Daten
Kommune
Pulheim
Größe
19 kB
Datum
16.06.2010
Erstellt
11.06.10, 19:38
Aktualisiert
11.06.10, 19:38
Stichworte
Inhalt der Datei
ENTWURF
An das
Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie
Rathaus . Alte Kölner Straße 26
Planungsabteilung
Tel. 02238-8080
Fax 02238-808-453
40190 Düsseldorf
Ralf Ritter
Tel. 02238-808-346
ralf.ritter@pulheim.de
Stadt Pulheim . Der Bürgermeister . Postfach 1345 . 50241 Pulheim
17.06.2010
Geschäftszeichen
Seite 1 / 1
.
Betr. 1. Änderung LEP NRW
Beteiligung gem. § 10 Raumordnungsgesetz i.V. M. § 14
Landesplanungsgesetz NRW
Stellungnahme der Stadt Pulheim zum Entwurf
Sehr geehrte Damen und Herren,
.
zur 1. Änderung des Landesentwicklungsplans NRW – Energieversorgung – nimmt die Stadt
Pulheim wie folgt Stellung:
1. Der Focus auf die Ausweisung von Standorten für Großkraftwerke wirft die Frage auf, inwieweit
dies mit der formulierten Zielsetzung der Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien vereinbar
ist (unter dem Aspekt der trägen Anfahrzeiten von Großkraftwerken und dem Erfordernis, Windund Solarenergie einen flexiblen Ausgleich für Lastausfälle an die Seite zu stellen – etwa durch
dezentrale kleinere Gaskraftwerke).
2. Eine besondere Bedeutung wird der Sicherung der Abschaltung von Altkraftwerken als
zwingende Voraussetzung für den Neubau von Großkraftwerken beigemessen. Dies scheint bei
dem Standort Frimmersdorf in Bezug auf die Inbetriebnahme der BoA-Blöcke II und III des
Kraftwerks Neurath nicht der Fall zu sein.
3. Es wird als kritisch beurteilt, im Zuge der Umweltprüfung bereits vorhandene Vorbelastungen
von Planungsräumen als Begünstigung für weitere belastende raumbedeutsame Planungen zu
bewerten und somit eine Massierung entsprechender Anlagen in einer Region dauerhaft zu
begünstigen.
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