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Beschlussvorlage (1. Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen - Energieversorgung - (Beteiligung gem. § 10 Raumordnungsgesetz i.V. M. § 14 Landesplanungsgesetz NRW) Hier: Stellungnahme der Stadt Pulheim zum Entwurf)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
15 kB
Datum
16.06.2010
Erstellt
11.06.10, 19:38
Aktualisiert
11.06.10, 19:38
Beschlussvorlage (1. Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen - Energieversorgung -
(Beteiligung gem. § 10 Raumordnungsgesetz i.V. M. § 14 Landesplanungsgesetz NRW)
Hier: Stellungnahme der Stadt Pulheim zum Entwurf) Beschlussvorlage (1. Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen - Energieversorgung -
(Beteiligung gem. § 10 Raumordnungsgesetz i.V. M. § 14 Landesplanungsgesetz NRW)
Hier: Stellungnahme der Stadt Pulheim zum Entwurf)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Umwelt- und Planungsausschuss IV/61- ri/wo (Amt/Aktenzeichen) Termin 16.06.2010 ö. S. X Herr Ritter (Verfasser/in) 226/2010 nö. S. TOP 26.05.2010 (Datum) BETREFF: 1. Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen - Energieversorgung (Beteiligung gem. § 10 Raumordnungsgesetz i.V. M. § 14 Landesplanungsgesetz NRW) Hier: Stellungnahme der Stadt Pulheim zum Entwurf VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Umwelt- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die in Anhang 1 beigefügte Stellungnahme zur 1. Änderung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen, die Teil des Beschlusses ist, abzugeben. ERLÄUTERUNGEN: Die 1. Änderung des Landesentwicklungsplanes ist in erster Linie eine Reaktion auf die gescheiterte Planung für den Kraftwerksstandort Datteln, die wegen fehlender Ableitung aus dem Landesentwicklungsprogramm gerichtlich nicht stand hielt; hier schafft die Änderung des LEP Abhilfe. -1- Der Rhein-Erft-Kreis hat in seiner Sitzungsvorlage 187/2010 (als Anlage 2 beigefügt) eine zusammenfassende Sachdarstellung verfasst und eine Beschlussvorlage zur Stellungnahme des Kreises beigefügt. Auf diese Anlage sei hier zur näheren Erläuterung verwiesen. Der Tagesordnungspunkt wurde nicht behandelt, sondern auf die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Kreisentwicklung und Energie am 17.06.2010 vertagt. Die Verwaltung schlägt vor, die Stellungnahme der Stadt Pulheim auf die Kritik an den raumbedeutsamen Großkraftwerken zu beschränken. Hierbei wird auf die Problematik der Gegensätzlichkeit solcher Großkraftwerke mit dem Erfordernis schneller Zuschaltbarkeit, der Sicherung der Abschaltung von Altkraftwerken und die Kritik an der weiteren Konzentration in bereits belasteten Planungsräumen abgestellt. Der Entwurf der LEP-Änderung wurde bereits im April in gedruckter Form den Fraktionen zur Verfügung gestellt und ist als Datei im Sitzungsdienst abrufbar. -2-