Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
54 kB
Datum
24.03.2009
Erstellt
23.03.09, 06:46
Aktualisiert
23.03.09, 06:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Rhein-Erft-Kreis
Mitteilungsvorlage
Der Landrat
- öffentlich Drucksache
346/2008
Aktenzeichen:
50/31
federführendes Amt:
50 Amt für Familien, Senioren und
Soziales
Antragsteller:
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senio- 13.11.2008
ren und Familie
Case-Management Konzept
Mitteilung:
In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und Familie am 15.11.2007
wurde das vorgestellte Seniorenkonzept zustimmend zur Kenntnis genommen und die Verwaltung
beauftragt, dieses Konzept umzusetzen, bzw. entsprechende Vorbereitungen für die Umsetzung
zu treffen.
Eine der Primärempfehlungen im Konzept ist die Einführung eines Case- Managements auf der
Grundlage eines noch zu erstellenden Konzeptes.
Das von der Verwaltung des Rhein- Erft- Kreises erarbeitete und nun vorgelegte Konzept zur Einführung eines Case- Managements setzt sich eingehend mit der Thematik CM auseinander (Definition, Methodik, Ausstattung) und beschreibt das zur Zeit existierende sowie ein prognostiziertes
Pflegeprofil im REK.
Daraus resultieren Kosten- und Nutzenüberlegungen (Rentabilitätsberechnungen) und letztlich
Handlungsempfehlungen einschließlich der Perspektiven für den REK.
Das vorliegende Konzept enthält bereits Hinweise (Seiten 14/15, 34) auf die momentan stattfindenden Diskussionen zur Änderung der Pflegereform, speziell die Einrichtung von Pflegestützpunkten, die auch auf das Case- Management in besonderem Maße Einfluss hat bzw. haben wird.
Nachdem der politische Konsens pro Pflegestützpunkte in NRW erzielt wurde, der Entwurf einer
Vereinbarung über deren Einrichtung in NRW gemäß § 92 c SGB XI zwischen den nordrhein- westfälischen Landesverbänden der Pflegekassen und dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und
Soziales des Landes NRW sowie dem Landkreistag NRW, dem Städtetag NRW und dem Städte- und
Gemeindebund NRW vorliegt, wurden erhebliche Bedenken hinsichtlich dieser Vereinbarung u.a.
seitens des Landkreistages vorgetragen.
In einem Beschlussvorschlag wird u.a. gefordert
-
eine trägerunabhängige, bürgernahe Pflegeberatung unter Einbindung der vorhandenen
kommunalen Kompetenzen und Beratungsstrukturen
eine stärkere Beteiligung der örtlichen Sozialhilfeträger bei der Einrichtung der Pflegestützpunkte
eine kommunale Beteiligung bei der Erarbeitung der vorgesehenen Rahmenvereinbarung
der Pflegestützpunkte
-
eine Klarstellung der Trägerrolle (mögliche kommunale und gleichberechtigte Trägerschaft) sowie der Organisationsstruktur.
Da weitere Abstimmungsgespräche zwischen den Beteiligten erforderlich werden und ein gemeinsamer Konsens (zeitlich und inhaltlich) noch nicht abzusehen ist, sollte das Case- Management Konzept als Grundlagenpapier zunächst lediglich zur Kenntnis genommen werden. Die
Handlungsempfehlungen werden erst dann relevant, wenn konkrete und verbindliche Entscheidungen hinsichtlich der Installation von Pflegestützpunkten im REK vorliegen. Die Verwaltung
wird den Ausschuss zu gegebener Zeit entsprechend unterrichten.
Werner Stump
Landrat
Anlage
Mitteilungsvorlage 346/2008
Seite 2