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Beschlussvorlage (Bestimmung von Stadtverordneten zur Unterzeichnung von DringlIchkeitsentscheidungen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
33 kB
Erstellt
24.09.09, 06:45
Aktualisiert
24.09.09, 06:45
Beschlussvorlage (Bestimmung von Stadtverordneten zur Unterzeichnung von
DringlIchkeitsentscheidungen)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 8/ Az.: Amt: OtJ02 - 10 - An den BeschIAusf.: - 100 - Rat Datum: 01.10.2004 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; Betrifft: Bestimmung von Stadtverordneten zur Unterzeichnung von DringlIchkeitsentscheidungen Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 01.10.2004 Beschlussentwurf: Zur Unterzeichnung von Dringlichkeitsentscheidungen gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen bestimmt der Rat der Stadt Erftstadt folgende Stadtverordnete: .................................................................................................................................. als Stellvertreter: .................................................................................................................................. .................................................................................................................................. Bearünduna: § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NW bestimmt, dass in Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen und die nicht aufgeschoben werden können und sofern auch die Einberufung des Hauptausschusses nicht rechtzeitig möglich ist, der Bürgermeister mit einem Ratsmitglied entscheiden kann. " ~ -------