Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Verpachtung stadteigener Ackerlandflächen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
22 kB
Datum
11.03.2010
Erstellt
05.03.10, 21:30
Aktualisiert
05.03.10, 21:30
Beschlussvorlage (Verpachtung stadteigener Ackerlandflächen) Beschlussvorlage (Verpachtung stadteigener Ackerlandflächen) Beschlussvorlage (Verpachtung stadteigener Ackerlandflächen) Beschlussvorlage (Verpachtung stadteigener Ackerlandflächen)

öffnen download melden Dateigröße: 22 kB

Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau III / 26 - 3 (Amt/Aktenzeichen) Termin 11.03.2010 ö. S. X Herr Schillings (Verfasser/in) 13/2010 nö. S. TOP 5 12.01.2010 (Datum) BETREFF: Verpachtung stadteigener Ackerlandflächen VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: 1. Der Liegenschafts- und Hochbauausschuss des Rates der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, alle geeigneten Schritte für eine Neuverpachtung der städtischen Ackerlandflächen zum 01.11.2010 zu unternehmen. 2. Der Liegenschafts- und Hochbausausschuss bestätigt den der Vorlage als Anlage 4. beigefügten Grundsatzbeschluss vom 20.02.1986. 3. Ergänzend zu dem Grundsatzbeschluss vom 20.02.1986 werden folgendes Kriterium aus dem Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 18.02.2010 (Anlage 4.) zur Vergabe aufgenommen, dass auf den städtischen Ackerlandflächen keine gentechnisch veränderten Organismen ausgebracht werden. -1- 4. Der Liegenschafts- und Hochbauausschuss beschließt, die zur Verfügung stehenden stadteigenen Ackerlandgrundstücke zu folgenden Konditionen öffentlich auszuschreiben: a. Es werden nur Einjahresverträge abgeschlossen. Eine erneute Ausschreibung erfolgt wieder nach 9 Jahren zum 01.11.2020. b. Der Pachtzins beträgt 0,87€/Morgen/Boden/Jahr zzgl. 20% Nebenkosten, insgesamt 1,04 €. c. Jeder Bewerber muss vor der Ackerlandvergabe einen Bewerbungsbogen ausfüllen. 5. Der Liegenschafts- und Hochbausausschuss beschließt, bei der Inanspruchnahme von Grünflächen aus dem Gemeindegliedervermögen Stommeln und Dansweiler Sondervermögen für die Umsetzung des Grünordnungsplanes bzw. für Ausgleichsmaßnahmen im Bauleit- und Baugenehmigungsverfahren wie bisher den entsprechenden Pachtausfall gegenüber den Nutzungsberechtigten durch die Stadt zu ersetzen 6. Der Liegenschafts- und Hochbausausschuss nimmt zur Kenntnis, dass der vereinbarte Pachtzins des Vertrags mit der Dr.-Walter-Fink-Stiftung (Kinderwald) an den jeweiligen Beschluss des zuständigen Ratgremiums angeglichen wird. 7. Der Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, dass Betriebe, die die gepachteten Ackerlandflächen nach Regeln des ökologischen Landbaus bewirtschaften bei der Verpachtung bevorzugt werden sollen, wird abgelehnt. ERLÄUTERUNGEN: Der LHA hat in seiner Sitzung am 11.01.2001 beschlossen, dass eine generelle Neuverpachtung der städtischen Ackerlandflächen zum 01.11.2010 erfolgen soll. In der LHA-Sitzung am 11.03.2010 soll die Verwaltung beauftragt werden, alle geeigneten Schritte für die Neuverpachtung zum 01.11.2010 einzuleiten. Eine spätere Ausschreibung hätte zur Folge, dass die Ausschreibung in die Sommerferien und die Haupterntezeit der Landwirt fallen würde In der Anlage 1. sind die städtischen Ackerlandflächen aufgeführt. Zu 2. In seiner Sitzung am 20.02.1986 hat der LGA für die Vergabe städtischer Ackerlandflächen Maßstäbe festgelegt und eine Grundsatzentscheidung getroffen. Der Grundsatzbeschluss ist als Anlage 2. angehangen. In der Vergangenheit zählten die Ackerlandgrundstücke des Sondervermögens zu den Flächen aus den Beständen der Altgemeinden, da diese Flächen den Gemeinden vermacht und nicht aus deren Vermögen erworben wurden sind diese nicht zu den Beständen der Altgemeinden zu zählen. Die Grundstücke aus den Beständen der Altgemeinden sind in der Anlage 1. gekennzeichnet. Zu 3.a. In der Vergangenheit wurden Jahresverträge abgeschlossen, um gewährleisten zu