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Antrag (Antrag bzgl. Ausstellung von Beratungsscheinen bei Inanspruchnahme privater Seniorenberater durch die städtische Pflegeberatung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
15 kB
Datum
24.03.2009
Erstellt
23.03.09, 06:46
Aktualisiert
23.03.09, 06:46
Antrag (Antrag bzgl. Ausstellung von Beratungsscheinen bei Inanspruchnahme privater Seniorenberater durch die städtische Pflegeberatung) Antrag (Antrag bzgl. Ausstellung von Beratungsscheinen bei Inanspruchnahme privater Seniorenberater durch die städtische Pflegeberatung) Antrag (Antrag bzgl. Ausstellung von Beratungsscheinen bei Inanspruchnahme privater Seniorenberater durch die städtische Pflegeberatung)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 578/2008 Az.:-51-Bt. Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 08.01.2009 Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Soziales und Gesundheit Termin 12.02.2009 Finanz- und Personalausschuss 19.03.2009 Rat 24.03.2009 Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Ausstellung von Beratungsscheinen bei Inanspruchnahme privater Seniorenberater durch die städtische Pflegeberatung Finanzielle Auswirkungen: Personalkosten in Höhe von jährlich 20.000 € müssten im Rahmen der HP-Beratungen zur Verfügung gestellt werden. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 08.01.2009 Stellungnahme der Verwaltung: Die Notwendigkeit einer Intensivierung der Pflegeberatung in unserer älter werdenden Gesellschaft ist in unterschiedlichen Gremien und Ausschüssen in den letzten beiden Jahren mehrfach unstrittig besprochen worden. Der Seniorenbeirat hat am 30.11.2006 das Seniorenleitbild für Erftstadt verabschiedet. Der Rat hat dieses Leitbild am 20.09.2007 beschlossen. In diesem Leitbild wird auch auf die Primärempfehlungen des Seniorenkonzeptes des Rhein-ErftKreises an die Entscheidungsträger im Kreis in Bezug auf die Einführung von Casemanagement im Pflegebereich eingegangen. Die Verwaltung hat seinerzeit geschrieben, dass „diese Aufgabe zunehmend an Bedeutung gewinnt. Im Rahmen der aufsuchenden Pflegeberatung werden zurzeit nur in Härtefällen Hausbesuche gemacht. Oft wäre in diesen Fällen ein Casemanager von Nöten, da hilflosen älteren Personen allein mit der Beratung nicht geholfen ist. Hier zeichnet sich Personalbedarf ab.“ Im Rahmen der Beratung des Seniorenleitbildes hat StV Kukla beantragt, dass die Verwaltung die Einrichtung eines Casemanagers in Kooperation mit anderen Städten überprüfen soll. Ein diesbezüglicher Zwischenbericht ist dem Ausschuss für Soziales und Gesundheit mit V 2/2008 vorgelegt worden. Nachdem StV Kukla am 19.08.2008 im Fachausschuss erneut den Sachstand erfragte, legte die Verwaltung einen weiteren Zwischenbericht (V 530/2008) im Fachausschuss am 04.11.2008 vor. In diesem Bericht führt die Verwaltung aus, dass sie einen Pflegestützpunkt möglichst in kommunaler Trägerschaft unter Einbindung der bestehenden Pflegeberatungsstelle für richtig hält. Das Thema war inzwischen auch mehrmals Tagesordnungspunkt der Sozialdezernentenbesprechung des Kreises. Der Kreis hat ein Konzept zum Casemangement entwickelt, das im Kreissozialauschuss am 13.11.2008 beraten wurde. Auf Vorschlag von Herrn Schmalen, der Mitglied in diesem Ausschuss ist, sollte dieses Konzept den Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Das Konzept ist von daher der Anlage beigefügt. Nach diesem Konzept sollte • • • • die direkte Ein- und Anbindung von Casemanagern