Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
1,8 MB
Datum
24.03.2009
Erstellt
23.03.09, 06:46
Aktualisiert
23.03.09, 06:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Rhein-Erft-Kreis
Konzept
zur Einrühru,ng eines
Case- Managements
I
Inhalt
Seite
1. Editorial
3
2. Definition des Case- Managements
4
3. Methodik des Case- Managements
5 -11
4. Ausstattung eines funktionierenden
Case- Managements
12 - 15
5. Pflegeprofil im Rhein- Erft- Kreis
16- 25
6. Kosten- und Nutzenaspekte des CaseManagements
26 - 31
7. Handlungsempfehlungen und Perspektiven
8. Literaturliste
32 - 34
35- 36
2
1. Editorial
Das Gesicht der Kommunen und Gebietskörperschaften wird sich in den
nächsten Jahrzehnten verändern. Eine älter werdende Bevölkerung stellt
die Städte und Gemeinden vor Anpassungserfordernisse,
die eine neue,
bzw. geänderte Ausrichtung der Seniorenpolitik erforderlich machen.
Bereits im Seniorenkonzept des Rhein- Erft- Kreises (REK) wurden
eingehend die spezifischen Rahmenbedingungen
dargestellt, die sich
aufgrund der demografischen Entwicklung kurz- und mittelfristig ergeben.
Daraus resultieren Handlungskonsequenzen,
die je nach örtlichen
Erfordernissen,
gesellschaftspolitischen
Notwendigkeiten
und
dem
finanziellen Machbaren mehr oder weniger Relevanz rür die Umsetzung
besitzen.
Angesichts ständig steigender Sozialausgaben im REK ist die Optimierung
der Leistungs- und Angebotsstrukturen
sowie der damit verbundenen
internen und externen Prozesse eine besondere Herausforderung rür den
Sozialleistungsträger.
Die beschriebene demografische Bevölkerungsentwicklung
und deren
Auswirkungen
auf die ambulante
und stationäre
Alten- und
Behindertenhilfe
fordern
geradezu
eine
zielgerichtete
und
wirkungsorientierte Sozialplanung und Ressourcensteuerung. Dabei sollte
durchaus der im 8GB XI geforderte Wettbewerb im Pflegemarkt geiördert
werden.
Der Pflegebedürftige ist Kunde, um den viele Anbieter mit der Qualität und
dem Preis ihres Pflegeangebotes konkurrieren. Wenn Leistungsanbieter
und Leistungsträger ihre Gestaltungs- und Steuerungs möglichkeiten sowie
notwendige Anpassungsprozesse allerdings nicht annehmen, werden sich
Leistungsangebote
und -strukturen
bilden, die die bestehenden
Unterstützungssysteme
zusätzlich belasten und eine zukunftssichere
Finanzierung sozialer Leistungen gefährden.
3
2. Definition des Case- Managements
Im Jahre 2003 wurde mit einer Novellierung des Landespflegegesetzes
NRW das Case- Management
als eine neue Form umfassender und
trägerunabhängiger
Beratung propagiert und verbindlich vorgeschrieben
(§4 PfG NRW).
Definiert
wird
CaseManagement
(CM)
als
Fallund
Versorgungs management mit der Zielsetzung, für ältere Menschen und
ihre Familien oder Bezugspersonen individuell zugeschnittene Hilfepakete
zu . schnüren;
d.h.
Leistungsanbieter
und
Einzelfall
sollen
zusammengebracht werden. Der Beratung kommt dabei eine Steuerungsund Lotsenfunktion zu.
CM reagiert auf komplexe und teilweise widersprüchliche sozialstaatliche
Funktionen und Schnittstellenprobleme
in Organisationen und gilt als
systemische und ökosoziale Perspektive in der Beratung.
CM als Fallmanagement (Intake -Aufnahme-, Assessment -Bewertung-,
Service-Planning -Hilfeplanung-, Monitoring - KontrollelÜberwachnung-,
Re- Assessment -nachträgliche Bewertung- und Evaluation - Bewertung-)
wird mit bestehenden Konzepten verbunden, so dass eine Umstellung auf
CM- Verfahren in der konkreten Fallarbeit
erfolgen kann. Eine
Konkretisierung enthält Ziffer 3.
Bislang gibt es keine vollständige Erhebung über die Verbreitung von CM
in Deutschland, da weder das Verfahren, noch die Tätigkeit, noch die
Anwender sich an Standards messen lassen (müssen). Immerhin ist
mittlerweile
die Weiterbildung
zum/r
Case- Manager/in
durch
ZertifIZierung weitgehend standardisiert; eine ausitihrlichere Darstellung
erfolgt unter Ziffer 4.
Auch wenn in verschiedenen Gesetzen (SGB V, VIII, IX, XI) die Forderung
nach Koordination,
Abstimmung und Vemetzung
gestellt und die
Einrichtung von trägerübergreifenden Servicestellen als von grundlegender
Bedeutung apostrophiert wird, wird CM erst nach und nach von immer
mehr Kosten- und Leistungsträgem finanziert. Der Nachweis, dass CM
auch finanziell attraktiv ist, gelingt, wenn nicht nur kurzfristige
Überlegungen angestellt werden; hierzu erfolgen weitere Ausitihrungen
unter Ziffer 6.
4
3. Methodik des Case- Managements
3.1 Ebenen des Case- Management- Prozesses
Case- Management- Prozesse kommen dann erfolgreich in Gang, wenn sie
auf verschiedenen
Ebenen stattfinden und die Betrachtungsund
Handlungsweisen im CM sich stets darauf beziehen:
:=) Gesellschaftliche und politische Ebene
Die politischen Gremien sind verantwortlich für das Versorgungssystem einer räumlichen Einheit. Die Bedarfslagen der
Zielgruppen sind in adäquater Weise zu berücksichtigen, bzw.
gegebenenfalls sind notwendige Anpassungen vorzunehmen.
=> Betriebliche Ebene
Die Aktualität der auf das CM bezogenen Handlungsmaßnahmen ist zu beachten. Die Führungsverantwortlichen richten
ihre Entscheidungen entsprechend diesen Vorgaben aus und
sind tür den zielgerichteten Einsatz der Ressourcen und Hilfsmittel verantwortlich.
:=) Operative Ebene
Die Verfahrensschritte des CM werden auftragsbezogen im
direkten Austausch mit dem Klienten- und dem Versorgungssystem umgesetzt.
Eine Organisation im Sozialwesen, die mit dem CM- Ansatz arbeitet, ist
deshalb herausgefordert, ihre Dienstleistungen in Rückkopplung mit dem
Versorgungssystem
insgesamt und unter Einbeziehung der Bedarfslagen
seiner Klienten zu entwickeln. Dies erfordert eine flexible Vorgehensweise
auf allen Ebenen.
3.2 Arbeitsprinzipien
des Case- Management
"CaseManagement
ist eine
Verfahrensweise
in Sozialund
Gesundheitsdiensten, mit der im Einzelfall die nötige Unterstützung,
Behandlung und Versorgung von Menschen rational bewerkstelligt wird.
Diese Fallführung wird bei einem längeren Ablauf gebraucht, nicht wenn in
einer Notsituation sofort geholfen oder eingegriffen werden muss. Angezeigt
ist das gemeinte Vorgehen bei einer in der Regel komplexen Problematik mit
einer Mehrzahl von Beteiligten und in vernetzten Bezügen. Im CM wird ein
zielgerichtetes System der Zusammenarbeit organisiert." (Wendt, 2001/14)
5
Im Rahmen dieser Defmition stützt sich das Case Management auf
Arbeitsprinzipien, deren Umsetzung sich sowohl in der Handlung wie auch
in der Haltung der Case- Manager ausdrucken:
::) ~erorientierun2:
::)
::)
(Bedarfsorientierun2\
Im CM wird von der selbstständigen Lebensiöhrung des Menschen ausgegangen. Bei der Klärung des Bedarfs stehen die
Ziele und Zwecke dieses Menschen im Vordergrund und nicht
die der Institution (Dienstleistungsanbieter). Der Mensch ist
grundsätzlich "Experte in eigener Sache" und soll in seinem
Handlungsvermögen gestärkt werden. In seiner eigenen Umgebung liegen Ressourcen und Störquellen, Hindernisse und Stützen, die in einer Arbeitsweise zu berücksichtigen sind, welche
die Unterstützung auf die individuelle Bewältigung des Lebens
abstimmen soll.
!!m!fIeln nach Vereinbarun2 (Kontrakfi
Damit Menschen ihre Rechte wahrnehmen und im Hilfe- und
Behandlungsprozess mündig mitwirken können, muss dieser
iör sie.nachvollziehbar und transparent gemacht werden.