können, dass jeweils zum 31.10. eines Jahres stadteigene Grundstücke ggf. zur Umsetzung von städtebaulichen Maßnahmen, eigenen Baumaßnahmen oder Maßnahmen innerhalb des Grünordnungsplanes zur Verfügung stehen. Durch die Vergabe von Jahresverträgen entsteht kein Pachtschutz für den Pächter. Da sich die Verfahrensweise in der Vergangenheit bewährt hat, soll bei dem Abschluss der Pachtverträge wie bisher verfahren werden. Zu 3.b. Der Pachtzins soll von derzeit 0,77€/Morgen/Boden/Jahr zzgl. 20% Nebenkosen, insgesamt 0,92€ auf 0,87€/Morgen/Boden/Jahr zzgl. 20% Nebenkosen, insgesamt 1,04€ angehoben werden. Die Erhöhung des Pachtzinses richtet sich nach dem Verbraucherpreisindexes. Dieser ist seit der Neuverpachtung im Jahr 2001 um 12,8%. -2- Eine Überprüfung der Nebenkosten hat ergeben, dass derzeit ca. 17,30% Nebenkosten auf die Pachterträge anfallen. Nach Rücksprache mit dem Rheinischen Landwirtschaftsverband richtet sich die Landwirtschaftskammer nach dem derzeitigen Pachtzins der Stadt Köln (1,05€/Morgen/Boden/Jahr zzgl. 5% Nebenkosten, insgesamt 1,09€). Der Pachtzins der kath. Kirche beträgt z.Z. 1,00€/Morgen/Boden/Jahr zzgl. 10% Nebenkosten, insgesamt 1,10€. Zu 3. c. Auf die Ausschreibung der städtischen Ackerlandgrundstücke wird sich eine Vielzahl von Vollerwerbs- und Nebenerwerbslandwirte bewerben. Voraussichtlich werden mehr Flächen angefragt als Flächen angeboten werden. Um möglichst eine sachgerechte Entscheidung zur Verpachtung vornehmen zu können, soll anhand eines Bewerbungsbogens ein Mindestmaß an Informationen über die Struktur des Betriebes und seiner Einkommensgrundlage erfragt werden. Ziel soll sein, unter Berücksichtigung des Grundsatzbeschlusses vom 20.02.1986 landwirtschaftliche Vollerwerbsbetriebe in Ihrer Existenz zu schützen und nachrangig eine Vergabe an andere Betriebe bzw. Nebenerwerbslandwirte. Der Bewerbungsbogen ist in der Anlage 3. beigefügt. Zur Vergabe werden nur vollständig ausgefüllte Bewerbungsbögen berücksichtigt. Für die Vergabe muss letztlich auf die Richtigkeit der Angaben der Landwirte in dem Bewerbungsbogen vertraut werden. Die Angaben zu den bewirtschaften Flächen, zu den Einkommensverhältnissen, die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen und zum ökologischen Landbau können nur eingeschränkt geprüft werden bzw. sind auslegungsfähig. Die Vergabe der Ackerlandflächen der einzelnen Ortschaften soll in Absprache dem jeweiligen Ortslandswirt erfolgen und anschließend mit dem Stadtlandwirt abgestimmt werden. Die Vorlage zur Verpachtung der städtischen Ackerlandflächen wird dem LHA zur Beschlussfassung in einer zukünftigen Sitzung vorgelegt. Zu 4 Für die Umsetzung von GOP bzw. für Ausgleichsmaßnahmen sind Teilflächen aus dem Dansweiler und Stommelner Sondervermögen einbezogen worden. Der Rat der Stadt Pulheim hat in seiner am 17.12.1996 beschlossen, dass der Pachtausfall, für die anderweitig genutzten Flächen der Sondervermögen, den Nutzungsberechtigten von der Stadt Pulheim ersetzt wird. Zu 5. Mit der Dr.-Walter-Fink-Stiftung wurde für ein Kinderwaldprojekt langfristiger Pachtvertrag geschlossen. Laut dem Pachtvertrag ist der Pachtzins an den neu zu beschließenden Pachtzins anzugleichen. Antrag der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen Mit dem Schreiben vom 18.02.2010 beantragt die Fraktion Bündnis90/ Die Grünen die Erstellung eines Kriterienkataloges für die Verpachtung von städtischem Ackerland. Der Antrag ist der Vorlage als Anlage 4. beigefügt. Kriterien für die Verpachtung sollen sein, dass keine gentechnisch veränderten Organismen ausgebraucht werden dürfen und Pächter, die nach Regeln des ökologischen Landbaus wirtschaften, sollen bei der Verpachtung bevorzugt werden. -3- Wie schon in den Erläuterungen zu 3.c. erwähnt, wird es schwierig sein eine sachgerechte Entscheidung zur Verpachtung vornehmen zu können. Der Vorlage beigefügte Bewerbungsbogen (Anlage 3.) ist optional entsprechend erweitert worden. -4-