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Antrag (Vorlage Kreissozialausschuss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
54 kB
Datum
24.03.2009
Erstellt
23.03.09, 06:46
Aktualisiert
23.03.09, 06:46
Antrag (Vorlage Kreissozialausschuss) Antrag (Vorlage Kreissozialausschuss)

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Inhalt der Datei

Rhein-Erft-Kreis Mitteilungsvorlage Der Landrat - öffentlich Drucksache 346/2008 Aktenzeichen: 50/31 federführendes Amt: 50 Amt für Familien, Senioren und Soziales Antragsteller: Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senio- 13.11.2008 ren und Familie Case-Management Konzept Mitteilung: In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und Familie am 15.11.2007 wurde das vorgestellte Seniorenkonzept zustimmend zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, dieses Konzept umzusetzen, bzw. entsprechende Vorbereitungen für die Umsetzung zu treffen. Eine der Primärempfehlungen im Konzept ist die Einführung eines Case- Managements auf der Grundlage eines noch zu erstellenden Konzeptes. Das von der Verwaltung des Rhein- Erft- Kreises erarbeitete und nun vorgelegte Konzept zur Einführung eines Case- Managements setzt sich eingehend mit der Thematik CM auseinander (Definition, Methodik, Ausstattung) und beschreibt das zur Zeit existierende sowie ein prognostiziertes Pflegeprofil im REK. Daraus resultieren Kosten- und Nutzenüberlegungen (Rentabilitätsberechnungen) und letztlich Handlungsempfehlungen einschließlich der Perspektiven für den REK. Das vorliegende Konzept enthält bereits Hinweise (Seiten 14/15, 34) auf die momentan stattfindenden Diskussionen zur Änderung der Pflegereform, speziell die Einrichtung von Pflegestützpunkten, die auch auf das Case- Management in besonderem Maße Einfluss hat bzw. haben wird. Nachdem der politische Konsens pro Pflegestützpunkte in NRW erzielt wurde, der Entwurf einer Vereinbarung über deren Einrichtung in NRW gemäß § 92 c SGB XI zwischen den nordrhein- westfälischen Landesverbänden der Pflegekassen und dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW sowie dem Landkreistag NRW, dem Städtetag NRW und dem Städte- und Gemeindebund NRW vorliegt, wurden erhebliche Bedenken hinsichtlich dieser Vereinbarung u.a. seitens des Landkreistages vorgetragen. In einem Beschlussvorschlag wird u.a. gefordert - eine trägerunabhängige, bürgernahe Pflegeberatung unter Einbindung der vorhandenen kommunalen Kompetenzen und Beratungsstrukturen eine stärkere Beteiligung der örtlichen Sozialhilfeträger bei der Einrichtung der Pflegestützpunkte eine kommunale Beteiligung bei der Erarbeitung der vorgesehenen Rahmenvereinbarung der Pflegestützpunkte - eine Klarstellung der Trägerrolle (mögliche kommunale und gleichberechtigte Trägerschaft) sowie der Organisationsstruktur. Da weitere Abstimmungsgespräche zwischen den Beteiligten erforderlich werden und ein gemeinsamer Konsens (zeitlich und inhaltlich) noch nicht abzusehen ist, sollte das Case- Management Konzept als Grundlagenpapier zunächst lediglich zur Kenntnis genommen werden. Die Handlungsempfehlungen werden erst dann relevant, wenn konkrete und verbindliche Entscheidungen hinsichtlich der Installation von Pflegestützpunkten im REK vorliegen. Die Verwaltung wird den Ausschuss zu gegebener Zeit entsprechend unterrichten. Werner Stump Landrat Anlage Mitteilungsvorlage 346/2008 Seite 2