Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
24.03.2009
Erstellt
23.03.09, 06:46
Aktualisiert
23.03.09, 06:46
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 138/2009
Az.: -51-Bt.
Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 51 - Datum: 27.02.2009
Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Termin
19.03.2009
Rat
24.03.2009
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. der Einrichtung von Pflegestützpunkten in Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Personalkosten in Höhe von jährlich 20.000 € müssten im Rahmen der HP-Beratungen zur Verfügung gestellt
werden.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 27.02.2009
Stellungnahme der Verwaltung:
Dieser Antrag steht im Zusammenhang mit dem A 578/2008, der im Sozialausschuss am
12.02.2009 beraten wurde.
Hinsichtlich der Fragen des Antragstellers wurde der Rhein-Erft-Kreis um Stellungnahme gebeten.
Der Kreis antwortet wie folgt:
„Der REK kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Empfehlungen aussprechen, da die Sach- und
Erkenntnislage nach wie vor völlig unklar bzw. unzureichend ist. Die angestrebte
Rahmenvereinbarung Land / Pflegekassen / komm. Spitzenverbände ist nach wie vor nicht
unterzeichnet (bereits geplante Termine sind geplatzt), damit ggf. einhergehende
Musterstützpunktverträge kontrovers diskutiert werden.
Auch die von Dr. Zoll gestellten Fragen können zurzeit nicht seriös beantwortet werden. In den
bisher bekannten Entwürfen der Rahmenvereinbarung ist von drei PSP (auch Front-Office
genannt, Besetzung Back-Office (bei Kassen / Kreis) völlig offen) je Kreis die Rede, besetzt mit
zwei Stellen (je einmal Kasse und Kreis), gemeinsame Trägerschaft von Kasse und Kreis (ggf.
Durchführungsübertragung an Dritte, auf jeden Fall trägerunabhängig). Der hierzu in Vorbereitung
befindliche Ausführungserlass des MAGS ist nicht bekannt. Eine rechtliche Verpflichtung zur
Einrichtung PSP wird es wohl nicht geben.
Es gibt eine einmalige Anschubfinanzierung von 45.000 € für zertifizierte Pflegestützpunkte, für
Mieten, Einrichtungen, einheitliche Rufnummer, alles im Zusammenhang mit der konkreten
Einrichtung etc. - aber keine laufenden Personalkosten (ggf. plus 5.000 € einmalig bei
Einbeziehung von Ehrenamtlichen). Gesamtkosten, Kostenstruktur wie Folgekosten können
derzeit nicht beziffert werden. Zertifizierung nur bei vertragl. Zusammenschluss zwischen
Pflegekasse und Kreis als Träger.
Sondierungsgespräche mit AOK als für den REK zuständige, beauftragte Pflegekasse haben keine
konkreten Ergebnisse gebracht. Eine landesweite Auftaktveranstaltung der AOK mit den
Landräten / Oberbürgermeistern ist für den 05.03.2009 terminiert.“
Nach der Stellungnahme des Rhein-Erft-Kreises kann man resümieren, dass alle Fragen im
Zusammenhang mit der Einrichtung von Pflegestützpunkten zur Zeit noch offen sind. Bei drei
geplanten Stützpunkten im Rhein-Erft-Kreis kann allerdings nicht mehr von der ursprünglich von
der Bundesregierung beabsichtigten ortsnahen Versorgung (seinerzeit ein Stützpunkt für 20.000
Einwohner) ausgegangen werden.
Um so notwendiger ist die Schaffung einer Stelle im Bereich „Casemangement“ mit 19,5
Wochenstunden bei der Pflege- und Seniorenberatung der Stadt Erftstadt. Hier wird an einer Stelle
unter einem Dach trägerunabhängig „Pflege- und Seniorenberatung“ für Betroffene und
Angehörige, kümmerndes Casemanagement im häuslichen Bereich für Betroffene und die
Abwicklung der finanziellen Hilfen für Betroffene außerhalb von Heimen bearbeitet. Darüber hinaus
wird hier nicht unterschieden, ob Betroffene eine Pflegestufe haben oder nicht.
Die demografische Entwicklung der älter werdenen Gesellschaft findet nicht erst in der Zukunft
statt. Die Zukunft hat bereits begonnen. Nach dem Demographiebericht der Bertelsmann-Stiftung
liegt der Anteil der 60- bis 79-Jährigen in Erftstadt heute bei 21,8 %. Er steigt bis 2020 auf 24,4 %.
Der Anteil der über 80-Jährigen liegt heute bei 3,5 %. Er steigt bis 2020 auf 8 %.
Schon heute brauchen die älteren hilfebedürftigen Menschen, die keine Angehörigen haben oder
deren Angehörige durch Wohnortferne an einer Unterstützung gehindert sind, die solidarische Hilfe
der Allgemeinheit. Sie brauchen jemanden, der sich in ihrer häuslichen Umgebung um sie
„kümmert“.
Pflegestützpunkte auf der einen Seite und die Ergänzung der städtischen Pflege- und
Seniorenberatung um Casemanagement auf der anderen Seite sind zwei verschiedene Dinge.
Eine vernetzte Arbeit beider Einrichtungen wird in der Zukunft selbstverständlich sein.
Die Personalkosten dieser neuen Stelle belasten den städtischen Haushalt in vertretbarem Maß,
da an anderer Stelle in der Abteilung Wohnen und Soziales eine ganze Stelle eingespart wird.
I.V.
(Erner)
-2-