Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
29.06.09, 07:19
Aktualisiert
29.06.09, 07:19
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 317/2009
Az.: -61-
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 27.05.2009
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
24.06.2009
Rat
30.06.2009
Betrifft:
Bemerkungen
Bebauungsplan Nr. 121, Erftstadt-Gymnich, Schützenstraße
I. Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss über die Offenlage
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 27.05.2009
Beschlussentwurf:
I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414 in der zuletzt gültigen Fassung) wird beschlossen, einen Bebauungsplan für das
aus dem Übersichtsplan ersichtliche Gebiet aufzustellen. Der Übersichtsplan ist Bestandteil des
Beschlusses. Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 121, Erftstadt-Gymnich,
Schützenstraße.
II. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des vorgelegten Entwurfs die Beteiligung der
Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Begründung:
Mit dem Bebauungsplan Nr. 121 sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Erweiterung
des vorhandenen Friedhofs, zur Schaffung eines Parkplatzes für die Friedhofsbesucher und zur
Errichtung eines Spielplatzes geschaffen werden. Aufgrund der bekundeten Interessen von
Grundstückseigentümern an der Haagstraße, ihre hinteren Grundstücksflächen in den
Bebauungsplan einzubeziehen und somit einer Bebauung zuzuführen, sind entsprechende
Wohnbauflächen in den Bebauungsplan einbezogen worden.
Die Friedhofserweiterung umfasst eine Fläche von ca. 1.800 qm incl. einem Containerplatz für
Friedhofsabfälle; für die Verbesserung der bestehenden unzureichenden Parkplatzsituation ist ein
öffentlicher Parkplatz mit ca. 50 Stellplätzen in Senkrechtaufstellung geplant. Der vorgesehene
Kinderspielplatz mit einem Flächenumfang von ca. 1.000 qm trägt - neben dem in der Zwischenzeit
im Bebauungsplangebiet Nr. 119 realisierten Spielplatz - zur weiteren Reduzierung des
Fehlbedarfs an Spielplatzflächen in Gymnich bei. Im Plangebiet sind zudem die
planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen für die Errichtung von ca. 7 bis 8 Wohnhäusern
in Form einer Einzelhaus- bzw. Doppelhausbebauung.
Im bisherigen Planverfahren ist zur Abschätzung abwägungsrelevanter Lärmemissionen eine
„gutachterliche Stellungnahme zu der zu erwartenden Geräuschsituation“ erstellt worden.
Die Berechnungsergebnisse haben gezeigt, dass durch die Nutzung des geplanten Parkplatzes
die Grenzwerte de 16. BImSchV an allen ausgewählten, für die Bebauung repräsentativen
Immissionspunkten eingehalten bzw. unterschritten werden. Die in der gutachterlichen
Stellungnahme angesprochenen möglichen Richtwertüberschreitungen in der Nachtzeit durch den
Jugendraum
der
Schützengesellschaft
St.-Kunibertus
entsprechen
nicht
der
bauaufsichtsrechtlichen Genehmigungslage und sind insoweit ausschließlich nur im Rahmen des
Bestandsschutzes bei heranrückender Wohnbebauung abwägungsrelevant. Aufgrund der jetzt
schon gebotenen und nach Rücksprache mit dem Vorstand der Schützengesellschaft bereits
ausgeübten Rücksichtnahme auf die bestehende und wesentlich näher gelegene Wohnbebauung
bestehen daher keine planungsrechtlichen Bedenken gegen die geplante Wohnbebauung.
Nachdem nunmehr der vorliegende Bebauungsplanentwurf dem Abstimmungsergebnis der
bisherigen Vorentwurfsplanung unter intensiver Beteiligung der Schützengesellschaft und der
Anlieger entspricht, kann als nächster Verfahrensschritt die Beteiligung der Öffentlichkeit und die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3(2) BauGB
(Offenlage) stattfinden.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs 1 BauGB (Bürgerversammlung,
Niederschrift s. Anlage)) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB ist bereits erfolgt Die damals eingegangenen
Stellungnahmen wurden weitgehend in der Planung berücksichtigt.
(Bösche)
Anlagen
-2-