Die Inhalte sind in Form eines Kontraktes festzulegen, damit
die Basis der Zusammenarbeit gesichert und überprüft werden
kann.
Fairness im Prozedere
Der CM- Prozess steht unter den Bedingungen eines fairen
Verfahrens, in dem die Selbstbestimmung und Mitbestimmung
der Beteiligten zu achten ist. Dem Klienten wird unvoreingenommen begegnet.
::) Produkteorientierun2:
Im Einsatz von Sozialdiensten wird Wohlfahrt *) produziert und
soziale Wohlfahrt erreicht. Die Produktion erfolgt in einer geeigneten Kombination des Mitteleinsatzes (Mitarbeiter, Kapital, Gebrauchsgüter) und des Einsatzes weiterer Faktoren (persönliche Klienteneigenschaften, soziale Umgebung).
:=) Oualit~tsorientierunf!
Das CM realisiert die Qualität der Versorgung personen- und
situations bezogen gemäss den Standards und unter den Gegebenheiten des Einzelfalls. Im CM stellen neben der Bedarfsabklärung die Zielvereinbarung und die Hilfeplanung Steuerungsintrumente zur Qualitätssicherung dar.
.)
Deckung der Grundbedürfnisse und Erreichung eines gewissen Lebensstandards
6
=> Versor2UD!!:smana!!:ement
In Humandiensten ist darauf zu achten, dass ihre Nutzer auch
das bekommen, was sie benötigen, und dass die vorhandenen
Ressourcen daiür bereitgestellt und bestmöglich genutzt werden. Stehen Ressourcen nicht zur Veridgung, kann die im Einzelfall nötige Dienstleistung nicht erbracht werden. Das CM
greift auf die Ressourcen des Versorgungssystems zurück, dem
es auch funktional angehört, sofern es von Mitarbeitern einer
Institution ausgeiührt wird.
=> Koordination und Kooperation
Im Sozialwesen sind formelle und informelle Unterstützungsmöglichkeiten zu verbinden, im lokalen Umfeld ist eine Kooperation privater und staatlicher Anbieter geboten, um eine
gute Versorgung zu sichern. Im Rahmen dieser Aufgaben setzt
CM Akzente in der Kommunikation, Kooperation, Koordination und Vernetzung.
=> Rationalisierun!!: und Rationierun!!:
Humandienste haben ihre Leistungen wirtschaftlich zu erbringen. Um ein Vorgehen auf die zweckmäßige und zielwirksame
Leistungserstellung hin zu rationalisieren, müssen Präferenzen
klar sein.
CM ist ein Instrument zur Rationalisierung von Versorgung.
Sie erfolgt in einem Prozess des Aushandelns und des Entscheidens. Die Beteiligten prüfen selektiv, welcher Bedarf in
welcher Dringlichkeit und Priorität vorliegt und wieweit und
wie ihm abgeholfen werden kann. Man entscheidet mit dem,
was getan werden kann, auch darüber, was nicht getan wird
oder an Nebenfolgen in Kauf zu nehmen ist.
3.3 Das Case- Mana2ement- Verfahren
Das CM dient als Instrument
dem Problemlösungsprozess.
Dieser
beinhaltet eine Reihe logischer Schritte und Interaktionen im Netzwerk des
Dienstleistungssystems. Es ist ein Prozess der Zusammenarbeit, indem
geklärt, geplant, umgesetzt, koordiniert, überwacht und bewertet wird, was
an Dienstleistung zur individuellen Bedarfsdeckung notwendig und im
Hinblick auf verfügbare
Ressourcen qualitäts- und kosten bewusst
erreichbar ist. Hierzu sind folgende Verfahrensschritte notwendig:
7
A. Fallauswahl und Zugang in das Case- Management
3.3.1 Clearing
Dem Clearing kommt eine frühzeitige Filterfunktion von entscheidender
Bedeutung zu. Mit Hilfe eines Kriterienkatalogs
wird nach eingehender
Prüfung im Rahmen eines KlientenprofIls eine Empfehlung abgegeben und
entschieden, welcher Klient in das CM- Verfahren
kommt. Bei
vorhandener Kapazität erfolgt ein Erstgespräch mit dem Klienten und
dem/r Case- Managerln. Bei fehlender Kapazität im CM- Verfahren
existiert eine Wartelist.
3.3.2 Erstgespräch
Im Erstgespräch wird die Dienstleistung des CM- Verfahrens erläutert.
Der/die
CMManagerIn
gibt
Informationen
über
seine/ihre
RolleIFunktion, Möglichkeiten und Grenzen.
Die Erwartungen
des Klienten werden ermittelt. Die Prüfung der
gewonnenen Informationen geben Auskunft über die Dringlichkeit der
Maßnahmen. Das Erstgesprich dient dazu, dass sich sowohl der Klient als
auch der/die CM- Managerln
entscheidet, ob ein CM- Verfahren
angebracht ist oder die Vermittlung anderer Angebote im Vordergrund
steht. Fällt die Entscheidung rür das CM- Verfahren wird verbindlich die
weitere Zusammenarbeit geregelt.
B. Kemfunktionen
Gemäss der Zielgruppe werden die Verfahrensschritte
im CM- Team
systematisch
und
standardisiert
umgesetzt.
Damit
wird
das
sozialarbeiterische Handeln in ein System gerührt, das nachvollziehbare
Resultate nach bestimmten Qualitätsstandards liefert.
In Anlehnung an die Fachliteratur kann die Gliederung und Benennung
der Verfahrensschritte im Sinne eines Regelkreises wie folgt vorgenommen
werden:
8
Zielvereinbarung
Kontrakt
Kontrolle,
Überwachung
(monitoring)
Durchfuhrung
(linking)
Situationsanalyse
Handlungs- u.
Reflexionskom
-petenz
Einschätzung
(assessment)
Ausgangslage
Modifizierte AusGangslage,neue
Einschätzung und
Abklärung
Handlungsergebnis
Auswertung
(evaluation)
Evaluationsergebnis
lntake
Clearing
Abschluss,
Output,
Outcom
3.3.3 Einschätzung und Bedarfsklärung (assessment)
Zur
Abklärung
der
Situation
(Situationsanalyse)
gehören
ihre
Beschreibung, die Analyse und Bewertung des Ist- Zustandes. Aus der
Einschätzung der Lage lässt sich schlussfolgern, welcher Bedarf an
Unterstützung
bei einer Person, in einer Familie oder sonstigen
Lebensgemeinschaft vorliegt. Die Einschätzung erfolgt ganzheitlich.
Im Zusammenhang eines Unterstützungsmanagements
ist diese Klärung
jedoch kein fest abgegrenzter einmaliger Vorgang. Die Einschätzung kann
schrittweise erfolgen, korrigiert und wiederholt werden (Re- Assessment).
Das Ergebnis des Assessmentprozesses hängt davon ab, wie die gemeinsame
Beratung gestaltet wird. Mehr als in den anderen Phasen des CMVerfahrens ist hier ein nondirektives, klientenzentriertes Verhalten des
professionellen Gesprächspartners erforderlich. Der Klient wird nicht in
die passive Rolle des Befragten gebracht, der lediglich Auskunft gibt; er
gestaltet vielmehr den Assessmentprozess aktiv mit.
9
Im Rahmen eines sozialen Assessments gehört zur individuellen
Lebensgeschichte
auch die von den Angehörigen
beigesteuerte
Familiengeschichte, die zur Aufldärung der Situation beiträgt. Hilfen, wie
die Erstellung eines Genogramms zum Überblick über Familienstrukturen,
einer Abbildung
der sozialräumlichen
Beziehung (Ecomap)
oder
Beobachtungsprotokolle lassen sich hinzuziehen.
S., lassen sich im Ergebnis einzelne Probleme beim Klienten identifIZieren,
Stärken und Schwächen sowie Beziehungen und Abhängigkeiten erkennen.
Das Ergebnis dieser Analyse führt zu einer Zielorientierung. Entscheidend
in dieser Phase ist der Veränderungswille,
die Motivation und die
Zielakzeptanz des Klienten.
3.3.4 Zielvereinbarung
und Hilfeplan (planning)
Auf der Grundlage des festgestellten Bedarfs sind für das weitere Vorgehen
Ziele zu vereinbaren und Entscheidungen zu treffen.
Ziele müssen realistisch sein und so konkret formuliert werden, dass alle
Beteiligten verstehen, was mit ihnen gemeint ist. Die explizite Angabe von
Zielen dient zudem ihrer Überprufbarkeit. Dazu gehört auch die Angabe
über den Zeitraum, in dem das Ziel erreicht werden soll.
Zu klären ist, welche Dienstleistungen in Frage kommen; d.h. welche
benötigt werden, um eine Situation zu bewältigen und einen schlechten
Zustand zu verbessern.
