Daten
Kommune
Pulheim
Größe
9,9 kB
Datum
16.06.2010
Erstellt
11.06.10, 19:38
Aktualisiert
11.06.10, 19:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Rhein-Erft-Kreis
Beschlussvorlage
Der Landrat
- öffentlich Drucksache
187/2010 1. Ergänzung
Aktenzeichen:
61.1.13.03
federführendes Amt:
61 Amt für Kreisplanung und Naturschutz
Antragsteller:
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Umwelt, Kreisentwicklung
und Energie
17.06.2010
Kreisausschuss
24.06.2010
Kreistag
08.07.2010
Bemerkungen
1. Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen - Energieversorgung
Stellungnahme des Rhein-Erft-Kreises
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme zur 1. Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) Nordrhein-Westfalen Energieversorgung - wird beschlossen
Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme fristgerecht an das Ministerium für Wirtschaft Mittelstand und Energie zu übersenden
Sachdarstellung:
Das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie hat dem Rhein-Erft-Kreis den Entwurf
der 1. Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen - Energieversorgung- zur
Stellungnahme übersandt. Die Beteiligungsfrist endet am 15.07.10.
Exemplare des LEP-Entwurfes werden den Fraktionen zur Verfügung gestellt.
Für die nächste Legislaturperiode ist die Gesamtüberarbeitung des Landesentwicklungsplans NRW
und seine Zusammenfassung mit dem Landesentwicklungsprogramm (LEP 2025) vorgesehen und
bereits in Vorbereitung. Die aktuelle 1. Änderung des Landesentwicklungsplans wird nunmehr
vorgezogen, um möglichst zügig einen der Gründe für das gerichtliche Scheitern des Kraftwerksneubaus in Datteln auszuräumen. Das neue Kraftwerk ist auf einem Grundstück errichtet worden,
das nicht innerhalb einer im bisherigen LEP dargestellten Standortes für die Energieerzeugung
liegt. Durch die Änderung des Landesentwicklungsplans soll eine wesentliche Voraussetzung geschaffen werden, um den Weiterbau zu ermöglichen.
Darüber hinaus gehender akuter Änderungsbedarf, der ein Vorziehen des Kapitels Energieversorgung erfordert, wird aus der Sicht des Rhein-Erft-Kreis derzeit nicht erkannt.
Der bisherige LEP aus dem Jahr 1995 enthält 17 Standorte für die Energieerzeugung in NRW.
Im Unterschied zum bisherigen LEP sollen Kraftwerksstandorte nun nicht mehr flächenmäßig dargestellt werden. 34 Standorte bestehender Kraftwerke und 2 Standorte genehmigter Kraftwerke
sollen mit einem Symbol als landesplanerische Vorranggebiete Kraftwerksanlagen vorbehalten
bleiben. Räumlich benachbarte Kraftwerke werden dabei als Einheit betrachtet. Potentielle Er-
weiterungsflächen sollen durch die öffentlichen Planungsträger vor störender anderweitiger Inanspruchnahme geschützt werden.
Darüber hinaus ist Voraussetzung für Standorte mit Kraftwerksnutzungen lediglich die Lage in
einem regionalplanerisch festgelegten Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich, d.h. überall,
wo im Regionalplan ein Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich enthalten ist, kann auch ein
Kraftwerk gebaut werden. Dies kann sinnvoll sein, um dadurch den Bau dezentraler kleinerer
Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung in der Nähe des Wärmebedarfs zu ermöglichen.
Die 1. Änderung des LEP enthält erstmalig den Versuch, planerische Voraussetzungen für die Nutzung erneuerbarer Energien zu forcieren. Aus der Sicht der Verwaltung wird dies bei Windkraftanlagen für machbar gehalten, bei Solarenergie eher nicht, weil zunächst die Potentiale auf versiegelten Flächen zu nutzen sind und bei Biogasanlagen wegen der fehlenden Raumbedeutsamkeit gar nicht.
Der Umweltbericht zum Entwurf der 1. Änderung zieht sich durchgängig darauf zurück, dass die
Ziele der Landesplanung derartig unkonkret sind, dass ein Abgleich mit Umweltzielen auf dieser
Ebene kaum möglich ist sondern erst auf darunter liegenden Planungsebenen.
Dennoch kommt der Umweltbericht zu dem Ergebnis, dass mit den Festlegungen zu den Kraftwerksstandorten und zur Nutzung der erneuerbaren Energiequellen erhebliche positive Umweltauswirkungen im Hinblick auf die Unterstützung der Klimaschutzziele verbunden sind.
Aus der Sicht der Verwaltung gibt es gegenüber dem verbindlichen LEP von 1995 kaum verbesserte Ansätze in Hinblick auf Energieeffizienz, Klimaschutzziele und allgemeine Umweltschutzziele
Wenn die 1. Änderung des LEP NRW mehr sein soll als nur ein Reparaturversuch in Hinblick auf
das Kraftwerksvorhaben in Datteln, wird eine klareres Bekenntnis der Landesplanung zur Unterstützung ehrgeizigerer Ziele wie den Vorrang des Ausbaus erneuerbarer Energien und die Steigerung der Energieeffizienz erwartet, sowie die stärkere Berücksichtigung von Klimaschutzzielen
sowie dem allgemeinen Umweltschutz im Zusammenhang mit Energieversorgung anstelle einer
kaum veränderten Fortschreibung 20 Jahre alter Ziele.
Lösung:
Es wird eine Stellungnahme zum Entwurf der 1. Änderung des LEP NRW abgegeben. Der Entwurf
einer Stellungnahme ist als Anlage beigefügt.
Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Keine
Werner Stump
Landrat
Beschlussvorlage 187/2010 1. Ergänzung
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