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Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeit zu V7/3589)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
392 kB
Erstellt
24.09.09, 06:45
Aktualisiert
24.09.09, 06:45
Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeit zu V7/3589)

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öffentlich STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister 07/ Az.: 81.27-41/15 :1 s: ~O Amt: 81 An den BeschIAusf.: 65 Rat der Stadt Erltstadt Datum: 12.07.2004 ~ Ich bitte, folgenden Der Vorlage • I V 7/] Beschluss zu fassen: ) 'I~ I wird gem. § 60 (1) Gemeindeordnung NW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Die nächste Ratssitzung findet am 15.10.2004 stall. Bisdahin ist die Bindefrist des Bieters (10 Wachen nach Submissionstermin) abgelaufen. Eine Auftragsvergabe nach Beendigung der Fristkann zu einer Preiserhöhung führen. Weiterhin ist ein Baubeginn im August geplant. um die von der Willerung noch günstigen Monate August bis Oktober auszunutzen. Die Durchführung der Baumaßnahme in den Wintermonaten führt zu einer Verlängerung der Bauzeit. was die notwendige Sperrung der Kallenhofstraße zeillich ausdehnen würde. (Klinkhammer) • ~/~dar//'/1/1 ~ DRINGLICHKEIT SENTSCHEIDUNG 07/35'0 Der Vorlage 1 Erftstadt, den :Ji.oi-ot (Bösc Bürgermeister I wird zugestimmt. ~h (Zerres) Stadtverordneter