dann
ein günstiges Angebot ab. Allein aus vorgelegten Referenzen kann nicht abgeleitet werden, ob die
jeweiligen Firmen in der Lage sind, die Arbeiten ordnungsgemäß auszuführen. Vielmehr muss in
Gesprächen mit jedem Anbieter geprüft werden, ob die Komplexität der Aufgabe insbesondere
hinsichtlich Detaillösungen erkannt wurde und ob dementsprechend das gewünschte hochwertige
Ergebnis erreicht werden kann.
Eine öffentliche Ausschreibung würde für den Auftraggeber – und auch für die Bewerber – zu
einem Aufwand führen, der zu dem erreichbaren Vorteil im Missverhältnis stehen würde. Gem. § 3
Nr. 3 (1) VOB/A ist somit eine beschränkte Ausschreibung zulässig. Bei dem voraussichtlichen
Auftragsvolumen widerspricht eine beschränkte Ausschreibung auch nicht den Vergaberichtlinien
des Landes. Die in den Vergaberichtlinien der Stadt vorgesehenen Wertgrenzen werden allerdings
überschritten, daher ist eine Beschlussfassung durch den Ausschuss erforderlich.
Durch das mit der Planung beauftragte Architekturbüro wurde eine Markterkundung durchgeführt,
welche Unternehmen in der Region Köln/Bonn in der Lage und bereit wären, den Auftrag
durchzuführen. Von ursprünglich 25 Firmen wurden nach einer Vorprüfung über Internetauftritte
und Telefonate sowie nach Prüfung von Referenzen 8 Unternehmen zu Gesprächen eingeladen.
In diesen Gesprächen wurde die anstehende Aufgabe umfassend diskutiert. Aufgrund der dabei
gewonnenen Erkenntnisse sollen 6 Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Ich habe das vorgeschlagene Vergabeverfahren durch das Büro Schmidt-Bechtle, welches die
Stadt bereits mehrfach bei Ausschreibungen begleitet hat, überprüfen lassen. Es bestehen keine
Bedenken gegen eine beschränkte Ausschreibung.
(Bösche)
-2-