an bzw. in die Sozialverwaltung erfolgen, Casemanagement als neutrale Institution eine koordnierende Funktion einnehmen, Casemanagement wohnortnah angeboten werden, Casemanagement von Sozialarbeitern/Sozialarbeiterinnen durchgeführt werden. Das Konzept geht auch davon aus, dass Casemanagement sich wirtschaftlich für den Sozialhilfeträger rechnet. Es schließt auf Seite 33 mit der Empfehlung ab, Casemangagment mit einem Personaleinsatz von vorerst 2 Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern (Vergütung TvöD, Entgeltgruppe 10/11) mit einer 3 jährigen Testphase einzuführen. Diese Meinung teilt die hiesige Verwaltung nicht: • • Zum einen wird die Entlohnung als zu hoch angesehen. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter im Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes, die als klassische Familienmanager mit einem noch höheren Verantwortungsgrad auch mit Blick auf die Kostenfolgen beschäftigt sind, werden nach TvöD Entgeltgruppe 9 bezahlt. In diesem Vergleich ist eine Entlohnung eines Casemanagers um eine oder sogar zwei höhere Entgeltgruppen nicht gerechtfertigt. Zum anderen widerspricht der Einsatz von 2 Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern beim Kreis einer wohnortnahen Versorgung insbesondere, da vor Ort bereits Beratungsstrukturen vorhanden sind. Die Verwaltung präferiert die Schaffung vorerst einer halben Stelle für den Bereich „Casemanagement“ in Anlehnung an die bei der Stadt Erftstadt vorhandene Pflege- und Seniorenberatung, allerdings auch in Verbindung mit einer 3-jährigen Testphase. In dieser Zeit sollen die im Konzept des Rhein-Erft-Kreises dargelegten Handlungsziele (Seite 33) überprüft werden. Gleichzeitig soll auch versucht werden, diese Stelle über die in Rede stehende Anschubfinanzierung von bis zu 50.000 € für einen Pflegestützpunkt refinanziert zu bekommen. Ein Pflegestützpunkt ist nach der Pflegereform, die zum 01.07.2008 in Kraft trat, für ca. 20.000 Einwohner angedacht (siehe auch Punkt 4.3. auf den Seiten 14 und 15 des Rhein-Erft-KreisKonzeptes). Eine neue halbe Stelle im Amt für Jugend, Familie und Soziales schlägt mit ca. 20.000 € zu Buche. Eine andere volle Beamtenstelle A 10) wird gleichzeitig eingespart. Der vorliegende Antrag zielt darauf ab, der Zielgruppe der einkommensschwachen Bedürftigen zu helfen, solange noch kein Casemanager zur Verfügung steht. Die Ausstellung von Beratungsscheinen für private Seniorenberater lehnt die Verwaltung aber ab. Sie erfordert einen zu hohen Verwaltungaufwand. Es wären zu erledigen • • • • die Festlegung der Bedürftigkeit in finanzieller Hinsicht die Überprüfung dieser Bedürftigkeit die Ausstellung von Beratungsscheinen für einzelne Leistungen die Abrechnung dieser Leistung. -2- Bei potentiell mindestens 271 Fällen (Empfänger von Grundsicherung) ist der Aufwand erheblich und mit dem vorhanden Personal nicht leistbar. Ungerecht und nicht verstehbar wird es auch bei der Festlegung einer Bedürftigkeitsgrenze für diejenigen, die knapp darüber liegen. Der Intention des Antragstellers folgend schlägt die Verwaltung deshalb folgenden Beschlussentwurf vor: Für den Bereich „Casemanagement“ wird eine Stelle mit 19,5 Wochenstunden mit der Bezahlung nach TvöD Entgeltgruppe 9 in Anlehnung an die bei der Stadt Erftstadt vorhandene Pflege- und Seniorenberatung geschaffen. Die Stelle wird vorerst auf 3 Jahre befristet. Zuschüsse über die Anschubfinanzierung von Pflegestützpunkten sollen in Anspruch genommen werden. I.V. (Erner) -3-