Der Hilfeplan als dokumentiertes Schriftstück zeigt auf, zu welchen
Feststellung die Beteiligten gekommen sind und was vereinbart wurde.
Handlungsschritte
und
Verantwortlichkeiten
werden
verbindlich
zugeordnet und sind transparent iür Klient und Helfernetz.
Im Ergebnis können Kontrakte auch mit einzelnen Leistungserbringern
fIXiert werden, die ein Klient selbstständig oder mit Hilfe des/der CaseManagers/Managerin abschließt.
3.3.5 Durchitihrung und Ressourcenerschließung
(Iinking)
Die Durchf"tihrung der Hilfeleistung des/der Case- Managers/Managerin
zeigt sich in regelmäßigen Kontakten mit dem
Klienten: Telefonate,
Hausbesuche, Besprechungen, Begleitung zu anderen Leistungserbringern.
Der Hilfeplan wird umgesetzt, indem der/die Case- ManagerIn die Leistung
der Anbieter koordiniert. Seine Aufgabe besteht darin, die vereinbarte
Versorgung zu überwachen, ihren Ablauf zu beobachten und die
Kommunikation im Helfernetz zu gewährleisten.
10
3.3.6 Kontrolle und Überwachung (monitoring)
Der Interventionsverlauf wird im Monitoring laufend überprüft, analysiert
und bewertet. Läuft der Hilfeprozess außerhalb der gesetzlichen Rahmen,
muss der/die Case- ManagerIn reagieren und steuernd eingreifen. Dabei
schließt das Re-Assessment den Bogen zwischen Hilfeplan, Durchführung
und Überwachung
bis der Hilfeprozess die Passgenauigkeit
des
Hilfebedarfs erf"üIlt.
Behält sich der Leistungsträger das Monitoring vor, hat der/die beauftragte
Case- Managerln die nicht einfache Aufgabe, bei den Leistungserbringern
"nach dem Rechten zu sehen".
Da diese Aufgabe konfliktträchtig sein kann, sollte schon bei Aufnahme
eines/einer Klienten/Klientin durch "Rollenklärung"
und Absprachen
entsprechend vorgebeugt werden.
Zur Kontrolle der Durchf"ührung gehört eine Aufzeichnung der
wesentlichen Momente des Geschehens; die Dokumentation stellt gleichfalls
einen Leistungsnachweis dar.
3.3.7 Auswertung (evaluation)
Nach Abschluss des Problemlösungsprozesses wird der Nutzen des CMVerfahrens geprüft und bewertet. Die Evaluation gibt Auskunft über die
Wirksamkeit der Arbeit, der eingesetzten Mittel und zeigt den notwendigen
Ressourcenbedarf im CM- Verfahren. Sie basiert auf der Basis von
formulierten und überprüfbaren Zielen, verlangt systematisch erhobene
Daten im Sinne der Standards nach Nützlichkeit, Durchf"tihrbarkeit,
Fairness und Genauigkeit.
Im CM- Verfahren geht es um die Unterstützung und Versorgung des
Einzelfalls. Ihre Evaluation orientiert sich an der individuellen Lebenslage
der Klienten.
3.3.8 Abschluss
Das Case- Management- Verfahren gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn
der Klient über einen defmierten Zeitraum psychisch und sozial stabil ist,
seine gesetzten Ziele erreicht und sich dadurch die Lebensqualität des
Klienten verbessert hat. Der Abschluss des Verfahrens kann unabhängig
von der Ablösung von der wirtschaftlichen Hilfe erfolgen.
Eine einzelfallbezogene Fallsteuerung
kann aber auch nur dann
wirkungsvoll
und
effIZient
durchgef"ührt
werden,
wenn
einzelfallübergreifend auch eine Systemsteuerung, wie bereits mehrfach
angesprochen, stattfindet (Care- Management).
11
4. Ausstattung eines funktionierenden
Managements
Case-
4.1 Rolle und Funktion des/der Case- Managers/Managerin
Die Rolle des/der Case- Managers/Managerin
verlangt kooperative,
proaktive und klientenzentrierte
Beziehungen, in denen sich rür die
Klienten der Ertrag der Versorgung iördem und maximieren lässt. Im
CM- Verfahren hat der/di~ Case-Managerln eine Schlüsselfunktion. Er/Sie
ist rür den Klienten Ansprech- und Bezugsperson. Er/Sie setzt sich
unabhängig und anwaltschaftlich für die Klärung des Bedarfs und der
Planung sowie die Umsetzung der Hilfen ein.
Als KoordinatorIn organisiert und
Hilfeprozess mit dem Helfernetz.
Managerln
Unterstützung
im
Lebenssituationen
selbst anbietet
jeweiligen Situation des Klienten
abhängig.
steuert der/die Case- ManagerIn den
In welchem Umfang der/die CasePflegebereich
oder in alltäglichen
oder diese koordiniert, ist von der
und den personellen Möglichkeiten
Demnach können dem/der Casezugeteilt werden:
a) als SystemagentIn
b) als Kundenanwalt/-anwältin
c) als VersorgungsmanagerIn
Managerln
drei
Grundfunktionen
Case- ManagerInnen benötigen zur Errüllung ihrer komplexen Aufgaben
individuelle
Handlungskompetenzen.
Dabei
spielt
ethisches
Grundverständnis
ebenso eine Rolle wie die Fertigkeit, EffIZienz und
Effektivität von Maßnahmen bewerten zu können.
Das Wissen übe die einzelnen Kompetenzfelder des CM wie Sach- und
Systemkompetenz neben Selbst-, Sozial- und Methodenkompetenz ist von
elementarer
Bedeutung
zur
Erlangung
eines
beruflichen
Selbstverständnisses.
Schlüsselqualifikationen
sind überfachliche
Qualifikationen,
die zum
Handeln befahigen sollen. Sie sind kein Fachwissen, sondern ermöglichen
den kompetenten Umgang mit fachlichem Wissen. Dabei setzen sich
Schlüsselqualifikationen
aus einem breiten Spektrum übergreifender
Fähigkeiten zusammen, die sowohl aus dem kognitiven, als auch aus dem
affektiven Bereich stammen. Für Case- ManagerInnen
sind die
Schlüsselqualifikationen
von
überdurchschnittlicher
Bedeutung.
12
Insbesondere Kontakt-fähigkeit, die Fähigkeit, Probleme zu lösen und
deren Lösungswege zu planen, stellen hohe Anforderungen an CaseManagerInnen.
4.2 Anforderungen an Case- ManagerInnen
Aus diesen Gründen sind zusammenfassend folgende
Anforderungen
(spezielle Qualifikationen) an den/die Case- ManagerIn zu stellen:
Fähigkeit, komplexe und intransparente Situationen zu erkennen, zu
erfassen und zu analysieren und daraus adäquate Schlüsse zu ziehen
Fähigkeit zum systematischen und zielorientierten Denken und
Handeln (Festlegen von Prioritäten, Erstellen von Hilfeplänen usw.)
Differenzierte Kenntnisse über das Verfahren Case- Management
und die institutionellen Rahmenbedingungen rör die Umsetzung der
Verfahrensschritte
Gute Kenntnisse über das soziale und sozialversicherungsrechtliche
Dienstleistungssystem
Ausgeprägte
Kommunikationskompetenz
und
gutes
Verhandlungsgeschick
Erfahrung in professioneller Beratung
Fähigkeiten zur interdisziplinären Teamarbeit
Fähigkeit, interdisziplinäre
Kooperationen
zu planen und zu
gestalten
Sozialadministrative
Kompetenz
rör die
Bewältigung
des
Leistungserbringungsprozesses und rör die Falldokumentation
Kompetenz in Proj ektmanagement (Planung und Steuerung von
Prozessen)
Durchsetzungsvermögen (verhandeln, anwaltschaftliches Mandat)
Das berufliche Anforderungsprofil,
entsprechend dem Kontext dieses
Konzeptes sollte auf die Sozialarbeit
(Diplom- SozialarbeiterIn)
zugeschnitten sein.
Auch wenn der Titel "Case Managerln"
hat
sich das
Qualitätsmerkmal
in Deutschland nicht geschützt ist,
"ZertifIZierte/r
. Case-
Managerln"
mittlerweile durchgesetzt.
Die Fachgruppe "Case- Management" der Deutschen Gesellschaft rör
Sozialarbeit
hat vor einigen Jahren
in Kooperation
mit den
Bundesverbänden des DBSH und DBfK Richtlinien zu Standards von
13
Weiterbildungen im CM, zur Anerkennung von Ausbildungsinstituten und
AusbilderinnenJAusbildern
sowie zur Anerkennung als Case- Managerln
verabschiedet.
