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Antrag (Antrag bzgl. der Einrichtung von Pflegestützpunkten in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
24.03.2009
Erstellt
23.03.09, 06:46
Aktualisiert
23.03.09, 06:46
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 138/2009 Az.: -51-Bt. Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 51 - Datum: 27.02.2009 Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Termin 19.03.2009 Rat 24.03.2009 Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. der Einrichtung von Pflegestützpunkten in Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Personalkosten in Höhe von jährlich 20.000 € müssten im Rahmen der HP-Beratungen zur Verfügung gestellt werden. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 27.02.2009 Stellungnahme der Verwaltung: Dieser Antrag steht im Zusammenhang mit dem A 578/2008, der im Sozialausschuss am 12.02.2009 beraten wurde. Hinsichtlich der Fragen des Antragstellers wurde der Rhein-Erft-Kreis um Stellungnahme gebeten. Der Kreis antwortet wie folgt: „Der REK kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Empfehlungen aussprechen, da die Sach- und Erkenntnislage nach wie vor völlig unklar bzw. unzureichend ist. Die angestrebte Rahmenvereinbarung Land / Pflegekassen / komm. Spitzenverbände ist nach wie vor nicht unterzeichnet (bereits geplante Termine sind geplatzt), damit ggf. einhergehende Musterstützpunktverträge kontrovers diskutiert werden. Auch die von Dr. Zoll gestellten Fragen können zurzeit nicht seriös beantwortet werden. In den bisher bekannten Entwürfen der Rahmenvereinbarung ist von drei PSP (auch Front-Office genannt, Besetzung Back-Office (bei Kassen / Kreis) völlig offen) je Kreis die Rede, besetzt mit zwei Stellen (je einmal Kasse und Kreis), gemeinsame Trägerschaft von Kasse und Kreis (ggf. Durchführungsübertragung an Dritte, auf jeden Fall trägerunabhängig). Der hierzu in Vorbereitung befindliche Ausführungserlass des MAGS ist nicht bekannt. Eine rechtliche Verpflichtung zur Einrichtung PSP wird es wohl nicht geben. Es gibt eine einmalige Anschubfinanzierung von 45.000 € für zertifizierte Pflegestützpunkte, für Mieten, Einrichtungen, einheitliche Rufnummer, alles im Zusammenhang mit der konkreten Einrichtung etc. - aber keine laufenden Personalkosten (ggf. plus 5.000 € einmalig bei Einbeziehung von Ehrenamtlichen). Gesamtkosten, Kostenstruktur wie Folgekosten können derzeit nicht beziffert werden. Zertifizierung nur bei vertragl. Zusammenschluss zwischen Pflegekasse und Kreis als Träger. Sondierungsgespräche mit AOK als für den REK zuständige, beauftragte Pflegekasse haben keine konkreten Ergebnisse gebracht. Eine landesweite Auftaktveranstaltung der AOK mit den Landräten / Oberbürgermeistern ist für den 05.03.2009 terminiert.“ Nach der Stellungnahme des Rhein-Erft-Kreises kann man resümieren, dass alle Fragen im Zusammenhang mit der Einrichtung von Pflegestützpunkten zur Zeit noch offen sind. Bei drei geplanten Stützpunkten im Rhein-Erft-Kreis kann allerdings nicht mehr von der ursprünglich von der Bundesregierung beabsichtigten ortsnahen Versorgung (seinerzeit ein Stützpunkt für 20.000 Einwohner) ausgegangen werden. Um so notwendiger ist die Schaffung einer Stelle im Bereich „Casemangement“ mit 19,5 Wochenstunden bei der Pflege- und Seniorenberatung der Stadt Erftstadt. Hier wird an einer Stelle unter einem Dach trägerunabhängig „Pflege- und Seniorenberatung“ für Betroffene und Angehörige, kümmerndes Casemanagement im häuslichen Bereich für Betroffene und die Abwicklung der finanziellen Hilfen für Betroffene außerhalb von Heimen bearbeitet. Darüber hinaus wird hier nicht unterschieden, ob Betroffene eine Pflegestufe haben oder nicht. Die demografische Entwicklung der älter werdenen Gesellschaft findet nicht erst in der Zukunft statt. Die Zukunft hat bereits begonnen. Nach dem Demographiebericht der Bertelsmann-Stiftung liegt der Anteil der 60- bis 79-Jährigen in Erftstadt heute bei 21,8 %. Er steigt bis 2020 auf 24,4 %. Der Anteil der über 80-Jährigen liegt heute bei 3,5 %. Er steigt bis 2020 auf 8 %. Schon heute brauchen die älteren hilfebedürftigen Menschen, die keine Angehörigen haben oder deren Angehörige durch Wohnortferne an einer Unterstützung gehindert sind, die solidarische Hilfe der Allgemeinheit. Sie brauchen jemanden, der sich in ihrer häuslichen Umgebung um sie „kümmert“. Pflegestützpunkte auf der einen Seite und die Ergänzung der städtischen Pflege- und Seniorenberatung um Casemanagement auf der anderen Seite sind zwei verschiedene Dinge. Eine vernetzte Arbeit beider Einrichtungen wird in der Zukunft selbstverständlich sein. Die Personalkosten dieser neuen Stelle belasten den städtischen Haushalt in vertretbarem Maß, da an anderer Stelle in der Abteilung Wohnen und Soziales eine ganze Stelle eingespart wird. I.V. (Erner) -2-