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Beschlussvorlage (Anlage 3 zur Beschlussvorlage 226/2010 - REK-Vorlage)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
9,9 kB
Datum
16.06.2010
Erstellt
11.06.10, 19:38
Aktualisiert
11.06.10, 19:38
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Rhein-Erft-Kreis Beschlussvorlage Der Landrat - öffentlich Drucksache 187/2010 1. Ergänzung Aktenzeichen: 61.1.13.03 federführendes Amt: 61 Amt für Kreisplanung und Naturschutz Antragsteller: Beratungsfolge Termin Ausschuss für Umwelt, Kreisentwicklung und Energie 17.06.2010 Kreisausschuss 24.06.2010 Kreistag 08.07.2010 Bemerkungen 1. Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen - Energieversorgung Stellungnahme des Rhein-Erft-Kreises Beschlussvorschlag: Die Stellungnahme zur 1. Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) Nordrhein-Westfalen Energieversorgung - wird beschlossen Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme fristgerecht an das Ministerium für Wirtschaft Mittelstand und Energie zu übersenden Sachdarstellung: Das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie hat dem Rhein-Erft-Kreis den Entwurf der 1. Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen - Energieversorgung- zur Stellungnahme übersandt. Die Beteiligungsfrist endet am 15.07.10. Exemplare des LEP-Entwurfes werden den Fraktionen zur Verfügung gestellt. Für die nächste Legislaturperiode ist die Gesamtüberarbeitung des Landesentwicklungsplans NRW und seine Zusammenfassung mit dem Landesentwicklungsprogramm (LEP 2025) vorgesehen und bereits in Vorbereitung. Die aktuelle 1. Änderung des Landesentwicklungsplans wird nunmehr vorgezogen, um möglichst zügig einen der Gründe für das gerichtliche Scheitern des Kraftwerksneubaus in Datteln auszuräumen. Das neue Kraftwerk ist auf einem Grundstück errichtet worden, das nicht innerhalb einer im bisherigen LEP dargestellten Standortes für die Energieerzeugung liegt. Durch die Änderung des Landesentwicklungsplans soll eine wesentliche Voraussetzung geschaffen werden, um den Weiterbau zu ermöglichen. Darüber hinaus gehender akuter Änderungsbedarf, der ein Vorziehen des Kapitels Energieversorgung erfordert, wird aus der Sicht des Rhein-Erft-Kreis derzeit nicht erkannt. Der bisherige LEP aus dem Jahr 1995 enthält 17 Standorte für die Energieerzeugung in NRW. Im Unterschied zum bisherigen LEP sollen Kraftwerksstandorte nun nicht mehr flächenmäßig dargestellt werden. 34 Standorte bestehender Kraftwerke und 2 Standorte genehmigter Kraftwerke sollen mit einem Symbol als landesplanerische Vorranggebiete Kraftwerksanlagen vorbehalten bleiben. Räumlich benachbarte Kraftwerke werden dabei als Einheit betrachtet. Potentielle Er- weiterungsflächen sollen durch die öffentlichen Planungsträger vor störender anderweitiger Inanspruchnahme geschützt werden. Darüber hinaus ist Voraussetzung für Standorte mit Kraftwerksnutzungen lediglich die Lage in einem regionalplanerisch festgelegten Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich, d.h. überall, wo im Regionalplan ein Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich enthalten ist, kann auch ein Kraftwerk gebaut werden. Dies kann sinnvoll sein, um dadurch den Bau dezentraler kleinerer Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung in der Nähe des Wärmebedarfs zu ermöglichen. Die 1. Änderung des LEP enthält erstmalig den Versuch, planerische Voraussetzungen für die Nutzung erneuerbarer Energien zu forcieren. Aus der Sicht der Verwaltung wird dies bei Windkraftanlagen für machbar gehalten, bei Solarenergie eher nicht, weil zunächst die Potentiale auf versiegelten Flächen zu nutzen sind und bei Biogasanlagen wegen der fehlenden Raumbedeutsamkeit gar nicht. Der Umweltbericht zum Entwurf der 1. Änderung zieht sich durchgängig darauf zurück, dass die Ziele der Landesplanung derartig unkonkret sind, dass ein Abgleich mit Umweltzielen auf dieser Ebene kaum möglich ist sondern erst auf darunter liegenden Planungsebenen. Dennoch kommt der Umweltbericht zu dem Ergebnis, dass mit den Festlegungen zu den Kraftwerksstandorten und zur Nutzung der erneuerbaren Energiequellen erhebliche positive Umweltauswirkungen im Hinblick auf die Unterstützung der Klimaschutzziele verbunden sind. Aus der Sicht der Verwaltung gibt es gegenüber dem verbindlichen LEP von 1995 kaum verbesserte Ansätze in Hinblick auf Energieeffizienz, Klimaschutzziele und allgemeine Umweltschutzziele Wenn die 1. Änderung des LEP NRW mehr sein soll als nur ein Reparaturversuch in Hinblick auf das Kraftwerksvorhaben in Datteln, wird eine klareres Bekenntnis der Landesplanung zur Unterstützung ehrgeizigerer Ziele wie den Vorrang des Ausbaus erneuerbarer Energien und die Steigerung der Energieeffizienz erwartet, sowie die stärkere Berücksichtigung von Klimaschutzzielen sowie dem allgemeinen Umweltschutz im Zusammenhang mit Energieversorgung anstelle einer kaum veränderten Fortschreibung 20 Jahre alter Ziele. Lösung: Es wird eine Stellungnahme zum Entwurf der 1. Änderung des LEP NRW abgegeben. Der Entwurf einer Stellungnahme ist als Anlage beigefügt. Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Keine Werner Stump Landrat Beschlussvorlage 187/2010 1. Ergänzung Seite 2