Das gleiche hat die Deutsche Gesellschaft itir Care-1 und CaseManagement (DGCC) entwickelt. Zur Weiterbildung zugelassen werden
Personen, die "ein abgeschlossenes Hochschulstudium in den Bereichen
Sozialarbeit, -pädagogik, Heilpädagogik, Pädagogik, Pflegemanagement,
Psychologie,
Soziologie, Medizin und eine mindestens
einjährige
Berufserfahrung oder eine vergleichbare abgeschlossene pflegeberufliche
Ausbildung und mindestens eine zweijährige Berufserfahrung haben.
Zuständig für die Zertiftzierung zumIzur Case- Managerln
ist die
Geschäftsstelle zur Zertifizierung "von Case- Management (GZCM) mit
Sitz in Mainz.
4.3 Organisatorische
Einbindung
Aufgrund des ganzheitlichen Überblicks über das Leistungsspektrum der
Sozialleistungen sowie über die Bedarfssituation der Hilfeempf"änger liegt
eine direkte An- und Einbindung von Case- ManagerInnen an bzw. in die
Sozialverwaltung auf der Hand.
Case- und Care- Management als zentrale Anlaufstelle für Hilfeempfänger
diversifIZiert und konkretisiert
die originären
Aufgaben in der
Sozialverwaltung. Im Verbund mit den Fachkräften, die im Bereich der
Pflegehilfen
tätig
sind,
können
Arbeitsabläufe
eff"lZienter,
situationsangepasster und auch kostengÜDstiger gestaltet werden.
Der Maxime "ambulant vor stationär"
Maße Rechnung getragen werden.
kann durch CM in besonderem
Von besonderer Bedeutung ist auch, dass das CM als neutrale Institution
eine koordinierende Funktion zwischen den Pflegeberatern verschiedener
Pflegekassen einnehmen kann.
Zur Zeit findet vor dem Hintergrund der Pflegereform, die zum Ol.Juli
2008 in Kraft tritt, u.a. eine gesellschaftspolitische Diskussion zum Thema
Pflegestützpunkte statt; zu dieser Thematik gehört auch der Bereich des
Case- und Care- Managements.
Pflegestützpunkte
werden zentrale
1 Care= integrierte Organisation von Versorgungsleistungen durch den Aufbau und die Etablierung von
regionalen, organisationsintemen und -übergreifenden Netzwerken, auf die im Einzelfall zurückgegriffen
werden kann
14
AnlaufsteIlen sein, die dem Bürger wohnortnah Beratung und Hilfen unter
einem Dach zukommen lassen. Für jeden dieser Pflegestützpunkte wird
eine Anschubfinanzierung von bis zu 50.000 EUR bereitgestellt.
Letztlich werden allerdings die Bundesländer entscheiden, ob bei ihnen
Pflegestützpunkte
eingerichtet werden. In Nordrhein- Westfalen ist
momentan (Stand 06/2008) noch keine einheitliche politische Meinung
erkennbar. Lediglich der Landkreistag NRW hat in seiner vorläufigen
(positiven) Position zur Einrichtung von Pflegestützpunkten herausgestellt,
dass "eine Vernetzung von Beratungsangeboten und eine Koordinierung von
Leistungsangeboten ein sinnvolles Anliegen sei, das organisatorisch in
PjIegestützpunkten
institutionell
verwirklicht werden könnte".
In einem Positionspapier werden einheitliche Stützpunkte
die die Aufgabe der kommunalen Pflegeberatung und
Bereich der Pflegeangebote übernehmen. Sie können
bieten, die Angebotslandschaft
durch Beratung und
aufeinander abzustimmen. In solchen Pflegestützpunkten
Case- und Care- Management angesiedelt werden.
vorgeschlagen,
Koordination im
die Möglichkeit
spezielle Hilfen
könnte auch ein
Die
Kommunen,
entsprechend
die
Kreise,
könnten
die
Organisationsträgerschaft
(Personal, etc.) übernehmen, während die
"ideelle Trägerschaft" bei den im SGB V vorgesehenen Pflegekassen und
den kommunalen Trägern gemeinsam liegen würde.
Die Finanzierung sollte durch die Organisationsträger erfolgen, die von den
nach dem SGB XI zur Finanzierung verpflichteten
Pflegekassen
Fallpauschalen
iür die in ihrem Zuständigkeitsbereich
lebenden
Versicherten erhalten. Zur Berechnung der Höhe der Fallpauschalen
könnte in einer Landesrahmenvereinbarung,
abgeleitet aus einer
Personalsollausstattung,
ein Gesamtkostenansatz vereinbart werden, von
dem die Kommunen einen Teil (z.B. 25 v.H.) selbst tragen. Die restliche
Quote könnte auf die Versichertenzahl heruntergerechnet werden, so dass
sich insgesamt die Fallpauschale ergäbe.
Welcher Weg letztendlich beschritten wird, bleibt angesichts der zur Zeit
laufenden politischen Diskussionen abzuwarten. Davon wird allerdings
auch das Thema CM nicht unberührt bleiben.
15
5. Pflegeprofil
im Rhein- Erft- Kreis
5.1 Pflegebedarf und Pflegebedürftigkeit
Da mit der stetig steigenden Lebenserwartung immer mehr Menschen die
nachberufliche Lebensphase erreichen, erlangt das Thema "Pflege" sowohl
auf der individuellen, wie auch auf der gesellschaftlichen Ebene einen
neuen Stellenwert. Sichtbar ist das auch an den aktuellen Diskussionen
unterschiedlichster
Akteure:
auf der politischen Ebene bei den
Reformbestrebungen
zum Pflegeversicherungsgesetz,
auf der Ebene der
Gewährleistung einer pflegerischen Grundversorgung oder auf der Ebene
der Betroffenen.
Bereits
im
mittleren
Erwachsenenalter
werden
langfristige
Gesundheitsprobleme gemessen. Mit fortschreitendem Alter nehmen diese
in der Regel zn, manifestieren sich als chronische Krankheiten, werden als
Mehrfacherkrankungen
diagnostiziert oder lassen sich als degenerative
Prozesse nicht mehr aufhalten. Die Folge sind Einschränkungen
der
funktionalen Gesundheit oder psychische und kognitive Verluste. Solange
der Mensch über ausreichende
individuelle Ressourcen
in seiner
biologischen Konstitution und seinen sozialen Kompetenzen verfügt,
bedeutet dies nicht zwangsläufig eine Hilfe- und Pflegebedürftigkeit.
Erst wenn diese Ressourcen
itir die Aufrechterhaltung
der bisherigen
Lebensqualität und Autonomie nicht mehr ausreichend vorhanden sind
und Funktionseinbußen nicht mehr aus eigener Kraft kompensiert werden
können, wird die Bewältigung des Alltags, die Selbstversorgung und die
Teilnahme am gesellschaftlichen Leben derart erschwert, dass Hilfe- und
Unterstützungspotenziale
anderer Personen in Anspruch
genommen
werden müssen.
§ 14 Abs.1 SGB XI defIniert, dass solche Personen als pflegebedürftig
bezeichnet werden, die "wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen
Krankheit oder Behinderung itir die gewöhnlichen und regelmäßig
wiederkehrenden
Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf
Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder
höherem Maße der Hilfe bedürfen".
Mit Pflegebedarf wird im Sinne des Medizinisch Dienstes der jeweiligen
Krankenkasse (MDK) die Summe der Tätigkeiten in Minuten pro Tag oder
einem spezifischen Zeitraum beschrieben, bei denen eine teilweise oder
16
vollständige Unterstützung
einer Person durch Dritte erforderlich
geworden oder beabsichtigt ist. Der individuelle Pflegebedarf eines
Menschen wird auf Antrag im gesetzlich beschriebenen Rahmen der
Pflegeversicherung vom MDK als Prüfgröße ermittelt.
Auf der Basis eines Gutachtens durch den MDK erfolgt die Eingruppierung
in eine Pflegestufe, nach der Versicherte bzw. Patienten Leistungen aus der
Pflegeversicherung erhalten.
In den folgenden Übersichten wird die Höhe der Pflegezuwendungen (in
EUR) in den einzelnen Stufen aktuell und im Verlaufe der nächsten Jahre
dargestellt:
a) ambulante Sachleistungen
Pfle2estufe
bisher
2008
I
384
420
11
921
980
In
1.432
1.470
b) Pflegegeld
Pfle2estufe
I
n
In
bisher
205
410
665
2008
215
420
675
2010
450
1.040
1.510
2012
450
1.100
1.550
2010
225
430
685
2012
235
440
700
c) stationäre Sachleistungen
diese bleiben vorerst in den Stufen I und n unverändert, in den
Stufen In und In in Härteiällen erfolgt eine stufenweise
Anhebung
2008
2010
Pfle2estufe
bisher
2012
I
1.023
1.023
1.023
1.023
11
1.279
1.279
1.279
1.279
In
1.432
1.470
1.510
1.550
In Härtefall
1.750
1.688
1.825
1.918
17
5.2 Statistische Daten für den Rhein- Erft- Kreis
5.2.1 Aktuelles Zahlenmaterial
Die letzten vom LDS NRW gemeldeten Daten beziehen sich auf das Jahr
2005. Nach Auskunft des LDS wird erst zum Jahreswechsel 2008/2009
mit aktuellerem Zahlenmaterial, dann iür das Jahr 2007, zu rechnen
sein. Insofern wird auf die Übersichten (2003 und 2005) im Bericht an
den Sozialausschuss des REK (Drucksache 290/2007) vom 22.08.2007
verwiesen:
Leistun sempfän erInnen der pfle eversicherun im Dezember 2003
insgesamt
davon erhielten
Pflegegeld
ambulante
stationäre
pfle el
pfle e
887
909
3.444
5.240
Pfle estufe I
1.168
774
1.714
3.656
Pfle estufe II
279
507
437
Pflegestufe III
1.223
1.940
2.584
5.595
10.119
ins esamt
LeistungsempfängerInnen der pflegeversicherung im Dezember 2005
davon erhielten
insgesamt
Pflege stufe I
Pflegestufe II
Pflegestufe m
insgesamt
5.501
3.729
1.197
10.427
ambulante
Pflege
1.097
901
309
2.307
stationäre
Pflege2
1.097
1.172
480
2.749
Pflegegeldj
3.307
1.656
408
5.371
Die schon hier erkennbare Steigerung der Gesamtzahl der
Leistungsem pfängerlnnen
wird
sich
nach
allen
bisherigen
Erkenntnissen in den folgenden Jahren weiter fortgesetzt haben.
2 ohne Pflegebedürftige, die noch keiner Pflegestufe zugeordnet werden
3 ohne EmpfängerInnen von Kombileistungen, die bereits bei der ambulanten oder stationären Pflege
berücksichtigt sind
18
Nach einer Modellrechnung des LDS NRW zur Entwicklung der
Pflegebedürftigkeit wird ein Anwachsen der Fallzahlen im REK bis 2025
mit einer Quote von über 80 v.H. anzunehmen sein. Damit würde der
REK deutlich über dem angenommenen Landesdurchschnitt von +63,1
v.H. liegen. Hochgerechnet auf das Jahr 2025 wird sich folgende
Entwicklung abzeichnen:
voraussichtliche LeistungsempfängerInnen der Ptlegeversicherung in 2025
insgesamt
davon können erhalten
ambulante
stationäre
Ptlegegeld
Ptlege
Ptlege
Ptlegestufe I
Ptlegestufe II
Ptlegestufe m
ins2esamt
9.475
6.612
2.213
18.300
1.605
1.399
505
3.509
1.64 3
2.113
918
4.674
6.227
3.100
790
10.117
Der
REK
leistet
itir
die
Leistungsempiängerinnen
Pflegeversicherung Zahlungen, die sich aufteilen in
Investitionskostenzuschüsse
im Rahmen der Tages-, NachtKurzzeitpflege
Pflegewohngeld
Grundsicherung und
Hilfe zur Pflege in Einrichtungen.
Das Datenmaterial aus dem o.g. Bericht an den Sozialausschuss
fortgeschrieben
worden und enthält, soweit bekannt, Zahlungen
31.12.2007, bzw. bis Juni 2008.
der
und
ist
bis
a) Investitionskosten
Im Rahmen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege haben die
Einrichtungen
Anspruch auf Zahlung eines bewohnerorientierten
Aufwendungszuschusses (Investitionskosten). Diese sind unabhängig vom Einkommen der BewohnerInnen
und unabhängig von der Pflegestufe
19
Jahr
2004
2005
2006
01.01.31.07.07
2007
Ausgaben
REK in €
152.709,77
183.604,80
233.550,80
151.193,01
279.986,12
Anzahl der abgerechnete
Tage
Personen
359
7.998
606
18.846
789
23.002
516
899
durchsch.Kosten
p.Person in €
425,00
303,00
296,00
11.931
26.366
293,00
311,00
b) Pflegewohngeld
Im Rahmen der vollstationären Unterbringung haben die Einrichtungen
einen
Anspruch
auf
Zahlung
eines
bewohnerorientierten
Aufwendungszuschusses
jur Investitionskosten (Pflegewohngeld). Im
Gegensatz zu den unter a) genannten Investitionskosten ist dieser
Zuschuss einkommens- und vermögensabhängig. Eine Unterscheidung
nach Pflegestufen oder Alter der Bewohnerlmien (> 65 Jahre) erfolgt
nicht:
Jahr
2005
2006
2007
2008
(bis 15.
06.08)
Leistungsempfänger/
-innen Ptlegevers.
-stationär2.749
kA.
kA.
kA.
Ptlegewohngeldempfänger
1.111
1.138
1.200
Ausgaben
Ptlegewohngeld
in€
7.003.505,68
7.604.449,41
8.091.744,00
Kosten
p.P./p.a.
in€
6.303,79
6.682,29
6.743,12
1.269
4.273.559,73
3.367,66
c) Grundsicherung
Die Grundsicherung
als eigenständige soziale Leistung sichert den
grundlegenden Bedarf jur den Lebensunterhalt der über 65jährigen und
dauerhaft voll erwerbsgeminderten Personen. Der REK zahlt nur die GS
jur die über 65jährigen, der Landschaftsverband
Rheinland für die
unter 65jährigen:
20
Jahr
2005
2006
2007(01.-06.07)
2007
2008(01.-06.08)
REK Ausgaben GS p.a. Fallzahlen p.M.
4 -über 65jährige in
-über 65jährigeEinrichtungen-in €
795.728,95
74.444
211
894.524,21
228
84.071
529.559,44
239
86.642
926.829,29
248
WIe vor
500.783,43
247'
95.000 (gesch.)
Einwohner
d) Hilfe zur Pflege in Einrichtungen
Personen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung der Hilfe
bedürfen -deren Pflege nicht mehr im häuslichen Umfeld durch
Verwandte oder Bekannte oder durch ambulante Maßnahmen
sichergestellt werden kann- und die die entstehenden Kosten in einer
Einrichtung nicht durch eigenes Einkommen, Vermögen, Leistungen der
Pflegekasse und vertragliche Anspruche gegen Dritte aufbringen
können, kann Hilfe zur Pflege in Einrichtungen nach § 618GB XII
gewährt werden.
Neben der HzPfl werden gemäß § 358GB XII auch der Lebensunterhalt
in der Einrichtung sichergestellt
sowie andere Leistungen (z.B.
Taschengeld, Bekleidungsbeihilfen) gewährt.
Der REK ist auch hier nur Kostenträger iür die über 65jährigen, der
Landschaftsverband Rheinland iür die unter 65 jährigen:
Hilfe z.Pflege m Ausgaben
Einrichtungen
2005 in €
(über 65jährige)
Hilfe zur Pflege
11.361,26
teil stationär
Hilfe zur Pflege
voll stationär
Hilfe z. Lebens7.876.811,81
unterhalt
Krankenhilfe
(Behandlgs.kosten)
4
Ausgaben
2006 in €
22.652,62
Ausgaben
2007 in €
Ausgaben
20086 in €
9.699,53
4.940,95
7.553.917,42
3.853.790,20
713.464,79
343.685,97
326.808,71
108.398,24
8.365.110,64
Quelle: LDS
5
bis OS/2008
6 bis 06/2008
21
62.177,47
28.844,35
8.666.067,82
4.339.659,70
Einmalige Leistg.
(z.B .Bekleidungsbeihilfen)
Summe
7.888.172,07
8.387.763,26
Die Kosten Hilfe zur Pflege im voUstationären
wiederum auf die unterschiedlichen Pflegestufen:
Bereich verteilen sich
Zabllauf Juni 2007 (über 65jährige)
Fallzabl
799
Ausgaben! Ausgaben!
je Fall in € je Fall in €
Pflegest. 0 Pflegest. I
653,90
1.618,61
Ausgaben! Ausgaben! Gesamt
je Fall in € je Fall in € in€
Pflegest. II Pflegest. III
743,45
1.117,06 671.703,94
Durchschnittlicher Auszablungsbetrag im Juni 2007 je Fall 840,68 €
Fallzahl
845
Zabllauf Juni 2008
Ausgaben! Ausgaben!
je Fall in € je Fall in €
Pflegest. 0 Pflegest. I
503,78
1.600,83
(über 65jährige)
Ausgaben! Ausgaben! Gesamt
je Fall in € je Fallin € in€
Pflegest. II Pflegest. III
708,19
984,84
632.825,18
Durchschnittlicher Auszablungsbetrag im Juni 2008 je Fall 748,91 €
5.2.2 Prognose des Bestands und der Kostenentwicklung
Wie kaum ein anderer Bereich weist die Pflegebedürftigkeit
einen
Zusammenhang mit dem Alter auf. Aus diesem Grund ist angesichts der
demografischen Altersstrukturverschiebung
in den kommenden Jahren
mit einem erheblichen Anstieg der Pflegebedürftigenzahlen zu rechnen.
Das künftige Ausmaß der Pflegebedürftigkeit kann über ein Status- quoModell vorausgeschätzt werden. Dabei wird der heutige Bestand an
Pflegebedürftigen auf die Zukunft übertragen, indem geschlechts- und
aItersdifferenzierte Pflegequoten mit den entsprechenden Zahlen der
Bevölkerungsvorausberechnung
multipliziert werden.
22
Das Status- quo- Modell mit konstanten Quoten unterstellt,
Strukturen der Pflegebedürftigkeit in den kommenden Jahren
bleiben. Das schließt allerdings auch ein, dass von möglichen
Entwicklungen, die auf die Entwicklung der Pflegebedürftigkeit
nehmen, abstrahiert wird.
dass die
konstant
anderen
Einfluss
Für das Land NRW zeigt die Modellrechnung bis 2040 einen Anstieg der
Zahl der Pflegebedürftigen um cirka 250.000 auf über 700.000 Personen.
Etwa drei Viertel dieser Entwicklung werden bereits im Jahre 2020
erreicht sein.
Eine Differenzierung
nach
Regionen
zeigt bis 2020 einen
überproportionalen Anstieg der Zahl der Pflegeiälle in den Kreisen um
53 v.H. Die Kreise, die weit überproportional vom Anstieg betroffen sein
werden, sind Borken, Coesfeld, Soest, Heinsberg und der Rhein- ErftKreis. Im REK wird mit einer Veränderung von + 63,8 v.H. im Jahre
2020 zu rechnen sein.
Als Fazit ist deshalb für die Zukunft damit zu rechnen, dass
die Zahl der Pflegebedürftigen erheblich zunehmen wird
der Anteil der männlichen Pflegebedürftigen um etwa 4 v.H. auf 35,5
v.H. ansteigen wird, die deutliche Mehrheit aber nach wie vor von
weiblichen Pflegebedürftigen gestellt wird
sich der Anteil hochbetagter Pflegebedürftiger enorm ausweiten wird
(70 v.H. der Frauen und 50 v.H. der Männer 80 Jahre oder älter im
Jahre 2020)
der durchschnittliche Schweregrad der Bedürftigkeit aufgrund des
hohen Anteils an Hochbetagten zunehmen wird. Das Gewicht der
zeitaufwändigen Pflegestufen II und III wird überproportional
gegenüber jenem der Pflegestufe I steigen.
Projiziert man die Entwicklung auf die zu erwartenden Kosten in den
einzelnen Leistungsbereichen,
ergeben sich -itir das Jahr 2025
(entsprechend der bereits dem Sozialausschuss im August 2007
vorgestellten Zahlen)- folgende Übersichten:
23
a) Investitionskosten
LeistungsempfängerInnen
Pflegevers.
(ambulant u.
Pt1egegeld)
2005
7.678
2025
13.626
Ausgabensteigerung ca.
Jahr
Leistungsem- Prozentuale
pfängerInnen Verteilung
Tages-,
Nacht-und
Kurzzeitpt1g.
606
8v.H.
8v.H.
1.090
80 v.H.
Kosten
proPerson
pro Jahr
inEUR
Ausgaben
REK
In EUR
303 183.604,80
303 330.277,00
b) Pflegewohngeld
Leistungsem- Leistungsem- Prozentuale
pfängerInnen pfängerInnen Verteilung
Pt1egewohnPt1egevers.
(stationär)
geld
40,4 v.H.
1.111
2005
2.749
40,4 v.H.
4.674
1.888
2025
Ausgabensteigerung ca. 70 v.
Jahr
Kosten
proPerson
pro Jahr
inEUR
6.303,79
6.303,79
Ausgaben
REK
7.003.505,68
11.901.555,52
c) Grundsicherung
Jahr
Fallzahlen Kosten
Einwohner Empfänger
p.Falllp.a.
REK (über Grundsicherung
(über 65jährig.)
inEUR
65jährige
0,29 v.H.
248
3 .737,21
86.642
f
2007
2025~
0,29 v.H.
109.022
Ausgabensteigerung ca. 24 v.H.
7
316
3.737,21
Ausgaben
inEUR
926.829,29
1.143.586,26
WS 2006 und Modellrechnung zur Bevölkerungsentwicklung in 2007
8 Hochrechnung
aufgrund der Zahlungen
2007
24
d) Hilfe zur Pflege in Einrichtungen
Jahr
LeistungsempfängerInnen
Pflegevers.
(stationär)
2005
2.749
2025
4.674
Ausgabensteigerung ca.
Leistungsem- Prozentuale
pfängerInnen Verteilung
Hilfe z. Ptlg.
in Einrichtg.
1.111 40,42 v.H.
1.889 40,42 v.H.
70 v.H.
Kosten
pro Pers.
pro Jahr
inEV
7.089,84
7.089,84
Ausgaben
REK
insgesamt
inEUR
7.876.811,81
13.392.707,76
Nach einem Bericht der EU- Kommission aus April 2008 müssen sich die
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union darauf einstellen, dass sich die
öffentlichen Ausgaben rör Langzeitpflege bis 2050 nahezu verdoppeln
werden. Im Jahre 2004 sind noch 0,9 v.H. des Bruttoinlandproduktes
(BIP) rör die ambulante und stationäre Pflege hilfsbedürftiger Menschen
in den EU- Staaten aufgewendet worden. Dieser Anteil wird bis 2050 auf
1,6 v.H. steigen, nach einem ungünstigeren Szenario sogar auf 2,3 v.H.
Da diese Tendenz auch auf den REK übertragen werden kann, dürften
die oben angegebenen Steigerungswerte eher ein Niveau im unteren
Bereich der tatsächlichen Kostenentwicklung bedeuten.
25
6. Kosten- und Nutzenaspekte des CaseManagements
Konkrete Rentabilitätsergebnisse
aus bundesdeutschen
oder aus
ausländischen Modellprojekten
liegen zur Zeit nicht oder nur in
eingeschränktem Maße vor. Tendenzielle Hinweise ergeben sich aus den
momentan laufenden regionalen bzw. nationalen Projekten z.B. im
Kreis Unna, Kreis Warendorf, Siegburg, Mönchengladbach, Berlin und
Ahlen sowie international
in England, Irland, Spanien, Italien,
Österreich und der Schweiz.
,Eine noch nicht abgeschlossene Auswertung des Modellprojektes:
Evaluation
der Effektivität
und
Effizienz
eines
integrierten
Versorgungssystems jiir ältere hilfe- und pjlegebedürftige Menschen am
Beispiel der Pjlege- und Wohnberatung in Ahlen (gefördert durch die
Spitzenverbände
der
Pflegekassen
und
begleitet
durch
drei
Forschungsinstitute
isoInstitut
iur
Sozialforschung
und
Sozialwirtschaft e.V., Saarbrücken, Charite- Institut für Medizinische
Soziologie, Berlin und KFH NW- Katholische Fachhochschule NRW,
Münster und durchgeiührt
von Januar 2004 bis Juni 2007 vom Verein
Alter und Soziales e.V. unter dem Titel KAA -Koordinierungsstelle
Ambulanter
Angebote-)
prognostiziert
zum
Teil deutliche
Einspareffekte.
Gleiche Ergebnisse
werden aus den anderen
nationalen
und
internationalen Projekten, so insbesondere aus der Studie der Sozialhilfe
Basel (Evaluation des Case Management- Verfahrens der Sozialhilfe der
Stadt Basel), dem Projekt Berliner Koordinierungsstellen Rund ums Alter
und der Wohn- und Pjlegeberatung im Kreis Unna Einsparpotenziale bei
den Kostenträgern gemeldet.
-
Allgemein wird darauf hingewiesen, dass mit einer Vermeidung von
Heimplatzeinweisungen in der Größenordnung von 18 bis 40 v.H. nach
dem Einsatz eines Case- Managements zu rechnen ist und sich damit
auch das monetäre Einsparpotenzial durchaus in einer sechs- bis
siebenstelligen Euro- Dimension bewegen kann.
Außerdem kann festgehalten werden, dass sich die Wohn situation durch
CM verbessern lässt, schwer zugängliches Klientel besser erreicht wird,
eine größere Veränderungsbereitschaft
der betreffenden Personen
erzielt wird und eine hohe Patientenzufriedenheit bei der ganzheitlichen
und
lebenspraktischen
Gestaltung
zu
verzeichnen
ist.
26
Kooperationspartner
werden stärker beteiligt
Bestands- und Bedarfserhebung wird verbessert.
Eine ior den REK vorgenommene unverbindliche
deshalb folgendes Zahlenwerk vor:
und
die
regionale
Modellrechnung sieht
1) Kosten
-
Personalkosten
In Anbetracht
der REK spezifischen
Strukturdaten
(Größe,
Einwohnerzahl, Sozialstatistiken, Kostenentwicklung) wird von einem
Personalbedarf an Case- Managern! Managerinnen von mindestens zwei
auszugehen sein.
Als Berechnungsgrundlage für die Entgelte dienen die Vergleichszahlen
anderer CM- Projekte im Inland, die eine Entgeltgruppe von 10 bzw. 11
TVöD-Gemeinden für Mitarbeiter vorsehen (SozialarbeiterInnen mit
Zusatzqualifikation Case- ManagerIn).
Danach ergeben sich. Personalkosten laut Berechnung des Personalamtes
des REK (einschließlich des Arbeitgeberaufwandes) von
a)Entgeltgruppe 10
b)Entgeltgruppe 11
zusammen
45.018,54 EUR/p.a.
46.634,55 EUR/p.a.
91.653,09 EUR
-
Sachkosten (lt. KGST 12/2006)
zu a)
15.600,00 EUR
zu b)
15.600,00 EUR
zusammen
31.200,00 EUR
-
Verwaltungsgemeinkosten (It. KGST 12/2006)
zu a)
9.003,71 EUR
zu b)
9.326,91 EUR
zusammen
18.330,62 EUR
Die gesamten Kosten betragen somit
141.183.71 EUR
27
2) prognostizierte Einspareffekte
Auf der Basis des statistischen Zahlenmaterials iür den REK (Ist- und
Prognosewerte der Pflegeleistungen des Sozialhilfeträgers ) wird eine
"best- und worst case Evaluation" simuliert.
Zu beachten ist dabei, dass sich im Bereich der Investitionskosten
aufgrund der kurzfristigen Aufenthaltscharakteristika
in Pflegeheimen
keine bzw. keine wesentlichen Einspareffekte erzielen lassen. Das gleiche
gilt iür Zahlungen bei der Grundsicherung als eigenständige soziale
Leistung, die iür die Betrachtung von CM- EffIzienzen keine Bedeutung
hat.
Dagegen haben die Bereiche Pjlegewohngeld
Einrichtungen eine deutliche Relevanz.
und Hilfe zur Pjlege in
a) Pflegewohngeld (Status 2007)
1.200 EmpiängerInnen bei 0 6.793,12 € Kosten p.P./p.a.
- bei 10 v.H. Reduktion = Einsparung von 815.174,40 €
- bei 30 v.H. Reduktion = Einsparung von 2.445.523,20 €
b) Pflegewohngeld (prognose 2025)
1.888 Empiängerlnnen bei 0 6.303,79 € Kosten p.P./p.a.
- bei 10 v.H. Reduktion = Einsparung von 1.191.416,30 €
- bei 30 v.H. Reduktion = Einsparung von 3.574.248,90 €
c) Hilfe zur Pflege in Einrichtungen (Status 2007)
799 Empiängerlnnen bei 0 840,68 € Kosten p.P.lp.a.
- bei 10 v.H. Reduktion = Einsparung von
67.170,39 €
- bei 30 v.H. Reduktion = Einsparung von 201.511,18 €
d) Hilfe zur Pflege in Einrichtungen (Prognose 2025)
1.889 EmpfängerInnen bei 0 7.089,84€ Kosten p.P.lp.a.
- bei 10 v.H. Reduktion = Einsparung von 1.339.270,70 €
- bei 30 v.H. Reduktion = Einsparung von 4.017.812,10 €
28
e) Ambulante Leistungen
Bedingt durch die Reduzierung der stationären Aufenthalte und der
damit einhergehenden Verlagerung in den ambulanten Bereich ergibt
sich logischerweise auch eine Erhöhung der dort anfallenden Kosten und
der Leistungserbringung durch die Sozialverwaltung.
In diesem Zusammenhang ist allerdings auch darauf hinzuweisen, dass
sich durch die Anhebung der Leistungen der Pflegekassen seit dem
01.04.2008 im ambulanten
Bereich die Zuschussleistungen
des
Sozialamtes verringern, bzw. diese weniger stark ansteigen werden.
Aus
Vereinfachungsgründen
und
Gründen
der
Vergleichbarkeit werden die unter a) bis d) notierten
Einspareffekte
und quantitativen
Personenzahlen
auch
ambulanten Leistungen (Status 2005 und 2025) übertragen:
· in Pflegestufe
besseren
quotalen
auf die
I @and 2005)
LeistungsempfängerInnen
1.097 x 384 € = 421.248,00 €
- bei 10 v.H. Anstieg = Erhöhung von 42.124,80 €
- bei 30 v.H. Anstieg = Erhöhung von 126.374,40 €
· in Pflegestufe
II
LeistungsempfangerInnen
901 x 921 € = 829.821,00 €
- bei 10 v.H. Anstieg = Erhöhung von 82.982,10 €
- bei 30 v.H. Anstieg = Erhöhung von 248.946,30 €
· in Pflegestufe
III
LeistungsempfangerInnen
309 x 665 € = 205.485,00 €
- bei 10 v.H. Anstieg = Erhöhung von 20.548,50 €
- bei 30 v.H. Anstieg = Erhöhung von 61.645,50 €
·
in Pflegestufe I (Stand 2025 unter Berücksichtigung
Leistung von 450 € -Niveau 2012)
der konstanten
LeistungsempfangerInnen
1.605 x 450 € = 722.250,00 €
- bei 10 v.H. Anstieg = Erhöhung von
72.225,00 €
- bei 30 v.H. Anstieg = Erhöhung von 216.675,00 €
29
. in Pflegestufe n
LeistungsempfängerInnen
1.399 x 1.100 € = 1.538.900,00 €
- bei 10 v.H. Anstieg = Erhöhung von 153.890,00 €
- bei 30 v.H. Anstieg = Erhöhung von 461.670,00 €
· in Pflegestufe In
LeistungsempfängerInnen
505 x 1.550 € = 782.750,00 €
- bei 10 v.H. Anstieg = Erhöhung von 78.275,00 €
- bei 30 v.H. Anstieg = Erhöhung von 234.825,00 €
Zusammenfassung
Bei der Gegenüberstellung sämtlicher Einsparungen (Status 2007) und
der zusätzlichen Ausgaben (Status 2005) als Momentaufnahme ergeben
sich folgende Beträge:
Pflegewobngeld(.I. )
Hilfe zur Pflege(.!.)
815.174,00 €
67.170~39 €
882.344,39 €
Ambulante Leistungen( +)
in den Pflegestufen I bis III
145.655.40 €
=>Einspardifferenz
736.688,99 €
Bei der Gegenüberstellung sämtlicher Einsparungen (prognose 2025)
und der zusätzlichen Ausgaben (Prognose 2025) ergeben sich folgende
Beträge:
Pflegewohngeld(.I. )
Hilfe zur Pflege(.!.)
1.191,416,30 €
1.339.270~ 70 €
2.530.687,00 €
Ambulante Leistungen(+)
in den Pflegestufen I bis In
=>Einspardifferenz
304.390~00 €
2.226.297,00 €
30
Verrechnet man diese Einsparungen mit den Kosten (Personal-, Sachund Gemeinkosten), so hätte sich bereits aktuell eine Amortisation fUr
den Kreishaushalt von annähernd 600.000 €
(736.688,99 € .I. 141.183,71 €) durch den Einsatz von 2 CaseManagern!Managerinnen ergeben.
Ein prognostizierter
2,0 Mio € liegen.
Einspareffekt in 2025 würde demnach bereits über
3) Fazit
Die eigenen Modellrechnungen
decken sich mit den bisherigen
Erkenntnissen der Vergleichsprojekte
und den dort rudimentären
Zahlenwerken.
Auf der Grundlage der hier ermittelten Zahlen ergibt sich ein Breakeven- oint Nutzschwelle/ Deckun s unkt von 2 v.H. Dies würde
bedeuten, dass bereits bei einer Reduzierung der Ausgaben von 2 v.H.
durch den Einsatz von CM eine Kostendeckung eintreten würde.
31
7. Handlungsempfehlungen
Wie bereits unter Ziffer 2.
Landespflegegesetzes NRW,
neutrale Pflegeberatung als
Richtung Case- und Carewerden.
und Perspektiven
ausgeführt, wurde mit der Novellierung des
das am 01.08.2003 in Kraft getreten ist, die
Pflichtaufgabe festgeschrieben; diese soU in
Management! Fall- Management ausgebaut
Im Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt
NRW (überörtliche Prüfung
des Rhein- Erft- Kreises)
aus dem Jahre
2006 wurden
folgende
Empfehlungen
angesichts der bestehenden und/oder sich abzeichnenden
Entwicklungen im Pflegebereich im REK ausgesprochen:
Seite 37
Für die gesamtwirtschaftliche Betrachtung der Kostenentwicklung der Hilfen
innerhalb von Einrichtungen sollten die Kosten der Leistungsbezieher, des
Pjlegewohngeldes
der
Hilfe . zum
Lebensunterhalt
und
der
Grundsicherungsleistungen ermittelt werden, um detaillierte Analysen und
Auswertungen vornehmen zu können.
Seite 40
Der steuerntk Eingriff in die Altenhilfepolitik ist für den REK unumgänglich
im Hinblick auf die weitere Entwicklung der Hilfe zur Pjlege, der
Kreisfinanzen und der demografischen Aspekte. Durch eine gezielt eingesetzte
Pflegeplanung
lässt
sich
rechtzeitig
auf
die Angebotsund
Nachfrageentwicklung im Bereich der Altenhilfe reagieren. Um zukünftigen
Anforderungen gerecht zu werden, sollten entsprechende Konzepte und
Maßnahmen entwickelt werden. Dem Grundsatz "ambulant vor stationäru ist
dabei Rechnung zu tragen.
Die gezielte Förderung von komplementären Hilfen und ambulanten
Anbietern kann durch ein verstärktes Angebot von ambulanten Maßnahmen
die Zunahme von stationären Aufnahmen aufhalten. Der REK sollte über das
Angebot und der Entwicklung ambulanter Hilfen auf das Kreisgebiet
bezogene Analysen erstellen, um Versorgungslücken aufzudecken.
So lassen sich individuelle Maßnahmen einleiten, die einem unkontrollierten
Zuwachs im stationären Bereich entgegenwirken.
Seiten 41/42
Handlungsmöglichkeiten zur Weiterentwicklung der Angebotssteuerung auf
die Einflussnahme und Entwicklung der ambulanten Hilfen bestehen U.a.. in
Form des steuernden Eingriffs in die Altenhilfepolitik durch eine gezielt
eingesetzte Pjlegeplanung,
um rechtzeitig auf die Angebots- und
32
Nachfrageentwicklung im Bereich der Altenhilfe reagieren zu können. Hierzu
sollten entsprechende Konzepte und Maßnahmen entwickelt werden. Dem
Grundsatz "ambulant
vor stationär" ist dabei Rechnung
zu tragen.
Nimmt man dazu die in den letzten Jahren erfolgten wissenschaftlichen
Untersuchungen zum Case- Management sowie die im In- und vor allen
Dingen im Ausland initiierten CM - Projekte muss festgestellt werden, dass
sich CM
als Steuerungsinstrument
für
einzelfallbezogene
und
systembezogene Prozesse und deren Auswertung immer mehr durchsetzt.
CM ist dabei zunächst als Investition anzusehen und somit ein
Kostenfaktor. Die Effekte (ergebnis- und kostenbezogen) zeigen sich
eindeutig zeitverzögert. Damit lässt sich eine Amortisation oder Einsparung
erst bei einem längeren VerIauf von CM nachweisen. Dies wurde von allen
interviewten Institutionen aus den Sozialbereichen übereinstimmend
bestätigt.
Eine Verkürzung des CM- Prozesses rührt meist nicht zu den gewünschten
Ergebnissen. Amortisations- oder Refmanzierungsberechnungen
dürfen
allerdings auch keine "Opportunitätskostenrechnungen"
sein.
Für den REK wird deshalb auf der Grundlage der gesammelten
Erkenntnisse (insbesondere der vorgelegten
Kosten- Nutzen- Analyse)
empfohlen, Case- Management mit einem Personalansatz von vorerst 2
qualifIZierten
Mitarbeitern!
Mitarbeiterinnen
(Vergütung
TvöD,
Entgeltgruppe 10/11) einzurühren und mit einer 3 jährigen Testphase zu
verbinden.
In dieser Zeit lässt sich ermitteln, ob
sich stationäre Behandlungszeiten verkürzen
Heimplatzeinweisungen vermieden werden
sich Wohnsituationen rür Betroffene verbessern
schwer zugängliches Klientel besser erreicht wird
Veränderungsbereitschaft gestärkt wird
Inanspruchnahme von Hilfen verbessert wird
Beteiligung der Klienten bei der Hilfeplanung aktiviert werden kann
eine Patientenzufriedenheit
(ganzheitliche und lebenspraktische
Gestaltung) erzeugt wird
die Beteiligung der Kooperationspartner gestärkt wird und
sich eine regionale Bestands- und Bedarfserhebung verbessern lässt.
33
Vor Abschluss dieser Erprobungsphase sollte in einem Monitoring der
Nutzen des CM im REK evaluiert und entschieden werden, ob das Projekt
dauerhaft weitergeiührt, verändert oder eingestellt wird.
Wie schon an anderer Stelle ausgeiührt (siehe Ziffer 4.3) wird zu überlegen
sein, inwieweit CM in einen einzurichtenden zentralen Pflegestützpunkt im
REK, respektive im Kreissozialamt integriert werden kann.
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, der mit Sicherheit
steigenden Pflegebedürftigkeit und der damit einhergehenden monetären
Auswirkungen iür die Gebietskörperschaft
werden neue Strategien
erforderlich.
Bezogen auf die Entscheidungsträger
Kennedy:
passt
ein Ausspruch
von J.F.
Wenn wir uneins sind, gibt es wenig, was wir können.
"
Wenn wir uns einig sind, gibt es wenig, was wir nicht können. "
34
8. Literaturverzeichnis
CM in Sozialen Diensten, Kath. FH Mainz, Prof. Dr. Löcherbach,
07/2004
Einsatz der Methode CM in Deutschland, Prof. Dr. Löcherbach,
OS/2003
Beratung von pflegenden Angehörigen, Uni Bielefeld, K. Gröning,
2006
CM mit Einzelnen und Familien, M. Neuffer, 2002
CM im Sozial- und Gesundheitswesen, W.R. Wendt, 2001
CM, Aufgabe, Rollen, Qualifikationen, FH Ravensburg, Prof. Dr.
Wissert, 01/2005
CM, Grundlagen- Managementbegriffe im Sozialwesen, Prof. Dr.
Rexrodt
CM, Fachgerechte Steuerung von komplexen Problemsituationen, B.
Gebert, 10/2007
CM
in verschiedenen
nationalen
Altenhilfesystemen,
ISG
Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH, H. EngeIID. Engels,
Köln, 1999
Optimierung der Steuerung in der Alten- und Behindertenhilfe, H.
Lipinski, 7/2007
Deutscher Verein zu Qualitätsstandards
iür das Fallmanagement,
3/2004
Rund ums Alter, Berliner Koordinierungsstellen, 10/2005
Studie Sozialhilfe, Stadt Basel, 11/2006
Modellprojekt "Evaluation der Effektivität und EffIZienz eines
integrierten Versorgungssystems, KAA Ahlen
W ohnund
PflegeberatungEinsparpotentiale
bei
den
Kostenträgern, Kreis Unna
Evaluation der Pflegeberatung im Kreis Warendorf
CM- Richtlinie, Geschäftsstelle zur ZertifIZierung von CM, Mainz,
12/2006
CM in der Altenhilfe, 7/2004
Kommunen im Wandel, Fachkonferenz Berlin, B. Kahler, 06/2007
Qualitative und quantitative Leistungsziele, Lammerding/Szapla,
02/2008
Systemisches CM, A. Hampe-Grosser, Bern, 09/2005
Mittendrin,
Modellprojekt
Trägerunabhängiger
Beratungsstellen
Schleswig- Holstein, Chr.-Albrecht-Universität, Kiel, 2007
Report Landkreistag NRW, Mai/2008
35
GPA NRW, Projekt Nr. 2438, 10/2006
Bundesministerium
rür Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
Eckpunkte zur Initiative Wirtschaftsfaktor Alter, 04/2008
Bertelsmann Stiftung, Neues Altern in der Stadt, Uni Bielefeld, 2006
Pflegewikipedia, Mai 2006
Report Altersdaten, Statistisches Informationssystem, 03/2007
Pflegestatistik LDS 2003 - 2005
Statistische Ämter Bund und Länder, 2005
Statistische Analysen und Studien, Band 2005
LDS NRW, 12/2007
36